Daten
Kommune
Bedburg
Größe
384 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
95
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29
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148
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513
139
128
15
485
154
20
16
a
21
26
146
.4
Nr
Hs
55
1
1
6
c
136
1
13
ENTWURF
1
460
11
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Br
eit
133
eS
380
132
459
130Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
2.
2
511
7
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzung der Trauf- und Firsthöhen gemäß Einschrieb bestimmt. Bezugshöhe der Höhenfestsetzungen ist der Mittelpunkt des in der Planzeichnung eingezeichneten, am
Rande des Plangebiets in der Brauereistraße gelegenen Kanaldeckels.
2.2
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Schnittlinie der Außenfläche der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut des Hauptdaches.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Bezugshöhe und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
3.
Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
53
a
307
2
339
3
476
10
344
515
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4.
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II
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ED
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FH 11,00
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41
11
419
eis
ße
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f
406
20
410
442
Satzungsbeschluss
447
487
Offenlage
Dieser Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg zur
Offenlage beschlossen.
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung beschlossen worden.
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
489
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________
ortsüblich
453
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
3.
412
Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses
.31
Nr
Hs
Flurstücksgrenze
548
Baugrenze
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
ED
Flurstücksnummer
21
440
492
5
431
_______________________________
(Bürgermeister)
430
429
H
sN
r.7
5.
439den ____________________
Bedburg,
Bedburg, den ____________________
Gebäude mit Hausnummer
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung Verkehrsberuhigter
Bereich
Art und Maß der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
2 Wo
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
0,4
Grundflächenzahl
II
Niederschlagswasser
Maximale Zahl der Vollgeschosse
TH 4,90
Maximale Traufhöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.1)
FH 11,00
Maximale Firsthöhe in Meter über Bezugspunkt (Regelung gemäß schriftl.
Festsetzungen unter 2.1)
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
4b/Kirchherten
Vorgartenbereich
A
KD
Bezugspunkt Kanaldeckel (Lage nicht
eingemessen)
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden.
4
r.2
N
Hs
r.9
sN
r.9
sN
H
a
36
4.
441
449
H
359
3
Bauweise, Baugrenzen
Flurgrenze
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
411
Der Satzungsbeschluss wurde am
_______________ ortsüblich bekannt428
gemacht.
438
367
Kartengrundlage
e
________________________________
(Bürgermeister)
50 m
aß
str
________________________________
360
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
40
ZEICHENERKLÄRUNG
Bodendenkmäler
un
_______________________________
(ÖbVI)
463
20
Grundwasserabsenkung
Za
Bedburg, den _____________________
443
14
22
Bedburg, den ____________________
408
Offenlegungsbeschluss
33
192
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
8
10
Verkehrsflächen
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschG NRW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/ 9039-0, Fax 02425/
9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
20
Dieser Plan ist gemäß § 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom ______________ aufgestellt worden.
12
413
18
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung361
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
448
2.
10
519
18
Aufstellungsbeschluss
6.4 Solar- und Fotovoltaikanlagen sind
426zulässig, sofern sie in die Dachkonstruktion und die Dacheindeckung integriert
werden. Eine zusätzliche Aufständerung ist nicht zulässig.
415
405
35
Planunterlage
Die Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala 'dunkelbraun' bis 'schwarz' oder 'grau' bis 'schwarz'
zulässig. Andere Farbtöne können als Ausnahme zugelassen werden.
26
4
22
ho
454
516
6.3
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen
ist der Wiederanstieg des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN
18195 'Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
422
407
6
Die Summe der Zwerchgiebel, Gauben, sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte darf zwei Drittel der jeweiligen Trauflänge nicht überschreiten.
30
503
382
m
452
6.2
425
409
36
Ul
63/6
394
462
5
Hinweise
32
381
502
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm, Krüppelwalm- oder versetzte Pultdächer mit einer
Dachneigung von 30 - 45° zugelassen. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis
zu einer Fläche von 1/3 der Gesamtgebäudegrundfläche sowie Nebenanlagen und Garagen dürfen auch mit einer
geringeren Dachneigung oder als Flachdach ausgeführt werden.
1.
15
520
6.1
0
79
416
34
421
a
Am
37
399
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauO NRW)
Maßstab 1:500
6.5 Innerhalb der Vorgartenbereiche sind Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedungen nicht zulässig.
420
365
15
39
63/5
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17
360
6.
.51
Br
19
448
Im Bereich zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der vorderen Baugrenze ist pro Gebäude abweichend von
5.2 neben der Nut zung der Garagenzufahrt die Anlage eines weiteren offenen Stellplatzes möglich.
Nr
363
5.4
370
9
392
Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. Dies gilt nicht
für Doppelhaushälften.
Hs
28
456
371
KD
500
454
393
2
Pütz
33
Überdachte Stellplätze, Stellplätze und Garagen sind innerhalb der überbaubaren Fläche und bis zu 2,00 m hinter
der rückwärtigen Baugrenze zulässig.
5.3
375
Gemarkung:
Flur:
r.53
30
43
447
5
A
,0
#
499
A
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548).
Gemeindeordnung NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
HsN
#
3,0
Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
r.55
#
3,0
392
Inhalt:
HsN
340
- Teilgebiet an der Brauereistraße -
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
5.1 Überdachte Stellplätze und Garagen müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen.
1
16
Bebauungsplan Nr. 4b / Kirchherten
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Gebäude zulässig.
Die Doppelhaushälfte gilt dabei als ein Gebäude.
376
512
371
ns
Die rückwärtigen Baugrenzen der überbaubaren Flächen dürfen für Terrassenüberdachungen und für verglaste
Wintergärten um maximal 2,00 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandflächen bleiben davon unberührt.
497
11
446
2.1
134
458
308
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
Allgemeines Wohngebiet (WA) (§ 4 BauNVO)
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) sind die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen nicht zulässig.
4
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457
1.
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9
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17
23
1
10
145
19
399
b
Plangröße A1 (420 x 841)
12
475
400
a
127
14
398
137
147
.5
7
152
21
129
143
Nr
153
24
514
18
Hs
22
155
427
Erdbebengefährdung
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse S gemäß der 'Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland NRW', Juni 2006.
Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
Entwurf und Bearbeitung:
Stand 22.01.2015
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen