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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 163/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
23 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Zusammenfassende Erklärung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 ,,Friedhof Berzdorf“ gemäß § 10 Abs. 4 BauGB -1- 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ ist städtebaulich erforderlich, da die damaligen Friedhofserweiterungsflächen nicht mehr benötigt werden und die Stadt Wesseling den Bau der festgesetzten öffentlichen Verkehrstrasse zwischen dem Ortskern Berzdorf und der Brühler Straße nicht mehr weiter verfolgt. Der Helmeshof ist im Bebauungsplan Nr. 3/ 8 ebenfalls als Friedhofserweiterungsfläche (öffentliche Grünfläche) ausgewiesen. Da der Helmeshof mittlerweile größtenteils unter Denkmalschutz steht, sind die ursprünglichen Ziele des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8, den Hof abzureißen und zu Friedhofsfläche umzuwandeln, auch aus denkmalrechtlichen Gründen nicht mehr realisierbar. Mit dem Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/ 115 „Helmeshof“ am 19.1.2011 bestehen die planungsrechtlichen Voraussetzungen, den Helmeshof in eine Wohnanlage umzunutzen. Die Änderung der städtebaulichen Planungsziele für diesen Bereich (Erhalt des Helmeshofes, keine Friedhofserweiterung, Wegfall Umgehungsstraße) machen eine Aufhebung des seit 1972 geltenden Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 erforderlich. 2 Verfahren und Stellungnahmen Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 die Beschlüsse zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ sowie zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit/ Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 16.12.2010 bis einschließlich 21.1.2011 durchgeführt. Es wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben, die der Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/ 8 entgegenstehen. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 26.4.2011 bis einschließlich 27.5.2011 durchgeführt. Es wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben, die der Durchführung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3/ 8 entgegenstehen. 3 Beurteilung der Umweltbelange Im Rahmen des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ wurden eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4, § 2 a BauGB erstellt. In die Bewertung der Umweltauswirkungen der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ sind gemäß § 2 Abs. 4 BauGB die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 a - i BauGB und § 1 a BauGB genannten Umweltbelange einbezogen worden. Im vorliegenden Planungsfall der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ ist auf Grund der bereits erläuterten Ziele des Planaufhebungsverfahrens und der spezifischen Gegebenheiten des Planbereichs davon auszugehen, dass die Entwicklung des Umweltzustandes nach Durchführung der Planung weitestgehend mit dem derzeitigen Umweltzustand übereinstimmt. -2- Im Ergebnis der Umweltprüfung ist festzustellen, dass nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen bei der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ zu erwarten sind. 4 Satzungsbeschluss und Rechtskraft Der Rat der Stadt Wesseling beschließt in seiner Sitzung am ___. ___. 2011 die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“ als Satzung. Am Tage der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Wesseling tritt der Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf außer Kraft. Wesseling, den ___. ___. 2011 -3-