Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
170 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
16.03.16, 13:06
Aktualisiert
16.03.16, 13:06
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 08.03.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Balen, Yvonne
2. Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hüttl, Detlef
8. Jansen, Wilfried
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Schmidt, Stefan, vertritt Macherey, Peter
13. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Hohn, Astrid
14. Schroeteler, Rolf
15. Stoffels, Björn, vertritt Lüttgen, Wolfgang
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. AL Gottstein
3. VA Becker
Es fehlen
1. Hohn, Astrid
2. Lüttgen, Wolfgang
3. Macherey, Peter
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:20 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2015
2.2
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2015
2.3
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
3.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
5.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3
(1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
6.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
8.
Mitteilungen
9.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Auftragsvergabe
Vorlage: 16/2016
10.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Frau S. aus Kreuzau fragt an, aus welchem Grund die Baumaßnahme zwischen Kreuzau und
Üdingen in den Jahren 2006 und 2013 abgelehnt, jedoch nun genehmigt wurde.
AV Kaptain erläutert, dass die politischen Gremien dieses Mal andere Schwerpunkte gesehen und
somit die Einleitung des Planverfahrens beschlossen haben.
GVD Schmühl ergänzt, dass die Öffentlichkeit im Rahmen dieses Verfahrens das Recht hat, eine
Stellungnahme abzugeben, die in die politischen Beratungen einfließt.
Frau Böhm aus Kreuzau fragt an, warum bei allen Anhörungsverfahren zur Kapazitätserhöhung
der Niederauer Mühle die vorhandene Problematik mit dem WVER-Sammler außer Acht gelassen
wurde.
GVD Schmühl erklärt, dass die Sanierung des Sammlers des WVER aufgrund seines hohen
Alters und unabhängig von der Durchflussmenge notwendig ist. Ein direkter Zusammenhang
zwischen den Genehmigungsverfahren der Papierfabrik mit der starken Auslastung des WVERSammlers sei nicht herzustellen.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilungen:
AL Gottstein trägt vor, dass der Bauantrag zur „Errichtung eines Stallgebäudes für
Neuweltkameliden“ in Üdingen zurückgezogen wurde. Die Gründe hierfür sind der Verwaltung
nicht bekannt.
2.1
Baulückenkataster;
hier: Fortschreibung zum 31.12.2015
GVD Schmühl teilt mit, dass zum Ratsbeschluss zur Baulücken-Aktivierung die umfassenden
Vorarbeiten durch die Verwaltung abgeschlossen worden sind, sodass die Baulückeneigentümer
zeitnah angeschrieben werden können.
2.2
Wohnungsbauförderung innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau im Jahre 2015
AM Nolten regt an, dass die Verwaltung in Kreuzau die Beratungstätigkeiten für Bürgerinnen und
Bürger zum öffentlich geförderten Wohnungsbau an den Kreis Düren übergeben könne, da diese
ausgewiesene Fachleute haben, die sich in diesem Bereich ein tiefes Fachwissen angeeignet
haben.
GVD Schmühl merkt an, dass die Verwaltung bereits heute die Bürgerinnen und Bürger an die
Kollegen beim Kreis Düren verweist.
Die beiden Verwaltungen stehen in engem Austausch miteinander.
2.3
Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
GVD Schmühl teilt mit, dass die Gemeinde verpflichtet ist, ihren Flächennutzungsplan nach über
20 Jahren neu aufzustellen und hält es für sinnvoll, die Beratungen hierzu frühzeitig zu beginnen.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll durch ein Fachbüro begleitet werden.
Entsprechende Planungskosten sind im kommenden Haushalt einzustellen.
-43.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach
§§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
§ 4a (3) BauGB
Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung
AM Kern erklärt, dass er es für sehr wichtig hält, dass Gesetzesänderungen bzgl.
Lärmimmissionen, speziell für Körperschall, in das Verfahren miteinbezogen werden, bevor
frühzeitige Entscheidungen im Nachhinein bereut werden.
GVD Schmühl erläutert, dass dies nur im Rahmen der Erteilung der BImSch-Genehmigung
erfolgen kann. Nach Erteilung einer BImSch-Genehmigung ist eine Verschärfung der
einzuhaltenden Lärmwerte nicht mehr möglich. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
sind die derzeit geltenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden.
