Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-37/2015
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der Fraktion der Grünen
für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl folgende Ergänzungswahlen:
Ausschuss:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
ordentliches Mitglied:
Frau/Herr
Frau/Herr
Frau/Herr
Ausschuss:
stellvertretendes Mitglied:
Haupt- und Finanzausschuss
Frau/Herr
(Rang 1 der Listenvertretung)
Schul- und Bildungsausschusses
Frau/Herr
(Rang 2 der Listenvertretung)
Rechnungsprüfungsausschuss
Frau/Herr
(Rang 1 der Listenvertretung)
Wahlausschuss
Frau/Herr
(Rang 1 der Listenvertretung)
Wahlprüfungsausschusses
Frau/Herr
(Rang 1 der Listenvertretung)
Bauausschuss
Frau/Herr
(Rang 1 der Listenvertretung)
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela
Leibl folgende Personen in die nachgenannten Gremien zu wählen:
Gremium:
stellvertretendes Mitglied:
Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes NRW
(persönliche/r Vertreter/in für Markus Giesen)
Zweckverband Terra Nova
(persönliche/r Vertreter/in für Peter Josef
Drexler)
Weiterhin bestimmt die Fraktion der Grünen gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW
Frau/ Herrn
__________________________
zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel der Stadt
Bedburg.
Beschlussvorlage WP9-37/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Frau Gabriela Leibl (Grüne), die Ihr Ratsmandat zum 07.01.2015 niedergelegt hat, wurde
im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages auf Vorschlag der Fraktion der Grünen
in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 in folgende Ausschüsse und Gremien gewählt:
als ordentliches Mitglied in die Ausschüsse:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Stadtentwicklungsausschuss
Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel
ordentliches Mitglied und Ausschussvorsitzende
als stellvertretendes Mitglied in die Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
(Rang 1 der Listenvertretung)
Schul- und Bildungsausschusses
(Rang 2 der Listenvertretung)
Rechnungsprüfungsausschuss
(Rang 1 der Listenvertretung)
Wahlausschuss
(Rang 1 der Listenvertretung)
Wahlprüfungsausschusses
(Rang 1 der Listenvertretung)
Bauausschuss
(Rang 1 der Listenvertretung)
als stellvertretendes Mitglied in die Gremien:
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes
NRW
(persönliche/r Vertreter/in für
Markus Giesen)
Zweckverbandsversammlung Terra Nova
(persönliche/r Vertreter/in für
Peter Josef Drexler)
Beschlussvorlage WP9-37/2015
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Hinweise zur Besetzung der Ausschüsse
Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung
des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes
auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner
Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in.
Entsendung von Sachkundigen Bürgern:
Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW darf die Zahl der sachkundigen
Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. Der Rat der Stadt
Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzungen am 01.07.2014 sowie am 02.09.2014
die Größe der Ausschüsse und die maximale Anzahl der sachkundigen Bürger festgelegt.
Die personelle Besetzung und die Höchstzahl der sachkundigen Bürger für die o. g.
Ausschüsse sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
In folgenden Ausschüssen ist eine Entsendung von sachkundigen Bürgern nicht möglich
(§ 58 Abs. 3 i. V. m. § 59 Gemeindeordnung NRW):
Haupt- und Finanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahl/-Wahlprüfungsausschuss (siehe auch Ausführung unten).
Wahlprüfungsausschusses / Wahlausschuss:
Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt.
einschlägiger Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht
solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits
im Wahlausschuss der vorherigen Vertretung tätig waren. Eine Aufstellung über die
Besetzung des Wahlausschusses der alten Vertretung ist der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Dem Wahlausschuss obliegt neben der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke unter
anderem auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die
Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat nach der Durchführung der Kommunalwahlen über
mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit dieser Wahl zu beschließen. Hierzu bedarf
es zunächst einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.
In der aktuellen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen,
ausschließlich Ratsmitglieder in den Wahl- und Wahlprüfungsausschuss zu
entsenden.
Der Bürgermeister hat bei den Ergänzungswahlen in die Ausschüsse kein
Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW).
Beschlussvorlage WP9-37/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Hinweise zur Wahl der/des Ausschussvorsitzenden
Frau Leibl wurde in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 auf Vorschlag der Fraktion der
Grünen zur Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel bestimmt.
Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dürfen zu Vorsitzenden oder
stellvertretenden Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte
Ratsmitglieder bestimmt werden.
Soweit ein Ausschussvorsitzender oder stellv. Ausschussvorsitzender aus dem Ausschuss
durch Mandatsverzicht ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 zu beachten. Danach
bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger.
Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 58 Abs. 5
Gemeindeordnung NRW).
Hinweise zur Besetzung der Gremien
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Der Rat der Stadt Bedburg hat Frau Leibl auf Vorschlag der Fraktion der Grünen in seiner
Sitzung vom 02.09.2014 gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW als persönliche
Stellvertreterin für Herrn Markus Giesen in die Mitgliederversammlung des Städte- und
Gemeindebundes NRW entsandt.
Sofern eine Person aus einem Gremium vorzeitig ausscheidet, findet § 50 Abs. 4 Satz 2
Anwendung, wonach der Nachfolger durch Mehrheitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 2
gewählt wird.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Zweckverbandsversammlung Terra Nova
Der Rat der Stadt Bedburg hat am 02.09.2015 Frau Leibl als persönliche Stellvertreterin
für Herrn Peter Josef Drexler gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 15 des
Gesetzes
über
die
Kommunale
Gemeinschaftsarbeit
(GkG)
in
die
Zweckverbandsversammlung Terra Nova entsandt.
Gemäß § 15 Abs. 2 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren
Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt.
Sofern eine Person aus einem Gremium vorzeitig ausscheidet, findet § 50 Abs. 4 Satz 2
Anwendung, wonach der Nachfolger durch Mehrheitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 2
gewählt wird.
Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht.
Beschlussvorlage WP9-37/2015
Seite 5
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 18.02.2015
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-37/2015
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