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Beschlussvorlage (Grundlagenkonzept Schulsozialarbeit)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
183 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
22.11.11, 07:00
Aktualisiert
22.11.11, 07:00

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 265/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie - 40 - Vorlage für Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Grundlagenkonzept Schulsozialarbeit Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 40 - 15.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 265/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 15.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Schulausschuss Betreff: Grundlagenkonzept Schulsozialarbeit Beschlussentwurf: Die Konzeption wird zur Kenntnis genommen Sachdarstellung: Grundlagenkonzept zur Förderung der Schulsozialarbeit in Wesseling Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen 2.1. Förderzeitraum 2.2. Zielgruppe 2.3. Fördermittel 3. Aufgaben der Schulsozialarbeit 3.1. Vermittlung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket 3.2. Jugendberufshilfe 3.3. Vorbeugender Kinder- und Jugendschutz 3.4. Sozialtraining 3.5. Freizeit- und Bildungsangebote 3.6. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit 4. Vorläufige Mittelverwendung 2011 – 2013 5. Personal 6. Kooperationspartner Anlagen: a.) b.) c.) Erlass NRW v. 7.7.2011 Vereinbarung des Rhein-Erft-Kreises und den Kommunen v. 18.10.2011 bezüglich o.g. Förderung der Schulsozialarbeit Vereinbarung des Schulamtes und den Jugendämter des REK bezüglich Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII 1. Einleitung Bis 2009 waren im Bereich 51 insgesamt zwei Schulsozialarbeiter/-innen in der Fröbelschule und im Schulzentrum beschäftigt. Durch die veränderte Haushaltssituation der Stadt Wesseling (Nothaushalt) in den Folgejahren konnten diese Aufgaben leider nicht fortgeführt werden. Die Stadt Wesseling erhielt am 20.10.2011 erstmalig vom Rhein-Erft-Kreis Bundesmittel zur Förderung der Schulsozialarbeit in Wesseling im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Die Grundlage hierfür ist der Erlass des Landes NRW vom 7.7.2011 und eine entsprechende Vereinbarung des REK und den Kommunen vom 18.10.2011. Die Vereinbarung wurde am 13.10.2011 im Kreistag verabschiedet und am 18.10.2011 von den Bürgermeistern unterschrieben. Anschließend erfolgte unmittelbar die Mittelüberweisung für das Jahr 2011 in Höhe von 124.500 € an die Stadt Wesseling. Die Verwaltung hat im Jugendhilfe- und Schulausschuss über den aktuellen Sachstand entsprechend berichtet und auch die Schulen von dieser neuen Entwicklung vorab informiert. Das folgende Grundlagenkonzept zur Förderung der Schulsozialarbeit in Wesseling ist auf dem Hintergrund erstellt worden, dass die Schulen in Wesseling hiermit eine Orientierungshilfe erhalten und sich entsprechend ihrer Bedarfe an der Fortschreibung beteiligen können. Somit sind die Ausführungen nicht abschließend zu betrachten, sondern stellen eine Ausgangslage dar, die von allen unmittelbar Beteiligten fortwährend prozessorientiert aktualisiert wird. 2. Förderung der Schulsozialarbeit durch das Land Nordrhein-Westfalen Die Projektförderung wurde vom Bundesministerium initiiert und über die Landesministerien und Kreisverwaltungen an die Kommunen kommuniziert. Die Kreisverwaltung des REK hat die Fördermittel für alle Kommunen bereits im September 2011 erhalten und Richtlinien (siehe Anlage B) zur Mittelverwendung erarbeitet. 2.1. Förderzeitraum 01.08.2011 bis 31.12.2013 Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist zurzeit nicht in Aussicht gestellt worden. Hierüber wurde aber noch nicht abschließend entschieden. „Die Landesregierung wird sich angesichts dieser Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür einsetzen, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 1.1.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt.“ (Quelle: Erlass NRW v. 7.7.2011 siehe Anlage A) 2.2. Zielgruppe Bei der Zielgruppe handelt es sich insbesondere um anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Konkret sind das Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII erhalten, bzw. für die deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen. Da es sich um eine Förderung der Schulsozialarbeit handelt, sind als Nutzergruppen die insgesamt 11 Schulen in Wesseling vorgesehen. Die Kommunen haben sich mit der Kreisverwaltung darauf verständigt, dass eine Trennung zwischen anspruchsberechtigten und nichtanspruchsberechtigten Schüler/-innen in der Tätigkeit der Schulsozialarbeit nicht praktikabel ist und somit nicht erfolgt. Aktuelle Schulen und Schülerzahlen in Wesseling: Schule Gesamtschülerzahl Schuljahr 2011/2012 Albert-Schweitzer-Schule 99 Brigidaschule 196 Goetheschule 335 Johannes-Gutenberg-Schule 135 Lessingschule 82 Rheinschule 192 Schillerschule 391 Gesamt: 1430 Käthe-Kollwitz-Gymnasium 724 Albert-Einstein-Realschule 646 Wilhelm-Busch-Schule 416 Gesamt: 1786 Fröbelschule 2.3. 52 Fördermittel 2011 – 2013 2011: 124.500,00 € 2012: 113.104,60 € (Garantiebetrag, siehe Anlage B, höhere Förderung möglich) 2013: 113.104,60 € (Garantiebetrag, siehe Anlage B, höhere Förderung möglich) Nicht verausgabte Mittel zum jeweiligen Jahresende müssen an den REK zurück erstattet werden. Die Kommunen erstellen bis zum 1.3. des Folgejahres für den REK einen Verwendungsnachweis (siehe Anlage B). Die Ermittlung der Förderbeträge erfolgte im REK über die Gesamtschülerzahl der jeweiligen Kommune anhand der amtlichen Statistik der Schülerzahlen im Schuljahr 2010/2011. Wesseling: 3.379 Schüler/-innen (ohne die kreiseigene Berufsschule) Gesamtförderbetrag für alle Kommunen im REK im Jahr 2011: 2.200.800 € Berechnungsgrundlage: 2,8 % der Bundesbeteiligung an den laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II 3. Aufgaben der Schulsozialarbeit Die Aufgaben der Schulsozialarbeit in Wesseling wurden anhand der Bedarfe der jeweiligen Schule und einer zusätzlichen Bedarfsermittlung des Bereichs Kinder, Jugend und Familie (Abt. Jugendförderung) festgelegt. 3.1. Vermittlung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Die Förderung der Schulsozialarbeit ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Im Erlass des Landes NRW wird die Schulsozialarbeit als wesentlicher Bestandteil eine präventive Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik aufgeführt, welche folgende Ziele verfolgt. Integration auf dem Arbeitsmarkt und generell in der Gesellschaft durch Bildung. Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, Bildungsarmut und sozialer Exklusion. In diesem Kontext ist es erforderlich, u.a. junge Menschen und deren Eltern über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren und sie bei der Antragsstellung zu unterstützen. 3.2. Jugendberufshilfe Die Haupt- und Fröbelschule haben in der Jugendberufshilfe um Unterstützung gebeten. Bisher wird dieses Aufgabengebiet an der Hauptschule von den zwei Berufswahlkoordinatoren betreut und von der Kolpingfamilie Wesseling im Sinne von „Berufspaten“ (Einzelfallhilfe) unterstützt. Insbesondere die Hauptschule hat hier in den letzten Jahren einen hohen Bedarf, da sich bei vielen Schüler/-innen der Einstieg in das Erwerbsleben im Sinne des 1. Arbeitsmarktes schwierig gestaltet. Die folgende Übersicht über den „beruflichen Werdegang“ der 92 Abgangsschüler aus dem Schuljahr 2010/2011 bestätigt diese Sichtweise. Anzahl der Schüler/innen 18 2 1 1 „Werdegang“ nach Ende der Schulzeit Ausbildung Gesamtschule Rodenkirchen Gesamtschule Bornheim Ursulinengymnasium Hersel 2 10 10 30 1 1 15 1 Abendrealschule Köln Internationaler Bund für Sozialarbeit IB Wesseling (Berufsorientierungsjahr) Einjähriges Berufsgrundschuljahr Zweijährige Berufsfachschule Integrationskurs Köln Therapie Werkstattjahr Zum Zeitpunkt der Abfrage noch unversorgt! (Quelle: Mail v. Herrn Marx Schulamt Wesseling v. 15.9.2011) Bei den Abgangsschüler/-innen der Fröbelschule gestaltet sich der Übergang zwischen Schule und Beruf ähnlich schwierig, jedoch wird dieser Personenkreis von der Agentur für Arbeit in Brühl häufig in Maßnahmen der Rehabilitation (z.B. Christliches Jugenddorf in Frechen) vermittelt. Bisher ist eine zusätzliche Fachkraft der Schule befristet bis voraussichtlich zum Schuljahresende im Sommer 2012 in der Jugendberufshilfe eingesetzt. Sollte diese Befristung nicht verlängert werden, hat hier die Schulleitung bereits einen Bedarf an Schulsozialarbeit mitgeteilt. 3.3. Vorbeugender Kinder- und Jugendschutz Beim vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz handelt es sich um ein Beratungsangebot u.a. im Bereich der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII (KJHG). Im Jahr 2011 hat das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises mit den Jugendämtern eine Vereinbarung über die Verfahrensabläufe bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung getroffen. In der Praxis hat sich bestätigt, dass in dieser Fragestellung noch Informationsdefizite bei den Beteiligten vorliegen. Die Schulsozialarbeiter werden in diesem Zusammenhang sowohl in der Multiplikatorenarbeit (z.B. Informationsveranstaltungen für Lehrer/-innen) und in der konkreten Einzelfallhilfe mit Schüler/-innen eingesetzt. Dies findet in enger Abstimmung mit den KollegInnen im Allgemeinen Sozialen Dienst des Bereichs Kinder, Jugend und Familie statt. Die Schulsozialarbeiter/-innen werden als Kinderschutzfachkraft fortgebildet. 3.4. Sozialtraining Bereits in den letzten Jahren wurde der Abt. Jugendförderung seitens der Schulen ein erhöhter Bedarf an Sozialtrainings für verhaltensauffällige Schüler/-innen angemeldet. Hierbei handelt es sich in der Regel um Gruppentrainings (ca. 10 Einheiten á 2 Schulstunden) für Schulklassen. Gemeinsam mit dem jeweiligen Klassenlehrer wird ein Programm erarbeitet und durchgeführt, welches u.a. durch die Verhaltensmodifikation des Einzelnen die Klassengemeinschaft positiv beeinflusst. Je nach Problemlage kommen verschiedene pädagogischen Techniken (z.B. Anti-Aggressionstraining) zum Einsatz. 3.5. Freizeit- und Bildungsangebote Die Schulsozialarbeiter werden z.B. in den Ferien schulformübergreifende Freizeit- und Bildungsangebote durchführen und sich nach Bedarf an den Projektwochen der Schulen beteiligen. Hier findet eine enge Kooperation insbesondere mit der städtischen offenen Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentrum) statt, um Synergieeffekte zu erzielen. 3.6. Netzwerk- und Multiplikatorenarbeit Anhand der bereits beschriebenen Aufgaben der Schulsozialarbeit wird deutlich, dass drei pädagogische Fachkräfte nicht alleine die Bedarfe von insgesamt 11 Schulen in Wesseling erfüllen können. Aus diesem Grund liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Errichtung eines funktionierenden Netzwerks im Gemeinwesen und auf der Schulung/Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern. Unter Punkt 6. des Grundlagenkonzepts sind die bereits vorhandenen personellen Ressourcen unter der Rubrik Kooperationspartner aufgeführt. 4. Vorläufige Mittelverwendung 2011 Nach Absprache mit dem Verwaltungsvorstand, sowie dem Kreis werden die vorhandenen Mittel in 2011 überwiegend für investive Beschaffungen genutzt, da diese aufgrund der höheren Personalkosten der Jahre 2012 und 2013 sonst nicht zu realisieren wären. Im einzelnen werden die Mittel verwendet für: - Personal (2,5 Sozialarbeiterstellen, Fort- und Weiterbildungen, Supervision usw.) - Büroausstattung, insbesondere auch für den mobilen Einsatz - Sachmittel (z.B. Spiel- und Beschäftigungsmaterial, päd. Arbeitsmaterialien) 5. Personal Die Stadt Wesseling hat im direkten kommunalen Vergleich, sehr frühzeitig drei befristete Stellen in der Schulsozialarbeit öffentlich ausgeschrieben. Somit konnte nach anfänglich ca. 30 Bewerbungen dann 11 geeignete Bewerber/-innen zu Vorstellungsgesprächen am 12.10.2011 eingeladen werden. Im Ergebnis konnten drei pädagogische Fachkräfte befristet eingestellt werden. Die Dienst- und Fachaufsicht wurde der Leitung der Abteilung Jugendförderung übertragen. Die Schulsozialarbeiter haben ein gemeinsames Büro in den Pavillons der Fröbelschule erhalten. 6. Kooperationspartner Wie bereits unter Punkt 3.6. Netwerk- und Multiplikatorenarbeit erwähnt, sind für die Schulsozialarbeiter „Partner“ im Gemeinwesen zwingend notwendig. Im Folgenden werden mögliche und bereits vorhandene Kooperationspartner in Wesseling und Umgebung beispielhaft aufgeführt. Jobcenter Wesseling Internationaler Bund für Sozialarbeit (kurz: IB) in Wesseling Agentur für Arbeit in Brühl Kolpingfamilie Wesseling Ev. Kirchengemeinde Wesseling (insbesondere CVJM) Kath. Kirchengemeinde Wesseling Moscheegemeinde Jugendring Wesseling e.V. und weitere freie Träger der Jugendhilfe Vereine in Wesseling (z.B. TUS Wesseling) usw. Die anderen Sachgebiete im Bereich 51 und die weiteren Bereiche in der Stadtverwaltung wurden nicht explizit als Kooperationspartner genannt, da hier eine Zusammenarbeit obligatorisch ist.