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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg"; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, "Nördlich Brunnenweg";
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2003 TOP Betreff 2.17. Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“; hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss Vorlage: 85/2003 Beschluss: „1. Der Anregungen der Handwerkskammer Aachen werden insbesondere mit dem Hinweis darauf, dass eine Bäckerei gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO in einem WAGebiet allgemein zulässig ist, als unbegründet zurückgewiesen. 2. Die allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen hinsichtlich des Immissionsschutzes werden zurückgewiesen, da sich die planungsrechtliche Situation für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht verändert. 3. Der Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen