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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
220 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
26.11.15, 13:06
Aktualisiert
26.11.15, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 19.11.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. AL Drewes-Janssen 4. AL Stirnberg c) Es fehlt: Kammer, Jürgen Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 22:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Im Hinblick auf TOP 3 teilt AM Heidbüchel mit, dass noch Beratungsbedarf bestehe, er sich aber unter Bezugnahme auf die Aussagen zum Haushalt 2015 für die Erhöhung der Steuersätze ausspreche. Er bittet, vor der Ratssitzung am 03.12.2015 eine weitere Hauptausschusssitzung zu terminieren und beantragt die Vertagung des TOP 3 zum 03.12.2015. Eventuell werde noch ein Antrag gestellt, die Gewerbesteuer im gleichen Maße wie die Grundsteuern um 20 Prozentpunkte zu erhöhen. Auch hierzu seien noch Abstimmungsgespräche erforderlich. Weiterhin bittet er, die TOP 17 und 18 um eine komplette Sitzungsrunde zu verschieben, da noch fraktionsübergreifender Beratungsbedarf bestehe. AM Dr. Nolten führt aus, dass er keine Probleme mit den Vertagungswünschen habe, der Beschluss über die Steuererhöhungen aber Voraussetzung für die Zustimmung zum Haushalt 2016 seitens der CDU-Fraktion sei. Mit der Vertagung der TOP`s 3, 17 und 18 sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016 Vorlage: 65/2015 4. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage: 48/2015 1. Ergänzung 5. Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Viktor Orban Vorlage: 57/2015 6. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen Vorlage: 9/2015 7. Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 8. Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung 9. Bürgerbefragung; Hier: Auswertung der Ergebnisse Vorlage: 62/2015 10. Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 1. Ergänzung 11. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 12. Antrag auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn für die Errichtung einer Garage; hier: Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Vorlage: 53/2015 13. Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.; hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung Vorlage: 54/2015 14. Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen Vorlage: 59/2015 15. Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes der Sekundarschule Vorlage: 60/2015 -316. Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 51/2015 17. Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 18. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 19. Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge Vorlage: 37/2015 1. Ergänzung 20. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 21. Mitteilungen 22. Antrag der CDU-Fraktion über einen evtl. Beitritt zu einer anderen Forstbetriebsgemeinschaft Vorlage: 49/2015 23. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen. 3. Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016 Vorlage: 65/2015 Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 4. vertagt Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage: 48/2015 1. Ergänzung BM Eßer betont, dass es Ziel sein müsse, den Haushaltsausgleich 2021 zu erreichen. Zum Haushalt 2016 habe die Verwaltung eine Änderungsliste dem Rat vorgelegt, in der alle bekannten haushaltsmäßigen Änderungen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite seit Einbringung des Haushaltes bis zum heutigen Tage enthalten sind. Bezüglich der Höhe der Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage habe gestern auf der HVB-Konferenz der Kreiskämmerer darauf hingewiesen, dass durch eine höhere Gewinnausschüttung der Sparkasse möglicherweise der Kreisumlage-Hebesatz für 2016 nicht erhöht werde. In der Änderungsliste sei jedoch eine erforderliche zusätzliche Stelle nach EG 8 für die Abteilung 1.3 im Bereich des Sozialamtes nicht berücksichtigt, er bittet um Genehmigung dieser zusätzlichen Stelle. AM Dr. Nolten teilt mit, dass die Anträge seiner Fraktion verfasst und der Verwaltung vorgelegt worden seien. Er bittet die anderen Fraktionen, eigene Anträge frühzeitig vor dem 03.12.2015 vorzulegen. Die CDU-Fraktion habe einen Sammelantrag mit 6 einzelnen Positionen vorgelegt. Er erläutert kurz die Änderungswünsche, die Anträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Desweiteren bittet er bei der Produktgruppe 366 Einrichtungen der Jugendarbeit – Kein Kind zurück lassen – zusätzlich 5000 € zur Verfügung zu stellen. AM Hohn stellt fest, dass bei der Veranschlagung der allgemeinen Kreisumlage beim Gemeindehaushalt und Kreishaushalt eine Differenz von rund 200.000 € im Vergleich zum Ansatz 2015 festzustellen sei und fragt an, welche Gründe vorliegen. BM Eßer erläutert, dass dieser Unterschiedsbetrag aus der neuen Situation der kreiseigenen Förderschulen resultiere. Die Gemeinde sei der Annahme gewesen, dass es in diesem Fall zu einer Verbesserung des Haushalts des Kreises kommen würde. Auch wurde zum damaligen Zeitpunkt von einem Doppelhaushalt des Kreises ausgegangen. Wegen fehlender anderer Kenntnis, wurde der Hebesatz der Kreisumlage fortgeschrieben. GVD Schmühl ergänzt, dass die im genehmigten Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2016 – 2018 festgesetzten Fortschreibungen vom Kreis genehmigt worden sind. Diese genehmigten Zahlen wurden nach 2016 übertragen. AM Kern teilt mit, dass es aus seiner Sicht entgegen der Prognose nach Schließung der Gereonschule nunmehr teurer für die Gemeinde werde. BM Eßer bittet zu beachten, dass rund 150.000 € bei der Aufwandsposition Gereonschule weg fallen, desweiteren müsse der Anteil der Kreisumlage an den kreiseigenen Förderschulen zugerechnet werden. Hieraus resultiert die Differenz von rund 190.000 € die soeben von AM Hohn angesprochen worden sei. AM Heidbüchel teilt mit, dass rund ¾ der Steuerkraft der Gemeinde an den Kreis gehe. Zu den Änderungswünschen der CDU-Fraktion sehe er aus persönlicher Sicht keine großen Probleme, -5diesen zuzustimmen. Lediglich zum Sportheim Stockheim sehe er die Möglichkeit, die Maßnahme auf die Jahre 2017/2018 zu verschieben. Seitens der SPD-Fraktion werde nach heutigem Stand kein Antrag zum Haushalt gestellt, der höhere Kosten verursachen werde. BM Eßer sagt in diesem Zusammenhang zu, dass die Anträge der CDU neben der Beifügung zur Niederschrift außerdem verwaltungsseitig den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt werden. AM Heidbüchel führt desweiteren aus, dass das Verfahren der Umlagen/Schlüsselzuweisungen dem Bürger nicht zu erklären sei. Er fordere eine faire Finanzierung für die Kommunen. BM Eßer stimmt dieser Aussage zu und ergänzt, dass das kommunale Finanzierungssystem insgesamt hinterfragt werden müsse. AM Kern vertritt die Auffassung, dass das vorliegende Zahlenwerk zum Haushalt 2016 keine Verbindlichkeit besitze, teilweise seien unrealistische Annahmen zu erkennen. Man hätte erkennen müssen, dass Kreuzau in 2016 stärker da stehe als 2015. So hätte das Defizit bei den Schlüsselzuweisungen von 2 Mio. € erkannt werden können. Aus seiner Sicht sei unter diesen Voraussetzungen der Haushaltsausgleich in 2021 nicht zu erreichen. Das vorliegende Zahlenwerk verleite dazu anzunehmen, dass es gar nicht so schlimm sei. Den Bürgern müsse aber in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass sich die Gemeinde nichts leisten könne. In diesem Zusammenhang müsse auch an andere Dinge heran gegangen werden und grundsätzliche Entscheidungen getroffen werden. Er bittet darum, unliebsame Themen anzupacken, damit die Mangelverwaltung aufhört. Wenn keine andere Finanzierung möglich sei, sollte auch eine interkommunale Zusammenarbeit mit Zusammenlegung bestimmter Aufgabenbereiche anzustreben sein. BM Eßer erwidert hierauf, dass auch die Verwaltung unzufrieden sei, es aber am System liege. Die vorgelegten Zahlen seien Planzahlen, die grundsätzlich Veränderungen unterworfen seien. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen unterlägen durch die verschiedenen Modellrechnungen Veränderungen. Gleiches gelte auch für die Gewerbesteuereinnahmen, auch diese Zahlen seien nicht genau planbar und wirkten sich aber direkt auf die Schlüsselzuweisungen aus. Kämmerer Stirnberg ergänzt, dass bei der Aufstellung des Haushaltes 2015 die Gewerbesteuerzuwächse nicht prognostizierbar gewesen seien. Bei der Kreisumlage gelte das Gleiche wie bei den Zahlen der Schlüsselzuweisungen. Das Zahlenwerk wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vorgelegt und als realistisch genehmigt. AM Hohn fragt nach einer realistischen Einschätzung für den Fall, dass der HSK-Zeitraum nicht auf 10 Jahre gestreckt worden wäre. Sie stellt fest, dass in Vorjahren ein Haushaltsausgleich nicht darstellbar gewesen wäre und eventuell ein Sparkommissar des Landes eingesetzt worden wäre. BM Eßer appelliert daher an die Ausschussmitglieder ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, damit das Heft des Handelns weiterhin in der Hand der Gemeinde bleibe. AM Winter fragt an, welche Auswirkungen der Beschluss des Rates zur Neufassung der Hebesatz-Satzung habe. Konkret möchte er wissen, welche Auswirkungen der Beschluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen 2017 habe. GVD Schmühl erläutert, dass soweit der Rat einen entsprechenden Beschluss fassen werden, die Prozentsätze, die über den fiktiven Hebesätzen liegen, bei der Gemeinde verbleiben werden und keine Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen haben. Die fiktiven Hebesätze lauten nach GFG Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer festgesetzt 2015 213% 423% 415% Die vorgesehenen Steuererhöhungen lauten Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Beschlussvorschlag: 319% 469% 464% vorgesehen 2016 217% 429% 417% -6Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. mit vertagt Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Viktor Orban Vorlage: 57/2015 Beschlussvorschlag: Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gemäß § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Viktor Orban wird wegen rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme öffentlicher Stellen abgelehnt. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen Vorlage: 9/2015 BM Eßer führt aus, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits mehrfach kontrovers beraten wurde. Mit Schreiben vom 10.11.2015 wurde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Beschlussvorschlag zur Durchführung von Einwohnerkonferenzen vorgelegt. Er erläutert, dass, soweit ein entsprechender positiver Beschluss gefasst werden sollte, für die anfallenden Kosten (Mieten, interne Leistungsverrechnungen Bauhof) ein Kostenansatz beim Produktbereich 1110101 in Höhe von rund 2500 € eingerichtet werden müsse. AM Kern bittet darum, zunächst 2 - 3 Konferenzen durchzuführen. Wenn sich herausstellen sollte, dass das Vorhaben keine Resonanz erfahre, könne die Durchführung von Einwohnerkonferenzen auch wieder eingestellt werden. Beschluss: 1.) Umbenennung der Dorfkonferenzen (siehe bisherige Anträge der Grünen) in Einwohnerkonferenzen (um den aktiven Beteiligungscharakter der Einwohner*innen zu unterstreichen). 2.) Innerhalb des Jahres 2016 soll in vier Ortschaften eine Einwohnerkonferenz durchgeführt werden. Wir schlagen vor, mit den Ortschaften zu beginnen, die sich durch den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen derzeit größeren Veränderungen ausgesetzt sehen: Boich, Drove, Obermaubach, Untermaubach. Wir sind jedoch für andere Vorschläge offen. 3.) Die Einwohnerkonferenzen dürfen nie in den Ferien terminiert werden. 4.) Der Bürgermeister soll mindestens 6 Wochen vorher einen Artikel in das Gemeindeblatt und auf die Homepage setzen, in dem steht, worum es geht (siehe hier unter 6.) Dieser Artikel und später die Einladung muss zeitnah im jeweiligen Ort am Schwarzen Brett ausgehängt werden. Alle Ratsmitglieder sollen zu diesem Zeitpunkt über den Newsletter ebenfalls über den anstehenden Termin informiert werden. Die Fraktionen entscheiden jeweils für sich, welche Mitglieder (max. zwei – hierbei auch Mitglieder der erweiterten Fraktion möglich) offiziell teilnehmen sollen. Allen anderen Ratsmitgliedern/sachkundigen Bürger*innen sollen selbstverständlich inoffiziell teilnehmen können (sozusagen „privat“). Unabhängig davon müssen im jeweils betroffenen Ortsteil selbstverständlich ausnahmslos alle Einwohner*innen teilnehmen können. -75.) Zwei Wochen vor einem jeweiligen Termin soll dieser (unter Bezugnahme auf den Artikel, in dem die Durchführung der Einwohnerkonferenzen angekündigt und begründet wurde) in der Super Sonntag, in den Tageszeitungen und über Radio Rur publiziert werden und dann auch noch einmal im Tagesterminkalender/Tagesradio. 6.) In dem Artikel/der Einladung soll der Bürgermeister ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Einwohnerkonferenz einberufen wird, weil die politischen Vertreter*innen der Gemeinde Kreuzau sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des betroffenen Ortsteils interessieren und eigens in die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Und dass es ausschließlich darum geht, die Einwohner*innen sprechen zu lassen und ihnen zuzuhören. Auch muss hinzugefügt werden, dass an diesem Tag keine Entscheidungen getroffen werden können, sondern die Anliegen in die Fachausschüsse genommen und schließlich im Rat beraten und entschieden werden. 7.) Im Artikel/Einladungsschreiben des Bürgermeisters soll auch stehen, dass es im Vorfeld einer Konferenz Einwohner*innen, die nicht anwesend sein können oder nicht öffentlich sprechen wollen, möglich ist, ihre Anliegen schriftlich vorzutragen und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Und dass diese schriftlichen Beiträge während der Konferenz verlesen werden, damit alle Anwesenden die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich hierzu zu äußern. 8.) Im Anschluss an eine jeweilige Einwohnerkonferenz soll von der Verwaltung ein Ergebnisprotokoll verfasst werden, das es allen politischen Funktionsträgern (Rat und skB), die nicht anwesend sein konnten, ermöglicht, sich ein Bild von der Diskussion und dem Verlauf der Einwohnerkonferenz zu machen. 9.) In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung soll eine Zusammenstellung bzw. erste orientierende Auswertung erfolgen. 10.) Nach Auswertung der ersten Einwohnerkonferenzen (also Ende 2016/spätestens Anfang 2017) soll in den Ausschüssen und im Rat über das Ergebnis und das weitere Procedere beraten werden. Das Thema soll dann von der Verwaltung den Beratungsergebnissen entsprechend vorangetragen werden, so dass ein späterer erneuter Fraktionsantrag nicht mehr erforderlich ist. Beratungsergebnis: 7. 9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 BM Eßer erläutert die Sitzungsvorlage und führt aus, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Fraktionen und der Verwaltung gebildet werden sollte. AM Heidbüchel befürwortet den Verwaltungsvorschlag. Es sollen für seine Fraktion die Personen eingeladen werden, die sich bisher mit der Thematik befasst haben. GVD Schmühl teilt mit, dass es hierbei um reines Satzungsrecht gehe und bittet um Benennung von Kandidaten aus den Fraktionen. Bündnis 90/Die Grünen: Frau Hohn, FDP: Herr Braks, CDU: Herr Kaptain, Herr Gunkel, SPD: Herr Heidbüchel, Herr Böcking. Beschlussvorschlag: Der endgültige Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung soll an einem Sondertermin durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die interessierten Mitglieder für diese Arbeitsgruppe. Die Verwaltung wird dann zu einer gemeinsamen Sitzung einladen. Das Arbeitsergebnis wird erneut zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. -8Beratungsergebnis: 8. einstimmig Einführung einer Zweitwohnungssteuer; hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung AM Dr. Nolten fragt an, in welcher Höhe die Schlüsselzuweisung tatsächlich bei der Gemeinde vereinnahmt wird. AL Stirnberg teilt mit, dass dies bereits für 2015 ausgerechnet sei, die Berechnung werde dem Protokoll beigefügt. GVD Schmühl erläutert ergänzend, dass es sich hierbei um rund 180 – 200 €/Einwohner handele. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Berechnung der Schlüsselzuweisungen bereits der Niederschrift des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses vom 11.11.2015 beigefügt wurde. Insoweit wird hierauf verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 9. 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Bürgerbefragung; Hier: Auswertung der Ergebnisse Vorlage: 62/2015 AM Braks bedankt sich, dass die Ergebnisse der Bürgerbefragung nun im Amtsblatt vorgestellt werden. Beschlussvorschlag: Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes Vorlage: 8/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Der Fragebogen zur Befragung aller außensporttreibenden Vereine in der Gemeinde Kreuzau soll kurzfristig an die jeweiligen Vereine versandt werden. Das Ergebnis der Befragung ist dem Rat vorzulegen und dient als Datenbasis zur Erstellung einer Planung für den Bedarf an Außensportstätten. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Vorlage: 52/2015 AM Heinrichs stellt fest, dass die eingestellte Summe geringer sei als der vom Verein beantragte Zuschussbetrag. Die Differenz betrage 50.000 €, nur die notwendigen Investitionen wurden anerkannt. Der Ausbau des Dachgeschosses sei nicht berücksichtigt worden; Vereinsvertreter hatten diesen mit ca. 50.000 € beziffert. Im Hinblick auf die Unkenntlichmachung von Namen/Adressen in Sitzungsvorlagen wird durch AM -9Iven mitgeteilt, dass er dieses Prozedere nicht verstehe. Wie solle er ohne Kenntnis von Personen einen Beschluss fassen. BM Eßer erläutert, dass der Innenminister hierzu Stellung bezogen habe. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Antragstellers dürfe der Name protokolliert werden. Er teilt mit, dass in einer Einwohnerfragestunde ein Bürger namentlich in der Niederschrift benannt worden sei. Dieser Bürger habe einen Rechtsanwalt und den Landesdatenschutzbeauftragten zur Wahrnehmung seiner datenschutzrechtlichen Interessen eingeschaltet. Im Übrigen wird auf den Newsletter vom 17.06.2015 verwiesen. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheims im Ortsteil Stockheim zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Antrag auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn für die Errichtung einer Garage; hier: Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. Vorlage: 53/2015 Beschlussvorschlag: Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club auf Nutzung einer Fläche angrenzend an den Mehrzweckraum zur Errichtung einer Fertiggarage wird zugestimmt. Eine Baugenehmigung und gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind durch den Verein einzuholen. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.; hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung Vorlage: 54/2015 AM Dr. Nolten bittet, dass sich auch Frau Palm von der offenen Jugendarbeit der Gemeinde Kreuzau zum Antrag äußern solle. In diesem Zusammenhang regt AM Kern an, mit allen Betroffenen/Beteiligten nochmals ein Gespräch zu führen, bei dem alle Argumente ausgetauscht werden (Schulen, Frau Palm, Turnclub, Fraktionen, Verwaltung) damit Klarheit in die Angelegenheit kommt. Auf Nachfrage wird festgehalten, dass dieses Gespräch auch nach der Ratssitzung am 03.12.2015 erfolgen könne. Da erst in der nächsten Sitzungsrunde eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne und es um eine Liegenschaftsangelegenheit gehe, schlägt GVD Schmühl vor, eine Beratung und Beschlussfassung nur im Hauptausschuss und Rat durchzuführen. Hiermit sind alle Anwesenden einverstanden. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen. Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn möglichst wenig beeinträchtigt werden. Beratungsergebnis: einstimmig - 10 14. Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen Vorlage: 59/2015 Beschlussvorschlag: Grundsätzlich wird die Gründung einer internationalen Klasse oder Seiteneinsteigerklasse am Schulzentrum Kreuzau in Erwägung gezogen, sofern sich für das Gemeindegebiet Kreuzau ein entsprechender Bedarf ergibt. Wenn sich der Bedarf jedoch nicht ausschließlich über das Gebiet der Gemeinde Kreuzau definiert, muss von dem Schulträgerprinzip abgewichen werden können. Hierzu sollen Gespräche mit dem Kreis Düren und den Nachbarkommunen geführt werden, um die Kosten für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung und insbesondere Fahrtkosten auf eine breitere Basis zu verteilen. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes der Sekundarschule Vorlage: 60/2015 Beschlussvorschlag: Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Chemieunterricht am Standort Kreuzau zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 90.500 Euro sollen auf die Jahre 2016 bis 2018 verteilt werden. Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016. Beratungsergebnis: 16. einstimmig Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 51/2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 17. einstimmig Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 Beschlussvorschlag: - 11 Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Beratungsergebnis: 18. vertagt in die nächste Sitzungsrunde Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung darstellt. Beratungsergebnis: 19. vertagt in die nächste Sitzungsrunde Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge Vorlage: 37/2015 1. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass der Geschäftsführer des Projektträgers auf Bitten einer Fraktion eingeladen werden sollte, dieser aber aus terminlichen Gründen abgesagt habe. AM Heidbüchel teilt mit, dass er auch die Einladung der SPD-Fraktion nicht angenommen habe. Er stellt fest, dass ursprünglich 7 – 8 Kommunen zur soliden Finanzierung des Projektes teilnehmen sollten. Mit den verbleibenden 2 Kommunen sei eine solide Finanzierung nicht möglich. Insoweit wäre das Geld unwiederbringlich für die Gemeinde verloren. Zudem handele es sich um eine freiwillige Ausgabe, die Kommunen Düren und Niederzier müssen kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Er werde der Vorlage demnach nicht zustimmen und beantragt die Durchführung einer geheimen Abstimmung. AM Hohn stellt sich hinter das Projekt und teilt mit, dass die Gemeinde Merzenich ebenfalls teilnehme. Sie erläutert das Projekt und wirbt für eine Teilnahme der Gemeinde Kreuzau. AM Dr. Nolten stellt fest, dass es sich um eine besondere Situation handele, bei der die Chancen höher seien als die Risiken und von daher auch dieses neue Projekt unterstützt werden sollte. AM Heidbüchel teilt mit, dass der Geschäftsführer der Low Tec dies einen Verschiebebahnhof genannt habe, es handele sich nicht um eine richtige Arbeitsvermittlung, die betroffenen Personen erhalten nach gewisser Zeit keine Asylbewerberleistungen mehr, sondern Leistungen nach dem ALG. Somit wechsle nur die Art der Unterstützung. Bei der nachfolgenden geheimen Abstimmung werden als Stimmenzähler die AM Braks und Kaptain eingesetzt. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau beteiligt sich am Projekt „Vermittlungsinitiative für beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete Flüchtlinge“ des Kreises Düren. Hierzu kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro gezahlt werden. Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit den eingesparten Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages vergütet. Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung - 12 20. Anfragen AM Hohn fragt an, warum ihr nicht mitgeteilt worden sei, dass die Gemeinde das Einvernehmen zur Einrichtung einer Schweinemastanlage in Thum bereits im Juni 2015 erteilt habe. GVD Schmühl teilt mit, dass er die Angelegenheit prüfe und im Protokoll nachrichtlich berichtet werde. Nachrichtlich: Eine Überprüfung hat ergeben, dass tatsächlich irrtümlich keine Information erfolgt ist. Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung bittet das AM Winter, dass Herr Petran (Sachkundiger Bürger im Umweltausschuss) zu TOP 22 anwesend sein darf. Aufgrund der durchzuführenden rechtlichen Überprüfung wird durch den Bürgermeister eine 10minütige Sitzungsunterbrechung von 21.40-21.50 Uhr ausgesprochen. GVD Schmühl trägt nach verwaltungsseitiger rechtlicher Überprüfung der Angelegenheit vor, dass § 58 GO die Teilnahme an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen festlege. Einen Rechtsanspruch auf Teilnahme als Zuhörer in allen Ausschüssen haben die Ratsmitglieder. Sachkundige Bürger dürfen zwar auch an anderen Ausschusssitzungen teilnehmen für die sie nicht gewählt sind, gemäß § 59 jedoch nicht im Hauptausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss. Demnach ist eine Teilnahme von Herrn Petran als Sachkundiger Bürger im Umweltausschuss im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses unzulässig. Auch die Geschäftsordnung des Rates ermöglicht keine Teilnahme durch Herrn Petran. - 13 B. Nichtöffentliche Sitzung