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Beschlussvorlage (24. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe Nord" (Blatt A) hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (24. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe Nord" (Blatt A)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (24. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe Nord" (Blatt A)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 23/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 14.10.2004 24. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A) hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18. November 2004 Bemerkungen Sachdarstellung: Seit der letzten Beratung im Hochbau- und Planungsausschuß hat der Antragsteller erneut bei der Verwaltung vorgesprochen und seine Gründe für die Antragstellung unterstrichen. In Verbindung mit dem Beschluß des Hochbau- und Planungsausschuß ist die Bebauungsplanänderung erarbeitet worden. Das Ergebnis läßt sich wie folgt darstellen: - die Erschließung für das Flurstück 56 erfolgt über die öffentliche Straße „Am Spielplatz“, für die Flurstücke 52 und 53 über den privaten Stichweg (Flurstücke 50 und 51) - die Nutzung des privaten Stichweges und die Zuwegung auf den Privatgrundstücken, um die rückwärtigen Grundstücksbereiche zu erreichen, ist selbständig von den Bauherren zu organisieren - das Flurstück 56 ist bebaubar mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten und einer Dachneigung von 30 bis 45° - die Flurstücke 52 und 53 i.V.m 388, sind bebaubar mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten und einer Dachneigung von 30 bis 45° - die Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche wird durch Erweiterung der überbaubaren Fläche erzielt Mit der vorgelegten Bebauungsplanänderung könnten somit drei Einfamilienhäuser realisiert werden. Der Charakter sowie die örtliche Gestaltung der Umgebung wird nicht in Frage gestellt. Die Festsetzungen geben die bis heute realisierte Bebauung wieder. Da die sogenannten Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist es möglich ein vereinfachtes Änderungsverfahren mit einer einmaligen Öffentlichkeits- und Behörden- bzw. Trägerbeteiligung durchzuführen. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 24. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. -2- 2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur 24. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange. Schemmel Anlage: - Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung der 24. vereinfachten B-Planänderung - Auszug aus dem rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplan