Daten
Kommune
Bedburg
Größe
158 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg, ...
1.
Evonik Industries, Marl,
… die Stellungnahme
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
zur Kenntnis zu neh03.03.15
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
men.
2.
Erftverband, Bergheim,
… die Stellungnahme
Gegen die Inhalte des v. g. bestehen aus wasser- Entfällt.
zur Kenntnis zu neh11.03.2015
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
men.
keine Bedenken.
3.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum,
17.03.2015
Entfällt.
Gegen die Planung haben wir keine Bedenken.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik
so früh wie möglich und schriftlich angezeigt werden.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
4.
Westnetz GmbH, Dortmund, 03.03.2015
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Die uns zugesandten Planunterlagen haben wir an
Entfällt.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg, ...
das Regionalzentrum Westliches Rheinland, Neue
Jülicher Straße 60, 52353 Düren, weitergereicht.
Bezüglich der Anlagen des Verteilnetzes (Mittel-,
Niederspannung- und Fernmeldenetz sowie Umspannanlagen) bekommen Sie von dort aus gegebenenfalls weitere Nachricht.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRWS-LK-TM, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund.
5.
Westnetz GmbH, Bergheim, 09.03.2015
Entfällt.
In Ihrem Schreiben vom 3.3.2015 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer
Versorgungsleitungen erfolgt nach Auftragserweiterung durch den jeweiligen Kunden.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen
unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten –Teilbereich an der Brauereistraße – Stellungnahmen aus der Offenlage gemäß §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg, ...
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
6.
Stadt Grevenbroich, Grevenbroich, 24.03.2015
Gegen die o. g. Planung bestehen von Seiten der
Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
7.
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft, Bergheim,
24.03.2015
Entfällt.
Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich
der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4
b/Kirchherten – Teilgebiet an der Brauereistraße in
Kirchherten – keine Bedenken oder Anregungen.
8.
Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund,
24.03.2015
Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie
folgende Hinweise:
Das o.a. Bebauungsplangebiet befindet sich über
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Kirchherten 5“, im Eigentum der RWE Power AG,
Stüttgenweg 2, 50935 Köln.
Ferner liegt das Plangebiet über dem Feld der
Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken „Rheinland“.
Inhaberin der Erlaubnis ist die Wintershall Holding
GmbH in Kassel. Eine Erlaubnis gewährt das befristete Recht zur Aufsuchung des Bodenschatzes
„Kohlenwasserstoffe“ innerhalb der festgelegten
Feldesgrenzen. Unter dem „Aufsuchen“ versteht
man Tätigkeiten zur Feststellung (Untersuchung)
des Vorhandenseins und der Ausdehnung eines
Entfällt.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
Die RWE Power AG sowie der Erftverband sind wie … die Stellungnahme
empfohlen im Bauleitplanverfahren beteiligt worden. zur Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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Bodenschatzes. Eine Erlaubnis zu gewerblichen
Zwecken dient lediglich dem Konkurrenzschutz
und klärt in Form einer Lizenz nur grundsätzlich,
welcher Unternehmer in diesem Gebiet Anträge
auf Durchführung konkreter Aufsuchungsmaßnahmen stellen darf.
Eine erteilte Erlaubnis gestattet noch keinerlei
konkrete Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungsbohrungen, so dass Umweltauswirkungen in diesem Stadium allein aufgrund einer Erlaubnis nicht
hervorgerufen werden können. Konkrete Aufsuchungsmaßnahmen wären erst nach weiteren
Genehmigungsverfahren, den Betriebsplanzulassungsverfahren, erlaubt, die ganz konkret das „Ob“
und „Wie“ regeln. Vor einer Genehmigungsentscheidung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften eine Beteiligung von ggf. betroffenen
Privaten, Kommunen und Behörden. Des Weiteren
werden ausführlich und gründlich alle öffentlichen
Belange – insbesondere auch die des Gewässerschutzes – geprüft, ggf. in einem separaten wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat im
Bergwerksfeld „Kirchherten 5“ kein Abbau von
Mineralien stattgefunden. Darüber hinaus weise
ich darauf hin, dass in Bedburg-Kirchherten in der
Vergangenheit Mergel abgebaut worden ist. Entsprechende Unterlagen liegen hier nicht vor. Ich
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Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg, ...
empfehle Ihnen daher, für weitere Informationen
eine entsprechende Anfrage an das Ingenieurbüro
Vogt, Hauptstr. 3b in 50181 Bedburg-Altkaster zu
richten.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
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Stellungnahme
Abwägung
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Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen diesbezüglich zu künftigen
Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG,
Stüttgenweg 2 in 50935 Köln sowie für konkrete
Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen, falls nicht
bereits geschehen. Ein Hinweis auf die Grundwasserproblematik wurde bereits in der Begründung
und den Textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Abschließend möchte ich Sie bitten, Ihren E-MailVerteiler zu ändern und bei zukünftigen Beteiligungen ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse
verwenden:
registratur-do@bra.nrw.de
9.
Unitymedia NRW GmbH,
Kassel, 16.03.2015
Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Entfällt.
Planung haben wir keine Einwände.
Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht
geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an.
… die Stellungnahme
zur Kenntnis zu nehmen.
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10.
PLEdoc GmbH, Essen,
Entfällt.
… die Stellungnahme
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen
zur Kenntnis zu neh09.03.2015
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
men.
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
-
-
-
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
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Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
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Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
11.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 09.04.2015
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden aus wasserwirtschaftlicher
Sicht folgende Anregungen geäußert:
Wasserwirtschaft
Es bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft keine
Bedenken.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken
Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer
schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage
sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus
dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort
Aufgrund der Kleinteiligkeit der zusätzlichen Bebau- … die Stellungnahme
ung ist eine getrennte Niederschlagswasserentwäs- zur Kenntnis zu nehserung nicht wirtschaftlich darstellbar und ein An- men.
schluss an das unmittelbar am Plangebiet vorhandene Mischwasserkanalnetz vertretbar. Die Einhaltung der Richtlinien hinsichtlich Gewässereinleitungen wird in den jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigungen der Abwasserbehandlungsanlagen
sichergestellt.
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zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass
nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an
allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt.
Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem
Fall zu prüfen.
Eine Nutzung des Niederschlagswassers als
Brauchwasser ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht
sinnvoll, muss jedoch auch unter hygienischen
Gesichtspunkten geprüft werden. Falls doch eine
Versickerungsanlage oder eine Regenrückhaltung
geplant wird, so ist im Vorfeld meine Untere Wasserbehörde zu informieren.
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den
Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen.
Die Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten.
Auskunft erteilt Frau Schröder, Telefon 02271 83
4729
Ansonsten werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht.
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