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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 23/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,6 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

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Lageim Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse Eigentumsstruktur / baulicherBestand Nutzung/ Zustandvon NaturundLandschaft Bestehende Rechtsverhältnisse z 2 z 2 lll. wesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen 1. 2. 3. 4 9 6. 7. 8. Anderungsinhalte z Begründung der Festsetzungen Verkehr/ Erschließung / Ausbau 4 Ver-und Entsorgung / Oberflächenentwässerung 4 Eingriffsregelung / Umweltbericht / Umweltverträglichkeitsprüfung Altlasten/ Bodenaushub / Bodenschutz o Denkmalschutz o Verfahren Anlage: -8- bur 1 24.vereinfachteAnderungdes BebauungsplanesNr. 06/ 02 (BlattA) ,,Leopoldshöhe-Nord" Gemeinde Leopoldshöhe Ausschnitt ausderDGK1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) - { 24.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe.Nord,, (BlattA) -Entwurf- Präambel Aufgrund desg 1 Abs.3 unddesg 10 desBaugesetzbuches (BauGB) undg 86 oer Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. g 41 der Gemeindeordnung NRW (Go NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe die 24. vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe,, (BlattA), bestehendaus der Planzeichnung, den örtlichenBauvorschriften und den texflichen Festsetzungen als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister 24.vereinfachte Anderung desBebauungspjanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe (BlattA) -Entwurf_ Nord,, PlanzeiChenefkläfung FestseEungen / örflicheBauvorschriften Art der baulichenNutzung t *A-l 2WE Allgemeines Wohngebiet (S9 (1)Nr.t BaucB,S4BaUNVO) Beschränkung derZahlderWohnungen (SI (1)Nr.6 BaUGB) Maßder baulichenNuEung GRZ0,4 z.e.GFZ 0,5 z.B.I Grundflächenzahl (S9 (1)Nr.1 BaucB,S 16BaUNVO) Geschoßflächenzahl (S9 (1)Nr.I BauGB, S 16BaUNVO) ZahlderVollgeschosse als Höchstmaß (SI (1)Nr.1 BaucB,S 16BauNVO) Bauweise,Baulinie,Baugrenze o offeneBauweise (S I (1) Nr.2 BaucB,S 22 BaUNVO) Baugrenze (SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BauNVO) nur Einzelhäuser, hierEinfamilienhäuser (S9 (1) Nr.2 BaucB,S 22 undS 23 BauNVO) Verkehrsflächen Straßenverkehrsflächen (SI (1)Nr.11undAbs.6BaucB) [] ffiffi n Verkehrsflächen für besondere Zwecke (Se (1)Nr.11,(6)) Zweckbestimmung: FußwegmitAusnahmeregelung (Se (1)Nr.11,(6)) Sonstige Planzeichen ilI (S 9 (7) BaUGB) SD Satteldach Grenzedes räumlichenGeltungsbereiches TextlicheFestsetzungen Der Fußweg(ausschließlich Flurstücke s0 und 51, rtur t, eernarkungLeopoldshöhe) dient als Erschließung für die Flurstücke 49,s2,53 und388,Flur1, Gemarkirng Leopoldshöire. FeiFglzunqen, und der 2i, Anderunq Pig--riibrjqen, 9e?,ursprunqsbebauunqsplanes behaltenweiterhinihre Gültiqkeit B - 41- 1590 x c ."11 L-A 1552 1674 ^, ) \ 1675 Flur r4l't' <Y L!-rt AN ,/\ \./ s=-"ununli n*e-i'/tJ9 Arn5Pr' 7 \ ,/t. \,/\2 \"/ \ < \\ \ 24,vereinfachteAnderungdes Bebauungsplanes Nr. 06/02 (BlattA) ,,Leopoldshöhe-Nord" Kindergarten M 1 :1 . 0 0 0 Aufstellung / Entwurf Gemeinde Leopoldshöhe Gemarkung Leopoldshöhe, Flur1 -.IL 24.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe Nord"(BlattA) -Entwurf- Hinweise Straßenlaternen Beider Anbindung der Flurstücke 52 und56, Flur1, Gemarkung Leopoldshöhe, an die öffentliche Verkehrsfläche,sind die vorhandenenStraßenlaternenzu berücksichtigen. EineVersetzung der straßenlaternen wirdnichtin Aussichtgestellt. Ein Standortplander Straßenlaternenist bei der Gemeinde Leopoldshöhe, Straßenbau und-unterhaltung, Zimmer17,zu erhalten. Wegerechte Soweit private Wege in Anspruch genommenwerden, ist das Wegerecht privatrechtlichzu organisieren,ebenso die weitere Zuwegung auf den Baugrundstücken. Die Lage der privaten Zufahrten ist mit der Gemeinde Leopoldshöhe abzustimmen. Altlasten Es sindkeineAltlastenim Altlastenkataster des KreisesLippefür die entsprechenden Flächenoderim Umkreisvon 200m eingetragen. Denkmalschutz Wennbei Erdarbeiten kultur-odererdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkleBodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden, ist nach $g 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, hierim Auftrag: LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die Entdecku ngsstätte dreiWerKagein unverändertem Zustandzu belassen. örl i cn e Bauvo rschriften Gem. $ 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen,,örtlicheBauvorschriften" erlassen.Mit ihrer Aufnahme in oen Bebauungsplan werdensie zugleichBestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegendie gestalterischen Festsetzungen geltenals Ordnungswidrigkeit gem. g 84 BauONRW. Bodenaushub Gemäß$ 3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung im KreisLippe(21.11..,l993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert werden, daß Vermischungen mit Bauschutt,Baustellenabfällen und anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher' Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden. - / t ö- 24.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe Nord"(BlattA) -Entwurr- DeutscheTelekom lm Planungsbereich befinden sich relekommunikationsanlagen der Deutschen TelekomAG. Zur Vermeidungvon Beschädigungen ist es erforderlich, daß vor Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden vom Bezirksbüro NetzeBielefeld,Beckhausstraße 36, in 33611Bielefeld, Telefon(05 21) 5 67 - 8124(Planausgabe) in diegenaueLagederAnlageneinweisen lassen. Firma E-On Westfalen Weser Innerhalbdes Planungsgebietes befindensich Anlagender FirmaE-on westfalen Weser. lhr Ansprechpartner ist das ServiceCenter Lage, pivitsheiderStr. 21, 32791Lage,Tel: 05232/9536-0 Rechtsgrundlagen (BauGB)in der aktuellen Baugesetzbuch Fassungder Bekanntmachung vom 27.og.1gg7 (BGB. I S. 2141, 1998 BGB. I S. 137,2004 BGB. I S.718,zutetä geändertdurch Ar1.1v.24.06.2004 BGB.lS. 1359) Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)in der aKuellenFassungder Bekanntmachung vom25.März2002(BGB.I S. 1193;2003BGBI S. 2304;zuletztgeändertdurchArt. 5 v. 24.06.2004 BGB.tS. 1381) Gesetz über die umweltverträglichkeitsprüfung (uvp) in der aktuellenFassungder Bekanntmachung vom 05.09.2001(BGB. I S. 2359, 2002 BGB. I S. 1914,zuletzt geändertdurchArt.3 v. 24.06.2004 BcB. I S. 1380)) G_emeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassungder Bekanntmachung (GVNW S. 666) vom 14.07.1994 Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 2 3 . 0 1 . t 9 9(0B G Bt.S . 1 3 2 ) Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NR\A/)in der Fassungder Bekanntmachung (cV vom01.03.2000 NRWS. 256) Planzeichenverordnung (BGB.1991r s .5 8 ) vom18.12.1990 D -4q- 24.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe (BlattA) -Entwurf_ Nord,, L Allgemeines 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes Die24.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe Nord" (BlattA) verändertdie baulicheAusnutzung der Flurstücke 52, 53, 56 und 388, Flur 1, GemarkungLeopoldshöhe. Dieserfolgtdurchdie Erweiterung der überbaubaren Fläche.Ziel ist es, eine schonendeNachverdichtung innerhalbdes bebauren siedlungsbereiches zu erreichen.Gleichzeitigsoll jedoch die wohnqualitätder angrenzenden Quartiereerhaltenbleiben. Die Nachverdichtung erfolgt unter Zustimmungder Grundstückseigentümer, die ebenfallsihrenBedarfgegenüberder Gemeindebekundethaben.Aufgrunddieser Anregungund der Verlegungder ehemalsvorhandenen10 kV-Leitung,sieht die GemeindeLeopoldshöhe die Möglichkeit Baulandzu schaffen,insbesondere unter g denAspektendes 1 (7) undg 'la BauGB. Die Bebauungsplanänderung schaft für die zusätzlicheBebauung der o.g. Flurstücke die rechtlichen Grundlagen. 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksameFlächennutzungs.plan der GemeindeLeopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich bereitsals wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planungstimmtdahermit der Darstellung des wirksamenFlächennutzungsplanes überein. 3. Anpassung an Landesplanung die Ziele der Raumordnung und der Die vorgesehene Planung entspricht den Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP),Teilabschnitt oberbereichBielefeld,der für den Geltungsbereich der AnderungeinenAllgemeinenSiedlungsbereich darstellt.Die Inhalieder vorliegenden Anderungstehendaherlandesplanlrischen Zielsetzungen nichtentgegen. 4. Abgrenzung des Geltungshereiches Der Geltungsbereich der 24. vereinfachten Anderungumfaßtdie Flurstücke s0, 51, 52, 53, 56, 388, 1339 (Teilfläche)und 1614 (Teilfläche),Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe in der GemeindeLeopoldshöhe im OrtsteilLeopoldshöhe. DerGeltungsbereich wirdim einzelnen wiefolgtumgrenzt: gem. 23. AnderungB-plan Wohnbebauung !m Nordendurch angrenzende Nr.06/02(komplette Überarbeitung) im Süden durch angrenzende gem. 3. AnderungB-plan Wohnbebauung (Erueiterung Nr..06/02 der überbaubaren Fläche) . im Westendurchangrenzende Wohnbebauung gem. 12. und 21. Anderung B-PlanNr. 06/02(Anderung Geschoßzahl und Daihneigung, Zulässigkeit von Dachgauben und Nebenanlagen) o im Osten durch angrenzendeWohnbebauung gem. g. AnderungB-plan Nr.06/02(Erweiterung der überbaubaren Fläche) Ein Planausschnitt der Deutschen (DGK)ist vorderseiteA beigefügt. Grundkarte 1 - 'tt< J- 24 vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe Nord"(BlattA) -Entwurf- ll. Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet/ Geländeverhältnisse DasAnderungsgebiet liegtim ortsteilLeopoldshöhe, nordösflich des Rathauses uno den versorgungseinrichtungen. Der Marktplatz/ das Zentrum ist fußläufigzu erreichen. Das Geländefälltvon westen nachosten,in Richtungder ,,schötmarsche Siraße,,, leichtab. 2. Eigentumsstruktur/ haulicher Bestand Die nähereumgebungder Flurstücke ist im derzeitgültigenBebauungsplan bereits als Allgemeineswohngebietausgewiesen und mit'Ein- und Zweifa-miiienhäusern bebaut. Die Bebauungin der direkten umgebungist überuviegend ein- und stellenweise zweigeschossig. Die Flurstückeim Anderungsgebiet befindensich in .1339und 1614. privatemBesitz,ausgenommen dieTeilflächen der Flurstücke 3. Nutzung / Zustand von Naturund Landschaft Die Grundstücke innerhalbdes Geltungsbereiches sind bereitsbebaut.Ebensodie weitere umgebung. Die unbebautenFlächen der Grundstückewerden als Hausgärtengenutzt.Die Anderungliegt innerhalbdes siedlungsbereiches des Ortsteiles Leopoldshöhe. Ein besonderes ökologisches Potentialwird nichtgesehen.lmmissionen sind nicht bekanntundwerdenauchnichterwartet. 4. Bestehende Rechtsverh ältn i sse Die satzungdes Bebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe Nord"(Blatt A) wuroe 1966 beschlossenund rechtskräftig. Der Bebauungsplan setä die Flurstückeim Anderungsgebiet als Allgemeines wohngebietfest.öie Bauweiseist ein- (Flurstück 52) bztt. zweigeschossig (Flurstücke b3, 389 und 56) und offen.Die Traüfhoheist auf 3,0 m oberkanteErdreichfestgelegt.Die überbaubaren Flächenwerdendurch Baugrenzenfestgesetzt.Garagen sind außerhalbder überbaubarenFläcnen zugelassen. DieGRZist mit 0,4 unddie GFZmit0,5bzw.0,7festgesetzt. Die Erschließung für den Anderungsbereich hat im ursprungsbäbauungsplan üoer Planwege zu erfolgen. lm osten grenztdie g. Anderungdes B-planesNr.06/02,,Leopoldshöhe Nord"(Blatt A) und im süden die 3. Anderung des vorgenanntenB-planes an. Eieide Bebauungsplanänderungführten zw Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche. Die 12. Anderunghob die zwingend-e.Zweigeschossigkeit auf undgibtje nachGeschossigkeit einedifferenzierte Dachneigung vör. zu und gibt gestalterische Maßgabenvor. P!" zt Anderungläßt Dachaufbauten DieseFestsetzungen greifenauchfür dievorliegende Anderung. 2 - 1@- 24.vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe Nord"(BlattA) -Entwurf- lll. WesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen 1. Änderungsinhalte Maßgebendist die Erweiterung der Baugrenze auf den Flurstücken 52, 53, 56 und 388. Mit der Vergrößerung des Baufenster wirdeine zusätzliche Bebauungmöglich sein.Diesewirdsichvoraussichtlich so gestalten, daß aufden Flurstücken 52 und56 ein weiteresGebäudeim momentanen rückwärtigen Gartenbereich errichtetwerden kann.Für die Flurstücke 53 und 388 ist zusammenein weiteresWohnhausparallel zur Erschließung denkbar. Während der Ursprungsbebauungsplan lediglich für das Flurstück 52 eine Eingeschossigkeit vorgesehenhat,wird diesmit der vorliegenden Planungauchfür das Flurstück 53 bzw.388festgesetzt. wirddie Geschoßflächenzahl Gleichzeitig und die Dachneigung angepaßt. Für den gesamtenAnderungsbereich wird als Gebäudetypdas Einfamilienhaus festgesetä.DieAnzahlderWohnungen wirdauf2 pro Gebäudefestgelegt. Die Erschließung der zusätzlichen Bauflächen erfolgteinerseitsüber die Wege auf den Flurstücken50 und 51 (Privateigentum i Fußweg)bzw. 1339 (öffentlich/ Gemeinde).Zur Klarstellungder Nutzungder vorgenanntenFlurstückeist eine Ausnahmeregelung für den Fußweg aufgenommenworden (siehe textliche Festsetzung). 2. Begründung der Festsetzung Bei Realisierungdes Ursprungsbebauungsplanes würde das Flurstück52 von zweigeschossigen Wohngebäuden mit einer Dachneigung stellenweise von bis zu 45' flankiert.Mit der Anderungder Geschossigkeit und der Dachneigung für das Flurstück53 und 388 sowieebenfallsder Dachneigung für das Flurstück52 wird versucht,gestalterischzwischenden bisher bebautenBereichenzu vermitteln, gleichzeitig aberaucheinefreieGestaltung der Neubauten zuzulassen mit optimaler Ausnutzungdes Dachraumes.DieseGründeführtendazu, nur Einfamilienhäuser zuzulassen.DieserHaustypfügt sich in die nähereUmgebungein und verhindert, daß die Zuwegung über die Flurstücke50 und 51 bzw. 1339 (Teilfläche) verkehrstechnisch überlastetwerden.Zusätzlichwurde deshalbdie Anzahl der WohnungenproGebäudefestgeschrieben. Mit der FestsetzungSatteldachwird die Umgebungsbebauung wiedergegeben. Andere, stark abweichendeDachformen,würden das homogene Bild dieses Siedlungsbereiches stören. Die Baugrenzen wurdenso gewählt,daß eine Beeinträchtigung der vorhandenen Bebauung nicht erkannt wird. Auch im Bereich der Zweigeschossigkeit wird ausreichendRücksichtauf die vorhandene Situationgenommen,da die Traufhöhe mit 3 m festgelegtist und ein genügenderräumlicherAbstandgegebenist. Die Baugrenzenorientieren sich dabeian den vorhandenen Gebäudehund den damit verbundenen ..Gebäudefluchten". Die bisherigeBebauung,insbesondere die GebäudeGroße-Horst-Straße 11 und 11 a, miteinerDachneigung vonca. 50",habenBestandsschutz. Der Charakterund die Grundzügedes Gebietessowie die örtlicheGestaltung werdendurch die vorliegendePlanungnichtin Fragegestellt.Die Festsetzungen gebendie bis heuterealisierte Bebauung wieder. 1 ' - l I 24.vereinfachte Anderung desBebauungspranes Nr.06/02,,Leopordshöhe Nord,'(BrattA) -Entwurf- 3. Verkehr/ Erschließung/ Aushau Es wirdeineAusnahmeregelung für die Zuwegungder zukünftigen wohnhäuserauf den Flurstücken 49,s2,53 und388festgesetzl, "ä daß d., Furiweguonä"iöioa"Horst-straße bis zur nördlichenGrenzedes Flurstückes s0 mit deä pkw befahroar ist Der restliche Abschnitt des Fußweges ist ausschrießrichmit oer Zweckbestimmung Fußweg festgesetzt.Eine Gefährdungoei rrÄgang"i *iru msgesamt aufgrund der.. geringen Fahrzeugbewegungen und där leringen Fahrgeschwindigkeit / schrittgeschwindigkeit nicit gesehenL DieDurchfahrt iui,uon_ Borries-straße wird durcheinenAbspeirpoller im-festgesetzten Abschnitt:Fuäweg (ohne Ausnahmeregerung, befindetsich im GertungJbereich der 23. Anoeiungy, verhindert. Die.Nutzungdes Fußweges-mit.Befahrung (Frurstücke 50 und 51) hat für die Nachbarn,hier insbesondere für die wohnhäuserGroße-Horst-stragi rt, 11ä und dem ge.sg1u.!er ursprung_sbebauungspran nur geringfügige eine Veränderung r la Beeinträchtigung durchden pkw-Verkehr der Anliegerzur rötgä.biese werdenrm Vergleich zum Erreichen der beschriebenenBäurecntevon der Gemeinde Leopoldshöhe als untergeordnet eingestuft.Eine annähernoegeeintiacniigung i"t bereitsdurchden gegenwärtige_n B-prangegeben. DieseEinschätzrng -spielplatz,, ,irJäu"i, tii, die situationhinsichflich der straße ,,Am gesehen.Dabäiwird darauf hingewiesen,das die Durchfahrtder sirafie ,,nm spierpratz"our"t, "in"n Absperrpoller auf der Höheder Grundstücksgrenze,. zwischendem Flurstück1100 und56, nichtmöglichist. sorrveitprivate wegefrächenin_Anspruchgenommenwerden, ist das wegerecht privatrechtlich zu organisieren. Die weitereZuwegungauf den BaugrundstücGn ist durchprivateZufahrtenzu regelnbzw.mit der Aitragstellung fur däs Bauvorhaoen mit abzustimmen. Die vorhandenen straßenlaternen .der GemeindeLeopoldshöhe sindzu beachten(sieheHinweise). 4. Ver- und Entsorgung / Obeflächenentwässerung lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches Uberschwemmungsgebiet bekannt. Mitwild abfließendenwasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächenwird aufgrund topographischen situation und den bisherigen e*arrruntswerten .der nicht gerechnet. Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanarnetz(Trennsystem) genutztwerden,diesesist ausreichend dimensioniert. Die Erweiterunä k"nn än oi" schmutzwass-erleitung in dem Verbindungsweg zwischen ,,Große-Horsi-straße" und ,,von-Borries-Straße" angeschlossen werden. Die Kläranlagein schuckenbaum ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebautundentspricht dem neustenRegelnderTechnik. Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nachdem 1. Januar19-96erstmalsbebaut,netesti"gt oo;ian aie öffentlicheKanalisation angeschlossen werden,vor ort zu versickern,-zu verrieseln oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, soferndies ohne Beeinträ"r,tigung 0"" WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzrich beabsichtigt,eine dezentrare Niederschlagswasserbeseitigung vozunehmenund das oderflächenwasser auf der unversiegelten Flächezur Versickerung zu bringen. 4 _ 4B_ 24 vereinfachte Anderung desBebauungspranes Nr.06/02,,Leopoldshöhe (BlattA) -Entwurf_ Nord,, Eine.Versickerung des Niederschlagswassers wirdjedochnichtveranlaßt,da eine Anschlußmöglichkeit an den Regenwasserkanar (Trennsystem) in der ,,Groi3e-Horststraße"bzw. an die Leitungzwischen,,Große-Fiorsrstiaße" und der',,von-BorriesStraße"besteht. Mit der Ableitungdes Regenwassers überdasTrennkanalsystem, gem.g s1a Abs.4 planungvonderverpflichtung-lrliedersihlagäwasser LWG, ist die vorliegende vor I ? ort zu versickern,zu verrieselnoder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten, ausgenommen.Für diese Vorgehensweise liegt eine nach bisherigemRecht qenehn]iqg KanaInetzpranu.ng vor (Kanafisationspranung Baugebiet,Kitzenwinxer, Akz. 4.5-6620 10-12,Einteitungsertaubnis4.S-li SB21-i2/52i. Die Beschaffenheit des Niederschlagswassers wird unproblematisch gesehen,oa stoffeinträgenicht offensichflich sind (wohnbebauung, es sind keine materiell beachtenswerte lmmissionen bekannt). Das Erschließungskonzept siehtsomitvor, daß schmutz-und Regenwasser oem öffentliche Kanalnetz in der ,,Große-Horst-straße" zuzufuhrei, wobei oas Regenwasserin eine eigenständige Regenwasserleitung zwischen',,Große-Horsrstraße' und der ,,von-Borries-straße". Die Beseitigungspfiicht obliegtä", clrn"ino" Leopoldshöhe. Das Plangebiet befindet Heilquellenschutzgebiet. sich in keinem Wasserschutzgebiet t In demGeltungsbereich der Bebauungsplanänderung werdenkeineFestsetzunqen getroffen,da einerseitsder Geltungsbereich zu kleinflaichig ist iläänoeErseGäe Abführungdes Regen-undschmutzwassers überdasöffönfliche trennranatnetz erfolgt. Die Frischwasserversorgung ist für das plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sindtechnischeinwandfrei undausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindung.. des prangebietesan die Versorgungssysteme für Elektrizität undTelekommunikation (siehöHinweise) ist möglich. 5' Eingriffsregelung prüfung / Umweltbericht / Umwettverträgtichkeits- Mit der vorliegenden24. vereinfachten Anderungdes Bebauungsplanes werden zusätzlicheüberbaubare Flächenausgewiesen. Die GRZ und GFZ örientieren sich an der BauNVO und der Umgebungsbebauung. Fragen betreffenaNatri ,no Landschaft, auchhinsichflich der Eingriffsregelungl wurdengrundsätzlich bereitsmit der Aufstellungdes Bebauungsplanes Nr. 06/02 ,,Leopotäshöhe ttorO,;1eiättn; 1966)abgewogen. . (Rechtskraft Die Pflicht zur Umweltprüfungbestehtfür alle Bauleitplanverfahren seit Rechtskraft der EAG-BauGB. Ausnahme:rmvereinfachten Verfahrennachg 13 EAG-BauGB ist der umweltberichtentbehrlich,wenn bei planänderungen, die Grundzügeder Planungnichtberührtsind. Die GemeindeLeopordshöhi.iet'toiu"äs jä-*änrt, "o daßauf einenUmweltbericht verzichiet werdenkann. Die Verpflichtung zur Durchführung einer umweltuerträglichkeitsprüfung bzw. einer allgemeinenVorprüfungentsprechend der Liste,,UvF_pflichtigL Vori"Oen; (hier 5 - 4J- 24. verejnfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06/02,,Leopoldshöhe _Entwurf_ Nord,,(BlattA) Nr. 18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte Grundfläche gem.g 19 Abs. 2 BauNVo prüfwertefür dieVorprüfunglNr.tä.2.2;uon den in der Listefesrgeregten io.öoo q, nichterreicht.DieGesamtgröße des plangebietes beträgtca.2.974qm. 6. Altlasten/ Bodenaushub/ Bodenschutz Für. den Geltungsbereichder Anderung werden keine Frächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerharboes Anoerunlsoeieicnes liegen keine Informationenüber Altablagerungen und Alflastenvor. Durch die vorliegende PlanungkannkeinegroßereBodenversiegelung erfolgen"t. ,ii 0", Ur-Planmöglich. Die Genehmigung für die Beanspruchung des Bodensist grundsätzlich bereitsmrt de-rGenehmigung des Bebauungsplanes Nr. 06/02"Leopol-dshohe Noro.lsiatt n;" plan verändertnurdie Nutzungsrechte erfolgt.Dervorliegende der bereitsg;piänten Erschließung . E_inevorrangige Inanspruchnahmevon Brachfrächenkann nicht erforgen,da diese_in dernäherenUmgebung nichtzurVerfügung stehen. D.erErhalt schutzwürdigerBöden ist zu beachtän.Die Bodenschutzbehörde hat bisherkeineschutzwürdigen BödenundRohstoffe mitgeteilt. lm Rahmender vermeidung yon nachteirigenBodenveränderungen soil i.V.m g 3 a.Abs.2der satzungüberdieAbfalrentsorgung im Kreist_ippe oer-eoienär"r.,uo innerhalbdes Plangebietes verbracht, soweitdiestechnischmdgticttist. Ein.eKennzeichnungdes Bodensist nicht erforderlich, da keine Gründehierfür vorliegen. 7. Denkmalschutz Für den Bereich der Anderung riegen keine Hinweise über kurtur- oder erdgeschichtlicheBodenfunde vor. wenn bei Erdarbeiten kultur- ooer erdgeschichtliche Bodenfunde oderBefunde(etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden,istnach95 rs uno'io oes . Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeindäoderdem Amt n:r. Sod_9$glkmalpflege, hier im Auftrag:Lipp-isches Landesmuseum Detmotd, Tel.'- 05231125231,anzuzeigen und oiÄ Entdeckungsstättedrei werktate rn unverändertem Zustandzu belassen. 8. Vertahren Aufstellungsbeschluß Beschlußüberdie Beteiliouno Heterhg ungder Offentlichkeit Beteiligung der Behörden undder sonstigen Trägeröffenüicher Belanqe Satzungsbeschluß 6 - 2o- Vom bis Schreiben v.-- biseinschl.