Daten
Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9-41/2015
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
24.03.2015
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in der Anlage aufgelisteten
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die
Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die Positionen im Haushaltsplan
des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen Ansatz).
Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden
entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragung geregelt.
In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 30.08.2013 zur Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzeptes wird mehrfach auf einen Erlass des Innenministers zur Regelung
von Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung verwiesen. Hierin wird ausgeführt, dass
es im Rahmen der Konsolidierung erforderlich ist, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar
nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen.
Dieser Maßgabe wurde bei den in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen
Rechnung getragen.
Die aus bestehenden Verbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2014 notwendig werdenden
Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von Auszahlungen (aufgrund von in 2014 verbuchten
Rechnungen, die i.d.R. aufgrund der Zahlungsziele erst im Haushaltsjahr 2015 zur Auszahlung
gelangen) werden entweder zur nächsten Sitzung des Rates, spätestens im Zuge der Zuleitung
des Entwurfs des Jahresabschlusses dem Rat vorgelegt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 11.03.2015
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachbereichsleister
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-41/2015
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-41/2015
Sitzungsvorlage
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