Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2003
TOP
Betreff
2.12.
Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.
Vorlage: 87/2003
Beschluss:
„Für das Ausleihen von Bühnenteilen, Möbeln, Stellwänden etc. wird ab 01.01.2004
folgende Regelung festgesetzt:
1.
2.
3.
Keine Gebühr, wenn Bühnenteile, Möbel, Stellwände selbst geholt, aufgebaut und
zurückgebracht werden.
Für den Transport des Anhängers mit Bühnenteilen wird eine Kostenpauschale von
30,-- € je Fahrt erhoben.
Beim Möbel- und Stellwandtransport erhöht sich die Pauschale wegen des höheren
Personalaufwandes auf 60,-- € je Fahrt.
Für den zusätzlichen Auf- und Abbau von Bühnenteilen, Möbeln und Stellwänden
wird der tatsächliche Zeitaufwand des Bauhofes zugrundegelegt.
Die Stundengebühr je Mitarbeiter beträgt 25,-- €, je Fahrzeug 10,-- €.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen