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Beschlussvorlage (BP 4b Kirchherten - Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
384 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (BP 4b Kirchherten - Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

95 151 150 156 484 29 149 148 93 18 513 139 128 15 485 154 20 16 a 21 26 146 .4 Nr Hs 55 1 1 6 c 136 1 13 ENTWURF 1 460 11 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Br eit 133 eS 380 132 459 130Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 2. 2 511 7 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist der Mittelpunkt des in der Planzeichnung eingezeichneten, am Rande des Plangebiets in der Brauereistraße gelegenen Kanaldeckels. 2.2 Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. 3. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 53 a 307 2 339 3 476 10 344 515 tra ß e 34 WA 379 0,4 4. 2 Wo II 364 ED TH 4,90 FH 11,00 5. 498 ,0 # 14 3505.2 3 Mü h le 14 391 41 11 419 eis ße en f 406 20 410 442 Satzungsbeschluss 447 487 Offenlage Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung beschlossen worden. Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB 489 vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich 453 bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 3. 412 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses .31 Nr Hs Flurstücksgrenze 548 Baugrenze nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig ED Flurstücksnummer 21 440 492 5 431 _______________________________ (Bürgermeister) 430 429 H sN r.7 5. 439den ____________________ Bedburg, Bedburg, den ____________________ Gebäude mit Hausnummer Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter Bereich Art und Maß der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet 2 Wo Beschränkung der Zahl der Wohnungen 0,4 Grundflächenzahl II Niederschlagswasser Maximale Zahl der Vollgeschosse TH 4,90 Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.1) FH 11,00 Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl. Festsetzungen unter 2.1) Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 4b/Kirchherten Vorgartenbereich A KD Bezugspunkt Kanaldeckel (Lage nicht eingemessen) Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 4 r.2 N Hs r.9 sN r.9 sN H a 36 4. 441 449 H 359 3 Bauweise, Baugrenzen Flurgrenze Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 411 Der Satzungsbeschluss wurde am _______________ ortsüblich bekannt428 gemacht. 438 367 Kartengrundlage e ________________________________ (Bürgermeister) 50 m aß str ________________________________ 360 (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 40 ZEICHENERKLÄRUNG Bodendenkmäler un _______________________________ (ÖbVI) 463 20 Grundwasserabsenkung Za Bedburg, den _____________________ 443 14 22 Bedburg, den ____________________ 408 Offenlegungsbeschluss 33 192 Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. 8 10 Verkehrsflächen Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/ 9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 20 Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden. 12 413 18 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung361 mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. 448 2. 10 519 18 Aufstellungsbeschluss 6.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind 426zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig. 415 405 35 Planunterlage Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz' zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden. 26 4 22 ho 454 516 6.3 Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 422 407 6 Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten. 30 503 382 m 452 6.2 425 409 36 Ul 63/6 394 462 5 Hinweise 32 381 502 Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm, Krüppelwalm- oder versetzte Pultdächer mit einer Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden. 1. 15 520 6.1 0 79 416 34 421 a Am 37 399 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW) Maßstab 1:500 6.5 Innerhalb der Vorgartenbereiche sind Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedungen nicht zulässig. 420 365 15 39 63/5 361 417 366 460 24 424 418 367 tra 356 501 450 13 er 26 458 357 423 506 au 17 360 6. .51 Br 19 448 Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude abweichend von 5.2 neben der Nut zung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich. Nr 363 5.4 370 9 392 Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht für Doppelhaushälften. Hs 28 456 371 KD 500 454 393 2 Pütz 33 Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Fläche und bis zu 2,00 m hinter der rückwärtigen Baugrenze zulässig. 5.3 375 Gemarkung: Flur: r.53 30 43 447 5 A ,0 # 499 A Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). HsN # 3,0 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) r.55 # 3,0 392 Inhalt: HsN 340 - Teilgebiet an der Brauereistraße - Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 5.1 Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. 1 16 Bebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig. Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude. 376 512 371 ns Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt. 497 11 446 2.1 134 458 308 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO) Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht zulässig. 4 e 457 1. 6 tra ße 9 5 401 138 8 158 461 d 135 142 15 25 462 141 144 17 23 1 10 145 19 399 b Plangröße A1 (420 x 841) 12 475 400 a 127 14 398 137 147 .5 7 152 21 129 143 Nr 153 24 514 18 Hs 22 155 427 Erdbebengefährdung Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. Entwurf und Bearbeitung: Stand 22.01.2015 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen