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Beschlusstext (1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau)

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BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2003 TOP Betreff 2.7. 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 89/2003 Beschluss: „1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2004 bei Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 24,88 €/cbm abgefahrenen Grubeninhalts. 2. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen