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Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
125 kB
Datum
11.02.2016
Erstellt
16.02.16, 13:06
Aktualisiert
16.02.16, 13:06
Beschlusstext (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016)

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BESCHLUSS aus der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 11.02.2016 TOP Betreff 4. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, des Kunst- und Handwerkermarktes am 03.07.2016, des Ortsfestes am 04.09.2016 und des Adventsmarktes am 27.11.2016 Vorlage: 6/2016 Beschluss: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) 2) 3) 4) Radrennens „Rund um Düren“ am 17.04.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Kunst- u. Handwerkermarktes am 03.07.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Ortsfestes am 04.09.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, Adventsmarktes am 27.11.2016, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: einstimmig