Daten
Kommune
Bedburg
Größe
258 kB
Datum
24.02.2015
Erstellt
10.02.15, 18:01
Aktualisiert
10.02.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9206/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.02.2015
Betreff:
Anpassung der Elternbeitragssatzung zur OGS
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.11.2014
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und
beschließt die Beratung über eine Gebührenanpassung in Anbetracht der geplanten
Qualitätsoffensive zurückzustellen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bereits in der Vorlage der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.12.2014 wurde unter TOP
4 `Mitteilungen des Bürgermeisters´ angekündigt, dass die beiden Satzungen für die
Beitragserhebung in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege sowie die Beitragserhebung in
der Offenen Ganztagsschule überarbeitet und angepasst werden sollen.
Rechtlich vorgegebene Unterschiede, wie etwa der monatliche Höchstbetrag von bislang 150,00
€, nunmehr 170,00 €, sind zu beachten. Eine Reihe von Punkten könnte angepasst werden,
soweit die dadurch resultierenden Mehrkosten eingespart werden.
Anzahl von Beitragsstufen
Die aktuellen Beitragsstufen im Bereich der OGS stammen noch aus den `alten´ Tagen, in
denen die Beiträge im Bereich der Kindergärten vom Land vorgegeben wurden. Die Stadt
Bedburg hat aber seit geraumer Zeit im Bereich der Beiträge für Kindergärten/Tagespflege
weitere Stufen eingeführt, um eine größere Beitragsgerechtigkeit erzielen zu können. Wenn
zusätzliche Beitragsstufen eingesetzt werden, kann dies für die Stadt insgesamt kostenneutral
erfolgen. Hierbei würde es aber bei Beitragszahlern zu `Gewinnern und Verlierern´ kommen.
Ein vollständiger Verzicht auf ein Stufenmodell erscheint auf den ersten Blick am ehesten
gerecht. Ein solches Modell hat die Stadt Bergheim vor einigen Jahren im Bereich der
Kindergartenbeiträge eingeführt. Derzeit prüft die Verwaltung die Anschaffung eines
Programmes zur Erfassung und Bearbeitung der Elterndaten auch im Hinblick darauf, wie
flexibel die Beitragsstruktur angepasst werden kann.
Ob ein fester Prozentsatz für alle Einkommensstufen und/oder niedrigere Prozentsätze bei
niedrigem oder hohem Einkommen gerecht sind, ist letztlich eine Ermessensentscheidung. Es
wird immer Befürworter aber auch Kritiker geben.
Wenngleich die Berechnung an Hand des individuellen Einkommens in jedem Einzelfall
möglich ist, würde dies eine nicht unerhebliche Mehrbelastung bedeuten, was mit dem
derzeitigen Personal kaum zu bewältigen wäre. Man muss hierbei auch berücksichtigen, dass
in einem solchen Modell jegliche noch so kleine Veränderung des Einkommens der Eltern/der
Beitragspflichtigen eine Neuberechnung und einen Änderungsbescheid zur Folge hätte.
Wegfall des „Anerkennungsbeitrages“ in der niedrigsten Einkommensstufe
Zur Einführung der OGS betrug der niedrigste Elternbeitrag 13,00 € im Monat. Ziel war es
zum einen die Eltern zu motivieren, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit Bedarf hatten und
zum anderen eine ausgewogene Mischung der OGS Gruppen zu erreichen. Ob dies erreicht
werden konnte, kann nicht ermittelt werden. Im Jahr 2007 wurden die Beiträge dann jeweils
um 10,00 € gesenkt, so dass aktuell nur noch 3,00 € in der ersten Einkommensstufe erhoben
werden. Es handelt sich hierbei eher um einen symbolischen Wert. Bei Verzicht muss mit
Mindereinnahmen von 1.000 € - 2.000 €/jährlich gerechnet werden.
Es wird verwaltungsseitig nicht damit gerechnet, dass die Zahl der Anmeldungen stark steigen
wird, wenn der Beitrag nicht mehr erhoben wird. Verlässliche Grundlagen für diese
Einschätzung gibt es aber nicht.
Angleichen von Beitragshöhen
Geht man davon aus, dass die OGS Angebote durchschnittlich 4-5 Stunden umfassen, käme eine
Harmonisierung der Beiträge mit denen der 25 Stunden Betreuung im Bereich der
Kindergärten/Kindertagespflege in Betracht.
Beschlussvorlage WP9-206/2014
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Kindergartenbeitrag bei 25 h Betreuung
Einkommen
Stufe
von
bis
Beitrag
01
0€
15.000 €
0,00 €
02
15.000 €
25.000 €
27,82 €
03
25.000 €
31.000 €
46,36 €
04
31.000 €
37.000 €
57,49 €
05
37.000 €
43.000 €
68,61 €
06
43.000 €
49.000 €
79,74 €
07
49.000 €
55.000 €
90,86 €
08
55.000 €
61.000 €
105,70 €
09
61.000 €
85.000 €
120,54 €
10
73.000 €
85.000 €
150,21 €
11
85.000 €
97.000 €
179,87 €
12
97.000 € 109.000 €
209,54 €
13
109.000 € 121.000 €
239,21 €
14
121.000 €
268,89 €
Seite: 3
OGS Beitrag
Einkommen
Stufe
von
bis
Beitrag
01
0€
12.271 €
3,00 €
02
12.271 €
24.542 €
16,00 €
03
24.542 €
36.813 €
47,00 €
04
36.813 €
49.084 €
73,00 €
05
49.087 €
61.355 €
105,00 €
06
61.355 €
140,00 €
Wegfall der Beiträge für Geschwisterkinder bei alleiniger Betrachtung der OGS
In den letzten Jahren waren zwischen 10 % und 14 % der Kinder Geschwisterkinder. Hierfür
mussten um 50% bzw. 75% reduzierte Beiträge entrichtet werden. Soweit auf eine
Beitragserhebung für Geschwisterkinder vollständig verzichtet wird, muss mit
Mindereinennahmen von rund 4.000 € - 8.000 €/jährlich gerechnet werden.
Wegfall der Beiträge für Geschwisterkinder bei Einschluss Kindertageseinrichtungen/OGS
Da die Beiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege
regelmäßig höher sind als beim Besuch der OGS, kann davon ausgegangen werden, dass
eine Berücksichtigung von allen Betreuungsformen im Stadtgebiet zu Mindereinnahmen im
Bereich der OGS führen wird.
Bei aktuell rund 50 Geschwisterpaaren könnte dies rund 30.000 € Mindereinnahmen/jährlich
bedeuten. Mit zwei Ausnahmen sind hiervon nur OGS Beiträge betroffen. Sollten Eltern, deren
Kind in der Kindertageseinrichtung aufgrund des letzten Kindergartenjahres beitragsfrei ist,
vollständig von Beiträgen befreit werden, kommen rund 5.000 € - 6.000 € jährlich hinzu.
Bevor Entscheidungen über eine Veränderung der Beiträge getroffen werden, wird
verwaltungsseits vorgeschlagen, zusammen mit den Schulleitern, den Trägern sowie
Elternvertretern ein Konzept zur Verbesserung der Qualität in der OGS zu erstellen und mögliche
Folgekosten aufzuzeigen.
Hierbei muss nicht alles neu erfunden werden, da in vielen Kommunen bereits vergleichbare
Konzepte vorliegen. So kann z.B. lediglich exemplarisch auf Ergebnisse des Regionalen BildungsNetzwerkes im Kreis Steinfurt oder der Stadt Moers hingewiesen werden.
Beschlussvorlage WP9-206/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Bei insgesamt sinkenden Schülerzahlen kann von einer steigenden Betreuungsquote ausgegangen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Keller
Sachbearbeiterin
Beschlussvorlage WP9-206/2014
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Geschäftsbereichsleiter
Bürgermeister
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