Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2003
TOP
Betreff
2.7.
1. Änderung der Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 89/2003
Beschluss:
„1. Die Gebührensätze für die Grubenentleerung betragen ab dem 01.01.2004 bei
Grundstücksklärgruben und Sammelgruben 24,88 €/cbm abgefahrenen
Grubeninhalts.
2. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungseinrichtungen in der Gemeinde Kreuzau wird in der als
Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen