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Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
11.03.15, 18:02
Aktualisiert
11.03.15, 18:02
Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-41/2015 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 24.03.2015 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in der Anlage aufgelisteten Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO i.V.m. der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden Ermächtigungen übertragen, erhöhen sie die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres (zum so genannten fortgeschriebenen Ansatz). Mit der Dienstanweisung über die Regelung der Ermächtigungsübertragungen wurden entsprechend des § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragung geregelt. In der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 30.08.2013 zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes wird mehrfach auf einen Erlass des Innenministers zur Regelung von Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung verwiesen. Hierin wird ausgeführt, dass es im Rahmen der Konsolidierung erforderlich ist, von Ermächtigungsübertragungen möglichst gar nicht oder nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen. Dieser Maßgabe wurde bei den in der Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen Rechnung getragen. Die aus bestehenden Verbindlichkeiten zum Stichtag 31.12.2014 notwendig werdenden Ermächtigungsübertragungen zur Leistung von Auszahlungen (aufgrund von in 2014 verbuchten Rechnungen, die i.d.R. aufgrund der Zahlungsziele erst im Haushaltsjahr 2015 zur Auszahlung gelangen) werden entweder zur nächsten Sitzung des Rates, spätestens im Zuge der Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses dem Rat vorgelegt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 11.03.2015 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachbereichsleister Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-41/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-41/2015 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3