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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
38 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
10.10.16, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Balen, Yvonne 2. Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Gilles, Josef, vertritt Wienands, Werner 7. Heidbüchel, Rolf 8. Hohn, Astrid 9. Hüttl, Detlef 10. Jansen, Wilfried 11. Kaptain, Johannes 12. Kern, Karl-Heinz 13. Kilian, Manfred, vertritt Schroeteler, Rolf 14. Lüttgen, Wolfgang 15. Macherey, Peter 16. Dr. Nolten, Ralf 17. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. Bürgermeister Eßer 2. Herr Schmühl 3. Herr Gottstein Es fehlen: 1. Schroeteler, Rolf 2. Wienands, Werner Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen) 2.2 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde 3. Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Vorlage: 82/2016 4. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 2. Mitteilungen 2.1 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen) AM Kern verweist auf die Stellungnahme des Kreises Düren, die ausführt, dass aus den Unterlagen nicht erkennbar ist, ob die Planungsabsichten mit Natur und Landschaft in Einklang zu bringen sind. Er fragt diesbezüglich an, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die seitens der Verwaltung eingereichten Unterlagen nicht vollständig gewesen sind. Herr Gottstein erläutert, dass im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage noch keine vertieften ökologischen Gutachten erforderlich sind. Die ökologischen Untersuchungen und ihre Ergebnisse werden erst in den nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans erstellt. Im Bebauungsplan sind die Eingriffe in Natur und Landschaft gutachterlich zu ermitteln und die daraus folgenden Kompensationsmaßnahmen festzusetzen. 2.2 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde Herr Gottstein erläutert die Mitteilungsvorlage und verdeutlicht die Stellung der Regionalplanung innerhalb der verschiedenen Planungsebenen. Er weist darauf hin, dass es für die im Frühjahr 2017 anstehenden ersten Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde wichtig ist, dass die groben Ziele für eine weitere Siedlungsentwicklung festgelegt werden müssen. Dabei muss auch intensiv über die bestehenden Reserveflächen nachgedacht werden. Welche Reserveflächen sollen erhalten bleiben und welche Flächen können aufgegeben werden? Diese Thematik soll im Rahmen der Beratungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans diskutiert werden. Die sich in diesem Verfahren ergebenden Ziele werden seitens der Gemeinde Kreuzau in das Verfahren der Fortschreibung des Regionalplans eingebracht. Ferner wird von Herrn Gottstein darauf hingewiesen, dass es im ersten Schritt nur darum geht, wo Veränderungen an den vier bestehenden Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) vorgenommen werden sollen. Kleinteilige Änderungen und Arrondierungen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert. Zunächst gilt es die grobe Ausrichtung festzulegen, um für die Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde im Frühjahr 2017 gerüstet zu sein. AM Kern bekräftigt, dass zunächst die vorhandenen Reserveflächen geprüft werden müssten, bevor man sich Gedanken über neue Flächenausweisungen macht. Diesem Vorgehen pflichten die Ausschussmitglieder bei. 3. Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Vorlage: 82/2016 Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass dem Antrag der SPD zugestimmt wird und die inhaltlichen Aspekte des Inhalts vollumfänglich in die Beratungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans integriert werden. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere -4Beratungen hierzu finden im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau statt. Beratungsergebnis: 4. einstimmig, ohne Enthaltung Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 83/2016 Herr Gottstein erläutert die Sitzungsvorlage und die darin beschriebene weitere Vorgehensweise. Diese zielt dabei auf die Gespräche zwischen der Gemeinde und der Regionalplanungsbehörde zur Fortschreibung des Regionalplans im Frühjahr 2017 ab, um der Verwaltung bis dahin die notwendige Rückdeckung für die Verhandlungen zu geben. Nach kurzen Diskussionen ist sich der Ausschuss darüber einig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Frist zur Einreichung von Vorschlägen aus den Fraktionen im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen nicht eingehalten werden kann. Herr Gottstein zeigt auf, dass alternativ die Frist auf den 31.01.2017 abgeändert werden kann. Somit wäre ein Ratsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im April 2017 möglich. (Hinweis: Der Niederschrift ist ein Schema zum Zeitablauf beigefügt). Von den Verwaltungsvertretern wird nochmals darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der ersten Beratungen bis zum Frühjahr 2017 zunächst nur darum geht über die vorhandenen Reserveflächen und neu auszuweisende Siedlungsbereiche zu beschließen. Dies umfasst keine Detailplanung, sondern soll zunächst grob festgelegt werden. Mit diesen Überlegungen wird die Verwaltung in die ersten Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zur Fortschreibung des Regionalplans treten. Kleinere Änderungen, Anpassungen und Arrondierungen werden erst im weiteren Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert. AM Heidbüchel fragt an, ob es möglich ist eine Auflistung über die bisherigen Änderungen am Flächennutzungsplan mit einer kurzen Beschreibung der Hintergründe der Änderung zu erhalten, um den Ausschussmitgliedern, die noch nicht so lange in den politischen Gremien aktiv sind, eine Hilfestellung geben zu können. Die Verwaltung sagt die Zusammenstellung zu. (Hinweis: Die Auflistung der bisherigen FNP-Änderungen liegt der Niederschrift bei.) AM Nolten bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Neuaufstellung des FNP auf die Akquisition von Städtebaufördermitteln. Die Verwaltung sagt zu, hierzu Informationen einzuholen. Antwort der Verwaltung: Die durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans entstehenden Änderungen können für die Akquisition von Städtebaufördermitteln oder Mitteln aus EUFörderprogrammen von Relevanz sein. Z.B. kann die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel in einer sog. nicht-integrierten Lage zu einer Schwächung des Ortskerns führen. Eben dieser Bereich soll im Rahmen der Aufstellung des integrierten Handlungskonzeptes (Masterplan) gestärkt werden. Dennoch sollte nach Ansicht der Verwaltung die weitere Siedlungsentwicklung ohne enge Restriktionen diskutiert werden. Der Aspekt der Fördermittelakquise wird im weiteren Verfahren selbstverständlich berücksichtigt. AM Kaptain bittet darum, alle notwendigen Kartenunterlagen, die bisher auf mehrere Tagesordnungspunkte als Anlagen verteilt sind, in einem Paket zusammenzufassen und der Niederschrift als Anlage beizufügen. Die Verwaltung sagt dies zu. Hinweis: Der Niederschrift sind alle Unterlagen als eine gemeinsame Anlage beigefügt. Herr Schmühl betont, dass die Fraktionen in ihren Beratungen einbeziehen sollen, dass es in der Gemeinde noch kein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel gibt. Ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel könne aufgrund von landesplanerischen Zielen auch nur im Zentralort Kreuzau geschaffen werden. Es müsse darüber diskutiert werden, ob dies in Kreuzau gewollt ist und wenn ja, an welcher Stelle. Weiter weist Herr Schmühl auf die Tatsache hin, dass die verwaltungsseitig vorgesehenen Kosten -5für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Höhe von insgesamt 85.000 Euro nur die Planungskosten abdecken. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt empfehlenswert sein, weitere Untersuchungen in Auftrag zu geben, die sich mit der erschließungstechnischen Eignung von möglichen neuen Baugebieten beschäftigen. Somit soll frühzeitig ermittelt werden, welche Flächen sich erschließungstechnisch überhaupt in einem finanziell vertretbaren Rahmen tatsächlich erschließen lassen. Diese Kosten kommen zu einem späteren Zeitpunkt zu den zunächst veranschlagten Kosten hinzu. Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass auf der heutigen Sitzung noch keine konkreten Diskussionen über bestimmte Flächen geführt werden sollten, sondern diese nach den Beratungen innerhalb der Fraktionen auf dem zweiten Sonder-Bauausschuss erfolgen. Abschließend Abstimmung. stellt der Ausschussvorsitzende den geänderten Beschlussvorschlag zur Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die Fraktionen sollen ihre Vorschläge zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bis zum 31.01.2017 bei der Verwaltung einreichen. Die Vorschläge der Fraktionen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans werden auf einer noch einzuberufenden Sondersitzung des Bau- und Planungsausschusses im Februar oder März 2017 erneut beraten. Beratungsergebnis: 5. einstimmig, ohne Enthaltung Anfragen AM Böcking fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Sanierung der L249, OD Kreuzau und ob und wenn ja, wie weit der Landesbetrieb hinter dem vorgesehenen Zeitplan hinterher liegt. Herr Schmühl erläutert, dass der erste Bauabschnitt von der Kreuzung Friedenau bis zur Kreuzung Bahnhofstraße in der ersten Oktoberwoche wieder freigegeben wird und die Zufahrt zur Bahnhofstraße frei ist. Im Anschluss daran wird der zweite Bauabschnitt, der etwa bis zur TotalTankstelle reicht, in Angriff genommen. Der Landesbetrieb liegt in etwa drei bis vier Wochen hinter dem Zeitplan. -6B. Nichtöffentliche Sitzung