Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
180 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
15.09.15, 18:17
Aktualisiert
15.09.15, 18:17
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NIEDERSCHRIFT
über die 6. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.09.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Braks, Egbert
3. Heidbüchel, Rolf
4. Hohn, Astrid
5. Kern, Karl-Heinz
6. Dr. Nolten, Ralf ab TOP 2
7. Eßer, Rainer
8. Schroeteler, Rolf
9. Hüttl, Detlef
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Büngeler, Johannes
12. Stoffels, Manfred
13. Balen, Yvonne
14. Macherey, Peter
15. Wienands, Werner
16. Jansen, Wilfried
17. Stoffels, Björn ab TOP 2 , vertritt Böcking, Paul
b) als Gäste:
1. Herr Hofmann (Wasserverband Eifel-Rur), zu TOP 3.1
2. Frau Landvoigt (Wasserverband Eifel-Rur), zu TOP 3.1
c) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. AL Wolfram
4. VA Becker
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:40 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen zur geplanten Verwendung der Investitions-,
Schul- und Bildungs- sowie Sportpauschale im Jahr 2016
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
3.1
Unterhaltung der Gewässer im Gemeindegebiet durch den WVER
3.2
Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der L249,
der K29 und der Panzerstraße
4.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau;
Hier:
1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im Verfahren
nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“)
2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage: 36/2015
5.
Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter
2015/2016
Vorlage: 39/2015
6.
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
Vorlage: 42/2015
7.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der
Straße "Friedenau" in Kreuzau
Vorlage: 43/2015
8.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
9.
Mitteilungen
10.
Kanalsanierung in geschlossener Bauweise in Kreuzau
hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 44/2015
11.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen zur geplanten Verwendung der Investitions-,
Schul- und Bildungs- sowie Sportpauschale im Jahr 2016
Die Ausschussmitglieder besichtigen geplante Baumaßnahmen an der Grundschule Stockheim
und Turnhalle Winden, am Sportheim Kreuzau und Rathaus Kreuzau.
Am Neubau der GS Stockheim ist an der Außenfassade vor dem Spielplatz ein Feuchteschaden
am Wärmedämmputz entstanden. Dies ist auf nicht ausreichende Schutzmaßnahmen
zurückzuführen, die ein Aufsteigen der Feuchtigkeit vom Boden verhindern könnten
(Dichtschlämme, Spritzschutz). Im Zuge der Aufbringung der Wärmedämmung im Jahr 2001 war
dies nicht „Stand der Technik“. Dies soll im Zuge der Sanierung der Fassade nachträglich
behoben werden.
An der TH Winden zeigt AL Gottstein die Stelle auf, an der Personen auf das Dach der TH
steigen. Hier ist es in den vergangenen Monaten zu Vandalismusschäden am Blitzschutzsystem
und an den Abluftanlagen gekommen. Um diese Vandalismusschäden zu verhindern, ist der Bau
einer Zaunanlage um den Anbau herum ein Vorschlag der Verwaltung, um diesem Problem zu
begegnen. AL Gottstein stellt heraus, dass eine Einzäunung aufgrund der Symbolwirkung kein
Königsweg sei und stellt die Maßnahme zur Diskussion.
Zur Sanierung der Außentreppe sowie der Feuchteschäden im Keller im Sportheim der KurtHoesch-Kampfbahn wird durch den Ausschuss gebeten, sich für eine mögliche Überdachung der
Außentreppe einzusetzen. AL Gottstein erläutert, dass sich eine Überdachung aufgrund des
bestehenden Denkmalschutzes nicht realisieren lässt. Die Verwaltung wird im Zuge der
Abstimmungen mit dem Amt für Denkmalpflege die Möglichkeiten ausloten.
Zur brandschutztechnischen Sicherung des Kellerzugangs in den Räumlichkeiten der
Gemeindekasse stellt AL Gottstein eine mögliche bauliche Lösung vor. Die Ausschussmitglieder
bitten um Abstimmung mit der Brandschutzstelle und die Realisierung kostengünstigerer
Lösungen. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt.
AM Heidbüchel fragt an, welche Art von Sonnenschirmen bzw. Sonnensegel für die Grundschulen
und Kitas geplant ist.
AL Gottstein erläutert, dass dem U3-Bereich in den Kitas die Möglichkeit gegeben werden soll, die
Zeit draußen im Schatten zu verbringen. Besonderes ist zu beachten, dass durch die neuen
Sonnensegel keine Verletzungsgefahr für die Kinder besteht und ein ausreichender Schutz vor
UV-Strahlung gewährleistet sein muss.
GVD Schmühl ergänzt, dass dies die preiswertere Lösung im Gegensatz zu einer neuen
Dachkonstruktion ist.
AM Heidbüchel fragt an, ob der von der Unfallkasse geforderte Fingerschutz für die Türen in den
Kitas von der Verwaltung für notwendig befunden wird.
AL Gottstein teilt mit, dass ein Fingerschutz in Neubauten Pflicht ist und von der Unfallkasse
gefordert wird.
AM Nolten stellt den Antrag, dass sich der Ausschuss die geplanten Maßnahmen in der
Sekundarschule in einem gesonderten Termin anschaut, um Ausstattung und bauliche
Voraussetzungen gemeinsam beraten zu können.
Die Verwaltung sagt eine Ortsbesichtigung vor dem nächsten Bau- und Planungsausschuss zu.
2.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
-43.
Mitteilungen
3.1
Unterhaltung der Gewässer im Gemeindegebiet durch den WVER
Herr Hofmann, vom Wasserverband Eifel-Rur, trägt eine Präsentation über die Tätigkeiten des
WVER am Smartboard vor. Er erläutert die Leistungen und Maßnahmen, die zur Unterhaltung der
Gewässer notwendig sind. Außerdem wird erläutert, wie sich der Jahresbeitrag an den WVER
zusammensetzt. (Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.)
Die Ausschussmitglieder geben verschiedene Anregungen zum Vortrag. Die gestellten Fragen der
Ausschussmitglieder werden durch die Vertreter des WVER ausführlich beantwortet.
3.2
Antrag der CDU-Fraktion auf Sanierung bzw. Neubau von Radwegen entlang der
L249, der K29 und der Panzerstraße
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
4.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau;
Hier:
1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im
Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“)
2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage: 36/2015
AM Nolten fragt an, ob der Antragsteller die Kosten der B-Plan Änderung übernimmt, da dies in
der Vergangenheit auch der Fall war.
GVD Schmühl teilt mit, dass der Antragsteller die Kosten selbstverständlich übernimmt, da dies
ein alter Grundsatz in der Gemeinde ist.
Die Kostenübernahme wird als 4. Punkt in den Beschlussvorschlag aufgenommen.
Nach verschiedenen Anregungen der Ausschussmitglieder stellt die Verwaltung klar, dass die
Gemeinde Kreuzau und der Kreis Düren bei einer möglichen Bebauung keinen
Ermessensspielraum haben. Wenn eine Bebauung den Festsetzungen des Bebauungsplans
entspricht, ist diese nicht zu verhindern. Das Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes
Verfahren“) erspart lediglich den Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung der Bürger.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans E 11, Ortsteil Kreuzau, wird
beschlossen.
2. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt in Anwendung des § 13 BauGB die Verfahren nach §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
4. Die Kosten trägt der Antragsteller.
Beratungsergebnis:
9 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen
-55.
Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter
2015/2016
Vorlage: 39/2015
AM Wienands erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.
AL Wolfram erläutert, dass zurzeit alle Straßen vom Winterdienst erfasst und gleich behandelt
werden. Die Verwaltung hält das alte System für sehr bedenklich, da die Beschwerden der Bürger
über einen nicht durchgeführten Winterdienst weitaus größer sind, als die Beschwerden über die
festgesetzte Winterwartungsgebühr.
AM Heidbüchel trägt vor, dass die Vielzahl an Beschwerden über das alte Winterdienstsystem
nicht nur für die Verwaltung, sondern vor allem für Politiker und Ortsvorsteher eine hohe
Belastung dargestellt hat.
Er hält das aktuelle System für in Ordnung und kann der Vorlage folgen, wobei die Meinungen
innerhalb seiner Partei sehr verschieden sind. Die Verwaltung sollte Überlegungen anstellen, wie
der Einsatz von Salz reduziert werden kann, da seiner Meinung nach etwas zu viel Salz gestreut
wird, vor allem in milden Wintermonaten.
AL Wolfram fügt an, dass gerade die Bedingungen in wärmeren Wintern zu Problemen führen.
Die Nässe auf den Straßen gefriert, taut auf und gefriert danach erneut. Daher ist es für
Außenstehende oftmals schwer zu erkennen, warum gestreut werden muss.
AM Hohn fragt an, ob das Abstreuen mit Split eine Alternative zu Salz darstellen könnte und ob es
noch weitere Möglichkeiten gibt.
AL Wolfram erklärt, dass alle Kommunen im Kreis Düren weiterhin auf Streusalz setzen. Split
bringt umwelttechnisch einen anderen Ansatz mit sich, führt allerdings zu einer enormen
Aufwands- und Kostensteigerung bei der Straßenreinigung und Kanalspülung.
AM Hohn fragt an, ob eine Kostenberechnung für den Einsatz von Split gemacht werden kann.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu, wobei der hiermit verbundene Aufwand nicht unerheblich ist.
Außerdem muss auch die Frage der Haftung berücksichtigt werden.
AM Nolten bestätigt die Problematik der Haftung. Die Entscheidung, ob gestreut wird oder nicht,
muss im Voraus getroffen werden und bringt somit nicht immer das gewünschte Ergebnis mit sich.
AM Kern regt an, sich nochmal genauer mit dem Thema zu beschäftigen, von Fachleuten beraten
zu lassen und hierüber im Umweltausschuss zu diskutieren.
Der TOP wird im 1. Halbjahr 2016 im Umweltausschuss erneut beraten.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der überwiegenden bestehenden Akzeptanz in der Bevölkerung wird die bisherige
Winterdienstregelung beibehalten.
Beratungsergebnis:
6.
Eine Beschlussempfehlung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss.
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
Vorlage: 42/2015
AM Nolten trägt den Antrag vor und plädiert dafür, dass, wenn eine Beschrankung erfolgt, diese
am Stausee in Obermaubach gemacht wird, da dort wesentlich mehr Übergänge und verzwicktere
Situationen vorhanden sind.
-6AM Kern erläutert, dass die Gemeinde ein Drittel der Gesamtkosten zu tragen hat. Aufgrund der
aktuellen Haushaltssituation und aus dem Grund, dass die Polizei diese Stelle nicht als
Unfallschwerpunkt eingestuft hat, sollte eine Beschrankung nicht realisiert werden.
GVD Schmühl teilt mit, dass die Rurtalbahn für die Sicherheit der Bahnübergänge zuständig ist.
Diese unterliegt der Eisenbahnaufsicht. Es ist völlig unverständlich, dass eine Beschrankung am
„Lohberg“ erfolgt ist und in Obermaubach nicht. In diesem Fall hat der Aspekt der
Verkehrssicherheit keine Rolle gespielt, sondern die Klagen von Anwohnern über Lärmbelästigung
durch das an unbeschrankten Bahnübergängen notwendige „Läuten/Pfeifen“ der Züge. Da durch
eine Prüfung der Verkehrssicherheit in Obermaubach noch keine Kosten entstehen, sollte die
Verwaltung dies veranlassen.
AM Heidbüchel stimmt einer Prüfung zu und beantragt den
Beschlussvorschlag zu streichen, da dieser sonst zu weitreichend ist.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.
letzten
Halbsatz
im
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion spricht sich der Rat der Gemeinde Kreuzau für die
Sicherung des Bahnüberganges am Stausee Obermaubach durch eine Beschrankung
einschließlich einer Lichtsignalanlage aus. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit allen
beteiligten Akteuren aufzunehmen, um sich für diese Sicherung einzusetzen.
Beratungsergebnis:
7.
Einstimmig
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich
der Straße "Friedenau" in Kreuzau
Vorlage: 43/2015
AM Nolten bittet die Verwaltung, nochmal Stellung zur Parksituation am Gehweg zu nehmen.
AL Wolfram erläutert, dass es rechtliche Bestimmungen in der Straßenverkehrsordnung gibt, dass
das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den
ungehinderten Verkehr von Fußgängern, ggfls. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern, auch im
Begegnungsverkehr bleibt. Um dies zu gewährleisten, muss laut einer Richtlinie eine restliche
Mindestbreite auf Gehwegen von 2,50 m vorhanden sein. Da im vorliegenden Fall eine
Gehwegbreite von 2,65 m vorliegt, ist ein Parken auf dem Gehweg nicht möglich.
AM Nolten bittet die Verwaltung trotzdem nochmal mit dem Kreis Düren die Möglichkeiten zu
erörtern.
AM Heidbüchel erklärt, dass er alle Maßnahmen für nachvollziehbar und richtig hält.
Geschwindigkeitsanzeigen und -messungen sollten öfter durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion, beim Straßenverkehrsamt für die Straße „Friedenau“, zwischen
dem Bahnübergang und der Brücke über die Rur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h einzuführen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei oder den Kreis Düren
zu beantragen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, mit dem Träger der Caritas- Pflegestation Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass
die Fahrzeuge, die vor dem Café Friedenau parken, nicht den Bürgersteig mit benutzen und ob
eine Zuwegung zur Pflegestation von der Südseite aus dem Wohnquartier heraus gebaut werden
kann, wird zugestimmt.
-7Dem Antrag, zu prüfen, ob zumindest vorübergehend oder zeitweise ein Gerät zur Anzeige der
tatsächlichen Geschwindigkeit („Sie fahren xy km/h“) möglich ist, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten.
Beratungsergebnis:
8.
Einstimmig bei 1 Enthaltung
Anfragen
AM Kern fragt an, warum bei Bürgeranträgen die Namen der Antragsteller geschwärzt werden.
Die Verwaltung gibt an, dass dies aus datenrechtlichen Gründen erfolgen muss.
-8B. Nichtöffentliche Sitzung