Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
38 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
10.10.16, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.09.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Balen, Yvonne
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Gilles, Josef, vertritt Wienands, Werner
7. Heidbüchel, Rolf
8. Hohn, Astrid
9. Hüttl, Detlef
10. Jansen, Wilfried
11. Kaptain, Johannes
12. Kern, Karl-Heinz
13. Kilian, Manfred, vertritt Schroeteler, Rolf
14. Lüttgen, Wolfgang
15. Macherey, Peter
16. Dr. Nolten, Ralf
17. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. Bürgermeister Eßer
2. Herr Schmühl
3. Herr Gottstein
Es fehlen:
1. Schroeteler, Rolf
2. Wienands, Werner
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet
Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen)
2.2
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde
3.
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Vorlage: 82/2016
4.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
7.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum
Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen)
AM Kern verweist auf die Stellungnahme des Kreises Düren, die ausführt, dass aus den
Unterlagen nicht erkennbar ist, ob die Planungsabsichten mit Natur und Landschaft in Einklang zu
bringen sind. Er fragt diesbezüglich an, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die seitens der
Verwaltung eingereichten Unterlagen nicht vollständig gewesen sind.
Herr Gottstein erläutert, dass im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage noch keine vertieften
ökologischen Gutachten erforderlich sind. Die ökologischen Untersuchungen und ihre Ergebnisse
werden erst in den nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Änderung des
Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans erstellt. Im Bebauungsplan
sind die Eingriffe in Natur und Landschaft gutachterlich zu ermitteln und die daraus folgenden
Kompensationsmaßnahmen festzusetzen.
2.2
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Hier: Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde
Herr Gottstein erläutert die Mitteilungsvorlage und verdeutlicht die Stellung der Regionalplanung
innerhalb der verschiedenen Planungsebenen. Er weist darauf hin, dass es für die im Frühjahr
2017 anstehenden ersten Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde wichtig ist, dass die
groben Ziele für eine weitere Siedlungsentwicklung festgelegt werden müssen. Dabei muss auch
intensiv über die bestehenden Reserveflächen nachgedacht werden. Welche Reserveflächen
sollen erhalten bleiben und welche Flächen können aufgegeben werden? Diese Thematik soll im
Rahmen der Beratungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans diskutiert werden. Die
sich in diesem Verfahren ergebenden Ziele werden seitens der Gemeinde Kreuzau in das
Verfahren der Fortschreibung des Regionalplans eingebracht.
Ferner wird von Herrn Gottstein darauf hingewiesen, dass es im ersten Schritt nur darum geht, wo
Veränderungen an den vier bestehenden Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) vorgenommen
werden sollen. Kleinteilige Änderungen und Arrondierungen werden erst zu einem späteren
Zeitpunkt diskutiert. Zunächst gilt es die grobe Ausrichtung festzulegen, um für die Gespräche mit
der Regionalplanungsbehörde im Frühjahr 2017 gerüstet zu sein.
AM Kern bekräftigt, dass zunächst die vorhandenen Reserveflächen geprüft werden müssten,
bevor man sich Gedanken über neue Flächenausweisungen macht. Diesem Vorgehen pflichten
die Ausschussmitglieder bei.
3.
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Vorlage: 82/2016
Der Ausschuss verständigt sich darauf, dass dem Antrag der SPD zugestimmt wird und die
inhaltlichen Aspekte des Inhalts vollumfänglich in die Beratungen zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans integriert werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere
-4Beratungen hierzu finden im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Kreuzau statt.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig, ohne Enthaltung
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 83/2016
Herr Gottstein erläutert die Sitzungsvorlage und die darin beschriebene weitere Vorgehensweise.
Diese zielt dabei auf die Gespräche zwischen der Gemeinde und der Regionalplanungsbehörde
zur Fortschreibung des Regionalplans im Frühjahr 2017 ab, um der Verwaltung bis dahin die
notwendige Rückdeckung für die Verhandlungen zu geben. Nach kurzen Diskussionen ist sich der
Ausschuss darüber einig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Frist zur Einreichung von
Vorschlägen aus den Fraktionen im Hinblick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen nicht
eingehalten werden kann. Herr Gottstein zeigt auf, dass alternativ die Frist auf den 31.01.2017
abgeändert werden kann. Somit wäre ein Ratsbeschluss zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans im April 2017 möglich.
(Hinweis: Der Niederschrift ist ein Schema zum Zeitablauf beigefügt).
Von den Verwaltungsvertretern wird nochmals darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der ersten
Beratungen bis zum Frühjahr 2017 zunächst nur darum geht über die vorhandenen
Reserveflächen und neu auszuweisende Siedlungsbereiche zu beschließen. Dies umfasst keine
Detailplanung, sondern soll zunächst grob festgelegt werden. Mit diesen Überlegungen wird die
Verwaltung in die ersten Gespräche mit der Bezirksregierung Köln zur Fortschreibung des
Regionalplans treten. Kleinere Änderungen, Anpassungen und Arrondierungen werden erst im
weiteren Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert.
AM Heidbüchel fragt an, ob es möglich ist eine Auflistung über die bisherigen Änderungen am
Flächennutzungsplan mit einer kurzen Beschreibung der Hintergründe der Änderung zu erhalten,
um den Ausschussmitgliedern, die noch nicht so lange in den politischen Gremien aktiv sind, eine
Hilfestellung geben zu können. Die Verwaltung sagt die Zusammenstellung zu.
(Hinweis: Die Auflistung der bisherigen FNP-Änderungen liegt der Niederschrift bei.)
AM Nolten bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Neuaufstellung des FNP auf die
Akquisition von Städtebaufördermitteln. Die Verwaltung sagt zu, hierzu Informationen einzuholen.
Antwort der Verwaltung: Die durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans entstehenden
Änderungen können für die Akquisition von Städtebaufördermitteln oder Mitteln aus EUFörderprogrammen von Relevanz sein. Z.B. kann die Ausweisung eines Sondergebietes für
großflächigen Einzelhandel in einer sog. nicht-integrierten Lage zu einer Schwächung des
Ortskerns führen. Eben dieser Bereich soll im Rahmen der Aufstellung des integrierten
Handlungskonzeptes (Masterplan) gestärkt werden. Dennoch sollte nach Ansicht der Verwaltung
die weitere Siedlungsentwicklung ohne enge Restriktionen diskutiert werden. Der Aspekt der
Fördermittelakquise wird im weiteren Verfahren selbstverständlich berücksichtigt.
AM Kaptain bittet darum, alle notwendigen Kartenunterlagen, die bisher auf mehrere
Tagesordnungspunkte als Anlagen verteilt sind, in einem Paket zusammenzufassen und der
Niederschrift als Anlage beizufügen. Die Verwaltung sagt dies zu.
Hinweis: Der Niederschrift sind alle Unterlagen als eine gemeinsame Anlage beigefügt.
Herr Schmühl betont, dass die Fraktionen in ihren Beratungen einbeziehen sollen, dass es in der
Gemeinde noch kein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel gibt. Ein Sondergebiet für
großflächigen Einzelhandel könne aufgrund von landesplanerischen Zielen auch nur im Zentralort
Kreuzau geschaffen werden. Es müsse darüber diskutiert werden, ob dies in Kreuzau gewollt ist
und wenn ja, an welcher Stelle.
Weiter weist Herr Schmühl auf die Tatsache hin, dass die verwaltungsseitig vorgesehenen Kosten
-5für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans in Höhe von insgesamt 85.000 Euro nur die
Planungskosten abdecken. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt empfehlenswert sein, weitere
Untersuchungen in Auftrag zu geben, die sich mit der erschließungstechnischen Eignung von
möglichen neuen Baugebieten beschäftigen. Somit soll frühzeitig ermittelt werden, welche Flächen
sich erschließungstechnisch überhaupt in einem finanziell vertretbaren Rahmen tatsächlich
erschließen lassen. Diese Kosten kommen zu einem späteren Zeitpunkt zu den zunächst
veranschlagten Kosten hinzu.
Im Ausschuss herrscht Einigkeit darüber, dass auf der heutigen Sitzung noch keine konkreten
Diskussionen über bestimmte Flächen geführt werden sollten, sondern diese nach den
Beratungen innerhalb der Fraktionen auf dem zweiten Sonder-Bauausschuss erfolgen.
Abschließend
Abstimmung.
stellt
der
Ausschussvorsitzende
den
geänderten
Beschlussvorschlag
zur
Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die Fraktionen
sollen ihre Vorschläge zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans bis zum 31.01.2017 bei der
Verwaltung einreichen. Die Vorschläge der Fraktionen zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans werden auf einer noch einzuberufenden Sondersitzung des Bau- und
Planungsausschusses im Februar oder März 2017 erneut beraten.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig, ohne Enthaltung
Anfragen
AM Böcking fragt nach dem aktuellen Sachstand zur Sanierung der L249, OD Kreuzau und ob
und wenn ja, wie weit der Landesbetrieb hinter dem vorgesehenen Zeitplan hinterher liegt.
Herr Schmühl erläutert, dass der erste Bauabschnitt von der Kreuzung Friedenau bis zur
Kreuzung Bahnhofstraße in der ersten Oktoberwoche wieder freigegeben wird und die Zufahrt zur
Bahnhofstraße frei ist. Im Anschluss daran wird der zweite Bauabschnitt, der etwa bis zur TotalTankstelle reicht, in Angriff genommen. Der Landesbetrieb liegt in etwa drei bis vier Wochen hinter
dem Zeitplan.
-6B. Nichtöffentliche Sitzung