Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
257 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
16.02.16, 13:06
Aktualisiert
16.02.16, 13:06
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NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 11.02.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef, vertritt Winter, Heinrich
9. Iven, Axel
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16 Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. VfW Lenzen
4. VfW Wolfram
Es fehlen
Kammer, Jürgen
Winter, Heinrich
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungswünsche zur Tagesordnung bestehen. AM
Braks beantragt für seine Fraktion aufgrund von Beratungsbedarf, den TOP 8 von der TO zu
streichen und diesen um eine Sitzungsrunde zu verschieben. AM Dr. Nolten ist damit nicht
einverstanden und begründet seine Entscheidung. Da es sich um eine landesplanerische Anfrage
handele, sei ein Beschluss vor allem vor der Novellierung des GEP dringend geboten. Konkretere
Planungen würden sich aus einem späteren BP, falls ein solcher aufgestellt wird, ergeben. Er
schlägt vor, den TOP 8 im Ausschuss abzusetzen, diesen jedoch im Rat zu beraten. So sei es der
FDP-Fraktion möglich sich zur Ratssitzung erneute Gedanken zu machen. Herr Braks ist damit
einverstanden und zieht seinen Antrag zur Verschiebung um eine Sitzungsrunde zurück. Der AV
fragt abschließend die Ausschussmitglieder, ob sie mit der Absetzung des TOP 8 und der
Beratung im Rat einverstanden sind. Alle AM stimmen diesem Vorschlag zu.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Jahresrückblick nach Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes
3.
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung
4.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am
17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am
04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016
Vorlage: 6/2016
5.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und
Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015
Vorlage: 7/2016
6.
Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen
Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage: 8/2016
7.
33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
die Windkraft
Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3)
Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung
8.
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
9.
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg,
Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
10.
Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
11.
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
12.
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
13.
Verwendung der Sportpauschale 2016
Vorlage: 1/2016
-314.
Sportlerehrung 2016
Vorlage: 2/2016
15.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
16.
Mitteilungen
17.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Vorlage: 5/2016
18.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
2.1
Jahresrückblick nach Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes
BM Eßer erläutert die Inhalte der Vorlage und merkt an, dass in Kürze eine Information zu den
Schulungsterminen erfolgen werde. AM Dr. Nolten fragt den Sachstand des Moduls
„Fraktionssitzungsdienst“ ab. Herr Lenzen erläutert, dass das Modul erstmals auf der CeBit im
März vorgestellt werden soll und danach ein Einführungsdatum sowie Preise genannt werden
können. Herr Heidbüchel nutzt die Gelegenheit um sich bei der Verwaltung, insbesondere Herr
Lenzen, für die Umsetzung und Unterstützung bei der Einführung des papierlosen
Sitzungsdienstes zu bedanken.
3.
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung
Der AV geht auf Inhalte der Vorlage ein und bedankt sich bei allen Teilnehmern der gebildeten
„Arbeitsgruppe Friedhof“. Herr Dr. Nolten fragt den Ablauf bei einer Urnenbeisetzung ab und
erklärt seine Bedenken. Herr Wolfram erläutert den Ablauf an einem Beispiel und teilt mit, dass
diese Vorgehensweise zur Ausstellung einer Beisetzungsbescheinigung der Kommune laut
Bestattungsgesetz NRW vorgesehen sei. Herr Dr. Nolten merkt an, dass aus seiner Sicht eine
Kontrollmöglichkeit fehle. Herr Wolfram teilt mit, dass seine Fachabteilung sämtliche
angemeldeten Bestattungen in Kreuzau nachhalte. Es wird sich darauf verständigt, die
Gesamtzahl der Sterbefälle pro Jahr ermittelt werden soll.
BM Eßer teilt mit, dass das Thema Friedhof noch nicht abschließend behandelt sei, da in diesem
Jahr auch die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden müsse.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen
(Die Anlage wird der Original-Niederschrift beigefügt).
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um
Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des
Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016
Vorlage: 6/2016
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer
ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des
1)
Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
2)
3)
4)
-5Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen
Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden
und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015
Vorlage: 7/2016
BM Eßer fasst die Eckpunkte der Vorlage zusammen. AM Hohn teilt mit, dass sie mit der Vorlage
und dem Beschlussvorschlag nicht zufrieden sei. Sie stellt Ihren Standpunkt dar und zitiert die
Antwort des STGB NRW auf die Anfrage eines Kreuzauer Bürgers. BM Eßer erläutert, dass
bereits Zugänge geschaffen wurden und spricht die Kosten an. AM Dr. Nolten ergänzt, dass keine
Haushaltsmittel eingeplant wurden. Herr Kern spricht an, dass man neben dem Asylbereich auch
die Belange der Jugendlichen zu beachten habe. An deren Treffpunkten sollte WLAN existieren.
AM Heinrichs geht auf die Unterschiede zwischen Freifunk und einem WLAN-Hotspot ein. Frau
Hohn stellt fest, dass ihr die Vorgänge klar sind und sie sich auch vorstellen könne Freifunk an die
Kreuzauer Geschäfte heranzutragen. Dies könnte im Rahmen einer Pressemitteilung im Amtsblatt
erfolgen. Zudem bittet Sie um eine Aufstellung der Kosten im Asylbereich. Herr Heinrichs stellt
fest, dass die Verwaltung die künftige Vorgehensweise und Abwägung der Vor- und Nachteile
darstellen sollte. Ggf. ist auch ein geschlossenes WLAN (wie zu Hause) je Objekt denkbar. Herr
Heidbüchel unterstützt den Vorschlag von Herrn Heinrichs, bittet aber darum die stabile KDVZLösung in der Sporthalle Kreuzau einzurichten. AM Dr. Nolten bittet um Streichung der Worte „im
Rahmen der KDVZ-Lösung“ im Beschlussvorschlag der Verwaltung. Herr Steg merkt an, dass die
Betriebskosten nicht vergessen werden dürfen. Letztlich müsse man auch die ca. 25
angemieteten Unterkünfte berücksichtigen, in denen überwiegend Familien untergebracht sind.
BM Eßer lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bedarfsfall eine WLAN-Anbindung einzurichten, soweit Mittel
zur Verfügung stehen.
Beratungsergebnis:
6.
12 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen
Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen
Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage: 8/2016
Beschlussvorschlag:
Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka
und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig
zurückgewiesen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
7.
-633. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von
Konzentrationszonen für die Windkraft
Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a
(3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB
Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt zum geänderten Entwurf der 33. Änderung des
Flächennutzungsplans mit einer Höhenbegrenzung von 175 m für die WindkraftKonzentrationszone E im Ortsteil Thum die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3)
Satz 1 BauGB erneut durchzuführen und gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Beratungsergebnis:
8.
15 Stimmen dafür, 1 dagegen
Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen
Vorlage: 55/2015
An dieser Stelle wird auf die Änderung der TO zu Beginn der Sitzung verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur
Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische
Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes
mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird
aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Beratungsergebnis:
9.
zurückverwiesen in den Rat
Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389
Vorlage: 56/2015
Herr Heidbüchel erklärt, dass die SPD-Fraktion nicht mitwirkt. Eine Entscheidung werde jedoch in
der Ratssitzung erfolgen. BM Eßer erläutert, dass in der Ratssitzung zunächst über den
Verwaltungsvorschlag abgestimmt werden muss. Sollte dieser abgelehnt werden, ist ein neuer
Beschluss zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag werde kurzfristig den Fraktionen
übermittelt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger
Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige
Abgrenzung darstellt.
Beratungsergebnis:
5 Stimmen dafür, 6 dagegen, 5 Enthaltungen, unter Nichtmitwirkung
der SPD-Fraktion
10.
-7Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung;
hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB
Vorlage: 3/2016
Bezüglich des Sachverhaltes fragt AM Heidbüchel an, ob die Verwaltung mit der eingereichten
Begründung der Firma zufrieden sei. Herr Schmühl führt aus, dass leider keine konkrete
Beantwortung der Fragestellung erfolgt ist. Herr Kern erläutert sehr ausführlich seinen Standpunkt
und seine persönliche Auffassung zu dieser Angelegenheit. Herr Dr. Nolten erklärt, dass nach
einem Erfahrungsaustausch mit einer Dürener Firma, welche eine ähnliche Anlage nutzt, für Ihn
eine Plausibilität der Höhenangaben vorhanden sei. Herr Kern merkt an, dass es Ihm
grundsätzlich klar sei, dass aufgrund des Gewässerschutzes etwas getan werden müsse. Er
wehre sich aber dagegen alles Alternativlos zu beschließen. Herr Dr. Nolten stellt fest, dass die
offenen Fragen an die Bez. Reg. formuliert werden sollen. Herr Schmühl erläutert dem Ausschuss,
dass er darüber entscheiden müsse, ob eine solche Anlage städtebaulich vertretbar sei. Bei
Ablehnung ist eine Begründung zu liefern. Offene Frage können in der Stellungnahme gestellt
werden. Sollte bei Versagung der Gemeinde keine ausreichende Begründung vorliegen so kann
unter Umständen die Bez. Reg. über die Gemeinde hinweg entscheiden, falls es Rechtsfehler
gebe. Nach einer umfangreichen Aussprache wird festgehalten, dass die Firma bis zur
Ratssitzung alternative Lösungen aufführen soll, damit die Ratsvertreter/innen entsprechend über
die städtebaulichen Gesichtspunkte entscheiden können.
Herr Breuer merkt an, dass der Bau dieser Anlage erforderlich sei. Seiner Meinung nach sollte
eher eine funktionstüchtige Anlage mit 20m gebaut werden, als eine Anlage mit geringerer
Bauhöhe, welche ggf. nur problembehaftet funktioniere. Über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung wird abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der
Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der
Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin
werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt.
2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird
erteilt.
Beratungsergebnis:
11.
8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 6 Enthaltungen
Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau;
Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Dem Einbau von drei RWA-Anlagen zur Entrauchung sowie von vier neuen Türen in der
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Vorlage: 4/2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
14 Stimmen dafür, 2 dagegen
13.
-8Verwendung der Sportpauschale 2016
Vorlage: 1/2016
Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 47.283 Euro wird in
folgendem Umfang zugestimmt:
JVC Columbia 03 Drove e.V.
Gemeinde Kreuzau
Neuanschaffung eines Rasenmähers
Sanierungsarbeiten am Sportheim Kurt-HoeschKampfbahn
Erneuerung der Heizungsanlage und des Wasserspeichers
im Sportheim Drove
Gemeinde Kreuzau
3.240,21 €
22.000,00 €
9.000,00 €
Die Restmittel aus der Sportpauschale der Jahre 2015 und 2016 werden der zweckgebundenen
Rücklage zugeführt.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Sportlerehrung 2016
Vorlage: 2/2016
Beschlussvorschlag:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem
Gemeindesportverband wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Anfragen
Herr Heidbüchel fragt an, inwieweit dem ihm vorliegenden Auszug zum Erhaltungsprogramm der
Straßen NRW (Ausbau L249, OD Kreuzau) Glauben geschenkt werden kann. Herr Schmühl teilt
mit, dass die Planungen seitens StraßenNRW abgeschlossen sind und die Ausschreibung kurz
bevor stehe. Sobald die Ausschreibung versandt ist, erfolgt eine Information der Politik. Zudem ist
eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
Ebenfalls fragt Herr Heidbüchel an, ob für das Thema Freifunk nicht mit Mittel aus dem KInvFöG
NRW genutzt werden können (Asyl/Breitband). Herr Schmühl erläutert, dass dies nicht möglich ist
da solche Kosten nicht über das v.g. Förderprogramm abgedeckt werden. Zudem werden erst ab
einem Schwellenwert in Höhe von 5.000 € Zuschüsse vergeben.
AM Dr. Nolten fragt nach einem Bestand von Kirschbäumen auf einer gemeindeeigenen Parzelle
bei Thum. Der Bestand sollte in 2015 begutachtet werden. Er fragt an, inwieweit die zuständige
MA der Fortbetriebsgemeinschaft die Einschätzung des Bestandes und den Erntetermin ermittelt
habe. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.
AM Heinrichs fragt an, ob er richtig informiert sei, dass die Sportvereine mittlerweile
angeschrieben worden sind bezüglich der Kennzahlen für den Außensportstättenbedarfsplan.
Weiterhin fragt er, ob er richtig informiert sei, dass in diesem Anschreiben an die Vereine steht,
dass diese Zahlen erhoben werden um das Zuschusswesen der Gemeinde Kreuzau an die
Vereine neu zu regeln/zu überarbeiten. Nach kurzer Diskussion teilt der AV mit, dass das
Schreiben an die Vereine dem Protokoll beigefügt werde (siehe Anlage).
-9B. Nichtöffentliche Sitzung