Daten
Kommune
Wesseling
Größe
21 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Stand März 2011
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 16.12.2010 bis 21.1.2011
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
LISTE 1: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN
1.
2.
Behörde/ Institution
Zusammenfassung der Behördenstellungnahmen
Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft
Godorfer Hauptstraße 186
50997 Köln
Schreiben vom 16.12.2010
Die Gesellschaft teilt mit, dass weder vorhandene Anlagen, noch laufende
bzw. vorhersehbare Planungen ihres Hauses betroffen sind.
Es wird darauf hingewiesen, falls für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
3/ 8 ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendig ist,
dieser nicht in den Schutzstreifen der Leitungen der Gesellschaft stattfinden
soll. Sollten Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bittet die
Gesellschaft um erneute Beteiligung.
BUND
Weidenweg 2
50389 Wesseling
Mündliche und schriftliche Stellungnahme am 20.12.2010
Der BUND hat keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
Stellungnahme der Verwaltung/
Abwägungsvorschläge
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
1
3.
4.
5.
6.
RWE Westfalen-Weser-Ems
Netzservice GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
Schreiben vom 20.12.2010
Im Planbereich verlaufen keine 110-kV-RWE-Hochspannungsleitungen.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor. Die Stellungnahme betrifft nur die von RWE
betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes.
Infracor GmbH
Paul-Baumann-Straße 1
45722 Marl
Schreiben vom 21.12.2010
Die Gesellschaft teilt mit, dass keine von ihr betreuten Fernleitungen im Aufhebungsbereich verlaufen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Nord-West Ölleitung GmbH
Kolkerhofweg 120
45478 Mülheim an der Ruhr
Schreiben vom 21.12.2010
Die Gesellschaft teilt mit, dass ihre Mineralölfernleitung und die FL 38 der
Westgas GmbH von der Maßnahme nicht berührt werden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101-103
53879 Euskirchen
Schreiben vom 21.12.2010
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit, dass gegen die Bauleitplanung
seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Da der in der Begründung angeführte Bebauungsplan Nr. 3/ 115 „Helmeshof“
nicht dem Landesbetrieb zu Stellungnahme vorgelegen habe, seien sämtliche
Bauanträge, die innerhalb der 40m-Zone zur L 184 gestellt werden, vorzulegen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3/ 115 „Helmeshof“ liegt nicht innerhalb der 40m- Zone der L 184 und betrifft
die L 184 nicht (Entfernung ca. 300m). Da die Belange des
Landesbetriebes Straßenbau NRW in dem Verfahren „Helmeshof“ nicht berührt wurden, ist die Behörde in diesem
Planverfahren nicht beteiligt worden. Bauanträge werden dem
Landesbetrieb entsprechend dem StrWG NRW vorgelegt.
Direkte und indirekte Zufahrten, die Auswirkungen auf die L 184 haben, seien
ebenfalls zur Stellungnahme einzureichen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof
Berzdorf“ sowie den B-Plan 3/ 115 „Helmeshof“ werden keine
direkten oder indirekten Zufahrten zur L 184 geschaffen.
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25
StrWG zu beachten. Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung
und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20m, gemessen vom äußeren
Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen
nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Werbeanlagen
sind im Einzelfall zu beurteilen.
Die Stellungnahme in Bezug auf Werbeanlagen wird zur
Kenntnis genommen.
2
7.
8.
9.
10.
Thyssengas GmbH
Kampstraße 49
44137 Dortmund
Schreiben vom 23.12.2010
Durch die Maßnahme werden keine von der Gesellschaft betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen sind in diesem Bereich von
Thyssengas zurzeit nicht vorgesehen.
PLEdoc GmbH
Schnieringshof 10-14
45329 Essen
Schreiben vom 29.12.2010
Der Aufhebungsbereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Open Grid Europe GmbH (ehemals E.ON Gastransport GmbH)
E.ON Ruhrgas AG, Essen
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG),
Haan
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG
(NETG), Haan
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
Die Gesellschaft bittet um unverzügliche Benachrichtigung, falls der Geltungsbereich erweitert oder verlagert wird oder der Arbeitsraum die dargestellten
Projektgrenzen überschreitet.
Stadt Wesseling
60/ Untere Denkmalbehörde
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
Schreiben vom 4.1.2011
Durch das Verfahren werden denkmalschutzrechtliche Bestimmungen nicht
berührt.
Schreiben vom 5.1.2011
Das LVR-Amt teilt mit, dass die in den Planunterlagen getroffene Feststellung,
dass die Planaufhebung keine Auswirkungen auf vorhandene Bodendenkmäler haben werde, so nicht geteilt werde.
Wie bereits im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan 3/
115 dargelegt, ist in der Fläche neben fränkischen Siedlungsresten und
Gräbern mit Bodendenkmälern mittelalterlicher bis neuzeitlicher Zeitstellung
zu rechnen. Diese hier zu erwartenden Kulturgüter als Zeugnisse zur Geschichte der Ortschaft Berzdorf werden grundsätzlich durch die bisherige Ausweisung als Grünfläche weniger beeinträchtigt als durch die vom vorhabenbezogenen B-Plan 3/ 115 getroffenen Festsetzungen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 werden
keine neuen Baurechte begründet. Der Bereich (mit Ausnahme des bereits bebauten Kirchengrundstückes) ist zukünftig
dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Fläche
wird auch weiterhin landwirtschaftlich bzw. als Friedhof
genutzt.
Das im Bereich des Kirchengrundstückes vorhandene
Bodendenkmal (Pfarrkirche "Schmerzhafte Mutter" einschl.
Friedhofsanlage) wird durch die Aufhebung ebenfalls nicht
beeinträchtigt, da durch die Aufhebung des Bebauungsplanes
keine neuen Nutzungen bzw. Bebauungen begründet werden.
3
Der Bereich des Kirchengrundstückes (nach Aufhebung
Beurteilung nach § 34 BauGB) war bereits im B-Plan Nr. 3/ 8
als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt und daher bereits
grundsätzlich bebaubar.
Das LVR-Amt weist darauf hin, dass Belange des Bodendenkmalschutzes
dieser Planung nur dann nicht entgegenstehen, wenn durch aufschiebende
Bedingungen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) im Rahmen des vorhabenbezogenen
B-Planes 3/ 115 geregelt wird, dass alle Eingriffe in Abstimmung mit dem
LVR-Amt unter Weisung und Aufsicht einer archäologischen Fachfirma
ausgeführt werden. Diese hat aufgedeckte archäologische Befunde und
Funde nach Maßgabe einer Erlaubnis nach § 13 DSchG NW zu untersuchen
und zu dokumentieren und damit als Sekundärquelle zu sichern.
11.
12.
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
50126 Bergheim
Schreiben vom 11.1.2011
Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 werden aus Sicht des RheinErft-Kreises keine Anregungen vorgebracht.
GVG Rhein-Erft
Postfach 1222
50329 Hürth
Schreiben vom 17.1.2011
Die GVG Rhein-Erft teilt mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete
Planungen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des o.g. Bereiches von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
Im Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3/ 115 wurden die bodendenkmalrechtlichen
Belange in der Abwägung berücksichtigt. Das Verfahren ist
bereits abgeschlossen (Satzungsbeschluss am 5.10.2010,
Rechtskraft des Bebauungsplanes seit dem 19.1.2011).
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
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