Daten
Kommune
Wesseling
Größe
92 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
163/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
04.08.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 163/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
04.08.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 "Friedhof Berzdorf"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
-
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
(Beschlussvorlage 56/2011 - Liste 1)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 163/2011 - Liste 1)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
o.g. Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Die in der Sitzung vorliegende Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wird gemäß
den §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW vom
14.7.1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende beigefügte Begründung einschließlich Umweltbericht (gemäß § 9 Abs. 8
BauGB in Verbindung mit § 2 a BauGB) sowie die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB)
werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am
30.3.2011 die öffentliche Auslegung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss ist am 13.4.2011 im Amtsblatt der Stadt Wesseling
bekannt gemacht worden.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ einschließlich Begründung
(mit Umweltbericht) hat in der Zeit vom 26.4.2011 bis einschließlich 27.5.2011 im Neuen Rathaus der Stadt
Wesseling öffentlich ausgelegen.
Die Behörden sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom 13.4.2011 entsprechend § 4
Abs. 2 BauGB an dem Bauleitplanverfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von Seiten der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung haben zwei Behörden Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 abgegeben, die der Durchführung des Aufhebungsverfahrens jedoch nicht entgegen
stehen (vgl. Liste 1 - Auswertung/ Abwägungsvorschläge).
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen/ Hinweise zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ erstreckt sich auch auf die Anregungen/ Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.
Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Beschlussvorlage 56/2011) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates.
Das Planverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ soll mit dem Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen
- Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
- Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen (Liste 1)
- Planfassung - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ (Verkleinerung)
- Begründung (einschließlich Umweltbericht)
- Zusammenfassende Erklärung
- Auswertung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen (Beschlussvorlage 56/2011 - Liste 1)
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ im Maßstab 1:1.000.