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Beschlusstext (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a.)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2003 TOP Betreff 2.12. Reduzierung der Serviceleistungen des Bauhofes an gemeindliche Vereine u.a. Vorlage: 87/2003 Beschluss: „Für das Ausleihen von Bühnenteilen, Möbeln, Stellwänden etc. wird ab 01.01.2004 folgende Regelung festgesetzt: 1. 2. 3. Keine Gebühr, wenn Bühnenteile, Möbel, Stellwände selbst geholt, aufgebaut und zurückgebracht werden. Für den Transport des Anhängers mit Bühnenteilen wird eine Kostenpauschale von 30,-- € je Fahrt erhoben. Beim Möbel- und Stellwandtransport erhöht sich die Pauschale wegen des höheren Personalaufwandes auf 60,-- € je Fahrt. Für den zusätzlichen Auf- und Abbau von Bühnenteilen, Möbeln und Stellwänden wird der tatsächliche Zeitaufwand des Bauhofes zugrundegelegt. Die Stundengebühr je Mitarbeiter beträgt 25,-- €, je Fahrzeug 10,-- €.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen