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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
257 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
16.02.16, 13:06
Aktualisiert
16.02.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.02.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef, vertritt Winter, Heinrich 9. Iven, Axel 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef 16 Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. GVD Schmühl 2. GOVR Steg 3. VfW Lenzen 4. VfW Wolfram Es fehlen Kammer, Jürgen Winter, Heinrich Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er fragt an, ob Änderungswünsche zur Tagesordnung bestehen. AM Braks beantragt für seine Fraktion aufgrund von Beratungsbedarf, den TOP 8 von der TO zu streichen und diesen um eine Sitzungsrunde zu verschieben. AM Dr. Nolten ist damit nicht einverstanden und begründet seine Entscheidung. Da es sich um eine landesplanerische Anfrage handele, sei ein Beschluss vor allem vor der Novellierung des GEP dringend geboten. Konkretere Planungen würden sich aus einem späteren BP, falls ein solcher aufgestellt wird, ergeben. Er schlägt vor, den TOP 8 im Ausschuss abzusetzen, diesen jedoch im Rat zu beraten. So sei es der FDP-Fraktion möglich sich zur Ratssitzung erneute Gedanken zu machen. Herr Braks ist damit einverstanden und zieht seinen Antrag zur Verschiebung um eine Sitzungsrunde zurück. Der AV fragt abschließend die Ausschussmitglieder, ob sie mit der Absetzung des TOP 8 und der Beratung im Rat einverstanden sind. Alle AM stimmen diesem Vorschlag zu. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Jahresrückblick nach Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes 3. Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung 4. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 Vorlage: 6/2016 5. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015 Vorlage: 7/2016 6. Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Vorlage: 8/2016 7. 33. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung 8. Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 9. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 10. Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 11. Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung 12. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 13. Verwendung der Sportpauschale 2016 Vorlage: 1/2016 -314. Sportlerehrung 2016 Vorlage: 2/2016 15. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 16. Mitteilungen 17. Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Vorlage: 5/2016 18. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 2. Mitteilungen 2.1 Jahresrückblick nach Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes BM Eßer erläutert die Inhalte der Vorlage und merkt an, dass in Kürze eine Information zu den Schulungsterminen erfolgen werde. AM Dr. Nolten fragt den Sachstand des Moduls „Fraktionssitzungsdienst“ ab. Herr Lenzen erläutert, dass das Modul erstmals auf der CeBit im März vorgestellt werden soll und danach ein Einführungsdatum sowie Preise genannt werden können. Herr Heidbüchel nutzt die Gelegenheit um sich bei der Verwaltung, insbesondere Herr Lenzen, für die Umsetzung und Unterstützung bei der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes zu bedanken. 3. Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 64/2015 1. Ergänzung Der AV geht auf Inhalte der Vorlage ein und bedankt sich bei allen Teilnehmern der gebildeten „Arbeitsgruppe Friedhof“. Herr Dr. Nolten fragt den Ablauf bei einer Urnenbeisetzung ab und erklärt seine Bedenken. Herr Wolfram erläutert den Ablauf an einem Beispiel und teilt mit, dass diese Vorgehensweise zur Ausstellung einer Beisetzungsbescheinigung der Kommune laut Bestattungsgesetz NRW vorgesehen sei. Herr Dr. Nolten merkt an, dass aus seiner Sicht eine Kontrollmöglichkeit fehle. Herr Wolfram teilt mit, dass seine Fachabteilung sämtliche angemeldeten Bestattungen in Kreuzau nachhalte. Es wird sich darauf verständigt, die Gesamtzahl der Sterbefälle pro Jahr ermittelt werden soll. BM Eßer teilt mit, dass das Thema Friedhof noch nicht abschließend behandelt sei, da in diesem Jahr auch die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden müsse. Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Friedhofssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen (Die Anlage wird der Original-Niederschrift beigefügt). Beratungsergebnis: 4. einstimmig Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 Vorlage: 6/2016 Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den 2) 3) 4) -5Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf freie WLAN-Zugänge in Gebäuden und Einrichtungen der Gemeinde Kreuzau vom 11.09.2015 Vorlage: 7/2016 BM Eßer fasst die Eckpunkte der Vorlage zusammen. AM Hohn teilt mit, dass sie mit der Vorlage und dem Beschlussvorschlag nicht zufrieden sei. Sie stellt Ihren Standpunkt dar und zitiert die Antwort des STGB NRW auf die Anfrage eines Kreuzauer Bürgers. BM Eßer erläutert, dass bereits Zugänge geschaffen wurden und spricht die Kosten an. AM Dr. Nolten ergänzt, dass keine Haushaltsmittel eingeplant wurden. Herr Kern spricht an, dass man neben dem Asylbereich auch die Belange der Jugendlichen zu beachten habe. An deren Treffpunkten sollte WLAN existieren. AM Heinrichs geht auf die Unterschiede zwischen Freifunk und einem WLAN-Hotspot ein. Frau Hohn stellt fest, dass ihr die Vorgänge klar sind und sie sich auch vorstellen könne Freifunk an die Kreuzauer Geschäfte heranzutragen. Dies könnte im Rahmen einer Pressemitteilung im Amtsblatt erfolgen. Zudem bittet Sie um eine Aufstellung der Kosten im Asylbereich. Herr Heinrichs stellt fest, dass die Verwaltung die künftige Vorgehensweise und Abwägung der Vor- und Nachteile darstellen sollte. Ggf. ist auch ein geschlossenes WLAN (wie zu Hause) je Objekt denkbar. Herr Heidbüchel unterstützt den Vorschlag von Herrn Heinrichs, bittet aber darum die stabile KDVZLösung in der Sporthalle Kreuzau einzurichten. AM Dr. Nolten bittet um Streichung der Worte „im Rahmen der KDVZ-Lösung“ im Beschlussvorschlag der Verwaltung. Herr Steg merkt an, dass die Betriebskosten nicht vergessen werden dürfen. Letztlich müsse man auch die ca. 25 angemieteten Unterkünfte berücksichtigen, in denen überwiegend Familien untergebracht sind. BM Eßer lässt über den neuen Beschlussvorschlag abstimmen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Bedarfsfall eine WLAN-Anbindung einzurichten, soweit Mittel zur Verfügung stehen. Beratungsergebnis: 6. 12 Stimmen dafür, 1 dagegen, 3 Enthaltungen Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen Vorlage: 8/2016 Beschlussvorschlag: Der Antrag des Vorsitzenden der Republikaner NRW gem. § 24 GO NRW zum Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen wird als unzulässig zurückgewiesen. Beratungsergebnis: einstimmig 7. -633. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windkraft Hier: Beschluss zur Durchführung der erneuten Offenlage gem. § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) Satz 1 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB Vorlage: 39/2011 4. Ergänzung Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt zum geänderten Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplans mit einer Höhenbegrenzung von 175 m für die WindkraftKonzentrationszone E im Ortsteil Thum die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB erneut durchzuführen und gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (3) Satz 1 BauGB die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Beratungsergebnis: 8. 15 Stimmen dafür, 1 dagegen Antrag zur Ausweisung eines neuen Baugebietes in Kreuzau-Schneidhausen Vorlage: 55/2015 An dieser Stelle wird auf die Änderung der TO zu Beginn der Sitzung verwiesen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt zum vorliegenden Antrag der Firma Hoesch Design GmbH zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich Kreuzau-Schneidhausen eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und zu prüfen, ob die Ausweisung eines neuen Baugebietes mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung vereinbar ist. Die Verwaltung wird aufgefordert, ihre Anfrage dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Beratungsergebnis: 9. zurückverwiesen in den Rat Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 Herr Heidbüchel erklärt, dass die SPD-Fraktion nicht mitwirkt. Eine Entscheidung werde jedoch in der Ratssitzung erfolgen. BM Eßer erläutert, dass in der Ratssitzung zunächst über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt werden muss. Sollte dieser abgelehnt werden, ist ein neuer Beschluss zu erarbeiten. Ein entsprechender Vorschlag werde kurzfristig den Fraktionen übermittelt. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung darstellt. Beratungsergebnis: 5 Stimmen dafür, 6 dagegen, 5 Enthaltungen, unter Nichtmitwirkung der SPD-Fraktion 10. -7Genehmigungsantrag der Fa. Niederauer Mühle gem. § 16 BundesImmissionsschutzgesetz zur Erweiterung der Kreislaufwasser-Vorbehandlung; hier: Einvernehmen der Gemeinde Kreuzau gem. § 36 (1) BauGB Vorlage: 3/2016 Bezüglich des Sachverhaltes fragt AM Heidbüchel an, ob die Verwaltung mit der eingereichten Begründung der Firma zufrieden sei. Herr Schmühl führt aus, dass leider keine konkrete Beantwortung der Fragestellung erfolgt ist. Herr Kern erläutert sehr ausführlich seinen Standpunkt und seine persönliche Auffassung zu dieser Angelegenheit. Herr Dr. Nolten erklärt, dass nach einem Erfahrungsaustausch mit einer Dürener Firma, welche eine ähnliche Anlage nutzt, für Ihn eine Plausibilität der Höhenangaben vorhanden sei. Herr Kern merkt an, dass es Ihm grundsätzlich klar sei, dass aufgrund des Gewässerschutzes etwas getan werden müsse. Er wehre sich aber dagegen alles Alternativlos zu beschließen. Herr Dr. Nolten stellt fest, dass die offenen Fragen an die Bez. Reg. formuliert werden sollen. Herr Schmühl erläutert dem Ausschuss, dass er darüber entscheiden müsse, ob eine solche Anlage städtebaulich vertretbar sei. Bei Ablehnung ist eine Begründung zu liefern. Offene Frage können in der Stellungnahme gestellt werden. Sollte bei Versagung der Gemeinde keine ausreichende Begründung vorliegen so kann unter Umständen die Bez. Reg. über die Gemeinde hinweg entscheiden, falls es Rechtsfehler gebe. Nach einer umfangreichen Aussprache wird festgehalten, dass die Firma bis zur Ratssitzung alternative Lösungen aufführen soll, damit die Ratsvertreter/innen entsprechend über die städtebaulichen Gesichtspunkte entscheiden können. Herr Breuer merkt an, dass der Bau dieser Anlage erforderlich sei. Seiner Meinung nach sollte eher eine funktionstüchtige Anlage mit 20m gebaut werden, als eine Anlage mit geringerer Bauhöhe, welche ggf. nur problembehaftet funktioniere. Über den Beschlussvorschlag der Verwaltung wird abgestimmt. Beschlussvorschlag: 1. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans aufgrund der Überschreitung der Höhenfestsetzungen zu den beiden Klärgasreaktoren, der Klärgasentschwefelungsanlage, der Kreislaufwasserbehandlungsanlage und dem Abgaskamin werden i. A. d. § 31 (2) Nr. 1 und 2 BauGB erteilt. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 (1) BauGB zum Antrag gem. § 16 BImSchG wird erteilt. Beratungsergebnis: 11. 8 Stimmen dafür, 2 dagegen, 6 Enthaltungen Einbau brandschutztechnischer Anlagen in der Großsporthalle Kreuzau; Vorlage: 21/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: Dem Einbau von drei RWA-Anlagen zur Entrauchung sowie von vier neuen Türen in der Beratungsergebnis: 12. einstimmig Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Vorlage: 4/2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Bewilligung der Mittel aus dem KInvFöG NRW wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt dem Rat Vorschläge zur Verwendung der KInvFöG NRW-Mittel zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 2 dagegen 13. -8Verwendung der Sportpauschale 2016 Vorlage: 1/2016 Beschlussvorschlag: Der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2016 in Höhe von 47.283 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: JVC Columbia 03 Drove e.V. Gemeinde Kreuzau Neuanschaffung eines Rasenmähers Sanierungsarbeiten am Sportheim Kurt-HoeschKampfbahn Erneuerung der Heizungsanlage und des Wasserspeichers im Sportheim Drove Gemeinde Kreuzau 3.240,21 € 22.000,00 € 9.000,00 € Die Restmittel aus der Sportpauschale der Jahre 2015 und 2016 werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Sportlerehrung 2016 Vorlage: 2/2016 Beschlussvorschlag: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 15. einstimmig Anfragen Herr Heidbüchel fragt an, inwieweit dem ihm vorliegenden Auszug zum Erhaltungsprogramm der Straßen NRW (Ausbau L249, OD Kreuzau) Glauben geschenkt werden kann. Herr Schmühl teilt mit, dass die Planungen seitens StraßenNRW abgeschlossen sind und die Ausschreibung kurz bevor stehe. Sobald die Ausschreibung versandt ist, erfolgt eine Information der Politik. Zudem ist eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen. Ebenfalls fragt Herr Heidbüchel an, ob für das Thema Freifunk nicht mit Mittel aus dem KInvFöG NRW genutzt werden können (Asyl/Breitband). Herr Schmühl erläutert, dass dies nicht möglich ist da solche Kosten nicht über das v.g. Förderprogramm abgedeckt werden. Zudem werden erst ab einem Schwellenwert in Höhe von 5.000 € Zuschüsse vergeben. AM Dr. Nolten fragt nach einem Bestand von Kirschbäumen auf einer gemeindeeigenen Parzelle bei Thum. Der Bestand sollte in 2015 begutachtet werden. Er fragt an, inwieweit die zuständige MA der Fortbetriebsgemeinschaft die Einschätzung des Bestandes und den Erntetermin ermittelt habe. Die Verwaltung sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu. AM Heinrichs fragt an, ob er richtig informiert sei, dass die Sportvereine mittlerweile angeschrieben worden sind bezüglich der Kennzahlen für den Außensportstättenbedarfsplan. Weiterhin fragt er, ob er richtig informiert sei, dass in diesem Anschreiben an die Vereine steht, dass diese Zahlen erhoben werden um das Zuschusswesen der Gemeinde Kreuzau an die Vereine neu zu regeln/zu überarbeiten. Nach kurzer Diskussion teilt der AV mit, dass das Schreiben an die Vereine dem Protokoll beigefügt werde (siehe Anlage). -9B. Nichtöffentliche Sitzung