Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
10.10.16, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.09.2016
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Betreff
2.1
Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum
Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen)
Vorlage: 84/2016
AM Kern verweist auf die Stellungnahme des Kreises Düren, die ausführt, dass aus den
Unterlagen nicht erkennbar ist, ob die Planungsabsichten mit Natur und Landschaft in Einklang
zu bringen sind. Er fragt diesbezüglich an, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die seitens
der Verwaltung eingereichten Unterlagen nicht vollständig gewesen sind.
Herr Gottstein erläutert, dass im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage noch keine
vertieften ökologischen Gutachten erforderlich sind. Die ökologischen Untersuchungen und ihre
Ergebnisse werden erst in den nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der
Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans erstellt. Im
Bebauungsplan sind die Eingriffe in Natur und Landschaft gutachterlich zu ermitteln und die
daraus folgenden Kompensationsmaßnahmen festzusetzen.