Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
23/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
14.10.2004
24. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe Nord“ (Blatt A)
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18. November 2004
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Seit der letzten Beratung im Hochbau- und Planungsausschuß hat der Antragsteller erneut bei der
Verwaltung vorgesprochen und seine Gründe für die Antragstellung unterstrichen. In Verbindung mit dem
Beschluß des Hochbau- und Planungsausschuß ist die Bebauungsplanänderung erarbeitet worden. Das
Ergebnis läßt sich wie folgt darstellen:
- die Erschließung für das Flurstück 56 erfolgt über die öffentliche Straße „Am Spielplatz“, für die
Flurstücke 52 und 53 über den privaten Stichweg (Flurstücke 50 und 51)
- die Nutzung des privaten Stichweges und die Zuwegung auf den Privatgrundstücken, um die
rückwärtigen Grundstücksbereiche zu erreichen, ist selbständig von den Bauherren zu organisieren
- das Flurstück 56 ist bebaubar mit einem zweigeschossigen Einfamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten
und einer Dachneigung von 30 bis 45°
- die Flurstücke 52 und 53 i.V.m 388, sind bebaubar mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus mit max.
2 Wohneinheiten und einer Dachneigung von 30 bis 45°
- die Bebauung der rückwärtigen Grundstücksbereiche wird durch Erweiterung der überbaubaren Fläche
erzielt
Mit der vorgelegten Bebauungsplanänderung könnten somit drei Einfamilienhäuser realisiert werden. Der
Charakter sowie die örtliche Gestaltung der Umgebung wird nicht in Frage gestellt. Die Festsetzungen
geben die bis heute realisierte Bebauung wieder. Da die sogenannten Grundzüge der Planung nicht berührt
werden, ist es möglich ein vereinfachtes Änderungsverfahren mit einer einmaligen Öffentlichkeits- und
Behörden- bzw. Trägerbeteiligung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 24. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage
ersichtlich.
-2-
2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur 24. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange.
Schemmel
Anlage: - Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung der 24. vereinfachten B-Planänderung
- Auszug aus dem rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplan