Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
288 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21
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NIEDERSCHRIFT
über die 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.02.2016
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Büngeler, Johannes
8. Döring, Bettina
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Iven, Axel
18. Kammer, Jürgen
19. Kaptain, Johannes
20. Kern, Karl-Heinz
21. Kesseler, Marion
22. Kilian, Manfred
23. Lennartz, Ulrich
24. Lüttgen, Wolfgang
25. Macherey, Peter
26. Dr. Meurer, Erik
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmidt, Stefan
29. Schmitz, Hermann-Josef
30. Schroeteler, Rolf
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Tesch, Michael
34. Winter, Heinrich
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. Frau Mey
Es fehlen
1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
-2Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde"
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau
Vorlage: 68/2015
5.
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 69/2015
6.
Anpassung des Stellenplans 2016
Vorlage: 10/2016
7.
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung
8.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am
17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am
04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016
Vorlage: 6/2016
9.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und
Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015
Vorlage: 7/2016
10.
Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen
Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage: 8/2016
11.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3)
Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung
-312.
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
13.
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
14.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
15.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
16.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
17.
Verwendung der Sportpauschale 2016
Vorlage: 1/2016
18.
Sportlerehrung 2016
Vorlage: 2/2016
19.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
20.
Mitteilungen
21.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
22.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Vorlage: 5/2016
23.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr Keuters aus Kreuzau stellt fest, dass die Stadt Düren mit einer entsprechenden Konzeption
zukünftig den Verkehr aus Düren heraushalten möchte. In einem entsprechenden Artikel in der
Dürener Zeitung seien Verkehrszahlen aus Düren veröffentlicht worden. Er fragt an, was die
Gemeinde Kreuzau beabsichtigt, in dieser Richtung zu tun. Die Verkehrssituation in Kreuzau
müsse verbessert werden. BM Eßer teilt mit, dass der Rat am 03.12.2015 beschlossen habe,
Finanzmittel für die Erstellung eines Verkehrsgutachtens in den Haushalt einzustellen. Die
Angelegenheit werde derzeit interfraktionell besprochen. Es sei beabsichtigt, über die RWTH
Aachen ein Gutachten erstellen zu lassen. Wann dieses vorliegt, könne zum heutigen Zeitpunkt
aber noch gesagt werden.
Herr Keuters ist mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden.
2.
Mitteilungen
a) BM Eßer stellt den Ratsmitgliedern als neue Mitarbeiterin der Verwaltung für den Bereich
Controlling Frau Ramona Mey vor. Aufgrund entsprechender vorheriger Beratungen habe die
Verwaltung den Auftrag vom Rat erhalten, eine fachlich ausgebildete Kraft einzustellen. Die
Personalauswahlgespräche haben im Dezember 2015 stattgefunden. Die Wahl sei auf Frau Mey
gefallen, die seit dem 15.02.2016 bei der Gemeinde Kreuzau als Controllerin eingestellt ist.
Frau Mey stellt sich dem Rat vor und gibt einen kurzen Abriss ihrer bisherigen Tätigkeiten und des
abgeschlossenen Studiums.
BM Eßer erläutert, dass Frau Mey Berufspraxis vorzuweisen habe, dadurch seien auch
entsprechende Erfahrungen vorhanden. Die Controllerstelle müsse aber noch konzeptionell
eingerichtet werden. Sie müsse desweiteren zunächst die Verwaltungsabläufe kennenlernen. Es
sei zudem geplant, Frau Mey einen speziellen Controllinglehrgang für die Kommunalverwaltung
besuchen zu lassen.
b) Der Bürgermeister teilt mit, er habe gestern erfahren, dass die Genehmigungsverfügung des
Kreises zum Haushalt 2016 durch den Kreis Düren versandt worden sei. Die Verfügung ist als
Anlage beigefügt.
c) GVD Schmühl erläutert, dass der Landesbetrieb Straßenbau den Ausbau der L 249 in diesem
Jahr durchführt, mit einem Baubeginn könne Mitte Mai 2016 gerechnet werden. Eine
Informationsveranstaltung für die Bevölkerung durch den Landesbetrieb werde erfolgen.
2.1
Sachstandsbericht "Einwohnerfragestunde"
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformation wird zur Kenntnis genommen.
4.
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau
Vorlage: 68/2015
BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage und teilt mit, dass sich aufgrund der öffentlichen
Ausschreibung Frau Petra Wolf auf die Stelle des Schiedsamtes beworben habe.
Frau Wolf stellt sich dem Rat vor. Sie sei Lehrerin für Pflegeberufe in Stolberg und auch in der
Hospizarbeit aktiv, desweiteren sei sie ebenfalls ausgebildete Berufsbetreuerin. BM Eßer teilt mit,
dass er froh über die Bewerbung von Frau Wolf sei, da sie entsprechende Qualifikationen für das
wichtige Amt vorzuweisen habe.
-5Beschluss:
Zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau wird Frau Petra Wolf, Dürenerstr. 144,
52372 Kreuzau für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Antrag auf Neu- bzw. Umbesetzungen in Ausschüssen
Vorlage: 69/2015
Beschluss:
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird folgende Neu- bzw. Umbesetzung im
Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel vorgenommen:
Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel
Bisheriges Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger
Thomas Stolzenbach
Beratungsergebnis:
6.
Neues Mitglied, stellv. sachkundiger Bürger
Lars Himmler
einstimmig
Anpassung des Stellenplans 2016
Vorlage: 10/2016
GVD Schmühl erläutert, dass für die Haushaltsjahre 2016/17 keine haushaltsmäßigen
Auswirkungen bestehen, ab den Haushaltsjahren 2018 ff. seien die Personalkosten noch nicht im
Personalkonsolidierungskonzept enthalten. Möglicherweise könne eine Kompensation durch die
Berentung anderer Mitarbeiter erfolgen. BM Eßer ergänzt, dass es schwierig sei, qualifizierte
Bewerber bei befristeten Stellen zu finden.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die Anpassung des Stellenplans 2016 um eine unbefristete
Vollzeitstelle im Asylbereich zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung
BM Eßer resümiert den bisherigen Verfahrensgang. Bereits in einem Arbeitskreis der
vergangenen Wahlperiode seien Grundlagen besprochen worden. Nunmehr liege eine gesetzliche
Änderung und eine neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vor. Eine neue
Arbeitsgruppe wurde benannt und die anstehenden Fragen geklärt. Im Hauptausschuss wurde
eine Frage zur Bestattungsstatistik gestellt. Hierzu erläutert GVD Schmühl, dass nach den
Meldeamtsunterlagen für das Jahr 2015 183 Sterbefälle zu verzeichnen waren. Dem gegenüber
wurden auf den Kreuzauer Friedhöfen 164 Bestattungen vorgenommen. Von 183 Sterbefällen
wurden 61 Personen auswärtig bestattet. 42 Auswärtige haben sich in Kreuzau bestatten lassen.
Der „Fehlbetrag“ von 20 Bestattungen ist nicht auf fehlende Bestattungsformen in Kreuzau
zurückzuführen. Aus Sicht der Verwaltung bestehe kein weiterer Handlungsbedarf.
Beschluss:
Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen
(Die Anlage wird der Original-Niederschrift beigefügt).
-6Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um
Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des
Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016
Vorlage: 6/2016
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
3)
4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden
und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015
Vorlage: 7/2016
RM Hohn vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung andere Möglichkeiten prüfen sollte.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass aus der Vorlage hervor gehe, dass nach Rechtskraft des
Telemediengesetzes alle weiteren Optionen seitens der Verwaltung geprüft werden.
RM Heinrichs vertritt die Auffassung, dass ein WLAN verbreitet in öffentlichen Gebäuden
eingesetzt werden könnte. Hier müsse die Machbarkeit geprüft werden, da Finanzmittel nicht
vorhanden seien. Für den nächsten Haushalt 2017 müssten eventuell gesonderte Mittel
bereitgestellt werden. Derzeit bestehen kaum haushaltsmäßige Möglichkeiten.
RM Hohn stellt fest, dass sie nicht zufrieden mit der jetzigen Situation sei, eine Lösung über
Freifunk Rheinland sollte geprüft werden.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass im Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen kein Antrag auf
Bereitstellung von Haushaltsmitteln gestellt worden ist.
Frau Hohn spricht sich gegen die Formulierung des Beschlussvorschlages aus, es sei eine
politische Entscheidung, ob ein WLAN eingerichtet werde.
RM Heidbüchel stellt fest, dass der Erstantrag durch die CDU-Fraktion, die öffentlichen Gebäude
mit WLAN zu versorgen, gestellt worden sei. Aus seiner Sicht müsse die Dreifachsporthalle in
Kreuzau mit einem WLAN (KDVZ-Lösung) versehen werden. Darüber hinaus sei es schwierig zu
sagen, wo eine Einrichtung erfolgen soll. Auf entsprechende Anfrage, ob Mittel aus dem Budget
für Asylbewerber und Flüchtlinge in Anspruch genommen werden können, wird dies verneint.
RM Heinrichs fragt an, welche Bedarfe bestehen. Möglicherweise müsse der Beschlussvorschlag
um entsprechende Bedarfe ergänzt werden, damit der Rat im Einzelfall hierüber entscheiden
-7könne. Die Verwaltung wisse, wo entsprechende Bedarfe bestehen.
RM Hohn bittet, die Bedarfe festzustellen und dem Rat vorzulegen. In die Prüfung sind auch die
angemieteten Wohnungen für Flüchtlinge mit einzubeziehen. Sie bittet bei der Bedarfsfeststellung
auch eine differenzierte technische Empfehlung seitens der Verwaltung zu formulieren. Als dann
wird über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Bedarfe von Einrichtungen von WLAN-Zugängen
darzustellen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig, 3 Enthaltungen
Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen
Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage: 8/2016
Beschluss:
Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka
und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig
zurückgewiesen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a
(3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt zum geänderten Entwurf der 33. Änderung des
Flächennutzungsplans mit einer Höhenbegrenzung von 175 m für die WindkraftKonzentrationszone E im Ortsteil Thum die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3)
Satz 1 BauGB erneut durchzuführen und gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Beratungsergebnis:
12.
31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
BM Eßer erläutert den bisherigen Verfahrensgang in den Gremien der Gemeinde Kreuzau.
RM Heidbüchel teilt mit, dass die SPD der Vorlage nicht zustimmen werde. Er erläutert, dass der
Bereich verkehrsmäßig zukünftig noch stärker belastet werde. Bei einem neuen Baugebiet würde
sich diese Situation noch weiter verschärfen. Im Übrigen halte er es für ein Unding, 3,25 Mio. für
die Brückensanierung durch den Kreis Düren ausgeben zu wollen. Dies würde die ohnehin schon
angespannte Verkehrssituation durch eine weitere Zunahme des LKW-Verkehrs im Zentralort
noch verschärfen. Er halte die Aufstellung eines Bebauungsplanes an anderer Stelle im Zentralort
Kreuzau für sinnvoll.
RM Hohn stellt fest, dass sie selten ein Gebiet gesehen habe, wo so viele verschiedene
Schutzauflagen bestehen. Auch aus Klimaschutzgründen sollte man von einer Aufstellung eines
-8Bebauungsplanes Abstand nehmen.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass das in Rede stehende Gebiet derzeit als Industriefläche
ausgewiesen und entsprechend genutzt werden könnte. Er plädiert für die Änderung dieses
Bebauungsplanes zur Wohnbebauung. Es gehe darum, ob Kreuzau eine zusätzliche Option zur
Wohnbebauung bekommen könne.
RM Böcking teilt mit, dass nach seiner Auffassung es günstigere Gebiete zur Ausweisung von
Wohnbauflächen in Kreuzau gebe und an anderer Stelle ein entsprechender Bebauungsplan
entwickelt werden könnte.
RM Kaptain stellt mit Freude fest, dass fraktionsübergreifend für ein weiteres Wohngebiet in
Kreuzau plädiert werde.
RM Kern teilt mit, dass das Gebiet um „das rote Haus“ Industriegebiet darstelle. (Parkfläche), das
angrenzende Busch-/Waldgebiet sollte aus zwei anderen Gründen nicht als Wohnbaufläche
ausgewiesen werden:
1. Zu weit entfernt vom Zentralort.
2. Hilft der Gemeinde im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau und die aktuellen Anforderungen
nicht weiter. Aus seiner Sicht sollte ein anderes Gebiet in Kreuzau als Baugebiet ausgewiesen
werden. Er bittet die Verwaltung, über die gesamte Situation nachzudenken.
GVD Schmühl gibt eine rechtliche Stellungnahme ab. Er teilt mit, dass ein rechtskräftiger
Bebauungsplan mit der Ausweisung einer Industriefläche bestehe. Bei Aufhebung dieses BPlanes werden sich voraussichtlich Schadenersatzansprüche ergeben. Er plädiert dafür, den
bestehenden Bebauungsplan nicht anzupacken. Auf entsprechender Anfrage teilt er mit, dass die
Verwaltung gesetzlich verpflichtet sei, die Bezirksregierung in Köln bei der Ausweisung von
Bebauungsplänen
zu
beteiligen.
Desweiteren
informiert
er,
dass
der
neue
Landesentwicklungsplan kurzfristig beschlossen werde. In diesem Zusammenhang müsse die
Gemeinde auch einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen. Diesbezüglich werde sich die
Verwaltung Gedanken über die Ausweisung von neuen Baugebieten insbesondere im Zentralort
Kreuzau machen.
RM Braks vertritt die Auffassung, dass eine entsprechende Anfrage an die Bezirksregierung in
Köln gestellt werden sollte.
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur
Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische
Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes
mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird
aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Beratungsergebnis:
13.
19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
RM Kern hat vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal verlassen.
RM Heidbüchel teilt mit, dass er die Beweggründe der Verwaltung in der Vorlage und den
Beschlussvorschlag, aber auch die des Antragstellers, verstehe.
RM Hohn schließt sich den Ausführungen von RM Heidbüchel an und bittet zusätzlich, einen
besonderen Augenmerk zukünftig auf den sozialen Wohnungsbau zu legen. Nach weiterer
intensiver Diskussion wird festgestellt, dass der bisherige Beschlussvorschlag der Verwaltung
(Antragsablehnung) bei einem Abstimmungsverhalten von 22 Nein-Stimmen, 9 Ja-Stimmen und 2
Enthaltungen keine Mehrheit findet. So dann unterbreitet die Verwaltung einen alternativen
Beschlussvorschlag zwecks Erweiterung der Innenbereichssatzung über den wie folgt
beschlossen wird:
Beschluss:
-91. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung OT Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird
beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst über den beantragten Bereich hinaus
auch den gegenüberliegenden Bereich des Üdinger Weges.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die nach § 34 (6) BauGB notwendige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchzuführen.
3. Sämtliche Erschließungskosten sind vom Antragsteller in voller Höhe zu übernehmen. Vor
Satzungsbeschluss ist mit dem Antragsteller ein entsprechender Erschließungsvertrag zu
schließen.
Beratungsergebnis:
14.
30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
RM Kern nimmt wieder an der Sitzung teil.
GVD Schmühl führt aus, dass am 12.02.2015 die Bezirksregierung Köln bzgl. offener Fragen
angeschrieben worden sei. Er teilt mit, dass heute über die beantragten Befreiungen abgestimmt
werden müsse. Er stellt fest, dass die Bezirksregierung Köln sich auch über ein fehlendes
Einvernehmen hinweg setzten könne. Er habe mit der Firma Veolia aus Ratingen über den
Reaktorbau und insbesondere über die Reaktorhöhe gesprochen. Diesbezüglich habe er in
Erfahrung gebracht, dass die Firma Veolia bisher 67 Anlagen in Deutschland errichtet habe. Die
geplante Anlage stelle für die Firma Niederauer Mühle die wirtschaftlichste Lösung dar.
Verwaltungsseitig werde der Beschlussvorschlag nicht geändert, da im Hinblick auf das 26 Meter
hohe Kesselhaus aus städtebaulichen Gründen eine Versagung schwer darzustellen sei. Eine
Entscheidung sollte heute getroffen werden.
RM Heidbüchel stellt fest, dass die vorliegende Antwort der Firma Niederauer Mühle seines
Erachtens eine Frechheit darstelle. Die Firma hätte die Möglichkeit gehabt, wie in den
vergangenen Jahren in den Fachausschüssen Stellung zum Antrag zu nehmen. Diese Möglichkeit
wurde nicht wahrgenommen. Eine Entscheidung sollte heute getroffen werden, seine Fraktion
lehne den Antrag ab.
RM Kern teilt mit, dass er sich sachkundig gemacht habe und erläutert sehr ausführlich die
Einleitungsproblematik im Hinblick auf die Kapazitäten der Kläranlage in Düren-Merken. Auch
merkt er an, dass nach seinen Recherchen die Reaktorhöhe nur 13 bzw. 15 Meter betragen
müsste. Nach weiteren Ausführungen empfiehlt er ebenfalls den Antrag abzulehnen.
RM Böcking ärgert sich über das arrogante Verhalten der Firma gegenüber dem Rat. Die Firma
hätte bessere Informationen dem Rat zur Verfügung stellen müssen. Er bedankt sich bei der
Verwaltung für die angestellten Recherchen.
RM Iven vertritt die Auffassung, dass seines Erachtens kein Befreiungsgrund vorhanden sei. Die
Angelegenheit müsse rein rechtlich betrachtet werden. Aus seiner Sicht sind
Ausnahmetatbestände nicht gegeben. Von daher sollte von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht abgewichen werden.
RM Prof. Dr. Meurer teilt, dass er verunsichert über die Problematik sei. Im Hinblick auf die
Ausführung von RM Kern fragt er an, warum nicht 2 x 13 Meter hohe Türme geplant worden seien.
Das Vorhaben der Firma ist für die Allgemeinheit als positiv zu bewerten. GVD Schmühl erwidert
hierauf, dass der Verwaltung das fachliche Verständnis für die Errichtung zweier Reaktoren zu
Aufwasservorbehandlung fehle und insoweit eine Antwort nicht gegeben werden könne.
RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass eine Entscheidung rein aus städtebaurechtlichen
Gründen zu treffen sei.
RM Kammer merkt an, dass bzgl. der zu installierenden Notgasfackel genauere Informationen zu
den Immissionen beigebracht werden müssen.
Beschluss:
1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der
- 10 Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der
Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin
werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird
erteilt.
Beratungsergebnis:
15.
17 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
Beschluss:
Dem Einbau von drei RWA-Anlagen zur Entrauchung sowie von vier neuen Türen in der
Beratungsergebnis:
16.
einstimmig
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
Beschluss:
1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
17.
einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2016
Vorlage: 1/2016
Beschluss:
Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 47.283 Euro wird in
folgendem Umfang zugestimmt:
JVC Columbia 03 Drove e.V.
Gemeinde Kreuzau
Neuanschaffung eines Rasenmähers
Sanierungsarbeiten am Sportheim Kurt-HoeschKampfbahn
Erneuerung der Heizungsanlage und des Wasserspeichers
im Sportheim Drove
Gemeinde Kreuzau
3.240,21 €
22.000,00 €
9.000,00 €
Die Restmittel aus der Sportpauschale der Jahre 2015 und 2016 werden der zweckgebundenen
Rücklage zugeführt.
Beratungsergebnis:
18.
einstimmig
Sportlerehrung 2016
Vorlage: 2/2016
Beschluss:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem
Gemeindesportverband wird zugestimmt.
- 11 Beratungsergebnis:
19.
einstimmig
Anfragen
a) RM Böcking zeigt sich erschrocken über einen Bericht der Dürener Zeitung bezüglich eines
Vorfalls bei einem Begräbnis in Drove. Insbesondere der Stil der Berichterstattung erscheint ihm
als unangemessen. BM Eßer erläutert, dass die Verwaltung bestürzt über den Vorfall sei. Er habe
bereits mit der Tochter des Verstorbenen gesprochen und sich entschuldigt. GVD Schmühl
ergänzt, es sei richtig, dass dies das 4. Mal in den letzten 2 Jahren vorgekommen sei. Mit der
Firma wurde ein ernstes Gespräch geführt, ein neuer Absenkapparat wurde umgehend bestellt.
b) Zum Thema „Dresbach“ hat RM Iven im Hinblick auf ein Hochwasserereignis aus 2011,
welches im Umweltausschuss vom 09.09.2014 behandelt worden sei, folgende Fragen:
1. Wer hat die Gemeinde gebeten, die Arbeiten am Dresbach durchzuführen?
2. Was haben diese Arbeiten gekostet?
3. Warum hat die Gemeinde sich beim WDR in der kürzlich veröffentlichen Berichterstattung nicht
geäußert?
