Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
07.12.11, 04:05
Aktualisiert
07.12.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 44/2011
05.12.2011
Datum:
Dringlichkeitsentscheidung
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
14.12.2011
Auszahlung 2011 an die Städte und Gemeinden
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt: 611 01
Zeile: 15
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mehrerträge - global
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt im Wege der Dringlichkeit ohne vorherige Vorbereitung durch den Kreisausschuss:
Es wird ein Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € einmalig und außerplanmäßig an die Städte und Gemeinden ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2011 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Ände-
-2rungen der Umlagegrundlagen 2011 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Begründung:
Die Auswertung der aktuellen Budgetberichte konnte erst nach der Sitzung des Kreisausschusses
abgeschlossen werden. Nach dieser Auswertung wird verwaltungsseitig geschätzt, dass (unter Berücksichtigung der Verschlechterung bei der ÖPNV-Umlage) im Jahresabschluss 2011 ein Überschuss zwischen 1 und 2 Mio. € entstehen kann.
Hauptverantwortlich sind insbesondere die höhere Landeszuweisung aus der Wohngeldersparnis, die
Rückzahlungen des LVR sowie erhebliche Einsparungen im Bildungs- und Teilhabepaket, die die
erheblichen Verschlechterungen bei der Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte überkompensieren.
In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind etwaige Abschreibungen auf RWE-Aktien sowie die noch
nicht in konkreter Höhe absehbaren Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen.
Verwaltungsseitig wird vor dem Hintergrund der Unwägbarkeiten auf der einen Seite sowie der generellen Behandlung von Überschüssen im NKF (Begrenzung der Ausgleichsrücklage) auf der anderen
Seite vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 1,0 Mio. € an die Städte und Gemeinden auszuzahlen.
Begründung der Dringlichkeit:
Sofern noch im Haushaltsjahr 2011 ein Betrag an die Städte und Gemeinden ausgezahlt werden soll,
ist eine Kreistagsentscheidung notwendig.
gez. Rosenke
________________________________
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)