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Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)) Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)) Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)) Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)) Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne)) Beschlussvorlage (Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne))

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-37/2015 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.03.2015 Betreff: Ergänzungswahlen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl (Grüne) Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder der Stadt Bedburg beschließen auf Vorschlag der Fraktion der Grünen für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl folgende Ergänzungswahlen: Ausschuss: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel ordentliches Mitglied: Frau/Herr Frau/Herr Frau/Herr Ausschuss: stellvertretendes Mitglied: Haupt- und Finanzausschuss Frau/Herr (Rang 1 der Listenvertretung) Schul- und Bildungsausschusses Frau/Herr (Rang 2 der Listenvertretung) Rechnungsprüfungsausschuss Frau/Herr (Rang 1 der Listenvertretung) Wahlausschuss Frau/Herr (Rang 1 der Listenvertretung) Wahlprüfungsausschusses Frau/Herr (Rang 1 der Listenvertretung) Bauausschuss Frau/Herr (Rang 1 der Listenvertretung) STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, für die ausgeschiedene Stadtverordnete Gabriela Leibl folgende Personen in die nachgenannten Gremien zu wählen: Gremium: stellvertretendes Mitglied: Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (persönliche/r Vertreter/in für Markus Giesen) Zweckverband Terra Nova (persönliche/r Vertreter/in für Peter Josef Drexler) Weiterhin bestimmt die Fraktion der Grünen gem. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW Frau/ Herrn __________________________ zur/zum Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel der Stadt Bedburg. Beschlussvorlage WP9-37/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Frau Gabriela Leibl (Grüne), die Ihr Ratsmandat zum 07.01.2015 niedergelegt hat, wurde im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlages auf Vorschlag der Fraktion der Grünen in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 in folgende Ausschüsse und Gremien gewählt: als ordentliches Mitglied in die Ausschüsse: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Stadtentwicklungsausschuss Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel  ordentliches Mitglied und Ausschussvorsitzende als stellvertretendes Mitglied in die Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss (Rang 1 der Listenvertretung) Schul- und Bildungsausschusses (Rang 2 der Listenvertretung) Rechnungsprüfungsausschuss (Rang 1 der Listenvertretung) Wahlausschuss (Rang 1 der Listenvertretung) Wahlprüfungsausschusses (Rang 1 der Listenvertretung) Bauausschuss (Rang 1 der Listenvertretung) als stellvertretendes Mitglied in die Gremien: Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (persönliche/r Vertreter/in für Markus Giesen) Zweckverbandsversammlung Terra Nova (persönliche/r Vertreter/in für Peter Josef Drexler) Beschlussvorlage WP9-37/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Hinweise zur Besetzung der Ausschüsse Gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW wählen die Ratsmitglieder (ohne Mitwirkung des Bürgermeisters) im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine/n Nachfolger/in. Entsendung von Sachkundigen Bürgern: Gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung NRW darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder im Ausschuss nicht erreichen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner konstituierenden Sitzungen am 01.07.2014 sowie am 02.09.2014 die Größe der Ausschüsse und die maximale Anzahl der sachkundigen Bürger festgelegt.  Die personelle Besetzung und die Höchstzahl der sachkundigen Bürger für die o. g. Ausschüsse sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. In folgenden Ausschüssen ist eine Entsendung von sachkundigen Bürgern nicht möglich (§ 58 Abs. 3 i. V. m. § 59 Gemeindeordnung NRW):  Haupt- und Finanzausschuss  Rechnungsprüfungsausschuss  Wahl/-Wahlprüfungsausschuss (siehe auch Ausführung unten). Wahlprüfungsausschusses / Wahlausschuss: Hinsichtlich der Besetzung des Wahlprüfungsausschusses empfiehlt es sich lt. einschlägiger Gesetzeskommentierung im Interesse einer unbeeinflussten Kontrolle, nicht solche Personen zu Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen, die bereits im Wahlausschuss der vorherigen Vertretung tätig waren. Eine Aufstellung über die Besetzung des Wahlausschusses der alten Vertretung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Dem Wahlausschuss obliegt neben der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke unter anderem auch die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahlen. Der Rat der Stadt Bedburg hat nach der Durchführung der Kommunalwahlen über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit dieser Wahl zu beschließen. Hierzu bedarf es zunächst einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss.  In der aktuellen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, ausschließlich Ratsmitglieder in den Wahl- und Wahlprüfungsausschuss zu entsenden.  Der Bürgermeister hat bei den Ergänzungswahlen in die Ausschüsse kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW). Beschlussvorlage WP9-37/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Hinweise zur Wahl der/des Ausschussvorsitzenden Frau Leibl wurde in der Sitzung des Rates am 02.09.2014 auf Vorschlag der Fraktion der Grünen zur Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Strukturwandel bestimmt. Gemäß § 58 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dürfen zu Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nur dem Ausschuss angehörende stimmberechtigte Ratsmitglieder bestimmt werden. Soweit ein Ausschussvorsitzender oder stellv. Ausschussvorsitzender aus dem Ausschuss durch Mandatsverzicht ausscheidet, ist § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 zu beachten. Danach bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger.  Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht (§ 40 Abs. 2 i. V. m. § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW). Hinweise zur Besetzung der Gremien Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW Der Rat der Stadt Bedburg hat Frau Leibl auf Vorschlag der Fraktion der Grünen in seiner Sitzung vom 02.09.2014 gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW als persönliche Stellvertreterin für Herrn Markus Giesen in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW entsandt. Sofern eine Person aus einem Gremium vorzeitig ausscheidet, findet § 50 Abs. 4 Satz 2 Anwendung, wonach der Nachfolger durch Mehrheitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 2 gewählt wird.  Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Zweckverbandsversammlung Terra Nova Der Rat der Stadt Bedburg hat am 02.09.2015 Frau Leibl als persönliche Stellvertreterin für Herrn Peter Josef Drexler gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i. V. m. § 15 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in die Zweckverbandsversammlung Terra Nova entsandt. Gemäß § 15 Abs. 2 GkG werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt. Sofern eine Person aus einem Gremium vorzeitig ausscheidet, findet § 50 Abs. 4 Satz 2 Anwendung, wonach der Nachfolger durch Mehrheitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 2 gewählt wird.  Der Bürgermeister hat hierbei Stimmrecht. Beschlussvorlage WP9-37/2015 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 18.02.2015 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-37/2015 Seite 6