Daten
Kommune
Bedburg
Größe
243 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-77/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.05.2015
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung - Teilgebiet am Lipper Berg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 32 / Lipp, 4. vereinfachte Änderung wird der
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) gefasst.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 / Lipp vor.
Hintergrund ist die Absicht auf dem Grundstück östlich des Gebäudes am Lipper Berg 22 ein
zusätzliches Wohnhaus zu errichten (siehe Anlage). Bisher ist das Flurstück 452 als Fläche für die
Energieversorgung sowie das Flurstück 467 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Hintergrund
der Bemühungen ist, dass die in der Karte noch verzeichnete Trafostation mittlerweile nicht mehr
in Betrieb ist und durch eine wesentlich kleinere Anlage in der östlichen Ecke des Flurstücks 467
ersetzt wurde. Daher kann die außer Betrieb genommene Trafostation zurückgebaut und Platz für
eine zusätzliche Bebauung geschaffen werden. Diese zusätzliche Bebauung stellt eine sinnvolle
Maßnahme einer moderaten Nachverdichtung des Innenbereichs dar. Das Grundstück 452 ist
mittlerweile von der RWE Power an privat verkauft worden. Das Flurstück 467 befindet sich noch
in städtischem Eigentum.
Um die zusätzliche Bebauung zu ermöglichen, wäre eine kleinteilige Änderung des
Bebauungsplans in einer vereinfachten Änderung möglich. Alternativ bestünde jedoch auch die
Möglichkeit, den Bebauungsplan insgesamt aufzuheben und die zusätzliche Wohnbebauung
danach auf der Basis des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu ermöglichen (siehe hierzu
auch die Ausführungen zum TOP „Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung einer einheitlichen
Gestaltungssatzung WP9-75/2015).
Da das Baugebiet Ziegeleistraße / Am Ringofen jedoch anders als die Baugebiete der
Umsiedlungsorte in Kaster / Königshoven nicht über so große Grundstücke verfügen, ist das
Nachverdichtungspotenzial hier sehr gering. Auch enthält der Bebauungsplan keine
gestalterischen Festsetzungen, die aus heutiger Sicht als problematisch angesehen werden.
Daher kann eine städtebauliche Steuerung hier über eine einzelne punktuelle
Bebauungsplanänderung erfolgen.
Es ist daher zu entscheiden, ob für den Bebauungsplan ein Änderungsverfahren oder eine
Aufhebung des Gesamtbebauungsplans erfolgen soll. Auch für ein Aufhebungsverfahren ist ein
formelles Planverfahren inkl. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich. In der Sitzung
kann bei Bedarf die Planzeichnung des derzeit geltenden Bebauungsplans vorgestellt werden,
eine Versendung per Mail oder in Papierform ist aufgrund der Größe leider nicht möglich.
Durch die Fortentwicklung des Baugebietes soll das Planverfahren zur Stabilisierung Kasters als attraktiver
Wohnstandort beitragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die verträgliche Nachverdichtung trägt zur Stabilisierung des Ortsteils Lipp als attraktiver Wohnstandort bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten sollen dem Antragsteller auferlegt werden.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-77/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, den 21.04.2015
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-77/2015
Seite 3