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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
170 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
16.03.16, 13:06
Aktualisiert
16.03.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.03.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Balen, Yvonne 2. Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Heidbüchel, Rolf 7. Hüttl, Detlef 8. Jansen, Wilfried 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Schmidt, Stefan, vertritt Macherey, Peter 13. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Hohn, Astrid 14. Schroeteler, Rolf 15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. AL Gottstein 3. VA Becker Es fehlen 1. Hohn, Astrid 2. Lüttgen, Wolfgang 3. Macherey, Peter Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:20 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2015 2.2 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2015 2.3 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung 5. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung 6. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 15/2016 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 8. Mitteilungen 9. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Auftragsvergabe Vorlage: 16/2016 10. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Frau S. aus Kreuzau fragt an, aus welchem Grund die Baumaßnahme zwischen Kreuzau und Üdingen in den Jahren 2006 und 2013 abgelehnt, jedoch nun genehmigt wurde. AV Kaptain erläutert, dass die politischen Gremien dieses Mal andere Schwerpunkte gesehen und somit die Einleitung des Planverfahrens beschlossen haben. GVD Schmühl ergänzt, dass die Öffentlichkeit im Rahmen dieses Verfahrens das Recht hat, eine Stellungnahme abzugeben, die in die politischen Beratungen einfließt. Frau Böhm aus Kreuzau fragt an, warum bei allen Anhörungsverfahren zur Kapazitätserhöhung der Niederauer Mühle die vorhandene Problematik mit dem WVER-Sammler außer Acht gelassen wurde. GVD Schmühl erklärt, dass die Sanierung des Sammlers des WVER aufgrund seines hohen Alters und unabhängig von der Durchflussmenge notwendig ist. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Genehmigungsverfahren der Papierfabrik mit der starken Auslastung des WVERSammlers sei nicht herzustellen. 2. Mitteilungen Mündliche Mitteilungen: AL Gottstein trägt vor, dass der Bauantrag zur „Errichtung eines Stallgebäudes für Neuweltkameliden“ in Üdingen zurückgezogen wurde. Die Gründe hierfür sind der Verwaltung nicht bekannt. 2.1 Baulückenkataster; hier: Fortschreibung zum 31.12.2015 GVD Schmühl teilt mit, dass zum Ratsbeschluss zur Baulücken-Aktivierung die umfassenden Vorarbeiten durch die Verwaltung abgeschlossen worden sind, sodass die Baulückeneigentümer zeitnah angeschrieben werden können. 2.2 Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2015 AM Nolten regt an, dass die Verwaltung in Kreuzau die Beratungstätigkeiten für Bürgerinnen und Bürger zum öffentlich geförderten Wohnungsbau an den Kreis Düren übergeben könne, da diese ausgewiesene Fachleute haben, die sich in diesem Bereich ein tiefes Fachwissen angeeignet haben. GVD Schmühl merkt an, dass die Verwaltung bereits heute die Bürgerinnen und Bürger an die Kollegen beim Kreis Düren verweist. Die beiden Verwaltungen stehen in engem Austausch miteinander. 2.3 Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln GVD Schmühl teilt mit, dass die Gemeinde verpflichtet ist, ihren Flächennutzungsplan nach über 20 Jahren neu aufzustellen und hält es für sinnvoll, die Beratungen hierzu frühzeitig zu beginnen. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll durch ein Fachbüro begleitet werden. Entsprechende Planungskosten sind im kommenden Haushalt einzustellen. -43. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung AM Kern erklärt, dass er es für sehr wichtig hält, dass Gesetzesänderungen bzgl. Lärmimmissionen, speziell für Körperschall, in das Verfahren miteinbezogen werden, bevor frühzeitige Entscheidungen im Nachhinein bereut werden. GVD Schmühl erläutert, dass dies nur im Rahmen der Erteilung der BImSch-Genehmigung erfolgen kann. Nach Erteilung einer BImSch-Genehmigung ist eine Verschärfung der einzuhaltenden Lärmwerte nicht mehr möglich. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans sind die derzeit geltenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden. Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m festschreibt, beschlossen. Beratungsergebnis: 4. 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung beschlossen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die WindkraftKonzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung -55. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“; Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung AM Heidbüchel trägt vor, dass es aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen und dem Ausschuss nicht möglich ist, alle Unterlagen durchzulesen und sich seine persönliche Meinung zu bilden. Er fragt an, ob eine Vertagung des Beschlusses negative Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau hat. GVD Schmühl teilt mit, dass dies nicht der Fall ist. Die Ausschussmitglieder stimmen einer Vertragung um eine Sitzungsrunde einstimmig zu. Beschlussvorschlag: Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt. Beratungsergebnis: 6. zurückverwiesen Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau Hier: Aufstellungsbeschluss Vorlage: 15/2016 AM Heidbüchel erläutert, dass die Verkehrsproblematik ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Handlungskonzepts ist. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass dieses Konzept inhaltlich nicht mit dem angestrebten Verkehrsgutachten der RWTH kollidiert, um doppelte Ausgaben zu vermeiden. Alle Fraktionen sollten ihre Vorschläge in Ruhe überlegen und besprechen. Außerdem ist es erforderlich, dass sich die Gewerbetreibenden etwas mehr in dieses Thema einbringen. AV Kaptain erklärt, dass das Verkehrsgutachten der RWTH großräumiger ausgerichtet ist, während sich das integrierte Handlungskonzept auf den Verkehr im Zentralort Kreuzau bezieht. GVD Schmühl ergänzt, dass das integrierte Handlungskonzept verkehrstechnisch auf dem Gutachten der RWTH aufbaut und definitiv nicht mit diesem identisch ist. AM Nolten trägt vor, dass vor allem die Aspekte Tourismus und Kultur nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung sollte in Erfahrung bringen, ob es diesbezüglich noch andere Optionen oder Vorstellungen gibt. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, heute über Punkt 1 des Beschlussvorschlags abzustimmen und weitere Details sowie die Auftragsvergabe in der nächsten Sitzungsrunde zu beschließen. AV Kaptain erweitert den Beschlussvorschlag um Nr. 2. Dem stimmen die Ausschussmitglieder einstimmig zu. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird beschlossen. 2. Eine genauere Präzisierung des Untersuchungsaufbaus wird in der nächsten Sitzungsrunde beschlossen. -6Beratungsergebnis: 7. einstimmig Anfragen AM Böcking fragt an, ob an der Eifelstraße, Einmündung zur Hauptstraße, die ersten beiden Parkplätze an beiden Seiten gesperrt werden können, da die geringe Breite zu Verkehrsproblemen führt. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. AM Heidbüchel fragt an, ob bei Genehmigungen zur Produktionserhöhung der Firmen Metsä Tissue und Niederauer Mühle geprüft wird, ob der Kanal ausreichend dimensioniert ist, um die anfallende Abwassermenge abzuführen. GVD Schmühl erklärt, dass beide Direkteinleiter in den Sammler des WVER besitzen und die Gemeinde Kreuzau nicht abwasserbeseitigungspflichtig für beide Firmen ist. Die Zuständigkeit obliegt dem WVER. AM Kern fragt an, warum auf der Dürener Straße in Richtung Bahnhofstraße ein Verbotsschild für LKW steht, in der Gegenrichtung (Mühlengasse/Hauptstraße) dieses Schild jedoch fehlt. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. -7B. Nichtöffentliche Sitzung