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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
01.02.16, 13:06
Aktualisiert
01.02.16, 13:06
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.01.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Hohn, Astrid 2. Ackers, Elfriede 3. Böcking, Paul ab 19.05 Uhr 4. Gerards, Elmar 5. Graf von Spee, Mariano 6. Harperscheidt, Guido 7. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael 8. Kesseler, Achim 9. Kilian, Manfred 10. Körner, Karlheinz 11. Lüttgen, Wolfgang 12. Dr. Nolten, Ralf 13. Olschewski, Dieter 14. Petran, Franz 15. Schmidt, Stefan 16. Schroeteler, Rolf 17. Szymanski, Udo b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. AL Wolfram 4. VfA Nolden Es fehlen Tesch, Michael Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. AM Kesseler beantragt, den TOP 3 in die nächste Sitzungsrunde zu vertagen, da hierzu noch Klärungsbedarf innerhalb der Fraktion bestünde. AV Hohn lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technologie im Rahmen des KEK Förderprogramms der RWE Deutschland AG 2.2 Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, 2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch", 3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul", 4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach". 3. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 4. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 6.1 Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Antragsunterlagen 7. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Sch. fragt an, weshalb sich in der Gemeinde Kreuzau keine Beutelboxen für Hundekot an den öffentlichen Abfallbehältern befinden. GVD Schmühl erläutert, dass dieses Thema in der Vergangenheit bereits zur Diskussion stand und vom Rat der Gemeinde Kreuzau aufgrund erheblicher Anschaffungs- bzw. Entsorgungskosten und begrenzter Haushaltsmittel abgelehnt worden sei. Herr R. fragt an, ob durch die Baumaßnahme am Werk Metsä Tissue eine Verbesserung der Verkehrssituation in Hinblick auf die Problematik mit parkenden/haltenden LKW auf der Fahrbahn zu erwarten ist. GVD Schmühl erläutert, dass es sich bei der Baumaßnahme um die Errichtung einer Lagerhalle handle. Durch den Bau der Lagerhalle wird das Schwerlastverkehrsaufkommen um ca. 40 Fahrzeuge pro Tag verringert. Aufgrund der logistischen Organisation im Werk ist die Problematik in den vergangenen Jahren bereits deutlich entschärft worden. Herr Sch. fragt an, aus welchen Beweggründen die Gemeinde Kreuzau die Forstgemeinschaft Hürtgenwald verlässt und plant der Forstgemeinschaft Vettweiß beizutreten. GVD Schmühl erläutert, dass im Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig beschlossen worden ist, die Mitgliedschaft in der Forstgemeinschaft Hürtgenwald zum 31.12.2017 zu kündigen. Die Beweggründe für die Kündigung wurden nichtöffentlich diskutiert und an die Verantwortlichen der Forstgemeinschaft Hürtgenwald herangetragen. Ein Beitritt zur Forstgemeinschaft Vettweiß ist naheliegend, jedoch keineswegs bereits beschlossen. Derzeit werden mehrere Alternativen ausgelotet. Herr F. erkundigt sich über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des neuen Verkehrskonzeptes für den Ortskern Kreuzau. GVD Schmühl erläutert, dass bereits Haushaltsmittel beantragt worden sind um ein umfangreiches wirtschaftliches und verkehrstechnisches Konzept mit Hilfestellung der RWTH Aachen erarbeiten zu lassen. Die Verwaltung werde darauf drängen, dass noch in diesem Jahr die ersten Grundlagen geschaffen werden. 2. Mitteilungen Es liegen keine mündlichen Mitteilungen vor. 2.1 Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technologie im Rahmen des KEK Förderprogramms der RWE Deutschland AG Ergänzend zur schriftlichen Mitteilung erläutert GVD Schmühl, dass durch die Modernisierung der Straßenbeleuchtung zukünftig sowohl Energie als auch Kosten eingespart werden. Er weist auf ein eingegangenes Schreiben des Arbeitskreises Fledermausschutz hin, welches dem Ausschuss als Tischvorlage vorliegt. In diesem Schreiben warnt der Arbeitskreis Fledermausschutz vor den Folgen der LED-Technologie für Tier und Mensch. Insbesondere wird in dem Schreiben die LED-Beleuchtung als äußerst insektenunfreundlich dargestellt. GVD Schmühl weist den Ausschuss auf eine Stellungnahmen des NABU hin, in welcher die LEDTechnologie als insektenfreundlich beschrieben wird. AV Hohn fragt an, ob es kostenintensiver bzw. technisch umständlicher wäre, „wärmeres“ Licht anstelle des „kalten“ Lichtes für die Straßenbeleuchtung einzusetzen. GVD Schmühl erklärt, dass ausschließlich neutrales Licht eingebaut worden sei, welches ausschließlich nach unten strahle. -4AM Böcking erläutert, dass durch die LED-Technologie ein erhebliches Maß an Energie und Kosten eingespart werde. Weiterhin sei durch die Umstellung gewährleistet, dass auch wirklich die Straßen und nicht die Vorgärten der Anwohner beleuchtet werden. Zudem ist die LEDBeleuchtung wesentlich insektenfreundlicher als die Vorgängerbeleuchtung. GVD Schmühl sagt zu, dass das Schreiben des Arbeitskreises Fledermausschutz von der Verwaltung beantwortet wird. Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis. 2.2 Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Kreuzau; hier: 1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft, 2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch", 3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul", 4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach". AL Gottstein erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Er betont, dass das Verfahren nur für die von den Änderungen betroffenen Punkte erneut durchgeführt werden müsse. GVD Schmühl ergänzt, dass bei der erneuten Offenlage nur Stellungnahmen zur Höhe in Bezug auf den Denkmalschutz zulässig sind. Er sagt zu, dass bis zum Hauptausschuss am 11.02.2016 eine entsprechende Sitzungsvorlage zu dem Thema gefertigt und bei der Ratssitzung am 25.02.2016 als ordentlicher Tagesordnungspunkt behandelt werden wird. AV Hohn fragt an, aus welchem Grund nur Einwendungen zur Höhe in Bezug auf den Denkmalschutz zulässig seien. In einer Höhe von 175 m ist mit anderen Verhältnissen in Bezug auf Vogelflug zu rechnen als bspw. in einer Höhe von 200 m. GVD Schmühl erläutert, dass es in diesem Verfahren um den Flächennutzungsplan gehe. Erst im Bebauungsplan würden die gesamten Gutachten angepasst und einzelne Details genau festgesetzt werden. AM Nolten regt an, dass die Verfahren für die Fläche in Stockheim und das sechste Windrad in Thum (Waldfläche) gleichzeitig angeleitet werden sollten. Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis. 3. Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Vorlage: 70/2015 AM Graf von Spee erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz. AL Wolfram erläutert ausführlich den Sachverhalt und die bisherige Vorgehensweise. GVD Schmühl teilt mit, dass sich der BUND nach der weiteren Vorgehensweise erkundigt habe. Er bringt zum Ausdruck, dass auch andere Ortsteile betroffen seien und diese zukünftig auch bearbeitet werden würden. Außerdem informiert er über ein eingegangenes Schreiben eines ortsansässigen Landwirts, in welchem Stellung zur heutigen Sitzungsvorlage bezogen wird. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. -5AM Nolten erläutert, dass das letzte Flurbereinigungsverfahren im Ortsteil Obermaubach im Jahre 1925 durchgeführt worden ist. Eine sinnvolle Biotopvernetzung der Wege müsse im Zusammenspiel mit den Landwirten vereinbart werden. Dieses Thema sollte in einer der nächsten Sitzungsrunden, ohne eine Vorlage der Verwaltung, erneut diskutiert werden. AM Killian merkt an, dass ein sinnvolles Konzept zu erarbeiten sei, damit in Zukunft eine unerlaubte Inanspruchnahme gemeindlicher Liegenschaften bzw. Wege unterbleibt. GVD Schmühl teilt mit, dass sich die Verwaltung mit der Unteren Landschaftsbehörde und der Biologischen Station in Verbindung setzen werde um eine sinnvolle Vernetzung der Wege zu planen. AV Hohn merkt an, dass der Kreis Düren das Verfahren aus ökologischen Gründen eingeleitet habe. Für den nächsten Umweltausschuss sollten Fachleute von der Biologischen Station und der Unteren Landschaftsbehörde eingeladen werden. Beschlussvorschlag: 1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein Flur 7 Flurstück 64, Flur 9 Flurstück 131, Flur 9 Flurstück 124, Flur 10 Flurstück 165, Flur 10 Flurstück 166, Flur 8 Flurstück 254, Flur 7 Flurstück 74, werden eingezogen. 2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung überlassen. 3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. zurückverwiesen um eine Sitzungsrunde, einstimmig bei 0 Enthaltungen Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 AL Gottstein erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und geht hierbei besonders auf das Verfahren und das Vorhaben der Niederauer Mühle ein. Er merkt an, dass die Antragsunterlagen aus urheberrechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden müssen. Aufgrund des Antrages der Niederauer Mühle sind zwei Stellungnahmen der Gemeinde Kreuzau erforderlich. Eine Stellungnahme zu dem Genehmigungsantrag und eine Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn. Die Stellungnahme zum Genehmigungsantrag kann mit Ratsbeschluss vom 25.02.2016 rechtzeitig bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Die Gemeinde Kreuzau ist von der Bezirksregierung aufgefordert, die Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn bis zum 25.01.2016 einzureichen. Die Meinungen aus dem heutigen Umweltausschuss und des morgen stattfindenden Bau- u. Planungsausschusses werden bei der fristgerechten Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn von der Verwaltung berücksichtigt. -6AL Gottstein erläutert ausführlich, dass aus Sicht der Verwaltung, auf Grundlage der eingereichten Unterlagen, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen kann. Weiterhin erklärt er, weshalb dem vorzeitigen Baubeginn aus Sicht der Verwaltung nicht zugestimmt werden sollte. AM Böcking merkt an, dass durch die geplante Baumaßnahme der Anteil der Niederauer Mühle an der vom WVER erhobenen Indirekteinleiterabgabe auf die anderen Kommunen umgelegt werde. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass keine Angaben über die Art der Immissionen vorliegen würden und ob die geplante Höhe der Schornsteine überhaupt ausreiche um Geruchsbelästigungen verhindern zu können. Außerdem teilt er mit, dass dem vorzeitigen Baubeginn unter diesen Umständen nicht zugestimmt werden könne. AM Nolten erläutert ausführlich die aktuelle Problematik der Kläranlage Merken und geht hierbei konkret auf mögliche Lösungsansätze und finanzielle Auswirkungen auf die Indirekteinleiterabgabe ein. Weiterhin äußert er, dass der Antrag an einigen Stellen nicht ausreichend begründet sei und genauere Informationen bis zur Ratssitzung am 25.02.2016 noch nachgereicht werden müssten. Seine Fraktion steht dem Befreiungsantrag jedoch positiv gegenüber, da durch die geplanten Maßnahmen eine Verbesserung der Situation zu erwarten sei. Beschlussvorschlag: 1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird erteilt. Beratungsergebnis: 5. vertagt bis zum Haupt- u. Finanzausschuss am 11.02. und zur Ratssitzung am 25.02.2016, einstimmig bei 0 Enthaltungen Anfragen Es ergehen keine Anfragen. B. Nichtöffentliche Sitzung