Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
66 kB
Datum
28.04.2016
Erstellt
06.05.16, 13:06
Aktualisiert
06.05.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 28.04.2016
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Betreff
7.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans
gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
Beschluss:
1. Den in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund
der landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige
Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans von 175 m festschreibt, beschlossen.
Beratungsergebnis:
29 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung