Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 241/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
01.11.11, 19:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 241/2011)

öffnen download melden Dateigröße: 54 kB

Inhalt der Datei

Anlage 4 Zusammenfassung U3 Sonderprogramm des Landes NRW für die Jahre 2011/2012 Grundsätzliches zur „fachbezogenen Pauschale“: Maßnahmen, welche nach dem 1.04.2011begonnen haben, werden gefördert. Über eventuelle Ausnahmen entscheidet das Jugendamt eigenständig. 2011 zu Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 31.12.2011 verausgabt werden, für die Mittel 2012 gilt das Enddatum 31.13.2012. Verausgabung bedeutet, dass hier in dem Fall eine bloße Auftragsvergabe nicht genügt. Des Weiteren ist eine Barauszahlung von 2011 in 2012 nicht möglich. Allerdings können die im Jahre 2011 nicht vollständig verausgabten Barmittel maßnahmebezogen im Jahr 2012 wieder zur Verfügung gestellt werden. Entscheidet die Kommune, den Höchstförderbetrag pro Platz zu überschreiten, so muss sichergestellt sein, dass diese im Durchschnitt pro Jugendamt eingehalten werden. Sollte keine geeignete U3 Ausstattung vorhanden sein, so ist eine Kombination aus Umbau- und Ausstattungspauschale möglich. 2) Weitergabe der Mittel Jugendämter entscheiden eigenverantwortlich und unter Beachtung des kommunalen Haushaltsrechts Das Jugendamt kann aber eigenverantwortlich zuwendungsrechtliche Vorschriften des Landes anwenden. 3) Ergänzung/ Kombination Eine Doppelförderung einer Maßnahme ist ausgeschlossen. Wenn eine Maßnahme bereits mit Landes-/ Bundesmittel gefördert wurde, dann können dafür die Mittel der fachbezogenen Pauschale aus dem U3 Ausbausonderprogramm 2011/12 nicht eingesetzt werden. Keine Bedenken bestehen, wenn Mittel aus der Bildungspauschale, aus der GTKRücklage oder der KiBiz- Rücklage zur Förderdung ergänzend eingesetzt werden. Durch die Pauschale können provisorische U3 Plätze in dauerhaften U3 Plätzen umgewandelt werden oder neue U3 Plätze durch Anbau- oder Neubaumaßnahmen geschaffen werden. Eine Kombination von U3 Maßnahmen in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen ist möglich, allerdings müssen die Kosten im Verwendungsnachweis kenntlich gemacht werden. Alles was nicht der Schaffung eines U3-Platzes dient, kann nicht durch die Mittel des Sonderpogrammes finanziert werden. 4) Berechnungsgrundlage Anzahl Kinder 1 bis 3 Jahren * Betreuungsquote der 3jährigen Kinder = Verteilungsschlüssel pro Jugendamt.