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Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
102 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
13.09.11, 06:43
Aktualisiert
13.09.11, 06:43
Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Fröbelschule - Aktueller Sachstand)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 201/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen - 65 - Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Fröbelschule - Aktueller Sachstand Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum - 65 01.09.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 201/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 26.08.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Fröbelschule - Aktueller Sachstand Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis Sachdarstellung: 1. Problem Die Schülerzahl in der Fröbelschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, betrug im Schuljahr 2004/2005 noch 103, im Schuljahr 2009/2010 66, und im vergangenen Schuljahr wurden noch 59 Schüler/innen sonderpädagogisch gefördert. Die Schulentwicklungsplanung geht für 2015 von einer Schülerzahl von 69 aus, hatte aber für das Schuljahr 2010/2011 noch 79 prognostiziert. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an und fordert die Vertragsstaaten auf, ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Menschen mit Behinderungen sollen demnach nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen, sondern wenn möglich in die allgemeinen Schulen integriert werden. Das Land muss ein entsprechendes Konzept durch Rechtsverordnung zu § 20 des Schulgesetzes (SchulG), der sich mit den Orten der sonderpädagogischen Förderung befasst, regeln. In Wesseling nahmen bereits im vergangenen Schuljahr in der Johannes-Gutenberg-Schule 14 und in der Goetheschule 20 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Gemeinsamen Unterricht teil. Mit Schreiben vom 29.06.2011 weist die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde darauf hin, dass für das Schuljahr 2011/2012 derzeit 53 Anmeldungen für die Fröbelschule vorliegen. Der Mindestfrequenzrichtwert würde damit deutlich unterschritten und hier bestehe nunmehr Handlungsbedarf. 2. Lösung Bezüglich der Bestandsgefährdung der Fröbelschule wurde bereits am 12.03.2010 bei der Bezirksregierung ein Gespräch geführt, an dem neben der Verwaltung auch der Leiter der Fröbelschule, Herr Michael Fuhr, teilgenommen hat. Die Schule hat dann ein Konzept entwickelt und den Antrag gestellt, die Fröbelschule um die Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ zu erweitern, zum einen, um die Schule zu stabilisieren und zum andern Wesselinger Förderschulkinder, die entsprechende Förderschulen in Frechen und Hürth besuchen, am Ort zu halten und ihnen lange Wege zu ersparen. Aus der Stadt Wesseling besuchten im vergangenen Schuljahr 22 Schüler/innen eine Förderschule in Frechen mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und 13 Schüler/innen eine Förderschule in Hürth mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“. Auch eine Anreicherung mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ wurde vom Leiter der Fröbelschule für denkbar gehalten. Daraufhin wurde im Dezember des vergangenen Jahres die Stellungnahme des Schulentwicklungsplaners eingeholt: „Zu den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Förderschule Wesseling können aus heutiger Sicht aus mehreren Gründen kaum mehr verlässliche Aussagen gewagt werden. Es ist gegenwärtig noch völlig offen, in welchem Zeitablauf und in welchem Umfang Schritte zur Inklusion realisiert werden und damit den Fortbestand der klassischen Form der (kommunalen) Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ grundsätzlich in Frage zu stellen. Zur Zeit sind auf Kreisebene und von Seiten der Schulaufsicht noch keine Entscheidungen erkennbar; sie werden wohl auch nicht so bald zu erwarten sein. Mit dem Aufbau von zukünftigen Kompetenzzentren im Zuge der Inklusion (Diagnose, Beratung, Prävention) werden im Kreis jedoch periphhere Standorte wie Wesseling sicherlich sehr geringe Chancen haben. Die Frage zur Erweiterung des Schulangebotes um weitere Förderschwerpunkte kann auch eher nur zurückhaltend beantwortet werden. So zeigen die beiden Beispiele einer Verbundschule im Kreis, dass der Förderschwerpunkt „Lernen“ auch dort den weit überwiegenden Teil der Schülerschaft umfasst (Hürth 83 %, Frechen 76 %). Bei einem zukünftig zu erwartenden Schülerbestand der Förderschule Wesseling von maximal 60 Schülern (Schulentwicklungsplan Weseling, aktueller Schulentwicklungsplan des Kreises) dürften daher zusätzliche Schüler anderer Förderschwerpunkte kaum zur Standortsicherung reichen. Insofern wird von dem Schritt zu einer Förderverbundschule abgeraten. Außerdem sind solche Schritte zu einer Förderverbundschule vor dem Hintergrund beziehungsweise auf dem Wege der notwendigen und gewollten Inklusion letztlich als kontraproduktiv zu betrachten; Ziel soll es sein, behinderte Kinder wohnortnah in die Regelschule zu integrieren und nicht diese allein zur Standortsicherung einer eigentlich abzubauenden Förderschule weiterhin zu separieren.“ Eine Stellungnahme des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis als untere Schulaufsichtsbehörde erfolgte dann auf Anforderung mündlich durch die zuständige Schulamtsdirektorin, Frau Hedwig Imhoff. Sie verwies auf die zukünftigen Besprechungen auf Kreisebene in Sachen Inklusion, in der die Problematik im Förderschulbereich angesprochen werden soll. Was die Situation in Wesseling angehe, so sei die Inklusion zur Umsetzung der angesprochenen UN-Konvention nicht mehr aufzuhalten. Eine Anreicherung der Fröbelschule um die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ – wie von der Schule – beantragt würde dem politischen Willen widersprechen und sei daher kontraproduktiv. Dem Landtag NRW liegt nunmehr ein Antrag der Fraktionen der SPD, der Bündnis90/Die Grünen und der CDU vor, in dem folgende Forderungen gestellt werden: - Vornahme einer Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung zur Umsetzung der UNKonvention im schulischen Bereich unter intensiver Einbeziehung aller Beteiligten (Kommunale Spitzenverbände, Landschaftsverbände, Kirchen, Eltern, Elternverbände), - Entwicklung eines Transformationskonzeptes zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW mit dem Ziel, die sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen zu gewährleisten, - Schaffung der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen schrittweisen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichtes an allen Schulformen und möglichst zeitnahe Darlegung in einem Inklusionsplan, - Aktive Beratung und Unterstützung de Schulen und Schulträger bei der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichtes und integrativer Lerngruppen, - Auflegung einer Initiative zur Beförderung der Akzeptanz des Gemeinsamen Unterrichtes an allen Schulformen und in der Öffentlichkeit , - Vorlage eines Entwurfes der Landesregierung über den schulischen Bereich hinaus für ein umfassendes Inklusionsgesetz für alle Lebensbereiche. Die bereits angesprochene Besprechung im Kreishaus zur Entwicklung der Förderschullandschaft im Kreis hat mit den Schulverwaltungen aller kreisangehörigen Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis und der Schulaufsicht stattgefunden. Hierbei wurde bestätigt, dass die Erweiterung um zusätzliche Förderschwerpunkte den Inklusionsplanungen der Landesregierung entgegensteht. Es sollte die weitere Entwicklung im bevorstehenden Inklusionsgesetz, das auch die finanziellen Ausgleichszahlungen an die Kommunen regeln soll, abgewartet werden. Die Bezirksregierung würde in der derzeitigen Situation auch nicht bestehende Förderschulen wegen rückläufiger Schülerzahlen schließen. Auch das als Pilotprojekt laufende Modell eines Kompetenzzentrums läuft 2013 aus. Weitere Anträge werden hierzu nicht zugelassen. In der Lehrerkonferenz der Fröbelschule wurde seitens der Verwaltung dann mitgeteilt, dass die Inklusionsplanungen des Landes einer positiven Entscheidung über den Antrag der Schule auf Aufnahme zusätzlicher Förderschwerpunkte entgegenstehe. In der Schulkonferenz der Fröbelschule wurde am 10.01.2011 einstimmig beschlossen, den gestellten Antrag an die Stadt auf Erweiterung von Förderschwerpunkten zurückzustellen. Am 30.05.2011 sprach Herr Fuhr bei der Stadtverwaltung vor und brachte erneut sein Anliegen vor, zur Stabilisierung der Schule die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, Sprache“, aber auch „Geistige Entwicklung“ zu stabilisieren. Er habe diesbezüglich auch positive Signale seitens der Bezirksregierung erhalten, was verwunderlich ist, denn die Bezirksregierung müsste ja eigentlich die Inklusionsbemühungen des Landes unterstützen. In einer weiteren Arbeitsgruppensitzung beim Rhein-Erft-Kreis in Sachen „Inklusion“ am 20.07.2011 wurde seitens der Stadt Wesseling auf die Situation in der Fröbelschule hingewiesen, dass Anträge auf Erweiterung von zusätzlichen Förderschwerpunkten ja den Inklusionsplanungen entgegenstünden, aber die Bezirksregierung in der derzeitigen Situation keine Förderschulen schließen werde. Um so überraschender sei es dann, dass die Bezirksregierung durch ein Schreiben an die Stadt (s. o.) Handlungsbedarf angemahnt habe. Die zuständige Schulrätin für die Schulaufsicht erklärte daraufhin, dass der Stadt ja wohl die Schülerzahlgrenzen bekannt seien, wann eine Schule ihre Existenzberechtigung verlieren würde und dann die Pflicht habe, zu handeln. 3. Alternativen Der Rhein-Erft-Kreis hat einen Antrag an die Stadt gestellt, Räumlichkeiten der Fröbelschule anzumieten, da die Maria-Montessori-Schule in Brühl, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, ausgelastet ist. Nachdem Ortsbegehungen in der Fröbelschule durchgeführt wurden und mit dem Leiter der Fröbelschule freie Kapazitäten abgestimmt wurden, fand am 04.08.2011 eine Besprechung mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises statt. Voraussetzung für die Unterbringung zweier Klassen der Berufspraxisstufe der Förderschule aus Brühl sind einige behindertengerechte Umbauten am Gebäude der Fröbelschule, insbesondere der Einbau eines Fahrstuhls und der Umbau von Klassenräumen und Toilettenanlagen, für die nach einer Kostenschätzung des Hochbauamtes des Rhein-Erft-Kreises insgesamt ein Betrag in Höhe von 315.000 € aufgebracht werden muss. Die Kosten dafür würde der Kreis übernehmen, der dann aber davon ausgeht, dass die Stadt ihm die Räumlichkeiten mietfrei überlässt. In dieser Zeit würde der Kreis lediglich die Bewirtschaftungskosten tragen. Würde ein Mietpreis von 5 € je m² angesetzt, und würden die Umbaukosten in voller Höhe über die Miete abgegolten, hätte der Kreis in den ersten 7,5 Jahren keine Miete zu entrichten. Eine Anrechnung der gesamten Umbaukosten auf die Miete erscheint aber nicht gerechtfertigt, da die Stadt nicht von allen Umbaumaßnahmen zwingend Vorteile hat. Der Kreis benötigt auch Nutzungszeiten in der Sporthalle Mainstr. und würde dafür auch Mietzahlungen leisten. Ein Mietvertrag mit dem Kreis würde eine Verwertung des Gebäudes der Fröbelschule bei einer evtl. Schließung der Schule erschweren. Der Kreis schließt aber nicht aus, dass künftig noch weitere Räume für die Maria-Montessori-Schule benötigt werden. Bei Überlassung der Räumlichkeiten der Fröbelschule an Externe besteht dann kein Spielraum mehr für die Anreicherung mit weiteren Förderschwerpunkten oder für anderweitige Nutzung durch die Stadt. 4. Finanzielle Auswirkungen Das Haushaltsbuch 2011 weist im Teilergebnisplan für die Fröbelschule jährliche Personalaufwendungen in Höhe von 72.800 € und Sachaufwendungen für den Schulbetrieb in Höhe von 19.700 € aus. Für Unterhaltung und Bewirtschaftung des Grundstückes und der baulichen Anlagen entstehen in 2011 Kosten in Höhe von insgesamt 82.300 €,