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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011)

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Inhalt der Datei

STADT WESSELING Stand März 2011 Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.12.2010 bis 21.1.2011 SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. LISTE 1: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN 1. 2. Behörde/ Institution Zusammenfassung der Behördenstellungnahmen Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft Godorfer Hauptstraße 186 50997 Köln Schreiben vom 16.12.2010 Die Gesellschaft teilt mit, dass weder vorhandene Anlagen, noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen ihres Hauses betroffen sind. Es wird darauf hingewiesen, falls für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendig ist, dieser nicht in den Schutzstreifen der Leitungen der Gesellschaft stattfinden soll. Sollten Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bittet die Gesellschaft um erneute Beteiligung. BUND Weidenweg 2 50389 Wesseling Mündliche und schriftliche Stellungnahme am 20.12.2010 Der BUND hat keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ Stellungnahme der Verwaltung/ Abwägungsvorschläge Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 1 3. 4. 5. 6. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH Rheinlanddamm 24 44139 Dortmund Schreiben vom 20.12.2010 Im Planbereich verlaufen keine 110-kV-RWE-Hochspannungsleitungen. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Die Stellungnahme betrifft nur die von RWE betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. Infracor GmbH Paul-Baumann-Straße 1 45722 Marl Schreiben vom 21.12.2010 Die Gesellschaft teilt mit, dass keine von ihr betreuten Fernleitungen im Aufhebungsbereich verlaufen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Nord-West Ölleitung GmbH Kolkerhofweg 120 45478 Mülheim an der Ruhr Schreiben vom 21.12.2010 Die Gesellschaft teilt mit, dass ihre Mineralölfernleitung und die FL 38 der Westgas GmbH von der Maßnahme nicht berührt werden. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101-103 53879 Euskirchen Schreiben vom 21.12.2010 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit, dass gegen die Bauleitplanung seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Da der in der Begründung angeführte Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ nicht dem Landesbetrieb zu Stellungnahme vorgelegen habe, seien sämtliche Bauanträge, die innerhalb der 40m-Zone zur L 184 gestellt werden, vorzulegen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3/ 115 „Helmeshof“ liegt nicht innerhalb der 40m- Zone der L 184 und betrifft die L 184 nicht (Entfernung ca. 300m). Da die Belange des Landesbetriebes Straßenbau NRW in dem Verfahren „Helmeshof“ nicht berührt wurden, ist die Behörde in diesem Planverfahren nicht beteiligt worden. Bauanträge werden dem Landesbetrieb entsprechend dem StrWG NRW vorgelegt. Direkte und indirekte Zufahrten, die Auswirkungen auf die L 184 haben, seien ebenfalls zur Stellungnahme einzureichen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ sowie den B-Plan 3/ 115 „Helmeshof“ werden keine direkten oder indirekten Zufahrten zur L 184 geschaffen. In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG zu beachten. Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Werbeanlagen sind im Einzelfall zu beurteilen. Die Stellungnahme in Bezug auf Werbeanlagen wird zur Kenntnis genommen. 2 7. 8. 9. 10. Thyssengas GmbH Kampstraße 49 44137 Dortmund Schreiben vom 23.12.2010 Durch die Maßnahme werden keine von der Gesellschaft betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen sind in diesem Bereich von Thyssengas zurzeit nicht vorgesehen. PLEdoc GmbH Schnieringshof 10-14 45329 Essen Schreiben vom 29.12.2010 Der Aufhebungsbereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH (ehemals E.ON Gastransport GmbH) E.ON Ruhrgas AG, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Die Gesellschaft bittet um unverzügliche Benachrichtigung, falls der Geltungsbereich erweitert oder verlagert wird oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreitet. Stadt Wesseling 60/ Untere Denkmalbehörde Alfons-Müller-Platz 50389 Wesseling LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn Schreiben vom 4.1.2011 Durch das Verfahren werden denkmalschutzrechtliche Bestimmungen nicht berührt. Schreiben vom 5.1.2011 Das LVR-Amt teilt mit, dass die in den Planunterlagen getroffene Feststellung, dass die Planaufhebung keine Auswirkungen auf vorhandene Bodendenkmäler haben werde, so nicht geteilt werde. Wie bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 3/ 115 dargelegt, ist in der Fläche neben fränkischen Siedlungsresten und Gräbern mit Bodendenkmälern mittelalterlicher bis neuzeitlicher Zeitstellung zu rechnen. Diese hier zu erwartenden Kulturgüter als Zeugnisse zur Geschichte der Ortschaft Berzdorf werden grundsätzlich durch die bisherige Ausweisung als Grünfläche weniger beeinträchtigt als durch die vom vorhabenbezogenen B-Plan 3/ 115 getroffenen Festsetzungen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 werden keine neuen Baurechte begründet. Der Bereich (mit Ausnahme des bereits bebauten Kirchengrundstückes) ist zukünftig dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Fläche wird auch weiterhin landwirtschaftlich bzw. als Friedhof genutzt. Das im Bereich des Kirchengrundstückes vorhandene Bodendenkmal (Pfarrkirche "Schmerzhafte Mutter" einschl. Friedhofsanlage) wird durch die Aufhebung ebenfalls nicht beeinträchtigt, da durch die Aufhebung des Bebauungsplanes keine neuen Nutzungen bzw. Bebauungen begründet werden. 3 Der Bereich des Kirchengrundstückes (nach Aufhebung Beurteilung nach § 34 BauGB) war bereits im B-Plan Nr. 3/ 8 als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und daher bereits grundsätzlich bebaubar. Das LVR-Amt weist darauf hin, dass Belange des Bodendenkmalschutzes dieser Planung nur dann nicht entgegenstehen, wenn durch aufschiebende Bedingungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) im Rahmen des vorhabenbezogenen B-Planes 3/ 115 geregelt wird, dass alle Eingriffe in Abstimmung mit dem LVR-Amt unter Weisung und Aufsicht einer archäologischen Fachfirma ausgeführt werden. Diese hat aufgedeckte archäologische Befunde und Funde nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NW zu untersuchen und zu dokumentieren und damit als Sekundärquelle zu sichern. 11. 12. Rhein-Erft-Kreis Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50126 Bergheim Schreiben vom 11.1.2011 Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 werden aus Sicht des RheinErft-Kreises keine Anregungen vorgebracht. GVG Rhein-Erft Postfach 1222 50329 Hürth Schreiben vom 17.1.2011 Die GVG Rhein-Erft teilt mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des o.g. Bereiches von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. Im Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3/ 115 wurden die bodendenkmalrechtlichen Belange in der Abwägung berücksichtigt. Das Verfahren ist bereits abgeschlossen (Satzungsbeschluss am 5.10.2010, Rechtskraft des Bebauungsplanes seit dem 19.1.2011). Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 4