Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.02.2016
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Betreff
13.
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
Beschluss:
1. Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung OT Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird
beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst über den beantragten Bereich
hinaus auch den gegenüberliegenden Bereich des Üdinger Weges.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die nach § 34 (6) BauGB notwendige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchzuführen.
3. Sämtliche Erschließungskosten sind vom Antragsteller in voller Höhe zu übernehmen. Vor
Satzungsbeschluss ist mit dem Antragsteller ein entsprechender Erschließungsvertrag zu
schließen.
Beratungsergebnis:
30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen