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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
288 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.02.2016 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Iven, Axel 18. Kammer, Jürgen 19. Kaptain, Johannes 20. Kern, Karl-Heinz 21. Kesseler, Marion 22. Kilian, Manfred 23. Lennartz, Ulrich 24. Lüttgen, Wolfgang 25. Macherey, Peter 26. Dr. Meurer, Erik 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmidt, Stefan 29. Schmitz, Hermann-Josef 30. Schroeteler, Rolf 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen 4. Frau Mey Es fehlen 1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg -2Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:30 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde" 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau Vorlage: 68/2015 5. Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 69/2015 6. Anpassung des Stellenplans 2016 Vorlage: 10/2016 7. Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung 8. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 Vorlage: 6/2016 9. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015 Vorlage: 7/2016 10. Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Vorlage: 8/2016 11. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung -312. Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 13. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 14. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 15. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung 16. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 17. Verwendung der Sportpauschale 2016 Vorlage: 1/2016 18. Sportlerehrung 2016 Vorlage: 2/2016 19. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 20. Mitteilungen 21. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 22. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Vorlage: 5/2016 23. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr Keuters aus Kreuzau stellt fest, dass die Stadt Düren mit einer entsprechenden Konzeption zukünftig den Verkehr aus Düren heraushalten möchte. In einem entsprechenden Artikel in der Dürener Zeitung seien Verkehrszahlen aus Düren veröffentlicht worden. Er fragt an, was die Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, in dieser Richtung zu tun. Die Verkehrssituation in Kreuzau müsse verbessert werden. BM Eßer teilt mit, dass der Rat am 03.12.2015 beschlossen habe, Finanzmittel für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens in den Haushalt einzustellen. Die Angelegenheit werde derzeit interfraktionell besprochen. Es sei beabsichtigt, über die RWTH Aachen ein Gutachten erstellen zu lassen. Wann dieses vorliegt, könne zum heutigen Zeitpunkt aber noch gesagt werden. Herr Keuters ist mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden. 2. Mitteilungen a) BM Eßer stellt den Ratsmitgliedern als neue Mitarbeiterin der Verwaltung für den Bereich Controlling Frau Ramona Mey vor. Aufgrund entsprechender vorheriger Beratungen habe die Verwaltung den Auftrag vom Rat erhalten, eine fachlich ausgebildete Kraft einzustellen. Die Personalauswahlgespräche haben im Dezember 2015 stattgefunden. Die Wahl sei auf Frau Mey gefallen, die seit dem 15.02.2016 bei der Gemeinde Kreuzau als Controllerin eingestellt ist. Frau Mey stellt sich dem Rat vor und gibt einen kurzen Abriss ihrer bisherigen Tätigkeiten und des abgeschlossenen Studiums. BM Eßer erläutert, dass Frau Mey Berufspraxis vorzuweisen habe, dadurch seien auch entsprechende Erfahrungen vorhanden. Die Controllerstelle müsse aber noch konzeptionell eingerichtet werden. Sie müsse desweiteren zunächst die Verwaltungsabläufe kennenlernen. Es sei zudem geplant, Frau Mey einen speziellen Controllinglehrgang für die Kommunalverwaltung besuchen zu lassen. b) Der Bürgermeister teilt mit, er habe gestern erfahren, dass die Genehmigungsverfügung des Kreises zum Haushalt 2016 durch den Kreis Düren versandt worden sei. Die Verfügung ist als Anlage beigefügt. c) GVD Schmühl erläutert, dass der Landesbetrieb Straßenbau den Ausbau der L 249 in diesem Jahr durchführt, mit einem Baubeginn könne Mitte Mai 2016 gerechnet werden. Eine Informationsveranstaltung für die Bevölkerung durch den Landesbetrieb werde erfolgen. 2.1 Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde" Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformation wird zur Kenntnis genommen. 4. Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau Vorlage: 68/2015 BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass sich aufgrund der öffentlichen Ausschreibung Frau Petra Wolf auf die Stelle des Schiedsamtes beworben habe. Frau Wolf stellt sich dem Rat vor. Sie sei Lehrerin für Pflegeberufe in Stolberg und auch in der Hospizarbeit aktiv, desweiteren sei sie ebenfalls ausgebildete Berufsbetreuerin. BM Eßer teilt mit, dass er froh über die Bewerbung von Frau Wolf sei, da sie entsprechende Qualifikationen für das wichtige Amt vorzuweisen habe. -5Beschluss: Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Frau Petra Wolf, Dürenerstr. 144, 52372 Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen Vorlage: 69/2015 Beschluss: Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel vorgenommen: Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Bisheriges Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger Thomas Stolzenbach Beratungsergebnis: 6. Neues Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger Lars Himmler einstimmig Anpassung des Stellenplans 2016 Vorlage: 10/2016 GVD Schmühl erläutert, dass für die Haushaltsjahre 2016/17 keine haushaltsmäßigen Auswirkungen bestehen, ab den Haushaltsjahren 2018 ff. seien die Personalkosten noch nicht im Personalkonsolidierungskonzept enthalten. Möglicherweise könne eine Kompensation durch die Berentung anderer Mitarbeiter erfolgen. BM Eßer ergänzt, dass es schwierig sei, qualifizierte Bewerber bei befristeten Stellen zu finden. Beschluss: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Anpassung des Stellenplans 2016 um eine unbefristete Vollzeitstelle im Asylbereich zustimmend zur Kenntnis. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung BM Eßer resümiert den bisherigen Verfahrensgang. Bereits in einem Arbeitskreis der vergangenen Wahlperiode seien Grundlagen besprochen worden. Nunmehr liege eine gesetzliche Änderung und eine neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vor. Eine neue Arbeitsgruppe wurde benannt und die anstehenden Fragen geklärt. Im Hauptausschuss wurde eine Frage zur Bestattungsstatistik gestellt. Hierzu erläutert GVD Schmühl, dass nach den Meldeamtsunterlagen für das Jahr 2015 183 Sterbefälle zu verzeichnen waren. Dem gegenüber wurden auf den Kreuzauer Friedhöfen 164 Bestattungen vorgenommen. Von 183 Sterbefällen wurden 61 Personen auswärtig bestattet. 42 Auswärtige haben sich in Kreuzau bestatten lassen. Der „Fehlbetrag“ von 20 Bestattungen ist nicht auf fehlende Bestattungsformen in Kreuzau zurückzuführen. Aus Sicht der Verwaltung bestehe kein weiterer Handlungsbedarf. Beschluss: Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen (Die Anlage wird der Original-Niederschrift beigefügt). -6Beratungsergebnis: 8. einstimmig Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 Vorlage: 6/2016 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015 Vorlage: 7/2016 RM Hohn vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung andere Möglichkeiten prüfen sollte. RM Dr. Nolten stellt fest, dass aus der Vorlage hervor gehe, dass nach Rechtskraft des Telemediengesetzes alle weiteren Optionen seitens der Verwaltung geprüft werden. RM Heinrichs vertritt die Auffassung, dass ein WLAN verbreitet in öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden könnte. Hier müsse die Machbarkeit geprüft werden, da Finanzmittel nicht vorhanden seien. Für den nächsten Haushalt 2017 müssten eventuell gesonderte Mittel bereitgestellt werden. Derzeit bestehen kaum haushaltsmäßige Möglichkeiten. RM Hohn stellt fest, dass sie nicht zufrieden mit der jetzigen Situation sei, eine Lösung über Freifunk Rheinland sollte geprüft werden. RM Dr. Nolten stellt fest, dass im Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kein Antrag auf Bereitstellung von Haushaltsmitteln gestellt worden ist. Frau Hohn spricht sich gegen die Formulierung des Beschlussvorschlages aus, es sei eine politische Entscheidung, ob ein WLAN eingerichtet werde. RM Heidbüchel stellt fest, dass der Erstantrag durch die CDU-Fraktion, die öffentlichen Gebäude mit WLAN zu versorgen, gestellt worden sei. Aus seiner Sicht müsse die Dreifachsporthalle in Kreuzau mit einem WLAN (KDVZ-Lösung) versehen werden. Darüber hinaus sei es schwierig zu sagen, wo eine Einrichtung erfolgen soll. Auf entsprechende Anfrage, ob Mittel aus dem Budget für Asylbewerber und Flüchtlinge in Anspruch genommen werden können, wird dies verneint. RM Heinrichs fragt an, welche Bedarfe bestehen. Möglicherweise müsse der Beschlussvorschlag um entsprechende Bedarfe ergänzt werden, damit der Rat im Einzelfall hierüber entscheiden -7könne. Die Verwaltung wisse, wo entsprechende Bedarfe bestehen. RM Hohn bittet, die Bedarfe festzustellen und dem Rat vorzulegen. In die Prüfung sind auch die angemieteten Wohnungen für Flüchtlinge mit einzubeziehen. Sie bittet bei der Bedarfsfeststellung auch eine differenzierte technische Empfehlung seitens der Verwaltung zu formulieren. Als dann wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Bedarfe von Einrichtungen von WLAN-Zugängen darzustellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig, 3 Enthaltungen Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Vorlage: 8/2016 Beschluss: Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig zurückgewiesen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt zum geänderten Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Höhenbegrenzung von 175 m für die WindkraftKonzentrationszone E im Ortsteil Thum die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut durchzuführen und gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Beratungsergebnis: 12. 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 BM Eßer erläutert den bisherigen Verfahrensgang in den Gremien der Gemeinde Kreuzau. RM Heidbüchel teilt mit, dass die SPD der Vorlage nicht zustimmen werde. Er erläutert, dass der Bereich verkehrsmäßig zukünftig noch stärker belastet werde. Bei einem neuen Baugebiet würde sich diese Situation noch weiter verschärfen. Im Übrigen halte er es für ein Unding, 3,25 Mio. für die Brückensanierung durch den Kreis Düren ausgeben zu wollen. Dies würde die ohnehin schon angespannte Verkehrssituation durch eine weitere Zunahme des LKW-Verkehrs im Zentralort noch verschärfen. Er halte die Aufstellung eines Bebauungsplanes an anderer Stelle im Zentralort Kreuzau für sinnvoll. RM Hohn stellt fest, dass sie selten ein Gebiet gesehen habe, wo so viele verschiedene Schutzauflagen bestehen. Auch aus Klimaschutzgründen sollte man von einer Aufstellung eines -8Bebauungsplanes Abstand nehmen. RM Dr. Nolten stellt fest, dass das in Rede stehende Gebiet derzeit als Industriefläche ausgewiesen und entsprechend genutzt werden könnte. Er plädiert für die Änderung dieses Bebauungsplanes zur Wohnbebauung. Es gehe darum, ob Kreuzau eine zusätzliche Option zur Wohnbebauung bekommen könne. RM Böcking teilt mit, dass nach seiner Auffassung es günstigere Gebiete zur Ausweisung von Wohnbauflächen in Kreuzau gebe und an anderer Stelle ein entsprechender Bebauungsplan entwickelt werden könnte. RM Kaptain stellt mit Freude fest, dass fraktionsübergreifend für ein weiteres Wohngebiet in Kreuzau plädiert werde. RM Kern teilt mit, dass das Gebiet um „das rote Haus“ Industriegebiet darstelle. (Parkfläche), das angrenzende Busch-/Waldgebiet sollte aus zwei anderen Gründen nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen werden: 1. Zu weit entfernt vom Zentralort. 