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Infotext (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen))

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,3 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
10.10.16, 13:06
Aktualisiert
10.10.16, 13:06
Infotext (Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen))

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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 12. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.09.2016 TOP Betreff 2.1 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Süd (Verlängerung Auf den Brechen) Vorlage: 84/2016 AM Kern verweist auf die Stellungnahme des Kreises Düren, die ausführt, dass aus den Unterlagen nicht erkennbar ist, ob die Planungsabsichten mit Natur und Landschaft in Einklang zu bringen sind. Er fragt diesbezüglich an, ob dies darauf zurückzuführen ist, dass die seitens der Verwaltung eingereichten Unterlagen nicht vollständig gewesen sind. Herr Gottstein erläutert, dass im Rahmen einer landesplanerischen Anfrage noch keine vertieften ökologischen Gutachten erforderlich sind. Die ökologischen Untersuchungen und ihre Ergebnisse werden erst in den nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans erstellt. Im Bebauungsplan sind die Eingriffe in Natur und Landschaft gutachterlich zu ermitteln und die daraus folgenden Kompensationsmaßnahmen festzusetzen.