Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
112 kB
Datum
19.01.2016
Erstellt
01.02.16, 13:06
Aktualisiert
01.02.16, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.01.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Hohn, Astrid
2. Ackers, Elfriede
3. Böcking, Paul ab 19.05 Uhr
4. Gerards, Elmar
5. Graf von Spee, Mariano
6. Harperscheidt, Guido
7. Hüttl, Detlef, vertritt Tesch, Michael
8. Kesseler, Achim
9. Kilian, Manfred
10. Körner, Karlheinz
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Dr. Nolten, Ralf
13. Olschewski, Dieter
14. Petran, Franz
15. Schmidt, Stefan
16. Schroeteler, Rolf
17. Szymanski, Udo
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. AL Wolfram
4. VfA Nolden
Es fehlen
Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Hohn fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
AM Kesseler beantragt, den TOP 3 in die nächste Sitzungsrunde zu vertagen, da hierzu noch
Klärungsbedarf innerhalb der Fraktion bestünde. AV Hohn lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 2 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 6 Enthaltungen
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technologie im Rahmen des KEK
Förderprogramms der RWE Deutschland AG
2.2
Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in der
Gemeinde Kreuzau;
hier:
1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen
für die Windkraft,
2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch",
3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul",
4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach".
3.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015
4.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
6.1
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Antragsunterlagen
7.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Sch. fragt an, weshalb sich in der Gemeinde Kreuzau keine Beutelboxen für Hundekot an
den öffentlichen Abfallbehältern befinden.
GVD Schmühl erläutert, dass dieses Thema in der Vergangenheit bereits zur Diskussion stand
und vom Rat der Gemeinde Kreuzau aufgrund erheblicher Anschaffungs- bzw. Entsorgungskosten
und begrenzter Haushaltsmittel abgelehnt worden sei.
Herr R. fragt an, ob durch die Baumaßnahme am Werk Metsä Tissue eine Verbesserung der
Verkehrssituation in Hinblick auf die Problematik mit parkenden/haltenden LKW auf der Fahrbahn
zu erwarten ist.
GVD Schmühl erläutert, dass es sich bei der Baumaßnahme um die Errichtung einer Lagerhalle
handle. Durch den Bau der Lagerhalle wird das Schwerlastverkehrsaufkommen um ca. 40
Fahrzeuge pro Tag verringert. Aufgrund der logistischen Organisation im Werk ist die Problematik
in den vergangenen Jahren bereits deutlich entschärft worden.
Herr Sch. fragt an, aus welchen Beweggründen die Gemeinde Kreuzau die Forstgemeinschaft
Hürtgenwald verlässt und plant der Forstgemeinschaft Vettweiß beizutreten.
GVD Schmühl erläutert, dass im Rat der Gemeinde Kreuzau einstimmig beschlossen worden ist,
die Mitgliedschaft in der Forstgemeinschaft Hürtgenwald zum 31.12.2017 zu kündigen. Die
Beweggründe für die Kündigung wurden nichtöffentlich diskutiert und an die Verantwortlichen der
Forstgemeinschaft Hürtgenwald herangetragen. Ein Beitritt zur Forstgemeinschaft Vettweiß ist
naheliegend, jedoch keineswegs bereits beschlossen. Derzeit werden mehrere Alternativen
ausgelotet.
Herr F. erkundigt sich über den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des neuen
Verkehrskonzeptes für den Ortskern Kreuzau.
GVD Schmühl erläutert, dass bereits Haushaltsmittel beantragt worden sind um ein
umfangreiches wirtschaftliches und verkehrstechnisches Konzept mit Hilfestellung der RWTH
Aachen erarbeiten zu lassen. Die Verwaltung werde darauf drängen, dass noch in diesem Jahr die
ersten Grundlagen geschaffen werden.
2.
Mitteilungen
Es liegen keine mündlichen Mitteilungen vor.
2.1
Modernisierung der Straßenbeleuchtung in LED-Technologie im Rahmen des KEK
Förderprogramms der RWE Deutschland AG
Ergänzend zur schriftlichen Mitteilung erläutert GVD Schmühl, dass durch die Modernisierung der
Straßenbeleuchtung zukünftig sowohl Energie als auch Kosten eingespart werden.
Er weist auf ein eingegangenes Schreiben des Arbeitskreises Fledermausschutz hin, welches dem
Ausschuss als Tischvorlage vorliegt. In diesem Schreiben warnt der Arbeitskreis
Fledermausschutz vor den Folgen der LED-Technologie für Tier und Mensch. Insbesondere wird
in dem Schreiben die LED-Beleuchtung als äußerst insektenunfreundlich dargestellt.
GVD Schmühl weist den Ausschuss auf eine Stellungnahmen des NABU hin, in welcher die LEDTechnologie als insektenfreundlich beschrieben wird.
AV Hohn fragt an, ob es kostenintensiver bzw. technisch umständlicher wäre, „wärmeres“ Licht
anstelle des „kalten“ Lichtes für die Straßenbeleuchtung einzusetzen.
GVD Schmühl erklärt, dass ausschließlich neutrales Licht eingebaut worden sei, welches
ausschließlich nach unten strahle.
-4AM Böcking erläutert, dass durch die LED-Technologie ein erhebliches Maß an Energie und
Kosten eingespart werde. Weiterhin sei durch die Umstellung gewährleistet, dass auch wirklich die
Straßen und nicht die Vorgärten der Anwohner beleuchtet werden. Zudem ist die LEDBeleuchtung wesentlich insektenfreundlicher als die Vorgängerbeleuchtung.
GVD Schmühl sagt zu, dass das Schreiben des Arbeitskreises Fledermausschutz von der
Verwaltung beantwortet wird.
Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
2.2
Bauleitplanung zur planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen in
der Gemeinde Kreuzau;
hier:
1. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft,
2. Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, "WEA Lausbusch",
3. Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, "WEA Steinkaul",
4. Bebauungsplan F 15, Ortsteil Stockheim, "WEA Ellebach".
AL Gottstein erläutert ausführlich den aktuellen Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Er
betont, dass das Verfahren nur für die von den Änderungen betroffenen Punkte erneut
durchgeführt werden müsse.
GVD Schmühl ergänzt, dass bei der erneuten Offenlage nur Stellungnahmen zur Höhe in Bezug
auf den Denkmalschutz zulässig sind. Er sagt zu, dass bis zum Hauptausschuss am 11.02.2016
eine entsprechende Sitzungsvorlage zu dem Thema gefertigt und bei der Ratssitzung am
25.02.2016 als ordentlicher Tagesordnungspunkt behandelt werden wird.
AV Hohn fragt an, aus welchem Grund nur Einwendungen zur Höhe in Bezug auf den
Denkmalschutz zulässig seien. In einer Höhe von 175 m ist mit anderen Verhältnissen in Bezug
auf Vogelflug zu rechnen als bspw. in einer Höhe von 200 m.
GVD Schmühl erläutert, dass es in diesem Verfahren um den Flächennutzungsplan gehe. Erst im
Bebauungsplan würden die gesamten Gutachten angepasst und einzelne Details genau
festgesetzt werden.
AM Nolten regt an, dass die Verfahren für die Fläche in Stockheim und das sechste Windrad in
Thum (Waldfläche) gleichzeitig angeleitet werden sollten.
Der Ausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.
3.
Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Vorlage: 70/2015
AM Graf von Spee erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerbereich Platz.
AL Wolfram erläutert ausführlich den Sachverhalt und die bisherige Vorgehensweise.
GVD Schmühl teilt mit, dass sich der BUND nach der weiteren Vorgehensweise erkundigt habe.
Er bringt zum Ausdruck, dass auch andere Ortsteile betroffen seien und diese zukünftig auch
bearbeitet werden würden.
Außerdem informiert er über ein eingegangenes Schreiben eines ortsansässigen Landwirts, in
welchem Stellung zur heutigen Sitzungsvorlage bezogen wird. Das Schreiben ist dem Protokoll als
Anlage beigefügt.
-5AM Nolten erläutert, dass das letzte Flurbereinigungsverfahren im Ortsteil Obermaubach im Jahre
1925 durchgeführt worden ist. Eine sinnvolle Biotopvernetzung der Wege müsse im
Zusammenspiel mit den Landwirten vereinbart werden. Dieses Thema sollte in einer der nächsten
Sitzungsrunden, ohne eine Vorlage der Verwaltung, erneut diskutiert werden.
AM Killian merkt an, dass ein sinnvolles Konzept zu erarbeiten sei, damit in Zukunft eine
unerlaubte Inanspruchnahme gemeindlicher Liegenschaften bzw. Wege unterbleibt.
GVD Schmühl teilt mit, dass sich die Verwaltung mit der Unteren Landschaftsbehörde und der
Biologischen Station in Verbindung setzen werde um eine sinnvolle Vernetzung der Wege zu
planen.
AV Hohn merkt an, dass der Kreis Düren das Verfahren aus ökologischen Gründen eingeleitet
habe. Für den nächsten Umweltausschuss sollten Fachleute von der Biologischen Station und der
Unteren Landschaftsbehörde eingeladen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Wirtschaftswege Gemarkung Obermaubach - Schlagstein
Flur 7 Flurstück 64,
Flur 9 Flurstück 131,
Flur 9 Flurstück 124,
Flur 10 Flurstück 165,
Flur 10 Flurstück 166,
Flur 8 Flurstück 254,
Flur 7 Flurstück 74,
werden eingezogen.
2. Sie verbleiben im Eigentum der Gemeinde und werden der natürlichen Entwicklung
überlassen.
3. Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Obermaubach Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
zurückverwiesen um eine Sitzungsrunde, einstimmig bei 0
Enthaltungen
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
AL Gottstein erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und geht hierbei besonders auf das
Verfahren und das Vorhaben der Niederauer Mühle ein. Er merkt an, dass die Antragsunterlagen
aus urheberrechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden müssen. Aufgrund des
Antrages der Niederauer Mühle sind zwei Stellungnahmen der Gemeinde Kreuzau erforderlich.
Eine Stellungnahme zu dem Genehmigungsantrag und eine Stellungnahme zum Antrag auf
vorzeitigen Baubeginn. Die Stellungnahme zum Genehmigungsantrag kann mit Ratsbeschluss
vom 25.02.2016 rechtzeitig bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Die Gemeinde Kreuzau
ist von der Bezirksregierung aufgefordert, die Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen
Baubeginn bis zum 25.01.2016 einzureichen. Die Meinungen aus dem heutigen Umweltausschuss
und des morgen stattfindenden Bau- u. Planungsausschusses werden bei der fristgerechten
Stellungnahme zum Antrag auf vorzeitigen Baubeginn von der Verwaltung berücksichtigt.
-6AL Gottstein erläutert ausführlich, dass aus Sicht der Verwaltung, auf Grundlage der eingereichten
Unterlagen, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgen kann.
Weiterhin erklärt er, weshalb dem vorzeitigen Baubeginn aus Sicht der Verwaltung nicht
zugestimmt werden sollte.
AM Böcking merkt an, dass durch die geplante Baumaßnahme der Anteil der Niederauer Mühle an
der vom WVER erhobenen Indirekteinleiterabgabe auf die anderen Kommunen umgelegt werde.
Weiterhin gibt er zu bedenken, dass keine Angaben über die Art der Immissionen vorliegen
würden und ob die geplante Höhe der Schornsteine überhaupt ausreiche um
Geruchsbelästigungen verhindern zu können. Außerdem teilt er mit, dass dem vorzeitigen
Baubeginn unter diesen Umständen nicht zugestimmt werden könne.
AM Nolten erläutert ausführlich die aktuelle Problematik der Kläranlage Merken und geht hierbei
konkret
auf
mögliche
Lösungsansätze
und
finanzielle
Auswirkungen
auf
die
Indirekteinleiterabgabe ein. Weiterhin äußert er, dass der Antrag an einigen Stellen nicht
ausreichend begründet sei und genauere Informationen bis zur Ratssitzung am 25.02.2016 noch
nachgereicht werden müssten. Seine Fraktion steht dem Befreiungsantrag jedoch positiv
gegenüber, da durch die geplanten Maßnahmen eine Verbesserung der Situation zu erwarten sei.
Beschlussvorschlag:
1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der
Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der
Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin
werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird
erteilt.
Beratungsergebnis:
5.
vertagt bis zum Haupt- u. Finanzausschuss am 11.02. und zur
Ratssitzung am 25.02.2016, einstimmig bei 0 Enthaltungen
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
B. Nichtöffentliche Sitzung