Daten
Kommune
Bedburg
Größe
183 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-76/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.05.2015
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte Änderung - Teilgebiet an der Erftstraße /
Verschönerung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 8. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
Die Planungskosten sollen vom Antragsteller getragen werden.
Wesentliches Planungsziel ist die Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren
Grundstücksfläche mit einer maximal eingeschossigen Bauweise. Die übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg sollen beibehalten werden.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben wird ein Antrag auf Ausweisung einer überbaubaren
Grundstücksfläche auf der Parzelle Gemarkung Bedburg, Flur 46, Nr. 1091 gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des am 15.03.1984 in Kraft getretenen Ursprungsplanes
des Bebauungsplanes Nr. 33/Bedburg.
Vorgesehen ist die Errichtung eines eingeschossigen freistehenden Gebäudes (Atelier)
mit einer Grundfläche von ca. 60 m²; parallel zur Erftstraße. Die genauen Maße werden
seitens des Antragstellers noch bestimmt.
Der Bebauungsplan weist auf dem Hausgrundstück, welches insgesamt über eine Größe
von 1.306 m² verfügt (Parzelle Nr. 351 und 353), WA (Allgemeines Wohngebiet) mit einer
zweigeschossigen Bauweise aus.
Auf dem großzügig bemessenen Hausgrundstück ist ferner eine überbaubare
Grundstücksfläche von 14,00 x 17,00 m ausgewiesen.
Für den Bereich des geplanten Vorhabens weist der Bebauungsplan derzeit keine weitere
überbaubare Grundstücksfläche aus.
Gegen die beantragte Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche
mit der Festsetzung der eingeschossigen Bauweise für einen baulich untergeordneten
Baukörper bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken, da es sich um eine sinnvolle
Maßnahme der Nachverdichtung handelt. Darüber hinaus verfügt das Hausgrundstück
über eine großzügig bemessene Gesamtfläche, so dass auch die proportionale
Gesamtsituation auch unter Beachtung der Grundflächenzahl nicht beeinträchtigt wird.
Die genaue Positionierung des Baukörpers entlang der Erftstraße ist im Detail noch mit
dem Antragsteller abzustimmen. Zur Bewahrung der städtebaulichen Struktur ist jedoch
ein Mindestabstand von der Straßenbegrenzungslinie einzuhalten. Dieser soll in
Fortführung der Planung entlang der Erftsraße mit 3,00 m festgesetzt werden. Die
Grundflächenzahl von 0,4 soll beibehalten werden.
Die Kosten für das Verfahren bzw. die Erstellung der Planung sollen durch den
Antragsteller übernommen werden. Dies ist im Zuge der Kostenübernahme durch einen
städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss daher, den Aufstellungsbeschluss gem.
Beschlussvorschlag für die 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
33/Bedburg zu fassen. Eine Aufhebung des Gesamtplans (siehe Vorlage Antrag der SPDFraktion zum TOP WP 9-75/2015) ist hier nicht angezeigt, da das Bebauungsplangebiet
noch nicht vollständig bebaut ist und daher eine Aufhebung bestehende
Bebauungsmöglichkeiten in anderen Bereichen des Bebauungsplans (mögliche
Erweiterungen im Bereich der Seniorenresidenz Erftflora) im Falle einer Aufhebung des
Plans entfallen würden.
Beschlussvorlage WP9-76/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten sollen durch den Antragsteller übernommen werden.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 20.04.2015
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-76/2015
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