Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
23.11.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
162/2006
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt,
Friedhöfe und Abfallwirtschaft
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
24. November 2009
Genehmigungsverfahren der MVA Bielefeld (Erörterungstermin)
Beratungsfolge
Rat
Termin
22.06.2006
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
07.09.2006
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
25.10.2006
Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe
und Abfallwirtschaft
23.11.2006
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Erörterungstermin fand am 30. und 31.10.06 im kleinen Saal der Stadthalle in Bielefeld statt. Der Termin
war öffentlich, es nahmen aber nur wenige Privatpersonen -abgesehen von den Einwendern- teil.
Der Erörterungstermin begann mit der Vorstellung und der Begründung des Antrags auf Genehmigung einer
Leistungserhöhung bei der MVA durch einen Vertreter der MVA- Betreiber.
Danach wurden Fragen zu den derzeitigen und künftigen Abfallmengen erörtert, wobei die Antragstellerin
und die Einwender zunächst von unterschiedlichen Mengen ausgingen.
Die Einwender beriefen sich auf eine privatrechtliche Vereinbarung mit der früheren MVA-Geschäftsleitung
von der Stadt Bielefeld. Darin war der Bürgerinitiative, die zu den Haupteinwendern gehört, zugesichert
worden, dass in Zukunft nicht mehr Müll verbrannt werden wird. Die Prüfung dieser Vereinbarung ergab,
dass sie keinerlei rechtliche Verbindlichkeit besitzt.
Danach ging es um die Erörterung der Auswirkungen des Vorhabens.
Luftverunreinigungen
Bei der Diskussion um die Abgaswerte ging es vor allem darum, ob die bisherigen niedrigen Abgaswerte
nach einer Leistungserhöhung noch eingehalten werden können. Dies war für die Einwender von
entscheidender Bedeutung. Die Antragstellerin hielt die in dem Genehmigungsantrag geplanten
Maßnahmen für ausreichend. Ihrer Ansicht nach werden die in toxikologischer Hinsicht gesetzlichen
Vorsorgewerte für krebserregende Stoffe eingehalten. Dies wurde von der Gegenseite bezweifelt. Die
Einwender beantragten eine unabhängige Prüfung der zu erwartenden Abgasmengen. Auf die Frage nach
-2-
einer Festschreibung zur Einhaltung der niedrigen Abgaswerte teilte die Genehmigungsbehörde mit, dass
dies nicht möglich sei, weil die Antragstellerin dies nicht beantragt hätte.
Auch die im Rahmen des Gutachtens für den Genehmigungsantrag durchgeführten Messungen der
Schadstoffe wurden kontrovers diskutiert. Aus Sicht der Einwender genügten sie den gesetzlichen
Anforderungen nicht und waren nicht aussagekräftig genug. Die Antragstellerin vertrat hingegen den
gegensätzlichen Standpunkt,
Lärmbelastungen
Auch bei den zu erwartenden Lärmbelastungen kam es zwischen den Einwendern und der Antragstellerin
zu keiner Übereinstimmung. Dabei ging es einerseits um die (Wohn-)Bebauung im Umfeld der MVA und um
die Lärmmessungen.
Die Ansichten über die Betroffenheit der Wohnbaubereiche gingen sehr auseinander. Die Antragstellerin
sprach von einer Gemengelage, da in Nachbarschaft der MVA Gewerbegebiete und Wohngebiete
vorhanden sind. Die Einwender sprachen dagegen von den Wohngebieten, die in Nähe der MVA liegen.
Die Einwender sahen die Lärmmessungen im Rahmen der von der MVA in Auftrag gegebenen Gutachten
als unvollständig an. Die Antragstellerin hielt dagegen, dass im Umfeld der MVA ohnehin viel Lärmbelastung
durch den Verkehr besteht, so dass es kaum möglich war, die Lärmemissionen der MVA für sich zu messen.
Unterschiedliche Ansichten gab es auch darüber, wie viel zusätzlicher Lkw-Verkehr durch die
Leistungserhöhung erzeugt wird. Die Einwender verlangten genauere Aussagen darüber, um wie viel mehr
der Verkehr letztendlich durch die zusätzliche Müllmenge zunehmen wird.
Wassergefährdende Stoffe
Die für die Gutachten der Antragstellerin durchgeführten Grundwasseruntersuchungen hielten die
Einwender für nicht ausreichend. Es ging auch darum, ob der im Müllbunker lagernde Müll als
wassergefährdend einzustufen ist. Unterschiedliche Ansichten gab es auch über den Verbleib der
Wassergefährdenden Stoffe. Die Einwender forderten hier höhere Auflagen für den Betreiber der MVA
seitens der Genehmigungsbehörde.
Störfälle
Um Störfälle zu vermeiden, wird nach Aussage der MVA Betreiber die Verweildauer des Mülls im Bunker
gering gehalten. Als Löschmittel werde CO 2 eingesetzt. Die Einwender hielten dagegen, dass es 2003 drei
Tage im Müllbunker gebrannt habe.
Die Einwender sahen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Gutachten, die die MVA-Betreiberin in
Auftrag gegeben hatte, um die Luftverunreinigung, den Gewässerschutz und die Lärmbelästigung bei einer
Leistungserhöhung beurteilen zu können.
Im letzten Zeitabschnitt der Erörterung ging es noch um die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die
abschließende Diskussion. Auf die Teilnahme an diesen Teil des Erörterungstermins wurde aus zeitlichen
Gründen an verzichtet.
Schemmel