Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 09.12.2003
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Betreff
2.16.
Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, „Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19,
Parzelle Nr. 176/37“;
hier: Ergebnis der Offenlage sowie Satzungsbeschluss
Vorlage: 84/2003
Beschluss:
„1.) Der Anregung der Eheleute Kalkbrenner, die maximale Firsthöhe auf 10,50 m zu
erhöhen, wird stattgegeben, da eine derartige Firsthöhe durchaus städtebaulich
vertretbar ist.
2.) Die allgemein formulierten Bedenken des StUA Aachen hinsichtlich des
Immissionsschutzes werden zurückgewiesen, da sich die planungsrechtliche
Situation für den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht verändert.
3.) Der Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur
19, Parzelle Nr. 176/37, wird als Satzung gemäß § 10 BauGB nebst der
dazugehörigen Begründung beschlossen.“
Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen