Daten
Kommune
Wesseling
Größe
54 kB
Datum
07.12.2011
Erstellt
01.11.11, 19:03
Aktualisiert
01.11.11, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 4
Zusammenfassung U3 Sonderprogramm des Landes NRW für die Jahre 2011/2012
Grundsätzliches zur „fachbezogenen Pauschale“:
Maßnahmen, welche nach dem 1.04.2011begonnen haben, werden gefördert. Über
eventuelle Ausnahmen entscheidet das Jugendamt eigenständig.
2011 zu Verfügung gestellten Mittel müssen bis zum 31.12.2011 verausgabt werden,
für die Mittel 2012 gilt das Enddatum 31.13.2012.
Verausgabung bedeutet, dass hier in dem Fall eine bloße Auftragsvergabe nicht
genügt. Des Weiteren ist eine Barauszahlung von 2011 in 2012 nicht möglich.
Allerdings können die im Jahre 2011 nicht vollständig verausgabten Barmittel
maßnahmebezogen im Jahr 2012 wieder zur Verfügung gestellt werden.
Entscheidet die Kommune, den Höchstförderbetrag pro Platz zu überschreiten, so
muss sichergestellt sein, dass diese im Durchschnitt pro Jugendamt eingehalten
werden.
Sollte keine geeignete U3 Ausstattung vorhanden sein, so ist eine Kombination aus
Umbau- und Ausstattungspauschale möglich.
2) Weitergabe der Mittel
Jugendämter entscheiden eigenverantwortlich und unter Beachtung des kommunalen
Haushaltsrechts
Das Jugendamt kann aber eigenverantwortlich zuwendungsrechtliche Vorschriften des
Landes anwenden.
3) Ergänzung/ Kombination
Eine Doppelförderung einer Maßnahme ist ausgeschlossen.
Wenn eine Maßnahme bereits mit Landes-/ Bundesmittel gefördert wurde, dann
können dafür die Mittel der fachbezogenen Pauschale aus dem U3
Ausbausonderprogramm 2011/12 nicht eingesetzt werden.
Keine Bedenken bestehen, wenn Mittel aus der Bildungspauschale, aus der GTKRücklage oder der KiBiz- Rücklage zur Förderdung ergänzend eingesetzt werden.
Durch die Pauschale können provisorische U3 Plätze in dauerhaften U3 Plätzen
umgewandelt werden oder neue U3 Plätze durch Anbau- oder Neubaumaßnahmen
geschaffen werden.
Eine Kombination von U3 Maßnahmen in Verbindung mit Sanierungsmaßnahmen ist
möglich, allerdings müssen die Kosten im Verwendungsnachweis kenntlich gemacht
werden.
Alles was nicht der Schaffung eines U3-Platzes dient, kann nicht durch die Mittel des
Sonderpogrammes finanziert werden.
4) Berechnungsgrundlage
Anzahl Kinder 1 bis 3 Jahren * Betreuungsquote der 3jährigen Kinder =
Verteilungsschlüssel pro Jugendamt.