2. Hilft der Gemeinde im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau und die aktuellen Anforderungen nicht weiter. Aus seiner Sicht sollte ein anderes Gebiet in Kreuzau als Baugebiet ausgewiesen werden. Er bittet die Verwaltung, über die gesamte Situation nachzudenken. GVD Schmühl gibt eine rechtliche Stellungnahme ab. Er teilt mit, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Ausweisung einer Industriefläche bestehe. Bei Aufhebung dieses BPlanes werden sich voraussichtlich Schadenersatzansprüche ergeben. Er plädiert dafür, den bestehenden Bebauungsplan nicht anzupacken. Auf entsprechender Anfrage teilt er mit, dass die Verwaltung gesetzlich verpflichtet sei, die Bezirksregierung in Köln bei der Ausweisung von Bebauungsplänen zu beteiligen. Desweiteren informiert er, dass der neue Landesentwicklungsplan kurzfristig beschlossen werde. In diesem Zusammenhang müsse die Gemeinde auch einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen. Diesbezüglich werde sich die Verwaltung Gedanken über die Ausweisung von neuen Baugebieten insbesondere im Zentralort Kreuzau machen. RM Braks vertritt die Auffassung, dass eine entsprechende Anfrage an die Bezirksregierung in Köln gestellt werden sollte. Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Beratungsergebnis: 13. 19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 RM Kern hat vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen. RM Heidbüchel teilt mit, dass er die Beweggründe der Verwaltung in der Vorlage und den Beschlussvorschlag, aber auch die des Antragstellers, verstehe. RM Hohn schließt sich den Ausführungen von RM Heidbüchel an und bittet zusätzlich, einen besonderen Augenmerk zukünftig auf den sozialen Wohnungsbau zu legen. Nach weiterer intensiver Diskussion wird festgestellt, dass der bisherige Beschlussvorschlag der Verwaltung (Antragsablehnung) bei einem Abstimmungsverhalten von 22 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen keine Mehrheit findet. So dann unterbreitet die Verwaltung einen alternativen Beschlussvorschlag zwecks Erweiterung der Innenbereichssatzung über den wie folgt beschlossen wird: Beschluss: -91. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung OT Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst über den beantragten Bereich hinaus auch den gegenüberliegenden Bereich des Üdinger Weges. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die nach § 34 (6) BauGB notwendige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 3. Sämtliche Erschließungskosten sind vom Antragsteller in voller Höhe zu übernehmen. Vor Satzungsbeschluss ist mit dem Antragsteller ein entsprechender Erschließungsvertrag zu schließen. Beratungsergebnis: 14. 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 RM Kern nimmt wieder an der Sitzung teil. GVD Schmühl führt aus, dass am 12.02.2015 die Bezirksregierung Köln bzgl. offener Fragen angeschrieben worden sei. Er teilt mit, dass heute über die beantragten Befreiungen abgestimmt werden müsse. Er stellt fest, dass die Bezirksregierung Köln sich auch über ein fehlendes Einvernehmen hinweg setzten könne. Er habe mit der Firma Veolia aus Ratingen über den Reaktorbau und insbesondere über die Reaktorhöhe gesprochen. Diesbezüglich habe er in Erfahrung gebracht, dass die Firma Veolia bisher 67 Anlagen in Deutschland errichtet habe. Die geplante Anlage stelle für die Firma Niederauer Mühle die wirtschaftlichste Lösung dar. Verwaltungsseitig werde der Beschlussvorschlag nicht geändert, da im Hinblick auf das 26 Meter hohe Kesselhaus aus städtebaulichen Gründen eine Versagung schwer darzustellen sei. Eine Entscheidung sollte heute getroffen werden. RM Heidbüchel stellt fest, dass die vorliegende Antwort der Firma Niederauer Mühle seines Erachtens eine Frechheit darstelle. Die Firma hätte die Möglichkeit gehabt, wie in den vergangenen Jahren in den Fachausschüssen Stellung zum Antrag zu nehmen. Diese Möglichkeit wurde nicht wahrgenommen. Eine Entscheidung sollte heute getroffen werden, seine Fraktion lehne den Antrag ab. RM Kern teilt mit, dass er sich sachkundig gemacht habe und erläutert sehr ausführlich die Einleitungsproblematik im Hinblick auf die Kapazitäten der Kläranlage in Düren-Merken. Auch merkt er an, dass nach seinen Recherchen die Reaktorhöhe nur 13 bzw. 15 Meter betragen müsste. Nach weiteren Ausführungen empfiehlt er ebenfalls den Antrag abzulehnen. RM Böcking ärgert sich über das arrogante Verhalten der Firma gegenüber dem Rat. Die Firma hätte bessere Informationen dem Rat zur Verfügung stellen müssen. Er bedankt sich bei der Verwaltung für die angestellten Recherchen. RM Iven vertritt die Auffassung, dass seines Erachtens kein Befreiungsgrund vorhanden sei. Die Angelegenheit müsse rein rechtlich betrachtet werden. Aus seiner Sicht sind Ausnahmetatbestände nicht gegeben. Von daher sollte von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht abgewichen werden. RM Prof. Dr. Meurer teilt, dass er verunsichert über die Problematik sei. Im Hinblick auf die Ausführung von RM Kern fragt er an, warum nicht 2 x 13 Meter hohe Türme geplant worden seien. Das Vorhaben der Firma ist für die Allgemeinheit als positiv zu bewerten. GVD Schmühl erwidert hierauf, dass der Verwaltung das fachliche Verständnis für die Errichtung zweier Reaktoren zu Aufwasservorbehandlung fehle und insoweit eine Antwort nicht gegeben werden könne. RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung rein aus städtebaurechtlichen Gründen zu treffen sei. RM Kammer merkt an, dass bzgl. der zu installierenden Notgasfackel genauere Informationen zu den Immissionen beigebracht werden müssen. Beschluss: 1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der - 10 Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird erteilt. Beratungsergebnis: 15. 17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung Beschluss: Dem Einbau von drei RWA-Anlagen zur Entrauchung sowie von vier neuen Türen in der Beratungsergebnis: 16. einstimmig Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 Beschluss: 1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 17. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2016 Vorlage: 1/2016 Beschluss: Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 47.283 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: JVC Columbia 03 Drove e.V. Gemeinde Kreuzau Neuanschaffung eines Rasenmähers Sanierungsarbeiten am Sportheim Kurt-HoeschKampfbahn Erneuerung der Heizungsanlage und des Wasserspeichers im Sportheim Drove Gemeinde Kreuzau 3.240,21 € 22.000,00 € 9.000,00 € Die Restmittel aus der Sportpauschale der Jahre 2015 und 2016 werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Beratungsergebnis: 18. einstimmig Sportlerehrung 2016 Vorlage: 2/2016 Beschluss: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt. - 11 Beratungsergebnis: 19. einstimmig Anfragen a) RM Böcking zeigt sich erschrocken über einen Bericht der Dürener Zeitung bezüglich eines Vorfalls bei einem Begräbnis in Drove. Insbesondere der Stil der Berichterstattung erscheint ihm als unangemessen. BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung bestürzt über den Vorfall sei. Er habe bereits mit der Tochter des Verstorbenen gesprochen und sich entschuldigt. GVD Schmühl ergänzt, es sei richtig, dass dies das 4. Mal in den letzten 2 Jahren vorgekommen sei. Mit der Firma wurde ein ernstes Gespräch geführt, ein neuer Absenkapparat wurde umgehend bestellt. b) Zum Thema „Dresbach“ hat RM Iven im Hinblick auf ein Hochwasserereignis aus 2011, welches im Umweltausschuss vom 09.09.2014 behandelt worden sei, folgende Fragen: 1. Wer hat die Gemeinde gebeten, die Arbeiten am Dresbach durchzuführen? 2. Was haben diese Arbeiten gekostet? 3. Warum hat die Gemeinde sich beim WDR in der kürzlich veröffentlichen Berichterstattung nicht geäußert? BM Eßer stellt fest, dass der komplette Sachverhalt einschließlich der Kosten den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt worden sei. Hierbei handelt es sich um die Beantwortung der schriftlichen WDR-Anfrage. Die Fraktionsvorsitzenden werden gebeten, diese an ihre Fraktionsmitglieder nachträglich zur Kenntnisnahme zu übersenden. Bzgl. des Interviews mit dem WDR stellt er fest, dass alle Fragen beantwortet worden seien. An dieser Stelle wird durch ihn angemerkt, dass in den sozialen Netzwerken nicht immer wahrheitsgetreu berichtet werde. 2011 wurden Uferbefestigungen weggeschwemmt. Die Gemeinde Kreuzau ist für den Dresbach unterhaltungspflichtig. Als einziges Versäumnis könne der Gemeinde vorgeworfen werden, die untere Wasserbehörde des Kreises Düren erst nachträglich einbezogen zu haben. Diese hat 2014 eine Duldungsverfügung erlassen und dem Eigentümer aufgegeben, den Rückbau der Uferbefestigung vorzunehmen. Die Hersteller der Ursprungsbefestigungsbauten sind heute nicht mehr bekannt bzw. feststellbar. Der Rückbau ist in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde erfolgt. Die Gemeinde sei allen Vorgaben zum heutigen Zeitpunkt nachgekommen. Er stellt nochmals fest, dass er sich nicht an der Argumentation in sozialen Netzwerken beteiligen werde. Bei dem Interview mit dem WDR habe er dem Redakteur mitgeteilt, dass die Themen Landgewinnung und Uferbefestigungen nicht miteinander verbunden werden dürfen. GVD Schmühl ergänzt, dass die Gemeinde nur für den Dresbach zuständig sei. Die Rückbaukosten in 2014 haben 1.800 € betragen, die Reparaturkosten in 2011, 2.424,92 €. Er stellt im Hinblick auf das Thema Landgewinnung fest, dass das Thema Dresbach für die Gemeinde erledigt ist. Die noch vorhandenen Bahnschwellen sind nicht von der Gemeinde gesetzt worden. Hiermit habe die Gemeinde nichts zu tun, weil eine Zuständigkeit nicht gegeben ist. Auf Anfrage wird durch GVD Schmühl weiterhin ausgeführt, dass die Landgewinnung an der Stauwurzel des Staubeckens stattgefunden habe. Der WVER werde die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit prüfen. RM Dr. Nolten teilt mit, dass er die Mail vom 14.02. der Verwaltung an alle Fraktionsmitglieder der CDU verteilt habe. Eine Frage von Frau Hohn bzgl. der Örtlichkeit wird durch GVD Schmühl ausführlich erläutert. c) RM Kern fragt an, was im Rahmen der FNP-Änderung „Gartenbau Schaar“ bisher passiert sei. GVD Schmühl erläutert, dass dieses Thema noch nicht in der nächsten Sitzungsrunde behandelt werden könne, da ein Gutachten zu einem geplanten Kreisverkehr noch fehle. Die Verwaltung werde aber die Angelegenheit im Auge behalten und so früh als möglich informieren. RM Kern ergänzt, dass auch noch die zugesagte Anpflanzung von Bäumen durch die Firma Schaar fehle. Die Verwaltung sagt zu, auch diesen Punkt zu prüfen und anschließend zu berichten. d) RM Büngeler fragt an, ob die durch Waldarbeiten zerstörten Wege in der Mausauel durch den Verursacher wieder instand gesetzt werden. GVD Schmühl teilt mit, dass bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Wege wieder - 12 instand gesetzt werden. - 13 B. Nichtöffentliche Sitzung