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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur V 175/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
39 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
21.05.11, 04:09
Aktualisiert
21.05.11, 04:09
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 Entgelttarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen lfd. Nr. Gegenstand Entgelt - € - 1. Ausarbeitung von Bauleitplänen Zur Abdeckung der Kosten für die Ausarbeitung von Bauleitplänen werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure erhoben. 2. Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen Zur Abdeckung der Kosten für die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen erhoben. 3. Tiefbau Für die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung im Bereich Straßenbau werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure erhoben. 4. Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht hoheitlicher Art Für die Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht Entgelte in Bestimmungen hoheitlicher analoger der Art werden Anwendung jeweils der geltenden Gebührenordnung für die Vermessungsund Katasterbehörden in Nordrhein- Westfalen erhoben. 5. Kreisarchiv 5.1 Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende 10,00 5,00 Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 5.2 Veröffentlichungsentgelte Ab 2.000 Exemplare 50,00 1 Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 lfd. Nr. 5.3 Gegenstand Entgelt - € - Für alle anderen Leistungen des Kreisarchivs werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für das Landesarchiv Landes Nordrhein-Westfalen erhoben. 6. Kreismedienzentrum 6.1 Für den Verleih audio-visueller Aufnahme- und Wiedergabegeräte und Zubehör bis zu drei Tagen, je Gerät 6.1.1 6.1.2 6.1.3 AV-Geräte wie z.B.: Overhead-Projektor, Episkop, 16mmProjektor, Stativ, Leinwand, digit. Videokamera, Lautsprecheranlage, Fernsehgerät, etc. 20,00 Video- und Datenprojektor - Hochwertige Beamer (zum Beispiel: dv 500, Epson 835) - Beamer (zum Beispiel: dv 370, 350, 255, 2111) 25,00 20,00 Für jeden weiteren Tag wird 1/3 des Entgeltes zu Nrn. 6.1.1 und 6.1.2 erhoben. Befreiungen: Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nrn. 6.1.1 und 6.1.2 ist für Schulen und Kindergärten entgeltfrei. Die genannten Leistungen sind für Veranstaltungen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entgeltfrei, wenn die Veranstaltung der Jugendförderung oder -bildung dient und hierfür kein Entgelt mit Gewinnerzielungsabsicht erhoben wird. 6.2 Foto- und Laborarbeiten 6.2.1 Die Leitung des Medienzentrums ist ermächtigt, das Entgelt nach Art und Umfang jeden Foto-Auftrags auf Selbstkostenbasis festzusetzen. 6.2.2 Digital-Scans (300 ppi) - bis DIN A 6 11,00 - bis DIN A 5 12,00 - bis DIN A 4 17,00 Digitalisierte Bilder aus dem Fotoarchiv sind bearbeitet, korrigiert und ausgefleckt. Andere Ausgabegröße auf Anfrage. Weitere Bildoptimierungen werden nach Aufwand berechnet. Bei Sicherung der Daten entstehen die unter 6.2.4 genannten Gebühren. 6.2.3 Layoutscans bis DIN A 6 Layoutscans sind grundsätzlich nicht korrigiert und ausgefleckt. 4,00 2 Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 lfd. Nr. 6.2.4 Gegenstand Entgelt - € - Datensicherung bis 100 MB bis 300 MB bis 700 MB CD-Duplikaterstellung 3,00 6,00 11,00 5,00 DVD 6.2.5 6.2.6 bis 4,3 GB DVD-Duplikaterstellung 15,00 13,00 Digitale Bildbearbeitung 15 min. 10,00 Recherchegebühr von Fotos aus dem Fotoarchiv Eigene Recherche des Kunden Recherche / Beratung je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende kostenlos 10,00 5,00 Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 6.2.7 Auswahlsendung per Mail bis 5 Motive jedes weitere Motiv (unkorrigiert, kleine Scans, schlechte Auflösung, sichtbarer Urhebervermerk) 5,00 0,50 Bei Auftragserteilung wird ein Betrag bis 20,00 € verrechnet. 6.2.8 Veröffentlichungshonorar von Fotos des Medienzentrums je Foto als Titelfoto 25,00 50,00 Für eine Wiederholungswiedergabe einer Aufnahme vom selben Nutzer ermäßigt sich das Honorar um 30% je Aufnahme. Dienststellen der Kreisverwaltung Euskirchen zahlen kein Veröffentlichungshonorar. Ein Veröffentlichungshonorar wird auch dann nicht erhoben, wenn der Kreis Euskirchen anerkennt, dass das jeweils veröffentlichte Foto werbend für den Kreis Euskirchen wirkt. 6.2.9 6.3 6.4 Fahrten zu Fotoaufnahmen, Transport von Geräten u.a. mit Kraftfahrzeugen - pro km nach Landesreisekostengesetz NW Entgelt für die Wiederbeschaffung verloren gegangenen Begleitmaterials von Medien und für Teile desselben (Dias, Folien) 12,00 Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen 6.2.1 bis 6.3 abzurechnen ist, weniger als 10,00 €, so wird ein Mindestentgelt von 10,00 € erhoben. 3 Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 lfd. Nr. Gegenstand Entgelt - € - 6.5 Entgelte für Leistungen, die im Entgelttarif nicht beschrieben sind, werden auf Selbstkostenbasis berechnet. 7. Volkshochschule 7.1 Veranstaltungen 8. Kreisbibliothek 8.1 Entleihe von Medien 8.1.1 Jahresausweis (berechtigt zum Ausleihen von Medien für ein Jahr ab der Ausstellung) für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende 8.1.2 Ausstellen eines Ersatz-Jahresausweises 8.1.3 Tagesausweis (berechtigt zum Ausleihen von Medien am selben Tag) für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende 8.2 8.3 Mahnentgelt bei Überschreiten der Leihfristen pro Medieneinheit und angefangene Woche Entgelt für Aufgabe einer Fernleihbestellung pro Medieneinheit Der Leiter der Volkshochschule ist ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach Art und Umfang jeder Veranstaltung festzusetzen. 15,00 7,50 3,00 3,00 1,50 3,00 zzgl. Auslagen 3,00 zzgl. Auslagen 8.4 Literatur-Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende 10,00 5,00 Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 8.5 Internetnutzung für Literatur-Recherchen (Die Internet-Nutzung beschränkt sich auf Suchen, die eine spezielle Beziehung zum Kreis Euskirchen, zur Eifelregion oder deren Geschichte haben) je angefangene ½ Stunde je Ausdruck s/w je Ausdruck farbig 1,50 0,30 1,00 4 Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 lfd. Nr. Gegenstand Entgelt - € - 9. Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in Schleiden als gemeinsame Einrichtung im Rahmen des FSHG - gem. Anlage 1 - 10. Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung sowie der Jahresabschlüsse oder die Vornahme sonstiger Prüfungen und Beratungen bei Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen, Stiftungen und dergleichen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist und die die Prüfung/Beratung durch die Rechnungsprüfung des Kreises beantragen. Zur Abdeckung der Kosten werden Entgelte auf Selbstkostenbasis erhoben, berechnet auf der Grundlage des jeweils geltenden KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. 11. Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen je Nutzungsstunde 11.1 Turnhalle, je Drittel 11,10 11.2 Kraftraum 11,70 11.3 Gymnastikhalle 11.4 Die Anwendung der Tarifstellen 11.1 bis 11.3 erfolgt in folgender Staffelung bei der Vermietung an 5,70 š Kinder- und Jugendmannschaften/-gruppen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie Kreissportbund Euskirchen e.V. für die Übungsleiteraus- und -fortbildung 30 % š kreisansässige als gemeinnützig anerkannte Nutzer 50 % š kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer 75 % š nicht kreisansässige Nutzer 100 % im Rahmen der Benutzungsordnung und der Haus- und Hallenordnung für die Sportstätten des Kreises Euskirchen. 11.5 Besondere Aufwendungen, z.B. für erforderliche Sonderreinigungen, beschädigtes/ abhanden gekommenes Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern, werden im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. Gleiches gilt bei erhöhtem Verbrauch von Betriebsstoffen, Energie und Verbrauchsmaterialien. 5 Anlage 1 zur Vorlage V 175/2011 Anlage 1 zum Entgelttarif Sachkosten in € Personalkosten in Arbeitswerten (AW) * 9.1 9.1.1 9.1.2 9.1.3 Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in Schleiden im Rahmen der FSHG - Aufgaben des Kreises als gemeinsame Einrichtung (die folgenden Tarife gelten mit Ausnahme der Tarifstelle 10.12 nicht für kreisangehörige Städte und Gemeinden) Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten ½-jährliche Prüfung jährliche Prüfung Anlassbezogene Prüfung 2,70 4,00 2,70 3 4 3 9.2 9.2.1 9.2.2 9.2.3 Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken ½-jährliche Prüfung jährliche Prüfung Anlassbezogene Prüfung 1,60 2,50 1,60 2 3 2 9.3 TÜV-Prüfung Atemschutzflasche (ohne TÜV-Gebühren und Materialkosten) 8,70 9 9.4 Jahresprüfung Ex-Messgeräte 3,40 4 9.5 Füllen von Atemluftflaschen (pro Flasche) 1,90 1 9.6 9.6.1 9.6.2 Tätigkeiten im Rahmen der Schlauchpflege Reinigung und Druckprüfung Reparatur, Wartung 5,30 8,90 2 3 9.7 9.7.1 9.7.2 Tätigkeiten im Rahmen der Funkwerkstatt Reparatur/Wartung Funkmeldeempfänger Reparatur/Wartung Funkgerät 12,50 31,20 1 2 9.8 9.8.1 9.8.1.1 Kreisfeuerwehrschule Benutzung Schulungsraum pro Std. Vor-/Nachbereitung Schulungsraum pro Nutzung 36,00 - 10 9.9 9.9.1 9.9.1.1 Atemschutzübungstrecke Benutzung Atemschutzstrecke pro Std.** Vor-/Nachbereitung Atemschutzstrecke pro Nutzung 61,50 - 10 9.10 9.10.1 9.10.2 9.10.3 Leihgebühren (pro Nutzung) pro Atemschutzmaske** pro Atemschutzgerät** pro Atemschutzflasche** 0,30 5,50 3,30 - 9.11 9.11.1 9.11.2 9.11.3 9.11.4 9.11.5 9.11.6 9.11.7 Einsatz Fahrzeuge und Geräte (pro Stunde) Servicecontainer Atemschutz Alarmcontainer Atemschutz Abrollcontainer Mehrzweckmulde Abrollcontainer Plattform Abrollcontainer Schlauch Wechsellader Servicefahrzeug 1,00 1,00 0,50 0,50 0,50 1,20 1,00 9.12 Ersatz- und Austauschteile, Verbrauchsmaterial, Betriebsstoffe, Fremdleistungen, Porto, Reparaturkosten, etc. 9. Gegenstand Entsprechend Zeitaufwand*** lfd. Nr. werden auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet * Personalkosten nach den Richtwerten des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Die Berechnung erfolgt nach AW ; 10 AW = 60 Minuten (Richtwert nach Anlage 1 des Berichts, z.Zt. umgerechnet 23,00 € /h zzgl. 20 % Gemeinkosten) ** In Rechnung gestellt werden auch die nach jeder Nutzung erforderlichen Wartungsarbeiten an Ausstattung, Geräten, etc. (siehe z.B. Tarife unter 9.1, 9.2,...) *** In Rechnung gestellt wird der Zeitaufwand für den Einsatz (ab Alarmierung/Benachrichtigung bis Einsatzende) zuzüglich des Zeitaufwandes für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft 6