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Beschlusstext (33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
25.02.2016
Erstellt
03.03.16, 14:21
Aktualisiert
03.03.16, 14:21
Beschlusstext (33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 25.02.2016 TOP Betreff 11. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung Beschluss: Die Verwaltung wird ermächtigt zum geänderten Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Höhenbegrenzung von 175 m für die WindkraftKonzentrationszone E im Ortsteil Thum die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut durchzuführen und gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Beratungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen