Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
220 kB
Datum
19.11.2015
Erstellt
26.11.15, 13:06
Aktualisiert
26.11.15, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 19.11.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Stirnberg
c) Es fehlt: Kammer, Jürgen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
22:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
Im Hinblick auf TOP 3 teilt AM Heidbüchel mit, dass noch Beratungsbedarf bestehe, er sich aber
unter Bezugnahme auf die Aussagen zum Haushalt 2015 für die Erhöhung der Steuersätze
ausspreche. Er bittet, vor der Ratssitzung am 03.12.2015 eine weitere Hauptausschusssitzung zu
terminieren und beantragt die Vertagung des TOP 3 zum 03.12.2015. Eventuell werde noch ein
Antrag gestellt, die Gewerbesteuer im gleichen Maße wie die Grundsteuern um 20 Prozentpunkte
zu erhöhen. Auch hierzu seien noch Abstimmungsgespräche erforderlich.
Weiterhin bittet er, die TOP 17 und 18 um eine komplette Sitzungsrunde zu verschieben, da noch
fraktionsübergreifender Beratungsbedarf bestehe. AM Dr. Nolten führt aus, dass er keine
Probleme mit den Vertagungswünschen habe, der Beschluss über die Steuererhöhungen aber
Voraussetzung für die Zustimmung zum Haushalt 2016 seitens der CDU-Fraktion sei. Mit der
Vertagung der TOP`s 3, 17 und 18 sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016
Vorlage: 65/2015
4.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2016
Vorlage: 48/2015 1. Ergänzung
5.
Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Viktor Orban
Vorlage: 57/2015
6.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen
unter Beteiligung aller Fraktionen
Vorlage: 9/2015
7.
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015
8.
Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung
9.
Bürgerbefragung;
Hier: Auswertung der Ergebnisse
Vorlage: 62/2015
10.
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 1. Ergänzung
11.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines
Sportheimes
Vorlage: 52/2015
12.
Antrag auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn für die
Errichtung einer Garage;
hier: Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Vorlage: 53/2015
13.
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.;
hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung
Vorlage: 54/2015
14.
Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
Vorlage: 59/2015
15.
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes der Sekundarschule
Vorlage: 60/2015
-316.
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 51/2015
17.
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
18.
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
19.
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
Vorlage: 37/2015 1. Ergänzung
20.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
21.
Mitteilungen
22.
Antrag der CDU-Fraktion über einen evtl. Beitritt zu einer anderen Forstbetriebsgemeinschaft
Vorlage: 49/2015
23.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen.
3.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2016
Vorlage: 65/2015
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
vertagt
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: 48/2015 1. Ergänzung
BM Eßer betont, dass es Ziel sein müsse, den Haushaltsausgleich 2021 zu erreichen. Zum
Haushalt 2016 habe die Verwaltung eine Änderungsliste dem Rat vorgelegt, in der alle bekannten
haushaltsmäßigen Änderungen sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite seit
Einbringung des Haushaltes bis zum heutigen Tage enthalten sind. Bezüglich der Höhe der
Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage habe gestern auf der HVB-Konferenz der
Kreiskämmerer darauf hingewiesen, dass durch eine höhere Gewinnausschüttung der Sparkasse
möglicherweise der Kreisumlage-Hebesatz für 2016 nicht erhöht werde.
In der Änderungsliste sei jedoch eine erforderliche zusätzliche Stelle nach EG 8 für die Abteilung
1.3 im Bereich des Sozialamtes nicht berücksichtigt, er bittet um Genehmigung dieser
zusätzlichen Stelle.
AM Dr. Nolten teilt mit, dass die Anträge seiner Fraktion verfasst und der Verwaltung vorgelegt
worden seien. Er bittet die anderen Fraktionen, eigene Anträge frühzeitig vor dem 03.12.2015
vorzulegen. Die CDU-Fraktion habe einen Sammelantrag mit 6 einzelnen Positionen vorgelegt. Er
erläutert kurz die Änderungswünsche, die Anträge sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Desweiteren bittet er bei der Produktgruppe 366 Einrichtungen der Jugendarbeit – Kein Kind
zurück lassen – zusätzlich 5000 € zur Verfügung zu stellen.
AM Hohn stellt fest, dass bei der Veranschlagung der allgemeinen Kreisumlage beim
Gemeindehaushalt und Kreishaushalt eine Differenz von rund 200.000 € im Vergleich zum Ansatz
2015 festzustellen sei und fragt an, welche Gründe vorliegen. BM Eßer erläutert, dass dieser
Unterschiedsbetrag aus der neuen Situation der kreiseigenen Förderschulen resultiere. Die
Gemeinde sei der Annahme gewesen, dass es in diesem Fall zu einer Verbesserung des
Haushalts des Kreises kommen würde. Auch wurde zum damaligen Zeitpunkt von einem
Doppelhaushalt des Kreises ausgegangen. Wegen fehlender anderer Kenntnis, wurde der
Hebesatz der Kreisumlage fortgeschrieben. GVD Schmühl ergänzt, dass die im genehmigten
Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2016 – 2018 festgesetzten Fortschreibungen vom
Kreis genehmigt worden sind. Diese genehmigten Zahlen wurden nach 2016 übertragen. AM Kern
teilt mit, dass es aus seiner Sicht entgegen der Prognose nach Schließung der Gereonschule
nunmehr teurer für die Gemeinde werde. BM Eßer bittet zu beachten, dass rund 150.000 € bei der
Aufwandsposition Gereonschule weg fallen, desweiteren müsse der Anteil der Kreisumlage an
den kreiseigenen Förderschulen zugerechnet werden. Hieraus resultiert die Differenz von rund
190.000 € die soeben von AM Hohn angesprochen worden sei.
AM Heidbüchel teilt mit, dass rund ¾ der Steuerkraft der Gemeinde an den Kreis gehe. Zu den
Änderungswünschen der CDU-Fraktion sehe er aus persönlicher Sicht keine großen Probleme,
-5diesen zuzustimmen. Lediglich zum Sportheim Stockheim sehe er die Möglichkeit, die Maßnahme
auf die Jahre 2017/2018 zu verschieben. Seitens der SPD-Fraktion werde nach heutigem Stand
kein Antrag zum Haushalt gestellt, der höhere Kosten verursachen werde.
BM Eßer sagt in diesem Zusammenhang zu, dass die Anträge der CDU neben der Beifügung zur
Niederschrift außerdem verwaltungsseitig den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt
werden.
AM Heidbüchel führt desweiteren aus, dass das Verfahren der Umlagen/Schlüsselzuweisungen
dem Bürger nicht zu erklären sei. Er fordere eine faire Finanzierung für die Kommunen. BM Eßer
stimmt dieser Aussage zu und ergänzt, dass das kommunale Finanzierungssystem insgesamt
hinterfragt werden müsse.
AM Kern vertritt die Auffassung, dass das vorliegende Zahlenwerk zum Haushalt 2016 keine
Verbindlichkeit besitze, teilweise seien unrealistische Annahmen zu erkennen. Man hätte
erkennen müssen, dass Kreuzau in 2016 stärker da stehe als 2015. So hätte das Defizit bei den
Schlüsselzuweisungen von 2 Mio. € erkannt werden können. Aus seiner Sicht sei unter diesen
Voraussetzungen der Haushaltsausgleich in 2021 nicht zu erreichen. Das vorliegende Zahlenwerk
verleite dazu anzunehmen, dass es gar nicht so schlimm sei. Den Bürgern müsse aber in aller
Deutlichkeit gesagt werden, dass sich die Gemeinde nichts leisten könne. In diesem
Zusammenhang müsse auch an andere Dinge heran gegangen werden und grundsätzliche
Entscheidungen getroffen werden. Er bittet darum, unliebsame Themen anzupacken, damit die
Mangelverwaltung aufhört. Wenn keine andere Finanzierung möglich sei, sollte auch eine
interkommunale Zusammenarbeit mit Zusammenlegung bestimmter Aufgabenbereiche
anzustreben sein.
BM Eßer erwidert hierauf, dass auch die Verwaltung unzufrieden sei, es aber am System liege.
Die vorgelegten Zahlen seien Planzahlen, die grundsätzlich Veränderungen unterworfen seien.
Insbesondere die Schlüsselzuweisungen unterlägen durch die verschiedenen Modellrechnungen
Veränderungen. Gleiches gelte auch für die Gewerbesteuereinnahmen, auch diese Zahlen seien
nicht genau planbar und wirkten sich aber direkt auf die Schlüsselzuweisungen aus. Kämmerer
Stirnberg ergänzt, dass bei der Aufstellung des Haushaltes 2015 die Gewerbesteuerzuwächse
nicht prognostizierbar gewesen seien.
Bei der Kreisumlage gelte das Gleiche wie bei den Zahlen der Schlüsselzuweisungen. Das
Zahlenwerk wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Düren vorgelegt und als realistisch
genehmigt.
AM Hohn fragt nach einer realistischen Einschätzung für den Fall, dass der HSK-Zeitraum nicht
auf 10 Jahre gestreckt worden wäre. Sie stellt fest, dass in Vorjahren ein Haushaltsausgleich nicht
darstellbar gewesen wäre und eventuell ein Sparkommissar des Landes eingesetzt worden wäre.
BM Eßer appelliert daher an die Ausschussmitglieder ein genehmigungsfähiges
Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, damit das Heft des Handelns weiterhin in der Hand
der Gemeinde bleibe. AM Winter fragt an, welche Auswirkungen der Beschluss des Rates zur
Neufassung der Hebesatz-Satzung habe. Konkret möchte er wissen, welche Auswirkungen der
Beschluss auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen 2017 habe.
GVD Schmühl erläutert, dass soweit der Rat einen entsprechenden Beschluss fassen werden, die
Prozentsätze, die über den fiktiven Hebesätzen liegen, bei der Gemeinde verbleiben werden und
keine Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen haben.
Die fiktiven Hebesätze lauten nach GFG
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
festgesetzt 2015
213%
423%
415%
Die vorgesehenen Steuererhöhungen lauten
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Beschlussvorschlag:
319%
469%
464%
vorgesehen 2016
217%
429%
417%
-6Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
mit
vertagt
Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Viktor Orban
Vorlage: 57/2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gemäß § 24 GO NRW auf Verleihung der
Ehrenbürgerschaft an Viktor Orban wird wegen rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme
öffentlicher Stellen abgelehnt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von
Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen
Vorlage: 9/2015
BM Eßer führt aus, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits mehrfach kontrovers beraten wurde.
Mit Schreiben vom 10.11.2015 wurde durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein
Beschlussvorschlag zur Durchführung von Einwohnerkonferenzen vorgelegt. Er erläutert, dass,
soweit ein entsprechender positiver Beschluss gefasst werden sollte, für die anfallenden Kosten
(Mieten, interne Leistungsverrechnungen Bauhof) ein Kostenansatz beim Produktbereich 1110101
in Höhe von rund 2500 € eingerichtet werden müsse.
AM Kern bittet darum, zunächst 2 - 3 Konferenzen durchzuführen. Wenn sich herausstellen sollte,
dass das Vorhaben keine Resonanz erfahre, könne die Durchführung von Einwohnerkonferenzen
auch wieder eingestellt werden.
Beschluss:
1.) Umbenennung der Dorfkonferenzen (siehe bisherige Anträge der Grünen) in
Einwohnerkonferenzen (um den aktiven Beteiligungscharakter der Einwohner*innen zu
unterstreichen).
2.) Innerhalb des Jahres 2016 soll in vier Ortschaften eine Einwohnerkonferenz durchgeführt
werden. Wir schlagen vor, mit den Ortschaften zu beginnen, die sich durch den verstärkten Zuzug
von Flüchtlingen derzeit größeren Veränderungen ausgesetzt sehen: Boich, Drove, Obermaubach,
Untermaubach. Wir sind jedoch für andere Vorschläge offen.
3.) Die Einwohnerkonferenzen dürfen nie in den Ferien terminiert werden.
4.) Der Bürgermeister soll mindestens 6 Wochen vorher einen Artikel in das Gemeindeblatt und
auf die Homepage setzen, in dem steht, worum es geht (siehe hier unter 6.) Dieser Artikel und
später die Einladung muss zeitnah im jeweiligen Ort am Schwarzen Brett ausgehängt werden.
Alle Ratsmitglieder sollen zu diesem Zeitpunkt über den Newsletter ebenfalls über den
anstehenden Termin informiert werden. Die Fraktionen entscheiden jeweils für sich, welche
Mitglieder (max. zwei – hierbei auch Mitglieder der erweiterten Fraktion möglich) offiziell
teilnehmen sollen. Allen anderen Ratsmitgliedern/sachkundigen Bürger*innen sollen
selbstverständlich inoffiziell teilnehmen können (sozusagen „privat“). Unabhängig davon müssen
im jeweils betroffenen Ortsteil selbstverständlich ausnahmslos alle Einwohner*innen teilnehmen
können.
-75.) Zwei Wochen vor einem jeweiligen Termin soll dieser (unter Bezugnahme auf den Artikel, in
dem die Durchführung der Einwohnerkonferenzen angekündigt und begründet wurde) in der
Super Sonntag, in den Tageszeitungen und über Radio Rur publiziert werden und dann auch noch
einmal im Tagesterminkalender/Tagesradio.
6.) In dem Artikel/der Einladung soll der Bürgermeister ausdrücklich darauf hinweisen, dass die
Einwohnerkonferenz einberufen wird, weil die politischen Vertreter*innen der Gemeinde Kreuzau
sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des betroffenen Ortsteils interessieren und eigens in
die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Und dass es ausschließlich darum geht, die
Einwohner*innen sprechen zu lassen und ihnen zuzuhören. Auch muss hinzugefügt werden, dass
an diesem Tag keine Entscheidungen getroffen werden können, sondern die Anliegen in die
Fachausschüsse genommen und schließlich im Rat beraten und entschieden werden.
7.) Im Artikel/Einladungsschreiben des Bürgermeisters soll auch stehen, dass es im Vorfeld einer
Konferenz Einwohner*innen, die nicht anwesend sein können oder nicht öffentlich sprechen
wollen, möglich ist, ihre Anliegen schriftlich vorzutragen und bei der Gemeindeverwaltung
einzureichen. Und dass diese schriftlichen Beiträge während der Konferenz verlesen werden,
damit alle Anwesenden die Möglichkeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und sich hierzu zu
äußern.
8.) Im Anschluss an eine jeweilige Einwohnerkonferenz soll von der Verwaltung ein
Ergebnisprotokoll verfasst werden, das es allen politischen Funktionsträgern (Rat und skB), die
nicht anwesend sein konnten, ermöglicht, sich ein Bild von der Diskussion und dem Verlauf der
Einwohnerkonferenz zu machen.
9.) In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung soll eine Zusammenstellung bzw. erste
orientierende Auswertung erfolgen.
10.) Nach Auswertung der ersten Einwohnerkonferenzen (also Ende 2016/spätestens Anfang
2017) soll in den Ausschüssen und im Rat über das Ergebnis und das weitere Procedere beraten
werden. Das Thema soll dann von der Verwaltung den Beratungsergebnissen entsprechend
vorangetragen werden, so dass ein späterer erneuter Fraktionsantrag nicht mehr erforderlich ist.
Beratungsergebnis:
7.
9 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015
BM Eßer erläutert die Sitzungsvorlage und führt aus, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus
den Fraktionen und der Verwaltung gebildet werden sollte. AM Heidbüchel befürwortet den
Verwaltungsvorschlag. Es sollen für seine Fraktion die Personen eingeladen werden, die sich
bisher mit der Thematik befasst haben. GVD Schmühl teilt mit, dass es hierbei um reines
Satzungsrecht gehe und bittet um Benennung von Kandidaten aus den Fraktionen. Bündnis
90/Die Grünen: Frau Hohn, FDP: Herr Braks, CDU: Herr Kaptain, Herr Gunkel, SPD: Herr
Heidbüchel, Herr Böcking.
Beschlussvorschlag:
Der endgültige Entwurf einer Neufassung der Friedhofssatzung soll an einem Sondertermin durch
eine Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Jede Fraktion benennt der Verwaltung die interessierten
Mitglieder für diese Arbeitsgruppe. Die Verwaltung wird dann zu einer gemeinsamen Sitzung
einladen.
Das Arbeitsergebnis wird erneut zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.
-8Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Einführung einer Zweitwohnungssteuer;
hier: Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 20/2015 1. Ergänzung
AM Dr. Nolten fragt an, in welcher Höhe die Schlüsselzuweisung tatsächlich bei der Gemeinde
vereinnahmt wird. AL Stirnberg teilt mit, dass dies bereits für 2015 ausgerechnet sei, die
Berechnung werde dem Protokoll beigefügt. GVD Schmühl erläutert ergänzend, dass es sich
hierbei um rund 180 – 200 €/Einwohner handele. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die
Berechnung der Schlüsselzuweisungen bereits der Niederschrift des Sanierungs- und
Entwicklungsausschusses vom 11.11.2015 beigefügt wurde. Insoweit wird hierauf verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau wird in der
als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Bürgerbefragung;
Hier: Auswertung der Ergebnisse
Vorlage: 62/2015
AM Braks bedankt sich, dass die Ergebnisse der Bürgerbefragung nun im Amtsblatt vorgestellt
werden.
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Außensportstättenbedarfsplanes
Vorlage: 8/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der Fragebogen zur Befragung aller außensporttreibenden Vereine in der Gemeinde Kreuzau soll
kurzfristig an die jeweiligen Vereine versandt werden. Das Ergebnis der Befragung ist dem Rat
vorzulegen und dient als Datenbasis zur Erstellung einer Planung für den Bedarf an
Außensportstätten.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines
Sportheimes
Vorlage: 52/2015
AM Heinrichs stellt fest, dass die eingestellte Summe geringer sei als der vom Verein beantragte
Zuschussbetrag. Die Differenz betrage 50.000 €, nur die notwendigen Investitionen wurden
anerkannt. Der Ausbau des Dachgeschosses sei nicht berücksichtigt worden; Vereinsvertreter
hatten diesen mit ca. 50.000 € beziffert.
Im Hinblick auf die Unkenntlichmachung von Namen/Adressen in Sitzungsvorlagen wird durch AM
-9Iven mitgeteilt, dass er dieses Prozedere nicht verstehe. Wie solle er ohne Kenntnis von Personen
einen Beschluss fassen. BM Eßer erläutert, dass der Innenminister hierzu Stellung bezogen habe.
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Antragstellers dürfe der Name protokolliert werden. Er
teilt mit, dass in einer Einwohnerfragestunde ein Bürger namentlich in der Niederschrift benannt
worden sei. Dieser Bürger habe einen Rechtsanwalt und den Landesdatenschutzbeauftragten zur
Wahrnehmung seiner datenschutzrechtlichen Interessen eingeschaltet. Im Übrigen wird auf den
Newsletter vom 17.06.2015 verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus
eines Sportheims im Ortsteil Stockheim zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur
Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung
vorzulegen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Antrag auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
für die Errichtung einer Garage;
hier: Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V.
Vorlage: 53/2015
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club auf Nutzung einer Fläche angrenzend an den
Mehrzweckraum zur Errichtung einer Fertiggarage wird zugestimmt. Eine Baugenehmigung und
gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung sind durch den Verein einzuholen.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.;
hier: Bereitstellen einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung
Vorlage: 54/2015
AM Dr. Nolten bittet, dass sich auch Frau Palm von der offenen Jugendarbeit der Gemeinde
Kreuzau zum Antrag äußern solle.
In diesem Zusammenhang regt AM Kern an, mit allen Betroffenen/Beteiligten nochmals ein
Gespräch zu führen, bei dem alle Argumente ausgetauscht werden (Schulen, Frau Palm,
Turnclub, Fraktionen, Verwaltung) damit Klarheit in die Angelegenheit kommt. Auf Nachfrage wird
festgehalten, dass dieses Gespräch auch nach der Ratssitzung am 03.12.2015 erfolgen könne.
Da erst in der nächsten Sitzungsrunde eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne und
es um eine Liegenschaftsangelegenheit gehe, schlägt GVD Schmühl vor, eine Beratung und
Beschlussfassung nur im Hauptausschuss und Rat durchzuführen. Hiermit sind alle Anwesenden
einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines
Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der
Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen.
Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn
möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Beratungsergebnis:
einstimmig
- 10 14.
Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen
Vorlage: 59/2015
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich wird die Gründung einer internationalen Klasse oder Seiteneinsteigerklasse am
Schulzentrum Kreuzau in Erwägung gezogen, sofern sich für das Gemeindegebiet Kreuzau ein
entsprechender Bedarf ergibt. Wenn sich der Bedarf jedoch nicht ausschließlich über das Gebiet
der Gemeinde Kreuzau definiert, muss von dem Schulträgerprinzip abgewichen werden können.
Hierzu sollen Gespräche mit dem Kreis Düren und den Nachbarkommunen geführt werden, um
die Kosten für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung und insbesondere Fahrtkosten auf eine breitere
Basis zu verteilen.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes der
Sekundarschule
Vorlage: 60/2015
Beschlussvorschlag:
Aus schulfachlicher Sicht wird dem Antrag der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen auf
Neuanschaffung und Erweiterung der Sammlung für den Chemieunterricht am Standort Kreuzau
zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 90.500 Euro sollen auf die Jahre 2016 bis 2018 verteilt
werden.
Eine abschließende Entscheidung über bereitzustellende Mittel erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2016.
Beratungsergebnis:
16.
einstimmig
Betreff: 5. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB) des
rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 51/2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des 5. Änderungsplanes (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes D 13, Ortsteil Drove, „Grummertsbenden“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich der
Grundstücke Gemarkung Drove, Flur 1, Parzellen Nr. 232 und 292.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
17.
einstimmig
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
Beschlussvorschlag:
- 11 Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur
Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische
Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes
mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird
aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Beratungsergebnis:
18.
vertagt in die nächste Sitzungsrunde
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige
Abgrenzung darstellt.
Beratungsergebnis:
19.
vertagt in die nächste Sitzungsrunde
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
Vorlage: 37/2015 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass der Geschäftsführer des Projektträgers auf Bitten einer Fraktion
eingeladen werden sollte, dieser aber aus terminlichen Gründen abgesagt habe.
AM Heidbüchel teilt mit, dass er auch die Einladung der SPD-Fraktion nicht angenommen habe.
Er stellt fest, dass ursprünglich 7 – 8 Kommunen zur soliden Finanzierung des Projektes
teilnehmen sollten. Mit den verbleibenden 2 Kommunen sei eine solide Finanzierung nicht
möglich. Insoweit wäre das Geld unwiederbringlich für die Gemeinde verloren. Zudem handele es
sich um eine freiwillige Ausgabe, die Kommunen Düren und Niederzier müssen kein
Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Er werde der Vorlage demnach nicht zustimmen und
beantragt die Durchführung einer geheimen Abstimmung.
AM Hohn stellt sich hinter das Projekt und teilt mit, dass die Gemeinde Merzenich ebenfalls
teilnehme. Sie erläutert das Projekt und wirbt für eine Teilnahme der Gemeinde Kreuzau.
AM Dr. Nolten stellt fest, dass es sich um eine besondere Situation handele, bei der die Chancen
höher seien als die Risiken und von daher auch dieses neue Projekt unterstützt werden sollte. AM
Heidbüchel teilt mit, dass der Geschäftsführer der Low Tec dies einen Verschiebebahnhof
genannt habe, es handele sich nicht um eine richtige Arbeitsvermittlung, die betroffenen Personen
erhalten nach gewisser Zeit keine Asylbewerberleistungen mehr, sondern Leistungen nach dem
ALG. Somit wechsle nur die Art der Unterstützung.
Bei der nachfolgenden geheimen Abstimmung werden als Stimmenzähler die AM Braks und
Kaptain eingesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde
Kreuzau
beteiligt
sich
am
Projekt
„Vermittlungsinitiative
für
beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete Flüchtlinge“ des Kreises Düren.
Hierzu kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit den eingesparten
Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages
vergütet.
Beratungsergebnis:
7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
- 12 20.
Anfragen
AM Hohn fragt an, warum ihr nicht mitgeteilt worden sei, dass die Gemeinde das Einvernehmen
zur Einrichtung einer Schweinemastanlage in Thum bereits im Juni 2015 erteilt habe. GVD
Schmühl teilt mit, dass er die Angelegenheit prüfe und im Protokoll nachrichtlich berichtet werde.
Nachrichtlich: Eine Überprüfung hat ergeben, dass tatsächlich irrtümlich keine Information erfolgt
ist.
Vor Eintritt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung bittet das AM Winter, dass Herr Petran
(Sachkundiger Bürger im Umweltausschuss) zu TOP 22 anwesend sein darf.
Aufgrund der durchzuführenden rechtlichen Überprüfung wird durch den Bürgermeister eine 10minütige Sitzungsunterbrechung von 21.40-21.50 Uhr ausgesprochen.
GVD Schmühl trägt nach verwaltungsseitiger rechtlicher Überprüfung der Angelegenheit vor, dass
§ 58 GO die Teilnahme an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen festlege. Einen Rechtsanspruch
auf Teilnahme als Zuhörer in allen Ausschüssen haben die Ratsmitglieder. Sachkundige Bürger
dürfen zwar auch an anderen Ausschusssitzungen teilnehmen für die sie nicht gewählt sind,
gemäß
§
59
jedoch
nicht
im
Hauptausschuss,
Finanzausschuss
und
Rechnungsprüfungsausschuss.
Demnach ist eine Teilnahme von Herrn Petran als Sachkundiger Bürger im Umweltausschuss im
nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses unzulässig. Auch die Geschäftsordnung des Rates
ermöglicht keine Teilnahme durch Herrn Petran.
- 13 B. Nichtöffentliche Sitzung