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Beschlussvorlage (Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
309 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
01.11.11, 19:03

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 241/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.10.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 241/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 24.10.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Unterausschuss Jugendhilfeplanung Jugendhilfeausschuss Betreff: Fortschreibung der Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 Beschlussentwurf: Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, die Fortschreibung der Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren bis 2013 zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zu beschließen. Sachdarstellung: 1. Problem Am 26.09.2008 wurde vom Bundestag das Kinderfördergesetz verabschiedet, das ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vorsieht. Die Bundesregierung und die meisten Bundesländer gehen dabei von einem Bedarf von ca. 35% der Kinder unter 3 Jahren aus. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Verwaltungsvereinbarung den Ausbau für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren auf 32% festgelegt. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu gewährleisten und den kommenden Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren erfüllen zu können, bauen die Stadt Wesseling und die im Stadtgebiet arbeitenden freien Träger die Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren kontinuierlich aus. Der Jugendhilfeausschuss hat in seinen Sitzungen am 01.02.2009, 28.04.2010 und zuletzt am 23.06.2010 über die Ausbauplanung beraten. In den zurückliegenden 16 Monaten (Juni 2010 – Oktober 2011) fanden kontinuierlich weitere Abstimmungsgespräche mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegestellen über den U3 Ausbau bis 2013 statt. Aus diesen Gesprächen heraus haben sich Änderungen in der Angebotsstruktur in den Kindertageseinrichtungen der verschiedenen Trägern ergeben. Seit diesem Jahr hat sich die Investitionskostenförderung des Landes geändert, so dass sich u.a.der Eigenanteil der Träger je geschaffenen U3 Platz erhöht. Außerdem konnten Maßnahmen wegen der verzögerten Bewilligungen von Landesmitteln nicht wie beabsichtigt begonnen werden. Ebenso hat das Schulrechtsänderungsgesetz (siehe Vorlage 103/2011, 1. Ergänzung) Auswirkungen auf die Kindergartenbedarfsplanung. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde vom Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Ausbauplanung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung der neuen Gegebenheiten zu aktualisieren. 2. Lösung Die Ausbauplanung zur Schaffung weiterer Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Wesseling auf der Basis von 300 Kinder pro Jahrgang und einer Endausbaustufe von 32% bis 2013 ergibt weiterhin folgende Ausbaustufen: Ausbaustufen 2007 – 2013 (entspricht dem Beschluss des JHA vom 23.06.2010) Tabelle 1 Ausbau 32% Kindergartenjahr 2007 - 2008 2008 - 2009 2009 - 2010 2010 - 2011 2011 - 2012 2012 - 2013 Betreuungsplätze 85 170 201 222 238 288 * Versorgungsquote 9,44% 18,89% 22,33% 24,67% 26,44% 32,00% * Berechnungsgrundlage: 300 Kinder pro Jahrgang Aufteilung der Plätze Kita Tagespflege 45 40 110 60 133 68 144 78 154 84 202 86 Geburtsjahr 1.08.2002 - 31.7.2002 1.08.2003 - 31.7.2003 1.08.2004 - 31.7.2004 1.08.2005 - 31.7.2005 1.08.2006 - 31.7.2006 1.08.2007 - 31.7.2007 1.08.2008 - 31.7.2008 1.08.2009 - 31.7.2009 1.08.2009 - 31.7.2010 1.08.2011 - 31.7.2011 Kinder im Jahrgang insges. 337 338 328 315 293 315 311 316 270 291 Erläuterung zu Tabelle 1 Bereits seit dem Kindergartenjahr 2007/2008 sind die ersten Plätze für Kinder unter 3 Jahren in den Wesselinger Kindertageseinrichtungen sowohl in städtischer als auch in freier Trägerschaft eingerichtet worden. Das damalige Kindergartengesetz (GTK) ließ eine Betreuung von 2jährigen Kindern in den Einrichtungen zu, in denen Plätze für 3- bis 6jährige nicht mehr benötigt wurden. So konnten für jeweils 5 wegfallende Plätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren insgesamt zwei Kinder unter 3 Jahren aufgenommen werden. Auf diese Weise konnten 45 Plätze geschaffen werden. Seit dem 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft. Das KiBiz sieht bestimmte Gruppenformen vor, in denen Kinder unter 3 Jahren unter der Voraussetzung eines bestimmten Raumprogramms aufgenommen werden können. In der ersten Ausbaustufe des Kindergartenjahres 2008/2009 konnten insgesamt 110 Plätze in Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Wesseling bereit gestellt werden. Hierfür wurden in den betreffenden Einrichtungen die Gruppenräume kleinkindgerecht gestaltet und in den Sanitärräumen entsprechende Wickelmöglichkeiten geschaffen. Die ersten Planungen für An- oder Umbauten von Räumlichkeiten wurden beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, beantragt. Ab dem 01.08.2011 wurden bereits insgesamt 154 Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung angeboten. Dazu kamen insgesamt noch 84 Plätze in der Kindertagespflege. Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 stehen somit insgesamt 238 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einem Ausbaustand für ca. 26,5% der Kinder unter 3 Jahren. Aus der Tabelle 1 ergibt sich weiterhin als Ausbauziel für das Jahr 2013 die Zahl von 288 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Tabelle macht deutlich, dass die Stadt Wesseling es schafft, die vom Land vorgegebenen Ausbaustufen, 70% in Kindertageseinrichtungen und 30% in der Kindertagespflege, entsprechend umzusetzen. Mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs stehen bei Umsetzung der vorgestellten Ausbaustufen somit insgesamt 288 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung. 202 Plätze müssten in den Kindertageseinrichtungen geschaffen werden und 86 Plätze in der Tagespflege. Ausbaustufen nach Trägern Um allen Trägern bis 2013 mehr Planungssicherheit geben zu können und die von der Landesregierung beabsichtigte Versorgungsquote von 32% aller Kinder unter 3 Jahren zu erreichen, wurde die Aufteilung der U3-Plätze nach Trägern, den insgesamt einzurichtenden U3-Gruppen und den dazu gehörigen Plätzen, ebenfalls in der Sitzung des JHA am 23.06.2010 beschlossen: Regelmäßig finden Gespräche zur Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren mit den Trägern und dem Landesjugendamt statt. Im der folgenden Tabelle ist der aktuelle Planungsstand abgebildet. Die Gespräche mit den Trägern sind abgeschlossen und die entsprechenden Anträge zur Investitionskostenförderung sind gestellt. Stand: 14.10.2011 Tabelle 2a Neu KiBiz-Ausbau bis 31.07.2013 32 % Ausbau Träger Stadt Diakonie Kathol. Kirche AWO gesamt Plätze insgesamt 555 145 275 130 1105 Gruppen insgesamt 28 7 14 7 56 davon U3-Gruppen 12 5 11 4 32 U3 Plätze 79 30 Prozentanteile U3/Gruppen 42,86 71,43 69 24 202 78,57 57,14 Erläuterungen zu Tabelle 2a In der dargestellten Planung stehen bis 2013 insgesamt 32 Gruppen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern mit insgesamt 202 Plätzen zur Verfügung. Diese Zahl entspricht dem Beschluss des JHA vom 23.06.2010. Geändert hat sich die Verteilung der U3-Gruppen und die absolute Zahl der U3-Plätze innerhalb der Träger. Die U3-Gruppen in kommunaler Trägerschaft wird bis 2013 um 2 Gruppen zugunsten der kirchlichen Träger reduziert. Die Anzahl der Gruppen insgesamt ist bei den städtischen Einrichtungen von 26 auf 28 Gruppen gestiegen. Aufgrund des Schulrechtsänderungsgesetzes vom 05.04.2011 müssen mehr Plätze für 3-6 jährige Kinder bereitgestellt werden (siehe Vorlage 103/2011, vom 18.05.2011). Gemäß Beschluss des JHA wird die Einrichtung Kita Lahnstraße räumlich erweitert und zukünftig 3-gruppig weitergeführt. Die Kita Waldstraße ist bereits so umgebaut worden, dass beide vorhandenen Gruppen bestehen bleiben können. Die Maßnahmen sind mit dem LVR abgestimmt. Stand: 23.06.2010 Tabelle 2b Alt KiBiz-Ausbau bis 31.07.2013 32 % Ausbau Träger Stadt Diakonie Kathol. Kirche AWO gesamt Plätze insgesamt 505 150 285 130 1070 Gruppen insgesamt 26 7 14 7 54 davon U3-Gruppen 14 4 10 4 32 U3 Plätze 95 24 61 24 204 Prozentanteile U3/Gruppen 53,85 57,14 71,43 57,14 Darstellung der aktuellen und zukünftigen Aufteilung der Gruppenformen bis 2013 Der derzeitige Stand für den U3-Ausbau bei den freien Trägern sowie bei den städtischen Einrichtungen ist in der Anlage 1 für das Kindergartenjahr 2011/2012 und in der Anlage 2 für das folgende Kindergartenjahr detailliert dargestellt und wird in der Sitzung des Unterausschusses erläutert. Anmerkung zum vorrangigen U3-Ausbau durch freie Träger Das KiBiz sieht für die unterschiedlichen Träger differenzierte Finanzierungsmodelle vor. Die Finanzierung nach KiBiz besteht aus dem eigenen Trägeranteil, der Förderung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt Wesseling) und der Landesförderung durch das Landesjugendamt. Die Stadt Wesseling beteiligt sich somit bei den Einrichtungen in katholischer Trägerschaft mit 51,5% an den Betriebskosten, bei den Einrichtungen der AWO sowie der Diakonie mit 55% und bei den eigenen städtischen Einrichtungen mit 70%. So ergibt sich, dass der Anteil der Stadt Wesseling für kirchliche Träger am geringsten ist. Am höchsten ist der Kostenanteil für die Stadt bei den eigenen städtischen Einrichtungen. Ein stärkeres Engagement der freien Träger beim Ausbau der U3-Betreuung ist also seitens der Stadt Wesseling zu begrüßen. Beim U3-Ausbau bis 2013 hat dies die Verwaltung weitestgehend berücksichtigt und hat mit 42,86% den geringsten Anteil an den U3-Gruppen im Verhältnis zu den Gesamtplätzen. Ausbau der Kindertagespflege im Stadtgebiet Wesseling Die Kindertagespflege ist laut Gesetz ein gleichrangiges Angebot für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren. Gemäß einer Vereinbarung des Landes Nordrhein-Westfalens sollen 30% aller Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kindertagespflege angeboten werden. Die vorliegende Planung berücksichtigt diese Vorgabe. Seit 2007 wird die Betreuung im Bereich der Kindertagespflege kontinuierlich ausgebaut. Im Kindergartenjahr 2007/2008 konnten 40 Plätze für Kinder unter 3 Jahren angeboten werden, im Kindergartenjahr 2010/2011 konnten bereits 78 Kinder zu einer Tagesmutter vermittelt werden. Diese Entwicklung ist im Vergleich zu den umliegenden Kommunen äußerst erfreulich. Nicht alle Städte schaffen es, ein so großes Angebot an Kindertagespflegeplätzen bereit zu stellen. Die Kindertagespflege soll bis zum Jahr 2013 auf insgesamt 86 Plätze ausgeweitet werden. Sachstandsbericht zur aktuellen U3 Förderpraxis des Landes für die Stadt Wesseling In den Jahren 2009 und 2010 wurden seitens des Landes folgende Maßnahmen bewilligt: 28.07.2009 43.070 € Ev. Kita Pusteblume 17.10.2010 216.000 € Kita AWO Fuchsweg 22.12.2010 67.780 € 1. Ausbaustufe Kita Villa Kunterbunt 17.03.2010 396.000 € Kita Villa Sonnenschein Diese Maßnahmen wurden von der vorherigen Landesregierung bewilligt und ausgezahlt. Die beiden folgenden Maßnahmen hat die jetzige Landesregierung aus dem Nachtragshaushalt 2010 bewilligt und ausgezahlt. 22.12.2010 08.09.2011 108.000 € 2. Ausbaustufe 288.000 € Kita Villa Kunterbunt Kita Schmerzhafte Mutter Folgende Maßnahmen können aus dem Sonderprogramm U3 des Landes im Jahr 2011/2012 bewilligt werden: 22.06.2011 22.06.2011 22.06.2011 11.10.2011 204.000 € 9.170 € 2.000 € 81.600 € Kita Bonnerstraße Kita Weidenweg Tagesmutterzuschuss St. Germanus Folgende Maßnahmen sind beim LVR für das Jahr 2011 und 2012 aus den Bundesmitteln beantragt, aber noch nicht bewilligt worden: Höhe der Förderung: Kita Taunusstraße Ev. Kita Alfterstraße Kita In der Flecht Kita St. Thomas Kita AWO Bachstraße Kita St. Josef* Kita Arche Noah* Summe *Antrag wird in Kürze gestellt Differenz - 17.000 € - 12.000 € - 18.000 € - 11.000 € 0€ - 16.000 € - 12.000 € - 133.400 € mit Bundesmitteln oder U3 Sonderprogramm 17 Plätze 12 Plätze 18 Plätze 11 Plätze 12 Plätze 16 Plätze 12 Plätze 306.000 € 216.000 € 324.000 € 198.000 € 196.000 € 288.000 € 216.000 € 1.873.000 € 289.000 € 204.000 € 306.000 € 187.000 € 196.000 € 272.000 € 204.000 € 1.739.600 € Zusammenfassung: 104 U3 Plätze wurden bewilligt. 70 U3 Plätze liegen dem LVR für 2012 zur Bewilligung vor. 28 U3 Plätze werden in Kürze beim LVR beantragt (Kita St. Josef und Arche Noah) = Endausbau 202 Plätze Finanzierungsprobleme und Unwägbarkeiten Durch die reduzierten Zuschüsse im Rahmen des Sonderprogramms fallen höhere Eigenanteile an, die die Träger zusätzlich belasten (siehe Tabelle). Sind alle Träger in der Lage höhere Eigenanteile zu finanzieren? Es liegen keine genauen Informationen über die Vergabe der noch ausstehenden Bundesmittel vor. Die genauen Zuwendungen durch das Sonderprogramm bis 2013 stehen auch noch nicht fest. Bei verzögerter Auszahlung der Landeszuschüsse kann der Endausbau mit 32% bis 2013 gefährdet sein. Was passiert, wenn eingeplante Fördergelder ausbleiben? Für den Haushalt ist es nur schwer zu kalkulieren, welche Zuschüsse für welche Baumaßnahmen fließen. Stand der baulichen Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen In der Anlage 3 zu dieser Vorlage ist der aktuelle Ausbaustand in allen 21 Einrichtungen dargestellt. An den farblichen Markierungen wird deutlich, in welcher Ausbauphase sich die Kindertageseinrichtung befindet. Sechs Einrichtungen sind bereits fertig ausgebaut, drei Einrichtungen werden zurzeit umgebaut und acht Kitas befinden sich in der „Wartephase“, da die Investitionsanträge zwar gestellt, aber noch kein Zuwendungsbescheid vorliegt, um mit dem Um- und Ausbau beginnen zu können. Erläuterung zu den Anlagen Anlage 1 zeigt die aktuellen Gruppenformen des Kindergartenjahres 2011/2012. Anlage 2 zeigt die geplanten Gruppenformen in den Einrichtungen im Kindergartenjahr 2012/2013. Hierzu finden im Februar Abstimmungsgespräche mit den Trägern statt. Die Festsetzung der Ausbaustufen für die U3-Betreuung wird durch den Jugendhilfeausschuss jährlich neu beschlossen. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 werden die Gruppenformen für alle Kindertageseinrichtungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses im März 2012 festgelegt. Anlage 3 zeigt den aktuellen Stand der Baumaßnahmen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in den Kindertageseinrichtungen. In der Anlage 4 ist eine Kurzfassung des U3 Sonderprogramms des Landes NRW beigefügt. In der Anlage 5 ist die Entwicklung der Kinderzahlen nach Ortsteilen dargestellt. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Durch den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren entstehen Kosten für den Aus- und Umbau von Räumlichkeiten. Das Land gewährt bei Anbaumaßnahmen einen Zuschuss von höchstens 17.000,00 € pro neu geschaffenen U3-Platz. Höher ausfallende Baukosten sind vom Träger zu zahlen. Für die Betreuung von jüngeren Kindern sieht das KiBiz höhere Personalbudgets vor. Dadurch steigt die Belastung durch höhere Personalkosten.