Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Datum
27.09.2011
Erstellt
30.08.11, 06:43
Aktualisiert
23.09.11, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Stand August 2011
Aufhebung Bebauungsplan Nr. 3/ 8 „Friedhof Berzdorf“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
vom 26.4.2011 bis 27.5.2011
SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER ÖFFENTLICHKEIT
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
LISTE 1: SCHRIFTLICH EINGEGANGENE STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN
1.
2.
Behörde/ Institution
Zusammenfassung der Behördenstellungnahmen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101-103
53879 Euskirchen
Schreiben vom 18.4.2011
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit, dass gegen die Bauleitplanung
seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken bestehen.
Ansonsten verweist der Landesbetrieb Straßenbau NRW auf seine Stellungnahme vom 21.12.2010.
vgl. Stellungnahme der Verwaltung/Abwägungsvorschläge
zum Schreiben vom 21.12.2010.
Sämtliche Nutzungsänderungen bzw. Bauanträge sind dem Landesbetrieb
gemäß StrWG NW zur Einzelfallentscheidung vorzulegen.
Entsprechend dem StrWG NW werden Nutzungsänderungen
bzw. Bauanträge dem Landesbetrieb vorgelegt.
Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
70/Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
50124 Bergheim
Schreiben vom 24.5.2011
Der Rhein-Erft-Kreis weist darauf hin, dass auch bei Baugenehmigungen
gemäß § 34 BauGB der Bauherr verpflichtet ist, die artenschutzrechtlichen
Verbote nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten.
Bei Bedarf soll ein entsprechender Hinweis in die Baugenehmigung aufgenommen werden. Aus Sicht des Artenschutzes umfasst der Begriff des baulichen Vorhabens nicht nur Neubauten, sondern auch die Sanierung, den
Umbau und den Abriss bestehender baulicher Anlagen.
Stellungnahme der Verwaltung/
Abwägungsvorschläge
Der Hinweis zur Beachtung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren wird an
die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesseling weiter geleitet.
Weitere Anregungen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3/8 werden
nicht vorgebracht.
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