BM Eßer stellt fest, dass der komplette Sachverhalt einschließlich der Kosten den
Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt worden sei. Hierbei handelt es sich um die
Beantwortung der schriftlichen WDR-Anfrage. Die Fraktionsvorsitzenden werden gebeten, diese
an ihre Fraktionsmitglieder nachträglich zur Kenntnisnahme zu übersenden. Bzgl. des Interviews
mit dem WDR stellt er fest, dass alle Fragen beantwortet worden seien. An dieser Stelle wird
durch ihn angemerkt, dass in den sozialen Netzwerken nicht immer wahrheitsgetreu berichtet
werde. 2011 wurden Uferbefestigungen weggeschwemmt. Die Gemeinde Kreuzau ist für den
Dresbach unterhaltungspflichtig. Als einziges Versäumnis könne der Gemeinde vorgeworfen
werden, die untere Wasserbehörde des Kreises Düren erst nachträglich einbezogen zu haben.
Diese hat 2014 eine Duldungsverfügung erlassen und dem Eigentümer aufgegeben, den Rückbau
der Uferbefestigung vorzunehmen. Die Hersteller der Ursprungsbefestigungsbauten sind heute
nicht mehr bekannt bzw. feststellbar. Der Rückbau ist in Abstimmung mit der unteren
Wasserbehörde erfolgt. Die Gemeinde sei allen Vorgaben zum heutigen Zeitpunkt
nachgekommen. Er stellt nochmals fest, dass er sich nicht an der Argumentation in sozialen
Netzwerken beteiligen werde. Bei dem Interview mit dem WDR habe er dem Redakteur mitgeteilt,
dass die Themen Landgewinnung und Uferbefestigungen nicht miteinander verbunden werden
dürfen. GVD Schmühl ergänzt, dass die Gemeinde nur für den Dresbach zuständig sei. Die
Rückbaukosten in 2014 haben 1.800 € betragen, die Reparaturkosten in 2011, 2.424,92 €. Er
stellt im Hinblick auf das Thema Landgewinnung fest, dass das Thema Dresbach für die
Gemeinde erledigt ist.
Die noch vorhandenen Bahnschwellen sind nicht von der Gemeinde gesetzt worden. Hiermit habe
die Gemeinde nichts zu tun, weil eine Zuständigkeit nicht gegeben ist. Auf Anfrage wird durch
GVD Schmühl weiterhin ausgeführt, dass die Landgewinnung an der Stauwurzel des Staubeckens
stattgefunden habe. Der WVER werde die Angelegenheit in eigener Zuständigkeit prüfen.
RM Dr. Nolten teilt mit, dass er die Mail vom 14.02. der Verwaltung an alle Fraktionsmitglieder der
CDU verteilt habe. Eine Frage von Frau Hohn bzgl. der Örtlichkeit wird durch GVD Schmühl
ausführlich erläutert.
c) RM Kern fragt an, was im Rahmen der FNP-Änderung „Gartenbau Schaar“ bisher passiert sei.
GVD Schmühl erläutert, dass dieses Thema noch nicht in der nächsten Sitzungsrunde behandelt
werden könne, da ein Gutachten zu einem geplanten Kreisverkehr noch fehle. Die Verwaltung
werde aber die Angelegenheit im Auge behalten und so früh als möglich informieren. RM Kern
ergänzt, dass auch noch die zugesagte Anpflanzung von Bäumen durch die Firma Schaar fehle.
Die Verwaltung sagt zu, auch diesen Punkt zu prüfen und anschließend zu berichten.
d) RM Büngeler fragt an, ob die durch Waldarbeiten zerstörten Wege in der Mausauel durch den
Verursacher wieder instand gesetzt werden.
GVD Schmühl teilt mit, dass bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Wege wieder
- 12 instand gesetzt werden.
- 13 B. Nichtöffentliche Sitzung