Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
125 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 25.02.2016
TOP
Betreff
8.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um
Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des
Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016
Vorlage: 6/2016
Beschluss:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006
sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches
am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
2)
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4)
Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in
den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in
den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
einstimmig