Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2003
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Betreff
2.17.
Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“;
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 85/2003
Beschluss:
„1. Der Anregungen der Handwerkskammer Aachen werden insbesondere mit dem
Hinweis darauf, dass eine Bäckerei gemäß § 4 Abs. 2 BauNVO in einem WAGebiet allgemein zulässig ist, als unbegründet zurückgewiesen.
2. Die allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen hinsichtlich des
Immissionsschutzes werden zurückgewiesen, da sich die planungsrechtliche
Situation für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht verändert.
3. Der Bebauungsplan Nr. I 8, Ortsteil Winden, „Nördlich Brunnenweg“, wird als
Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen