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Beschlussvorlage (Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
147 kB
Datum
03.03.2015
Erstellt
18.02.15, 18:01
Aktualisiert
18.02.15, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-34/2015 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.03.2015 Betreff: Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg beschließt im Benehmen mit dem Bürgermeister, Herrn Alexander Koehl zum Schriftführer für seine Sitzungen zu bestellen. Für den Fall der Verhinderung des vorgenannten Schriftführers wird Frau Doris Stolz zur Schriftführerin bestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung NW (GO NW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist gemäß § 58 Absatz 2 Satz 1 GO NW in Verbindung mit § 52 Absatz 1 GO NW in analoger Anwendung vom Ausschussvorsitzenden und einer/einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer/in zu unterzeichnen. Gemäß § 24 Abs. 2 in Verbindung mit § 26 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg erfolgt die Bestellung der Schriftführerin/des Schriftführers, sofern ein(e) Bedienstete(r) bestellt werden soll, im Benehmen mit dem Bürgermeister. Der Vorschlag von Herrn Bürgermeister Solbach ist im Beschlussvorschlag entsprechend dargestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-34/2015 Seite 2