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Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21
Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

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BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.02.2016 TOP Betreff 13. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 Beschluss: 1. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung OT Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst über den beantragten Bereich hinaus auch den gegenüberliegenden Bereich des Üdinger Weges. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die nach § 34 (6) BauGB notwendige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. 3. Sämtliche Erschließungskosten sind vom Antragsteller in voller Höhe zu übernehmen. Vor Satzungsbeschluss ist mit dem Antragsteller ein entsprechender Erschließungsvertrag zu schließen. Beratungsergebnis: 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen