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Mitteilungsvorlage (Genehmigungsverfahren der MVA Bielefeld (Erörterungstermin))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 162/2006 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Genehmigungsverfahren der MVA Bielefeld (Erörterungstermin) Beratungsfolge Rat Termin 22.06.2006 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 07.09.2006 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 25.10.2006 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft 23.11.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Erörterungstermin fand am 30. und 31.10.06 im kleinen Saal der Stadthalle in Bielefeld statt. Der Termin war öffentlich, es nahmen aber nur wenige Privatpersonen -abgesehen von den Einwendern- teil. Der Erörterungstermin begann mit der Vorstellung und der Begründung des Antrags auf Genehmigung einer Leistungserhöhung bei der MVA durch einen Vertreter der MVA- Betreiber. Danach wurden Fragen zu den derzeitigen und künftigen Abfallmengen erörtert, wobei die Antragstellerin und die Einwender zunächst von unterschiedlichen Mengen ausgingen. Die Einwender beriefen sich auf eine privatrechtliche Vereinbarung mit der früheren MVA-Geschäftsleitung von der Stadt Bielefeld. Darin war der Bürgerinitiative, die zu den Haupteinwendern gehört, zugesichert worden, dass in Zukunft nicht mehr Müll verbrannt werden wird. Die Prüfung dieser Vereinbarung ergab, dass sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit besitzt. Danach ging es um die Erörterung der Auswirkungen des Vorhabens. Luftverunreinigungen Bei der Diskussion um die Abgaswerte ging es vor allem darum, ob die bisherigen niedrigen Abgaswerte nach einer Leistungserhöhung noch eingehalten werden können. Dies war für die Einwender von entscheidender Bedeutung. Die Antragstellerin hielt die in dem Genehmigungsantrag geplanten Maßnahmen für ausreichend. Ihrer Ansicht nach werden die in toxikologischer Hinsicht gesetzlichen Vorsorgewerte für krebserregende Stoffe eingehalten. Dies wurde von der Gegenseite bezweifelt. Die Einwender beantragten eine unabhängige Prüfung der zu erwartenden Abgasmengen. Auf die Frage nach -2- einer Festschreibung zur Einhaltung der niedrigen Abgaswerte teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass dies nicht möglich sei, weil die Antragstellerin dies nicht beantragt hätte. Auch die im Rahmen des Gutachtens für den Genehmigungsantrag durchgeführten Messungen der Schadstoffe wurden kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Einwender genügten sie den gesetzlichen Anforderungen nicht und waren nicht aussagekräftig genug. Die Antragstellerin vertrat hingegen den gegensätzlichen Standpunkt, Lärmbelastungen Auch bei den zu erwartenden Lärmbelastungen kam es zwischen den Einwendern und der Antragstellerin zu keiner Übereinstimmung. Dabei ging es einerseits um die (Wohn-)Bebauung im Umfeld der MVA und um die Lärmmessungen. Die Ansichten über die Betroffenheit der Wohnbaubereiche gingen sehr auseinander. Die Antragstellerin sprach von einer Gemengelage, da in Nachbarschaft der MVA Gewerbegebiete und Wohngebiete vorhanden sind. Die Einwender sprachen dagegen von den Wohngebieten, die in Nähe der MVA liegen. Die Einwender sahen die Lärmmessungen im Rahmen der von der MVA in Auftrag gegebenen Gutachten als unvollständig an. Die Antragstellerin hielt dagegen, dass im Umfeld der MVA ohnehin viel Lärmbelastung durch den Verkehr besteht, so dass es kaum möglich war, die Lärmemissionen der MVA für sich zu messen. Unterschiedliche Ansichten gab es auch darüber, wie viel zusätzlicher Lkw-Verkehr durch die Leistungserhöhung erzeugt wird. Die Einwender verlangten genauere Aussagen darüber, um wie viel mehr der Verkehr letztendlich durch die zusätzliche Müllmenge zunehmen wird. Wassergefährdende Stoffe Die für die Gutachten der Antragstellerin durchgeführten Grundwasseruntersuchungen hielten die Einwender für nicht ausreichend. Es ging auch darum, ob der im Müllbunker lagernde Müll als wassergefährdend einzustufen ist. Unterschiedliche Ansichten gab es auch über den Verbleib der Wassergefährdenden Stoffe. Die Einwender forderten hier höhere Auflagen für den Betreiber der MVA seitens der Genehmigungsbehörde. Störfälle Um Störfälle zu vermeiden, wird nach Aussage der MVA Betreiber die Verweildauer des Mülls im Bunker gering gehalten. Als Löschmittel werde CO 2 eingesetzt. Die Einwender hielten dagegen, dass es 2003 drei Tage im Müllbunker gebrannt habe. Die Einwender sahen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Gutachten, die die MVA-Betreiberin in Auftrag gegeben hatte, um die Luftverunreinigung, den Gewässerschutz und die Lärmbelästigung bei einer Leistungserhöhung beurteilen zu können. Im letzten Zeitabschnitt der Erörterung ging es noch um die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die abschließende Diskussion. Auf die Teilnahme an diesen Teil des Erörterungstermins wurde aus zeitlichen Gründen an verzichtet. Schemmel