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der
landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe
der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m
festschreibt, beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Steinkaul“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren
nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 59/2012 5. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den in den beigefügten Analgen 5 und 6 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den
Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“ wird als Satzung
beschlossen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung bekannt zu machen, wenn die WindkraftKonzentrationszone D aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft
erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung
-55.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle
GmbH“;
Hier: Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach
§§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 5. Ergänzung
AM Heidbüchel trägt vor, dass es aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der Veröffentlichung
der Sitzungsunterlagen und dem Ausschuss nicht möglich ist, alle Unterlagen durchzulesen und
sich seine persönliche Meinung zu bilden. Er fragt an, ob eine Vertagung des Beschlusses
negative Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau hat.
GVD Schmühl teilt mit, dass dies nicht der Fall ist.
Die Ausschussmitglieder stimmen einer Vertragung um eine Sitzungsrunde einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
Die in den beigefügten Anlagen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB wird gefolgt. Der Bebauungsplanentwurf wird dementsprechend geändert bzw. ergänzt.
Beratungsergebnis:
6.
zurückverwiesen
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeps für den Zentralort Kreuzau
Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage: 15/2016
AM Heidbüchel erläutert, dass die Verkehrsproblematik ein wesentlicher Bestandteil des
integrierten Handlungskonzepts ist. Aus diesem Grund sollte man darauf achten, dass dieses
Konzept inhaltlich nicht mit dem angestrebten Verkehrsgutachten der RWTH kollidiert, um
doppelte Ausgaben zu vermeiden. Alle Fraktionen sollten ihre Vorschläge in Ruhe überlegen und
besprechen. Außerdem ist es erforderlich, dass sich die Gewerbetreibenden etwas mehr in dieses
Thema einbringen.
AV Kaptain erklärt, dass das Verkehrsgutachten der RWTH großräumiger ausgerichtet ist,
während sich das integrierte Handlungskonzept auf den Verkehr im Zentralort Kreuzau bezieht.
GVD Schmühl ergänzt, dass das integrierte Handlungskonzept verkehrstechnisch auf dem
Gutachten der RWTH aufbaut und definitiv nicht mit diesem identisch ist.
AM Nolten trägt vor, dass vor allem die Aspekte Tourismus und Kultur nicht berücksichtigt werden.
Die Verwaltung sollte in Erfahrung bringen, ob es diesbezüglich noch andere Optionen oder
Vorstellungen gibt.
Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig zu, heute über Punkt 1 des Beschlussvorschlags
abzustimmen und weitere Details sowie die Auftragsvergabe in der nächsten Sitzungsrunde zu
beschließen.
AV Kaptain erweitert den Beschlussvorschlag um Nr. 2. Dem stimmen die Ausschussmitglieder
einstimmig zu.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau wird
beschlossen.
2. Eine genauere Präzisierung des Untersuchungsaufbaus wird in der nächsten
Sitzungsrunde beschlossen.
-6Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Anfragen
AM Böcking fragt an, ob an der Eifelstraße, Einmündung zur Hauptstraße, die ersten beiden
Parkplätze an beiden Seiten gesperrt werden können, da die geringe Breite zu
Verkehrsproblemen führt.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
AM Heidbüchel fragt an, ob bei Genehmigungen zur Produktionserhöhung der Firmen Metsä
Tissue und Niederauer Mühle geprüft wird, ob der Kanal ausreichend dimensioniert ist, um die
anfallende Abwassermenge abzuführen.
GVD Schmühl erklärt, dass beide Direkteinleiter in den Sammler des WVER besitzen und die
Gemeinde Kreuzau nicht abwasserbeseitigungspflichtig für beide Firmen ist. Die Zuständigkeit
obliegt dem WVER.
AM Kern fragt an, warum auf der Dürener Straße in Richtung Bahnhofstraße ein Verbotsschild für
LKW steht, in der Gegenrichtung (Mühlengasse/Hauptstraße) dieses Schild jedoch fehlt.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
-7B. Nichtöffentliche Sitzung