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Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
258 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014) Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014) Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014) Beschlussvorlage (Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9206/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.02.2015 Betreff: Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und beschließt die Beratung über eine Gebührenanpassung in Anbetracht der geplanten Qualitätsoffensive zurückzustellen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits in der Vorlage der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2014 wurde unter TOP 4 `Mitteilungen des Bürgermeisters´ angekündigt, dass die beiden Satzungen für die Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege sowie die Beitragserhebung in der Offenen Ganztagsschule überarbeitet und angepasst werden sollen. Rechtlich vorgegebene Unterschiede, wie etwa der monatliche Höchstbetrag von bislang 150,00 €, nunmehr 170,00 €, sind zu beachten. Eine Reihe von Punkten könnte angepasst werden, soweit die dadurch resultierenden Mehrkosten eingespart werden. Anzahl von Beitragsstufen Die aktuellen Beitragsstufen im Bereich der OGS stammen noch aus den `alten´ Tagen, in denen die Beiträge im Bereich der Kindergärten vom Land vorgegeben wurden. Die Stadt Bedburg hat aber seit geraumer Zeit im Bereich der Beiträge für Kindergärten/Tagespflege weitere Stufen eingeführt, um eine größere Beitragsgerechtigkeit erzielen zu können. Wenn zusätzliche Beitragsstufen eingesetzt werden, kann dies für die Stadt insgesamt kostenneutral erfolgen. Hierbei würde es aber bei Beitragszahlern zu `Gewinnern und Verlierern´ kommen. Ein vollständiger Verzicht auf ein Stufenmodell erscheint auf den ersten Blick am ehesten gerecht. Ein solches Modell hat die Stadt Bergheim vor einigen Jahren im Bereich der Kindergartenbeiträge eingeführt. Derzeit prüft die Verwaltung die Anschaffung eines Programmes zur Erfassung und Bearbeitung der Elterndaten auch im Hinblick darauf, wie flexibel die Beitragsstruktur angepasst werden kann. Ob ein fester Prozentsatz für alle Einkommensstufen und/oder niedrigere Prozentsätze bei niedrigem oder hohem Einkommen gerecht sind, ist letztlich eine Ermessensentscheidung. Es wird immer Befürworter aber auch Kritiker geben. Wenngleich die Berechnung an Hand des individuellen Einkommens in jedem Einzelfall möglich ist, würde dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung bedeuten, was mit dem derzeitigen Personal kaum zu bewältigen wäre. Man muss hierbei auch berücksichtigen, dass in einem solchen Modell jegliche noch so kleine Veränderung des Einkommens der Eltern/der Beitragspflichtigen eine Neuberechnung und einen Änderungsbescheid zur Folge hätte. Wegfall des „Anerkennungsbeitrages“ in der niedrigsten Einkommensstufe Zur Einführung der OGS betrug der niedrigste Elternbeitrag 13,00 € im Monat. Ziel war es zum einen die Eltern zu motivieren, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit Bedarf hatten und zum anderen eine ausgewogene Mischung der OGS Gruppen zu erreichen. Ob dies erreicht werden konnte, kann nicht ermittelt werden. Im Jahr 2007 wurden die Beiträge dann jeweils um 10,00 € gesenkt, so dass aktuell nur noch 3,00 € in der ersten Einkommensstufe erhoben werden. Es handelt sich hierbei eher um einen symbolischen Wert. Bei Verzicht muss mit Mindereinnahmen von 1.000 € - 2.000 €/jährlich gerechnet werden. Es wird verwaltungsseitig nicht damit gerechnet, dass die Zahl der Anmeldungen stark steigen wird, wenn der Beitrag nicht mehr erhoben wird. Verlässliche Grundlagen für diese Einschätzung gibt es aber nicht. Angleichen von Beitragshöhen Geht man davon aus, dass die OGS Angebote durchschnittlich 4-5 Stunden umfassen, käme eine Harmonisierung der Beiträge mit denen der 25 Stunden Betreuung im Bereich der Kindergärten/Kindertagespflege in Betracht. Beschlussvorlage WP9-206/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Kindergartenbeitrag bei 25 h Betreuung Einkommen Stufe von bis Beitrag 01 0€ 15.000 € 0,00 € 02 15.000 € 25.000 € 27,82 € 03 25.000 € 31.000 € 46,36 € 04 31.000 € 37.000 € 57,49 € 05 37.000 € 43.000 € 68,61 € 06 43.000 € 49.000 € 79,74 € 07 49.000 € 55.000 € 90,86 € 08 55.000 € 61.000 € 105,70 € 09 61.000 € 85.000 € 120,54 € 10 73.000 € 85.000 € 150,21 € 11 85.000 € 97.000 € 179,87 € 12 97.000 € 109.000 € 209,54 € 13 109.000 € 121.000 € 239,21 € 14 121.000 € 268,89 € Seite: 3 OGS Beitrag Einkommen Stufe von bis Beitrag 01 0€ 12.271 € 3,00 € 02 12.271 € 24.542 € 16,00 € 03 24.542 € 36.813 € 47,00 € 04 36.813 € 49.084 € 73,00 € 05 49.087 € 61.355 € 105,00 € 06 61.355 € 140,00 € Wegfall der Beiträge für Geschwisterkinder bei alleiniger Betrachtung der OGS In den letzten Jahren waren zwischen 10 % und 14 % der Kinder Geschwisterkinder. Hierfür mussten um 50% bzw. 75% reduzierte Beiträge entrichtet werden. Soweit auf eine Beitragserhebung für Geschwisterkinder vollständig verzichtet wird, muss mit Mindereinennahmen von rund 4.000 € - 8.000 €/jährlich gerechnet werden. Wegfall der Beiträge für Geschwisterkinder bei Einschluss Kindertageseinrichtungen/OGS Da die Beiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege regelmäßig höher sind als beim Besuch der OGS, kann davon ausgegangen werden, dass eine Berücksichtigung von allen Betreuungsformen im Stadtgebiet zu Mindereinnahmen im Bereich der OGS führen wird. Bei aktuell rund 50 Geschwisterpaaren könnte dies rund 30.000 € Mindereinnahmen/jährlich bedeuten. Mit zwei Ausnahmen sind hiervon nur OGS Beiträge betroffen. Sollten Eltern, deren Kind in der Kindertageseinrichtung aufgrund des letzten Kindergartenjahres beitragsfrei ist, vollständig von Beiträgen befreit werden, kommen rund 5.000 € - 6.000 € jährlich hinzu. Bevor Entscheidungen über eine Veränderung der Beiträge getroffen werden, wird verwaltungsseits vorgeschlagen, zusammen mit den Schulleitern, den Trägern sowie Elternvertretern ein Konzept zur Verbesserung der Qualität in der OGS zu erstellen und mögliche Folgekosten aufzuzeigen. Hierbei muss nicht alles neu erfunden werden, da in vielen Kommunen bereits vergleichbare Konzepte vorliegen. So kann z.B. lediglich exemplarisch auf Ergebnisse des Regionalen BildungsNetzwerkes im Kreis Steinfurt oder der Stadt Moers hingewiesen werden. Beschlussvorlage WP9-206/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen kann von einer steigenden Betreuungsquote ausgegangen werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Keller Sachbearbeiterin Beschlussvorlage WP9-206/2014 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Geschäftsbereichsleiter Bürgermeister Seite 4