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Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
16.02.16, 13:06
Aktualisiert
16.02.16, 13:06
Beschlusstext (Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.02.2016 TOP Betreff 9. Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 15, Flurstück 389 Vorlage: 56/2015 Beschluss: Der Antrag auf Erweiterung der Innenbereichssatzung des Ortsteils Kreuzau, Teilbereich Üdinger Weg, wird abgelehnt, da die bisherige Abgrenzung städtebaulich eine sinnvolle und eindeutige Abgrenzung darstellt. Beratungsergebnis: 5 Stimmen dafür, 6 dagegen, 5 Enthaltungen, unter Nichtmitwirkung der SPD-Fraktion