Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
180 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
15.09.15, 18:17
Aktualisiert
15.09.15, 18:17

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.09.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Kaptain, Johannes 2. Braks, Egbert 3. Heidbüchel, Rolf 4. Hohn, Astrid 5. Kern, Karl-Heinz 6. Dr. Nolten, Ralf ab TOP 2 7. Eßer, Rainer 8. Schroeteler, Rolf 9. Hüttl, Detlef 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Büngeler, Johannes 12. Stoffels, Manfred 13. Balen, Yvonne 14. Macherey, Peter 15. Wienands, Werner 16. Jansen, Wilfried 17. Stoffels, Björn ab TOP 2 , vertritt Böcking, Paul b) als Gäste: 1. Herr Hofmann (Wasserverband Eifel-Rur), zu TOP 3.1 2. Frau Landvoigt (Wasserverband Eifel-Rur), zu TOP 3.1 c) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. AL Wolfram 4. VA Becker Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:40 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen zur geplanten Verwendung der Investitions-, Schul- und Bildungs- sowie Sportpauschale im Jahr 2016 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 3.1 Unterhaltung der Gewässer im Gemeindegebiet durch den WVER 3.2 Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der L249, der K29 und der Panzerstraße 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau; Hier: 1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“) 2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB Vorlage: 36/2015 5. Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter 2015/2016 Vorlage: 39/2015 6. Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage Vorlage: 42/2015 7. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau Vorlage: 43/2015 8. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen 10. Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Kreuzau hier: Auftragsvergabe Vorlage: 44/2015 11. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen zur geplanten Verwendung der Investitions-, Schul- und Bildungs- sowie Sportpauschale im Jahr 2016 Die Ausschussmitglieder besichtigen geplante Baumaßnahmen an der Grundschule Stockheim und Turnhalle Winden, am Sportheim Kreuzau und Rathaus Kreuzau. Am Neubau der GS Stockheim ist an der Außenfassade vor dem Spielplatz ein Feuchteschaden am Wärmedämmputz entstanden. Dies ist auf nicht ausreichende Schutzmaßnahmen zurückzuführen, die ein Aufsteigen der Feuchtigkeit vom Boden verhindern könnten (Dichtschlämme, Spritzschutz). Im Zuge der Aufbringung der Wärmedämmung im Jahr 2001 war dies nicht „Stand der Technik“. Dies soll im Zuge der Sanierung der Fassade nachträglich behoben werden. An der TH Winden zeigt AL Gottstein die Stelle auf, an der Personen auf das Dach der TH steigen. Hier ist es in den vergangenen Monaten zu Vandalismusschäden am Blitzschutzsystem und an den Abluftanlagen gekommen. Um diese Vandalismusschäden zu verhindern, ist der Bau einer Zaunanlage um den Anbau herum ein Vorschlag der Verwaltung, um diesem Problem zu begegnen. AL Gottstein stellt heraus, dass eine Einzäunung aufgrund der Symbolwirkung kein Königsweg sei und stellt die Maßnahme zur Diskussion. Zur Sanierung der Außentreppe sowie der Feuchteschäden im Keller im Sportheim der KurtHoesch-Kampfbahn wird durch den Ausschuss gebeten, sich für eine mögliche Überdachung der Außentreppe einzusetzen. AL Gottstein erläutert, dass sich eine Überdachung aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes nicht realisieren lässt. Die Verwaltung wird im Zuge der Abstimmungen mit dem Amt für Denkmalpflege die Möglichkeiten ausloten. Zur brandschutztechnischen Sicherung des Kellerzugangs in den Räumlichkeiten der Gemeindekasse stellt AL Gottstein eine mögliche bauliche Lösung vor. Die Ausschussmitglieder bitten um Abstimmung mit der Brandschutzstelle und die Realisierung kostengünstigerer Lösungen. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt. AM Heidbüchel fragt an, welche Art von Sonnenschirmen bzw. Sonnensegel für die Grundschulen und Kitas geplant ist. AL Gottstein erläutert, dass dem U3-Bereich in den Kitas die Möglichkeit gegeben werden soll, die Zeit draußen im Schatten zu verbringen. Besonderes ist zu beachten, dass durch die neuen Sonnensegel keine Verletzungsgefahr für die Kinder besteht und ein ausreichender Schutz vor UV-Strahlung gewährleistet sein muss. GVD Schmühl ergänzt, dass dies die preiswertere Lösung im Gegensatz zu einer neuen Dachkonstruktion ist. AM Heidbüchel fragt an, ob der von der Unfallkasse geforderte Fingerschutz für die Türen in den Kitas von der Verwaltung für notwendig befunden wird. AL Gottstein teilt mit, dass ein Fingerschutz in Neubauten Pflicht ist und von der Unfallkasse gefordert wird. AM Nolten stellt den Antrag, dass sich der Ausschuss die geplanten Maßnahmen in der Sekundarschule in einem gesonderten Termin anschaut, um Ausstattung und bauliche Voraussetzungen gemeinsam beraten zu können. Die Verwaltung sagt eine Ortsbesichtigung vor dem nächsten Bau- und Planungsausschuss zu. 2. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. -43. Mitteilungen 3.1 Unterhaltung der Gewässer im Gemeindegebiet durch den WVER Herr Hofmann, vom Wasserverband Eifel-Rur, trägt eine Präsentation über die Tätigkeiten des WVER am Smartboard vor. Er erläutert die Leistungen und Maßnahmen, die zur Unterhaltung der Gewässer notwendig sind. Außerdem wird erläutert, wie sich der Jahresbeitrag an den WVER zusammensetzt. (Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.) Die Ausschussmitglieder geben verschiedene Anregungen zum Vortrag. Die gestellten Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Vertreter des WVER ausführlich beantwortet. 3.2 Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der L249, der K29 und der Panzerstraße Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 4. Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau; Hier: 1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“) 2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB Vorlage: 36/2015 AM Nolten fragt an, ob der Antragsteller die Kosten der B-Plan Änderung übernimmt, da dies in der Vergangenheit auch der Fall war. GVD Schmühl teilt mit, dass der Antragsteller die Kosten selbstverständlich übernimmt, da dies ein alter Grundsatz in der Gemeinde ist. Die Kostenübernahme wird als 4. Punkt in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Nach verschiedenen Anregungen der Ausschussmitglieder stellt die Verwaltung klar, dass die Gemeinde Kreuzau und der Kreis Düren bei einer möglichen Bebauung keinen Ermessensspielraum haben. Wenn eine Bebauung den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, ist diese nicht zu verhindern. Das Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“) erspart lediglich den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Bürger. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans E 11, Ortsteil Kreuzau, wird beschlossen. 2. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt in Anwendung des § 13 BauGB die Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. 4. Die Kosten trägt der Antragsteller. Beratungsergebnis: 9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen -55. Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter 2015/2016 Vorlage: 39/2015 AM Wienands erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. AL Wolfram erläutert, dass zurzeit alle Straßen vom Winterdienst erfasst und gleich behandelt werden. Die Verwaltung hält das alte System für sehr bedenklich, da die Beschwerden der Bürger über einen nicht durchgeführten Winterdienst weitaus größer sind, als die Beschwerden über die festgesetzte Winterwartungsgebühr. AM Heidbüchel trägt vor, dass die Vielzahl an Beschwerden über das alte Winterdienstsystem nicht nur für die Verwaltung, sondern vor allem für Politiker und Ortsvorsteher eine hohe Belastung dargestellt hat. Er hält das aktuelle System für in Ordnung und kann der Vorlage folgen, wobei die Meinungen innerhalb seiner Partei sehr verschieden sind. Die Verwaltung sollte Überlegungen anstellen, wie der Einsatz von Salz reduziert werden kann, da seiner Meinung nach etwas zu viel Salz gestreut wird, vor allem in milden Wintermonaten. AL Wolfram fügt an, dass gerade die Bedingungen in wärmeren Wintern zu Problemen führen. Die Nässe auf den Straßen gefriert, taut auf und gefriert danach erneut. Daher ist es für Außenstehende oftmals schwer zu erkennen, warum gestreut werden muss. AM Hohn fragt an, ob das Abstreuen mit Split eine Alternative zu Salz darstellen könnte und ob es noch weitere Möglichkeiten gibt. AL Wolfram erklärt, dass alle Kommunen im Kreis Düren weiterhin auf Streusalz setzen. Split bringt umwelttechnisch einen anderen Ansatz mit sich, führt allerdings zu einer enormen Aufwands- und Kostensteigerung bei der Straßenreinigung und Kanalspülung. AM Hohn fragt an, ob eine Kostenberechnung für den Einsatz von Split gemacht werden kann. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu, wobei der hiermit verbundene Aufwand nicht unerheblich ist. Außerdem muss auch die Frage der Haftung berücksichtigt werden. AM Nolten bestätigt die Problematik der Haftung. Die Entscheidung, ob gestreut wird oder nicht, muss im Voraus getroffen werden und bringt somit nicht immer das gewünschte Ergebnis mit sich. AM Kern regt an, sich nochmal genauer mit dem Thema zu beschäftigen, von Fachleuten beraten zu lassen und hierüber im Umweltausschuss zu diskutieren. Der TOP wird im 1. Halbjahr 2016 im Umweltausschuss erneut beraten. Beschlussvorschlag: Aufgrund der überwiegenden bestehenden Akzeptanz in der Bevölkerung wird die bisherige Winterdienstregelung beibehalten. Beratungsergebnis: 6. Eine Beschlussempfehlung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss. Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage Vorlage: 42/2015 AM Nolten trägt den Antrag vor und plädiert dafür, dass, wenn eine Beschrankung erfolgt, diese am Stausee in Obermaubach gemacht wird, da dort wesentlich mehr Übergänge und verzwicktere Situationen vorhanden sind. -6AM Kern erläutert, dass die Gemeinde ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen hat. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und aus dem Grund, dass die Polizei diese Stelle nicht als Unfallschwerpunkt eingestuft hat, sollte eine Beschrankung nicht realisiert werden. GVD Schmühl teilt mit, dass die Rurtalbahn für die Sicherheit der Bahnübergänge zuständig ist. Diese unterliegt der Eisenbahnaufsicht. Es ist völlig unverständlich, dass eine Beschrankung am „Lohberg“ erfolgt ist und in Obermaubach nicht. In diesem Fall hat der Aspekt der Verkehrssicherheit keine Rolle gespielt, sondern die Klagen von Anwohnern über Lärmbelästigung durch das an unbeschrankten Bahnübergängen notwendige „Läuten/Pfeifen“ der Züge. Da durch eine Prüfung der Verkehrssicherheit in Obermaubach noch keine Kosten entstehen, sollte die Verwaltung dies veranlassen. AM Heidbüchel stimmt einer Prüfung zu und beantragt den Beschlussvorschlag zu streichen, da dieser sonst zu weitreichend ist. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu. letzten Halbsatz im Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion spricht sich der Rat der Gemeinde Kreuzau für die Sicherung des Bahnüberganges am Stausee Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich einer Lichtsignalanlage aus. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit allen beteiligten Akteuren aufzunehmen, um sich für diese Sicherung einzusetzen. Beratungsergebnis: 7. Einstimmig Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Straße "Friedenau" in Kreuzau Vorlage: 43/2015 AM Nolten bittet die Verwaltung, nochmal Stellung zur Parksituation am Gehweg zu nehmen. AL Wolfram erläutert, dass es rechtliche Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung gibt, dass das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den ungehinderten Verkehr von Fußgängern, ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern, auch im Begegnungsverkehr bleibt. Um dies zu gewährleisten, muss laut einer Richtlinie eine restliche Mindestbreite auf Gehwegen von 2,50 m vorhanden sein. Da im vorliegenden Fall eine Gehwegbreite von 2,65 m vorliegt, ist ein Parken auf dem Gehweg nicht möglich. AM Nolten bittet die Verwaltung trotzdem nochmal mit dem Kreis Düren die Möglichkeiten zu erörtern. AM Heidbüchel erklärt, dass er alle Maßnahmen für nachvollziehbar und richtig hält. Geschwindigkeitsanzeigen und -messungen sollten öfter durchgeführt werden. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der CDU-Fraktion, beim Straßenverkehrsamt für die Straße „Friedenau“, zwischen dem Bahnübergang und der Brücke über die Rur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen, wird zugestimmt. Dem Antrag, Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei oder den Kreis Düren zu beantragen, wird zugestimmt. Dem Antrag, mit dem Träger der Caritas- Pflegestation Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass die Fahrzeuge, die vor dem Café Friedenau parken, nicht den Bürgersteig mit benutzen und ob eine Zuwegung zur Pflegestation von der Südseite aus dem Wohnquartier heraus gebaut werden kann, wird zugestimmt. -7Dem Antrag, zu prüfen, ob zumindest vorübergehend oder zeitweise ein Gerät zur Anzeige der tatsächlichen Geschwindigkeit („Sie fahren xy km/h“) möglich ist, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten. Beratungsergebnis: 8. Einstimmig bei 1 Enthaltung Anfragen AM Kern fragt an, warum bei Bürgeranträgen die Namen der Antragsteller geschwärzt werden. Die Verwaltung gibt an, dass dies aus datenrechtlichen Gründen erfolgen muss. -8B. Nichtöffentliche Sitzung