Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
39 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
21.05.11, 04:09
Aktualisiert
21.05.11, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
Entgelttarif
über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und
die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen
lfd. Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
1.
Ausarbeitung von Bauleitplänen
Zur Abdeckung der Kosten für die
Ausarbeitung von Bauleitplänen werden
Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden
Verordnung über die Honorare für
Leistungen
der
Architekten
und
Ingenieure erhoben.
2.
Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen
Zur Abdeckung der Kosten für die
Durchführung
von
Bodenordnungsmaßnahmen werden Entgelte in analoger
Anwendung der Bestimmungen der
jeweils geltenden Gebührenordnung für
die Vermessungs- und Katasterbehörden
in Nordrhein-Westfalen erhoben.
3.
Tiefbau
Für die Bauoberleitung und örtliche
Bauüberwachung im Bereich Straßenbau
werden Entgelte in analoger Anwendung
der Bestimmungen der jeweils geltenden
Verordnung über die Honorare für
Leistungen
der
Architekten
und
Ingenieure erhoben.
4.
Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht hoheitlicher
Art
Für die Ausführung von Vermessungsarbeiten
nicht
Entgelte
in
Bestimmungen
hoheitlicher
analoger
der
Art
werden
Anwendung
jeweils
der
geltenden
Gebührenordnung für die Vermessungsund
Katasterbehörden
in
Nordrhein-
Westfalen erhoben.
5.
Kreisarchiv
5.1
Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag
je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende
10,00
5,00
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
5.2
Veröffentlichungsentgelte
Ab 2.000 Exemplare
50,00
1
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
lfd. Nr.
5.3
Gegenstand
Entgelt - € -
Für alle anderen Leistungen des Kreisarchivs werden Entgelte in
analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für das Landesarchiv Landes Nordrhein-Westfalen erhoben.
6.
Kreismedienzentrum
6.1
Für den Verleih audio-visueller Aufnahme- und Wiedergabegeräte
und Zubehör bis zu drei Tagen, je Gerät
6.1.1
6.1.2
6.1.3
AV-Geräte wie z.B.: Overhead-Projektor, Episkop, 16mmProjektor, Stativ, Leinwand, digit. Videokamera,
Lautsprecheranlage, Fernsehgerät, etc.
20,00
Video- und Datenprojektor
- Hochwertige Beamer (zum Beispiel: dv 500, Epson 835)
- Beamer (zum Beispiel: dv 370, 350, 255, 2111)
25,00
20,00
Für jeden weiteren Tag wird 1/3 des Entgeltes zu Nrn. 6.1.1 und 6.1.2 erhoben.
Befreiungen:
Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nrn. 6.1.1 und 6.1.2 ist für Schulen und
Kindergärten entgeltfrei.
Die genannten Leistungen sind für Veranstaltungen der anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entgeltfrei, wenn die Veranstaltung der Jugendförderung
oder -bildung dient und hierfür kein Entgelt mit Gewinnerzielungsabsicht erhoben wird.
6.2
Foto- und Laborarbeiten
6.2.1
Die Leitung des Medienzentrums ist ermächtigt, das Entgelt nach Art und Umfang jeden Foto-Auftrags auf
Selbstkostenbasis festzusetzen.
6.2.2
Digital-Scans (300 ppi)
-
bis DIN A 6
11,00
-
bis DIN A 5
12,00
-
bis DIN A 4
17,00
Digitalisierte Bilder aus dem Fotoarchiv sind bearbeitet,
korrigiert und ausgefleckt.
Andere Ausgabegröße auf Anfrage.
Weitere Bildoptimierungen werden nach Aufwand berechnet.
Bei Sicherung der Daten entstehen die unter 6.2.4 genannten
Gebühren.
6.2.3
Layoutscans
bis DIN A 6
Layoutscans sind grundsätzlich nicht korrigiert und ausgefleckt.
4,00
2
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
lfd. Nr.
6.2.4
Gegenstand
Entgelt - € -
Datensicherung
bis 100 MB
bis 300 MB
bis 700 MB
CD-Duplikaterstellung
3,00
6,00
11,00
5,00
DVD
6.2.5
6.2.6
bis 4,3 GB
DVD-Duplikaterstellung
15,00
13,00
Digitale Bildbearbeitung
15 min.
10,00
Recherchegebühr von Fotos aus dem Fotoarchiv
Eigene Recherche des Kunden
Recherche / Beratung je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende
kostenlos
10,00
5,00
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
6.2.7
Auswahlsendung per Mail
bis 5 Motive
jedes weitere Motiv
(unkorrigiert, kleine Scans, schlechte Auflösung, sichtbarer
Urhebervermerk)
5,00
0,50
Bei Auftragserteilung wird ein Betrag bis 20,00 € verrechnet.
6.2.8
Veröffentlichungshonorar von Fotos des Medienzentrums
je Foto
als Titelfoto
25,00
50,00
Für eine Wiederholungswiedergabe einer Aufnahme vom
selben Nutzer ermäßigt sich das Honorar um 30% je
Aufnahme.
Dienststellen der Kreisverwaltung Euskirchen zahlen kein
Veröffentlichungshonorar.
Ein Veröffentlichungshonorar wird auch dann nicht erhoben,
wenn der Kreis Euskirchen anerkennt, dass das jeweils
veröffentlichte Foto werbend für den Kreis Euskirchen wirkt.
6.2.9
6.3
6.4
Fahrten zu Fotoaufnahmen, Transport von Geräten u.a. mit
Kraftfahrzeugen - pro km
nach Landesreisekostengesetz NW
Entgelt für die Wiederbeschaffung verloren gegangenen
Begleitmaterials von Medien und für Teile desselben (Dias,
Folien)
12,00
Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen 6.2.1 bis 6.3 abzurechnen ist, weniger als
10,00 €, so wird ein Mindestentgelt von 10,00 € erhoben.
3
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
lfd. Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
6.5
Entgelte für Leistungen, die im Entgelttarif nicht beschrieben sind, werden auf Selbstkostenbasis berechnet.
7.
Volkshochschule
7.1
Veranstaltungen
8.
Kreisbibliothek
8.1
Entleihe von Medien
8.1.1
Jahresausweis
(berechtigt zum Ausleihen von Medien für ein Jahr ab der
Ausstellung)
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende
8.1.2
Ausstellen eines Ersatz-Jahresausweises
8.1.3
Tagesausweis
(berechtigt zum Ausleihen von Medien am selben Tag)
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende
8.2
8.3
Mahnentgelt bei Überschreiten der Leihfristen pro Medieneinheit
und angefangene Woche
Entgelt für Aufgabe einer Fernleihbestellung pro Medieneinheit
Der Leiter der Volkshochschule ist
ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach
Art und Umfang jeder Veranstaltung
festzusetzen.
15,00
7,50
3,00
3,00
1,50
3,00
zzgl. Auslagen
3,00
zzgl. Auslagen
8.4
Literatur-Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag
je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende
10,00
5,00
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
8.5
Internetnutzung für Literatur-Recherchen
(Die Internet-Nutzung beschränkt sich auf Suchen, die eine
spezielle Beziehung zum Kreis Euskirchen, zur Eifelregion oder
deren Geschichte haben)
je angefangene ½ Stunde
je Ausdruck s/w
je Ausdruck farbig
1,50
0,30
1,00
4
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
lfd. Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
9.
Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in
Schleiden als gemeinsame Einrichtung im Rahmen des
FSHG
- gem. Anlage 1 -
10.
Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung sowie
der Jahresabschlüsse oder die Vornahme sonstiger
Prüfungen und Beratungen bei Unternehmen,
Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen, Stiftungen
und dergleichen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen
ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist und die die
Prüfung/Beratung durch die Rechnungsprüfung des
Kreises beantragen.
Zur Abdeckung der Kosten werden
Entgelte auf Selbstkostenbasis erhoben,
berechnet auf der Grundlage des jeweils
geltenden KGSt-Berichtes „Kosten eines
Arbeitsplatzes“.
11.
Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen
je Nutzungsstunde
11.1
Turnhalle, je Drittel
11,10
11.2
Kraftraum
11,70
11.3
Gymnastikhalle
11.4
Die Anwendung der Tarifstellen 11.1 bis 11.3 erfolgt in folgender
Staffelung bei der Vermietung an
5,70
Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur
Vollendung
des
18.
Lebensjahres)
sowie
Kreissportbund
Euskirchen
e.V.
für
die
Übungsleiteraus- und -fortbildung
30 %
kreisansässige als gemeinnützig anerkannte Nutzer
50 %
kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer
75 %
nicht kreisansässige Nutzer
100 %
im Rahmen der Benutzungsordnung und der Haus- und
Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises Euskirchen.
11.5
Besondere Aufwendungen, z.B. für erforderliche Sonderreinigungen, beschädigtes/
abhanden gekommenes Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern, werden
im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. Gleiches gilt bei erhöhtem
Verbrauch von Betriebsstoffen, Energie und Verbrauchsmaterialien.
5
Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011
Anlage 1 zum Entgelttarif
Sachkosten
in €
Personalkosten
in Arbeitswerten
(AW) *
9.1
9.1.1
9.1.2
9.1.3
Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in Schleiden
im Rahmen der FSHG - Aufgaben des Kreises als gemeinsame
Einrichtung
(die folgenden Tarife gelten mit Ausnahme der Tarifstelle 10.12 nicht
für kreisangehörige Städte und Gemeinden)
Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten
½-jährliche Prüfung
jährliche Prüfung
Anlassbezogene Prüfung
2,70
4,00
2,70
3
4
3
9.2
9.2.1
9.2.2
9.2.3
Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken
½-jährliche Prüfung
jährliche Prüfung
Anlassbezogene Prüfung
1,60
2,50
1,60
2
3
2
9.3
TÜV-Prüfung Atemschutzflasche
(ohne TÜV-Gebühren und Materialkosten)
8,70
9
9.4
Jahresprüfung Ex-Messgeräte
3,40
4
9.5
Füllen von Atemluftflaschen (pro Flasche)
1,90
1
9.6
9.6.1
9.6.2
Tätigkeiten im Rahmen der Schlauchpflege
Reinigung und Druckprüfung
Reparatur, Wartung
5,30
8,90
2
3
9.7
9.7.1
9.7.2
Tätigkeiten im Rahmen der Funkwerkstatt
Reparatur/Wartung Funkmeldeempfänger
Reparatur/Wartung Funkgerät
12,50
31,20
1
2
9.8
9.8.1
9.8.1.1
Kreisfeuerwehrschule
Benutzung Schulungsraum pro Std.
Vor-/Nachbereitung Schulungsraum pro Nutzung
36,00
-
10
9.9
9.9.1
9.9.1.1
Atemschutzübungstrecke
Benutzung Atemschutzstrecke pro Std.**
Vor-/Nachbereitung Atemschutzstrecke pro Nutzung
61,50
-
10
9.10
9.10.1
9.10.2
9.10.3
Leihgebühren (pro Nutzung)
pro Atemschutzmaske**
pro Atemschutzgerät**
pro Atemschutzflasche**
0,30
5,50
3,30
-
9.11
9.11.1
9.11.2
9.11.3
9.11.4
9.11.5
9.11.6
9.11.7
Einsatz Fahrzeuge und Geräte (pro Stunde)
Servicecontainer Atemschutz
Alarmcontainer Atemschutz
Abrollcontainer Mehrzweckmulde
Abrollcontainer Plattform
Abrollcontainer Schlauch
Wechsellader
Servicefahrzeug
1,00
1,00
0,50
0,50
0,50
1,20
1,00
9.12
Ersatz- und Austauschteile, Verbrauchsmaterial, Betriebsstoffe,
Fremdleistungen, Porto, Reparaturkosten, etc.
9.
Gegenstand
Entsprechend
Zeitaufwand***
lfd. Nr.
werden auf Selbstkostenbasis
zusätzlich berechnet
* Personalkosten nach den Richtwerten des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Die Berechnung erfolgt nach
AW ; 10 AW = 60 Minuten (Richtwert nach Anlage 1 des Berichts, z.Zt. umgerechnet 23,00 € /h zzgl. 20 % Gemeinkosten)
** In Rechnung gestellt werden auch die nach jeder Nutzung erforderlichen Wartungsarbeiten an Ausstattung, Geräten,
etc. (siehe z.B. Tarife unter 9.1, 9.2,...)
*** In Rechnung gestellt wird der Zeitaufwand für den Einsatz (ab Alarmierung/Benachrichtigung bis Einsatzende)
zuzüglich des Zeitaufwandes für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
6