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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
65 kB
Datum
08.03.2016
Erstellt
16.03.16, 13:06
Aktualisiert
16.03.16, 13:06
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier:
          1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach  
              §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
          2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem.
              § 4a (3) BauGB)

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BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 08.03.2016 TOP Betreff 3. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) BauGB Vorlage: 58/2012 5. Ergänzung Beschluss: 1. Den in den beigefügten Analgen 1 und 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gefolgt. 2. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans gem. § 4a (3) Satz 1 BauGB wird aufgrund der landesplanerischen Verfügung vom 16.12.2015, die eine maximal zulässige Gesamthöhe der geplanten Windenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans von 175 m festschreibt, beschlossen. Beratungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung