Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
5,6 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
59
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RechtskräftigerBebauungsplanNr. 06/02,,1_eopoldshöhe
Nord.' (Blatt A)
GEMEINDE
LEOPOLDSHÖHE
24, vereinfachteAnderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 0G/02
Nord"(BlattA)
,,Leopoldshöhe
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Stand:Aufstellung/ Entrarurf
Oktober2004
Inhaltsverzeichnis
Begründung
L Allgemeines
1.
2.
3.
4.
Ziel,ZweckundNotwendigkeit
des Bebauungspranes
Entwicklung
ausdemFlächennutzungsplan
Anpassung
an dieZieleder Raumordnung
undLandesplanung
Abgrenzung
desGeltungsbereiches
1
1
1
1
ll. Rahmenbedingungen
1.
2.
3.
4.
Lageim Gemeindegebiet
/ Geländeverhältnisse
Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand
Nutzung/ Zustandvon NaturundLandschaft
Bestehende
Rechtsverhältnisse
z
2
z
2
lll. wesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen
1.
2.
3.
4
9
6.
7.
8.
Anderungsinhalte
z
Begründung
der Festsetzungen
Verkehr/ Erschließung
/ Ausbau
4
Ver-und Entsorgung
/ Oberflächenentwässerung
4
Eingriffsregelung
/ Umweltbericht
/ Umweltverträglichkeitsprüfung
Altlasten/ Bodenaushub
/ Bodenschutz
o
Denkmalschutz
o
Verfahren
Anlage:
-8-
bur
1
24.vereinfachteAnderungdes
BebauungsplanesNr. 06/ 02
(BlattA)
,,Leopoldshöhe-Nord"
Gemeinde
Leopoldshöhe
Ausschnitt
ausderDGK1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
- {
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe.Nord,,
(BlattA) -Entwurf-
Präambel
Aufgrund
desg 1 Abs.3 unddesg 10 desBaugesetzbuches
(BauGB)
undg 86 oer
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V.m. g 41 der
Gemeindeordnung
NRW (Go NRW)hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
die
24. vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe,,
(BlattA),
bestehendaus der Planzeichnung,
den örtlichenBauvorschriften
und den texflichen
Festsetzungen
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungspjanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
(BlattA) -Entwurf_
Nord,,
PlanzeiChenefkläfung
FestseEungen
/ örflicheBauvorschriften
Art der baulichenNutzung
t *A-l
2WE
Allgemeines
Wohngebiet
(S9 (1)Nr.t BaucB,S4BaUNVO)
Beschränkung
derZahlderWohnungen
(SI (1)Nr.6 BaUGB)
Maßder baulichenNuEung
GRZ0,4
z.e.GFZ 0,5
z.B.I
Grundflächenzahl
(S9 (1)Nr.1 BaucB,S 16BaUNVO)
Geschoßflächenzahl
(S9 (1)Nr.I BauGB,
S 16BaUNVO)
ZahlderVollgeschosse
als Höchstmaß
(SI (1)Nr.1 BaucB,S 16BauNVO)
Bauweise,Baulinie,Baugrenze
o
offeneBauweise
(S I (1) Nr.2 BaucB,S 22 BaUNVO)
Baugrenze
(SI (1) Nr.2 BauGB,S 22 undS 23 BauNVO)
nur Einzelhäuser,
hierEinfamilienhäuser
(S9 (1) Nr.2 BaucB,S 22 undS 23 BauNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkehrsflächen
(SI (1)Nr.11undAbs.6BaucB)
[]
ffiffi
n
Verkehrsflächen
für besondere
Zwecke
(Se (1)Nr.11,(6))
Zweckbestimmung:
FußwegmitAusnahmeregelung
(Se (1)Nr.11,(6))
Sonstige Planzeichen
ilI
(S 9 (7) BaUGB)
SD
Satteldach
Grenzedes räumlichenGeltungsbereiches
TextlicheFestsetzungen
Der Fußweg(ausschließlich
Flurstücke
s0 und 51, rtur t, eernarkungLeopoldshöhe)
dient
als Erschließung
für die Flurstücke
49,s2,53 und388,Flur1, Gemarkirng
Leopoldshöire.
FeiFglzunqen,
und der 2i, Anderunq
Pig--riibrjqen,
9e?,ursprunqsbebauunqsplanes
behaltenweiterhinihre Gültiqkeit
B
- 41-
1590
x
c
."11
L-A
1552
1674
^,
)
\
1675
Flur
r4l't'
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s=-"ununli
n*e-i'/tJ9
Arn5Pr'
7
\
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\"/
\
<
\\
\
24,vereinfachteAnderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 06/02
(BlattA)
,,Leopoldshöhe-Nord"
Kindergarten
M 1 :1 . 0 0 0
Aufstellung / Entwurf
Gemeinde
Leopoldshöhe
Gemarkung
Leopoldshöhe,
Flur1
-.IL
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(BlattA) -Entwurf-
Hinweise
Straßenlaternen
Beider Anbindung
der Flurstücke
52 und56, Flur1, Gemarkung
Leopoldshöhe,
an
die öffentliche Verkehrsfläche,sind die vorhandenenStraßenlaternenzu
berücksichtigen.
EineVersetzung
der straßenlaternen
wirdnichtin Aussichtgestellt.
Ein Standortplander Straßenlaternenist bei der Gemeinde Leopoldshöhe,
Straßenbau
und-unterhaltung,
Zimmer17,zu erhalten.
Wegerechte
Soweit private Wege in Anspruch genommenwerden, ist das Wegerecht
privatrechtlichzu organisieren,ebenso die weitere Zuwegung auf den
Baugrundstücken.
Die Lage der privaten Zufahrten ist mit der Gemeinde
Leopoldshöhe
abzustimmen.
Altlasten
Es sindkeineAltlastenim Altlastenkataster
des KreisesLippefür die entsprechenden
Flächenoderim Umkreisvon 200m eingetragen.
Denkmalschutz
Wennbei Erdarbeiten
kultur-odererdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwa
Tonscherben,
Metallfunde,
dunkleBodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden, ist nach $g 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
hierim Auftrag:
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die
Entdecku
ngsstätte
dreiWerKagein unverändertem
Zustandzu belassen.
örl i cn e Bauvo rschriften
Gem. $ 86 Landesbauordnung
NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen,,örtlicheBauvorschriften"
erlassen.Mit ihrer Aufnahme in oen
Bebauungsplan
werdensie zugleichBestandteile
des Bebauungsplanes.
Verstöße
gegendie gestalterischen
Festsetzungen
geltenals Ordnungswidrigkeit
gem. g 84
BauONRW.
Bodenaushub
Gemäß$ 3a der Satzungüberdie Abfallentsorgung
im KreisLippe(21.11..,l993)
soll
bei Baumaßnahmen
unbelasteter
Bodenaushub
so ausgebaut,
zwischengelagert
und
transportiert
werden, daß Vermischungen
mit Bauschutt,Baustellenabfällen
und
anderenAbfallstoffenunterbleiben.Soweit möglich,sollte daher' Bodenaushub
innerhalb
des Plangebietes
verbracht
werden.
- / t ö-
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(BlattA) -Entwurr-
DeutscheTelekom
lm Planungsbereich
befinden sich relekommunikationsanlagen
der Deutschen
TelekomAG.
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
ist es erforderlich,
daß vor Tiefbauarbeiten
über oder in unmittelbarer
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
vom
Bezirksbüro
NetzeBielefeld,Beckhausstraße
36, in 33611Bielefeld,
Telefon(05 21)
5 67 - 8124(Planausgabe)
in diegenaueLagederAnlageneinweisen
lassen.
Firma E-On Westfalen Weser
Innerhalbdes Planungsgebietes
befindensich Anlagender FirmaE-on westfalen
Weser. lhr Ansprechpartner
ist das ServiceCenter Lage, pivitsheiderStr. 21,
32791Lage,Tel: 05232/9536-0
Rechtsgrundlagen
(BauGB)in der aktuellen
Baugesetzbuch
Fassungder Bekanntmachung
vom 27.og.1gg7
(BGB. I S. 2141, 1998 BGB. I S. 137,2004 BGB. I S.718,zutetä geändertdurch
Ar1.1v.24.06.2004
BGB.lS. 1359)
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatschG)in der aKuellenFassungder Bekanntmachung
vom25.März2002(BGB.I S. 1193;2003BGBI S. 2304;zuletztgeändertdurchArt. 5 v.
24.06.2004
BGB.tS. 1381)
Gesetz über die umweltverträglichkeitsprüfung
(uvp) in der aktuellenFassungder
Bekanntmachung
vom 05.09.2001(BGB. I S. 2359, 2002 BGB. I S. 1914,zuletzt
geändertdurchArt.3 v. 24.06.2004
BcB. I S. 1380))
G_emeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassungder
Bekanntmachung
(GVNW S. 666)
vom 14.07.1994
Baunutzungsverordnung
(BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung
vom
2 3 . 0 1 . t 9 9(0B G Bt.S . 1 3 2 )
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NR\A/)in der Fassungder
Bekanntmachung
(cV
vom01.03.2000 NRWS. 256)
Planzeichenverordnung
(BGB.1991r s .5 8 )
vom18.12.1990
D
-4q-
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
(BlattA) -Entwurf_
Nord,,
L Allgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Die24.vereinfachte
Anderungdes Bebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"
(BlattA) verändertdie baulicheAusnutzung
der Flurstücke
52, 53, 56 und 388, Flur
1, GemarkungLeopoldshöhe.
Dieserfolgtdurchdie Erweiterung
der überbaubaren
Fläche.Ziel ist es, eine schonendeNachverdichtung
innerhalbdes bebauren
siedlungsbereiches
zu erreichen.Gleichzeitigsoll jedoch die wohnqualitätder
angrenzenden
Quartiereerhaltenbleiben.
Die Nachverdichtung
erfolgt unter Zustimmungder Grundstückseigentümer,
die
ebenfallsihrenBedarfgegenüberder Gemeindebekundethaben.Aufgrunddieser
Anregungund der Verlegungder ehemalsvorhandenen10 kV-Leitung,sieht die
GemeindeLeopoldshöhe
die Möglichkeit
Baulandzu schaffen,insbesondere
unter
g
denAspektendes 1 (7) undg 'la BauGB.
Die Bebauungsplanänderung
schaft für die zusätzlicheBebauung der o.g.
Flurstücke
die rechtlichen
Grundlagen.
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksameFlächennutzungs.plan
der GemeindeLeopoldshöhe
vom 15.06.1971,
zuletztgeändertmit der 12. Anderung,stellt den Anderungsbereich
bereitsals
wohnbaufläche
dar. Die vorliegende
Planungstimmtdahermit der Darstellung
des
wirksamenFlächennutzungsplanes
überein.
3. Anpassung an
Landesplanung
die Ziele der
Raumordnung und
der
Die
vorgesehene Planung entspricht den
Darstellungen des
Gebietsentwicklungsplanes
(GEP),Teilabschnitt
oberbereichBielefeld,der für den
Geltungsbereich
der AnderungeinenAllgemeinenSiedlungsbereich
darstellt.Die
Inhalieder vorliegenden
Anderungstehendaherlandesplanlrischen
Zielsetzungen
nichtentgegen.
4. Abgrenzung des Geltungshereiches
Der Geltungsbereich
der 24. vereinfachten
Anderungumfaßtdie Flurstücke
s0, 51,
52, 53, 56, 388, 1339 (Teilfläche)und 1614 (Teilfläche),Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe
in der GemeindeLeopoldshöhe
im OrtsteilLeopoldshöhe.
DerGeltungsbereich
wirdim einzelnen
wiefolgtumgrenzt:
gem. 23. AnderungB-plan
Wohnbebauung
!m Nordendurch angrenzende
Nr.06/02(komplette
Überarbeitung)
im Süden durch angrenzende
gem. 3. AnderungB-plan
Wohnbebauung
(Erueiterung
Nr..06/02
der überbaubaren
Fläche)
. im Westendurchangrenzende
Wohnbebauung
gem. 12. und 21. Anderung
B-PlanNr. 06/02(Anderung
Geschoßzahl
und Daihneigung,
Zulässigkeit
von
Dachgauben
und Nebenanlagen)
o im Osten durch angrenzendeWohnbebauung
gem. g. AnderungB-plan
Nr.06/02(Erweiterung
der überbaubaren
Fläche)
Ein Planausschnitt
der Deutschen
(DGK)ist vorderseiteA beigefügt.
Grundkarte
1
-
'tt<
J-
24 vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(BlattA) -Entwurf-
ll. Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet/ Geländeverhältnisse
DasAnderungsgebiet
liegtim ortsteilLeopoldshöhe,
nordösflich
des Rathauses
uno
den versorgungseinrichtungen.
Der Marktplatz/ das Zentrum ist fußläufigzu
erreichen.
Das Geländefälltvon westen nachosten,in Richtungder ,,schötmarsche
Siraße,,,
leichtab.
2. Eigentumsstruktur/ haulicher Bestand
Die nähereumgebungder Flurstücke
ist im derzeitgültigenBebauungsplan
bereits
als Allgemeineswohngebietausgewiesen
und mit'Ein- und Zweifa-miiienhäusern
bebaut. Die Bebauungin der direkten umgebungist überuviegend
ein- und
stellenweise
zweigeschossig.
Die Flurstückeim Anderungsgebiet
befindensich in
.1339und 1614.
privatemBesitz,ausgenommen
dieTeilflächen
der Flurstücke
3. Nutzung / Zustand von Naturund Landschaft
Die Grundstücke
innerhalbdes Geltungsbereiches
sind bereitsbebaut.Ebensodie
weitere umgebung. Die unbebautenFlächen der Grundstückewerden als
Hausgärtengenutzt.Die Anderungliegt innerhalbdes siedlungsbereiches
des
Ortsteiles
Leopoldshöhe.
Ein besonderes
ökologisches
Potentialwird nichtgesehen.lmmissionen
sind nicht
bekanntundwerdenauchnichterwartet.
4. Bestehende Rechtsverh ältn i sse
Die satzungdes Bebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(Blatt
A) wuroe
1966 beschlossenund rechtskräftig.
Der Bebauungsplan
setä die Flurstückeim
Anderungsgebiet
als Allgemeines
wohngebietfest.öie Bauweiseist ein- (Flurstück
52) bztt. zweigeschossig
(Flurstücke
b3, 389 und 56) und offen.Die Traüfhoheist
auf 3,0 m oberkanteErdreichfestgelegt.Die überbaubaren
Flächenwerdendurch
Baugrenzenfestgesetzt.Garagen sind außerhalbder überbaubarenFläcnen
zugelassen.
DieGRZist mit 0,4 unddie GFZmit0,5bzw.0,7festgesetzt.
Die Erschließung
für den Anderungsbereich
hat im ursprungsbäbauungsplan
üoer
Planwege
zu erfolgen.
lm osten grenztdie g. Anderungdes B-planesNr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(Blatt
A) und im süden die 3. Anderung des vorgenanntenB-planes an. Eieide
Bebauungsplanänderungführten zw
Erweiterung der
überbaubaren
Grundstücksfläche.
Die 12. Anderunghob die zwingend-e.Zweigeschossigkeit
auf
undgibtje nachGeschossigkeit
einedifferenzierte
Dachneigung
vör.
zu und gibt gestalterische
Maßgabenvor.
P!" zt Anderungläßt Dachaufbauten
DieseFestsetzungen
greifenauchfür dievorliegende
Anderung.
2
- 1@-
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
Nord"(BlattA) -Entwurf-
lll. WesentlicherPlaninhaltund zu erwartendeAuswirkungen
1. Änderungsinhalte
Maßgebendist die Erweiterung
der Baugrenze
auf den Flurstücken
52, 53, 56 und
388. Mit der Vergrößerung
des Baufenster
wirdeine zusätzliche
Bebauungmöglich
sein.Diesewirdsichvoraussichtlich
so gestalten,
daß aufden Flurstücken
52 und56
ein weiteresGebäudeim momentanen
rückwärtigen
Gartenbereich
errichtetwerden
kann.Für die Flurstücke
53 und 388 ist zusammenein weiteresWohnhausparallel
zur Erschließung
denkbar.
Während der Ursprungsbebauungsplan
lediglich für das Flurstück 52 eine
Eingeschossigkeit
vorgesehenhat,wird diesmit der vorliegenden
Planungauchfür
das Flurstück
53 bzw.388festgesetzt.
wirddie Geschoßflächenzahl
Gleichzeitig
und
die Dachneigung
angepaßt.
Für den gesamtenAnderungsbereich
wird als Gebäudetypdas Einfamilienhaus
festgesetä.DieAnzahlderWohnungen
wirdauf2 pro Gebäudefestgelegt.
Die Erschließung
der zusätzlichen
Bauflächen
erfolgteinerseitsüber die Wege auf
den Flurstücken50 und 51 (Privateigentum
i Fußweg)bzw. 1339 (öffentlich/
Gemeinde).Zur Klarstellungder Nutzungder vorgenanntenFlurstückeist eine
Ausnahmeregelung
für den Fußweg aufgenommenworden (siehe textliche
Festsetzung).
2. Begründung der Festsetzung
Bei Realisierungdes Ursprungsbebauungsplanes
würde das Flurstück52 von
zweigeschossigen
Wohngebäuden
mit einer Dachneigung
stellenweise
von bis zu
45' flankiert.Mit der Anderungder Geschossigkeit
und der Dachneigung
für das
Flurstück53 und 388 sowieebenfallsder Dachneigung
für das Flurstück52 wird
versucht,gestalterischzwischenden bisher bebautenBereichenzu vermitteln,
gleichzeitig
aberaucheinefreieGestaltung
der Neubauten
zuzulassen
mit optimaler
Ausnutzungdes Dachraumes.DieseGründeführtendazu, nur Einfamilienhäuser
zuzulassen.DieserHaustypfügt sich in die nähereUmgebungein und verhindert,
daß die Zuwegung über die Flurstücke50 und 51 bzw. 1339 (Teilfläche)
verkehrstechnisch
überlastetwerden.Zusätzlichwurde deshalbdie Anzahl der
WohnungenproGebäudefestgeschrieben.
Mit der FestsetzungSatteldachwird die Umgebungsbebauung
wiedergegeben.
Andere, stark abweichendeDachformen,würden das homogene Bild dieses
Siedlungsbereiches
stören.
Die Baugrenzen
wurdenso gewählt,daß eine Beeinträchtigung
der vorhandenen
Bebauung nicht erkannt wird. Auch im Bereich der Zweigeschossigkeit
wird
ausreichendRücksichtauf die vorhandene
Situationgenommen,da die Traufhöhe
mit 3 m festgelegtist und ein genügenderräumlicherAbstandgegebenist. Die
Baugrenzenorientieren
sich dabeian den vorhandenen
Gebäudehund den damit
verbundenen
..Gebäudefluchten".
Die bisherigeBebauung,insbesondere
die GebäudeGroße-Horst-Straße
11 und
11 a, miteinerDachneigung
vonca. 50",habenBestandsschutz.
Der Charakterund die Grundzügedes Gebietessowie die örtlicheGestaltung
werdendurch die vorliegendePlanungnichtin Fragegestellt.Die Festsetzungen
gebendie bis heuterealisierte
Bebauung
wieder.
1
' -
l I
24.vereinfachte
Anderung
desBebauungspranes
Nr.06/02,,Leopordshöhe
Nord,'(BrattA) -Entwurf-
3. Verkehr/ Erschließung/ Aushau
Es wirdeineAusnahmeregelung
für die Zuwegungder zukünftigen
wohnhäuserauf
den Flurstücken
49,s2,53 und388festgesetzl,
"ä daß d., Furiweguonä"iöioa"Horst-straße
bis zur nördlichenGrenzedes Flurstückes
s0 mit deä pkw befahroar
ist Der restliche Abschnitt des Fußweges ist ausschrießrichmit
oer
Zweckbestimmung
Fußweg festgesetzt.Eine Gefährdungoei rrÄgang"i *iru
msgesamt aufgrund der.. geringen Fahrzeugbewegungen
und där leringen
Fahrgeschwindigkeit
/ schrittgeschwindigkeit
nicit gesehenL
DieDurchfahrt
iui,uon_
Borries-straße
wird durcheinenAbspeirpoller
im-festgesetzten
Abschnitt:Fuäweg
(ohne Ausnahmeregerung,
befindetsich im GertungJbereich
der 23. Anoeiungy,
verhindert.
Die.Nutzungdes Fußweges-mit.Befahrung
(Frurstücke
50 und 51) hat für die
Nachbarn,hier insbesondere
für die wohnhäuserGroße-Horst-stragi
rt, 11ä und
dem
ge.sg1u.!er
ursprung_sbebauungspran
nur
geringfügige
eine
Veränderung
r
la
Beeinträchtigung
durchden pkw-Verkehr
der Anliegerzur rötgä.biese werdenrm
Vergleich zum Erreichen der beschriebenenBäurecntevon der Gemeinde
Leopoldshöhe
als untergeordnet
eingestuft.Eine annähernoegeeintiacniigung
i"t
bereitsdurchden gegenwärtige_n
B-prangegeben.
DieseEinschätzrng
-spielplatz,,
,irJäu"i, tii,
die situationhinsichflich
der straße ,,Am
gesehen.Dabäiwird darauf
hingewiesen,das die Durchfahrtder sirafie ,,nm spierpratz"our"t, "in"n
Absperrpoller
auf der Höheder Grundstücksgrenze,.
zwischendem Flurstück1100
und56, nichtmöglichist.
sorrveitprivate wegefrächenin_Anspruchgenommenwerden, ist das wegerecht
privatrechtlich
zu organisieren.
Die weitereZuwegungauf den BaugrundstücGn
ist
durchprivateZufahrtenzu regelnbzw.mit der Aitragstellung
fur däs Bauvorhaoen
mit
abzustimmen.
Die vorhandenen
straßenlaternen
.der GemeindeLeopoldshöhe
sindzu beachten(sieheHinweise).
4. Ver- und Entsorgung / Obeflächenentwässerung
lm oder direktam Plangebietist kein oberirdischesGewässeroder natürliches
Uberschwemmungsgebiet
bekannt.
Mitwild abfließendenwasser von angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächenwird
aufgrund topographischen
situation
und
den
bisherigen
e*arrruntswerten
.der
nicht
gerechnet.
Für die Abwasserbeseitigungkann das vorhandeneKanarnetz(Trennsystem)
genutztwerden,diesesist ausreichend
dimensioniert.
Die Erweiterunä
k"nn än oi"
schmutzwass-erleitung
in dem Verbindungsweg
zwischen
,,Große-Horsi-straße"
und
,,von-Borries-Straße"
angeschlossen
werden.
Die Kläranlagein schuckenbaum
ist entsprechend
der gemeindlichen
Entwicklung
ausgebautundentspricht
dem neustenRegelnderTechnik.
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
ist Niederschlagswasser
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar19-96erstmalsbebaut,netesti"gt
oo;ian aie
öffentlicheKanalisation
angeschlossen
werden,vor ort zu versickern,-zu
verrieseln
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
soferndies ohne Beeinträ"r,tigung
0""
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechenddieser Vorgabe ist grundsätzrich
beabsichtigt,eine dezentrare
Niederschlagswasserbeseitigung
vozunehmenund das oderflächenwasser
auf
der unversiegelten
Flächezur Versickerung
zu bringen.
4
_ 4B_
24 vereinfachte
Anderung
desBebauungspranes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
(BlattA) -Entwurf_
Nord,,
Eine.Versickerung
des Niederschlagswassers
wirdjedochnichtveranlaßt,da eine
Anschlußmöglichkeit
an den Regenwasserkanar
(Trennsystem)
in der ,,Groi3e-Horststraße"bzw. an die Leitungzwischen,,Große-Fiorsrstiaße"
und der',,von-BorriesStraße"besteht.
Mit der Ableitungdes Regenwassers
überdasTrennkanalsystem,
gem.g s1a Abs.4
planungvonderverpflichtung-lrliedersihlagäwasser
LWG,
ist
die
vorliegende
vor
I ?
ort zu versickern,zu verrieselnoder ortsnah in ein Gewässereinzuleiten,
ausgenommen.Für diese Vorgehensweise
liegt eine nach bisherigemRecht
qenehn]iqg KanaInetzpranu.ng
vor (Kanafisationspranung
Baugebiet,Kitzenwinxer,
Akz. 4.5-6620 10-12,Einteitungsertaubnis4.S-li
SB21-i2/52i.
Die Beschaffenheit
des Niederschlagswassers
wird unproblematisch
gesehen,oa
stoffeinträgenicht offensichflich
sind (wohnbebauung,
es sind keine materiell
beachtenswerte
lmmissionen
bekannt).
Das Erschließungskonzept
siehtsomitvor, daß schmutz-und Regenwasser
oem
öffentliche Kanalnetz in der ,,Große-Horst-straße"
zuzufuhrei, wobei oas
Regenwasserin eine eigenständige
Regenwasserleitung
zwischen',,Große-Horsrstraße' und der ,,von-Borries-straße".
Die Beseitigungspfiicht
obliegtä", clrn"ino"
Leopoldshöhe.
Das
Plangebiet befindet
Heilquellenschutzgebiet.
sich
in
keinem Wasserschutzgebiet t
In demGeltungsbereich
der Bebauungsplanänderung
werdenkeineFestsetzunqen
getroffen,da einerseitsder Geltungsbereich
zu kleinflaichig
ist iläänoeErseGäe
Abführungdes Regen-undschmutzwassers
überdasöffönfliche
trennranatnetz
erfolgt.
Die Frischwasserversorgung
ist für das plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sindtechnischeinwandfrei
undausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindung..
des prangebietesan die Versorgungssysteme
für
Elektrizität
undTelekommunikation
(siehöHinweise)
ist möglich.
5' Eingriffsregelung
prüfung
/ Umweltbericht /
Umwettverträgtichkeits-
Mit der vorliegenden24. vereinfachten
Anderungdes Bebauungsplanes
werden
zusätzlicheüberbaubare
Flächenausgewiesen.
Die GRZ und GFZ örientieren
sich
an der BauNVO und der Umgebungsbebauung.
Fragen betreffenaNatri ,no
Landschaft,
auchhinsichflich
der Eingriffsregelungl
wurdengrundsätzlich
bereitsmit
der Aufstellungdes Bebauungsplanes
Nr. 06/02 ,,Leopotäshöhe
ttorO,;1eiättn;
1966)abgewogen.
. (Rechtskraft
Die Pflicht zur Umweltprüfungbestehtfür alle Bauleitplanverfahren
seit Rechtskraft
der EAG-BauGB.
Ausnahme:rmvereinfachten
Verfahrennachg 13 EAG-BauGB
ist
der umweltberichtentbehrlich,wenn bei planänderungen,
die Grundzügeder
Planungnichtberührtsind. Die GemeindeLeopordshöhi.iet'toiu"äs jä-*änrt, "o
daßauf einenUmweltbericht
verzichiet
werdenkann.
Die Verpflichtung
zur Durchführung
einer umweltuerträglichkeitsprüfung
bzw. einer
allgemeinenVorprüfungentsprechend
der Liste,,UvF_pflichtigL
Vori"Oen; (hier
5
- 4J-
24. verejnfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06/02,,Leopoldshöhe
_Entwurf_
Nord,,(BlattA)
Nr. 18.8)bestehtnicht,da die festgesetzte
Grundfläche
gem.g 19 Abs. 2 BauNVo
prüfwertefür dieVorprüfunglNr.tä.2.2;uon
den in der Listefesrgeregten
io.öoo q,
nichterreicht.DieGesamtgröße
des plangebietes
beträgtca.2.974qm.
6. Altlasten/ Bodenaushub/ Bodenschutz
Für. den Geltungsbereichder Anderung werden keine Frächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerharboes Anoerunlsoeieicnes
liegen keine Informationenüber Altablagerungen
und Alflastenvor. Durch die
vorliegende
PlanungkannkeinegroßereBodenversiegelung
erfolgen"t. ,ii 0",
Ur-Planmöglich.
Die Genehmigung
für die Beanspruchung
des Bodensist grundsätzlich
bereitsmrt
de-rGenehmigung
des Bebauungsplanes
Nr. 06/02"Leopol-dshohe
Noro.lsiatt n;"
plan verändertnurdie Nutzungsrechte
erfolgt.Dervorliegende
der bereitsg;piänten
Erschließung
.
E_inevorrangige Inanspruchnahmevon Brachfrächenkann nicht erforgen,da
diese_in
dernäherenUmgebung
nichtzurVerfügung
stehen.
D.erErhalt schutzwürdigerBöden ist zu beachtän.Die Bodenschutzbehörde
hat
bisherkeineschutzwürdigen
BödenundRohstoffe
mitgeteilt.
lm Rahmender vermeidung yon nachteirigenBodenveränderungen
soil i.V.m
g 3 a.Abs.2der satzungüberdieAbfalrentsorgung
im Kreist_ippe
oer-eoienär"r.,uo
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,
soweitdiestechnischmdgticttist.
Ein.eKennzeichnungdes Bodensist nicht erforderlich,
da keine Gründehierfür
vorliegen.
7. Denkmalschutz
Für den Bereich der Anderung riegen keine Hinweise über kurtur- oder
erdgeschichtlicheBodenfunde vor. wenn bei Erdarbeiten kultur- ooer
erdgeschichtliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwaTonscherben,
Metallfunde,
dunkle
Bodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden,istnach95 rs uno'io oes
. Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der Gemeindäoderdem Amt
n:r. Sod_9$glkmalpflege,
hier im Auftrag:Lipp-isches
Landesmuseum
Detmotd,
Tel.'- 05231125231,anzuzeigen und oiÄ Entdeckungsstättedrei werktate rn
unverändertem
Zustandzu belassen.
8. Vertahren
Aufstellungsbeschluß
Beschlußüberdie Beteiliouno
Heterhg
ungder Offentlichkeit
Beteiligung
der Behörden
undder sonstigen
Trägeröffenüicher
Belanqe
Satzungsbeschluß
6
- 2o-
Vom bis
Schreiben
v.-- biseinschl.