Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
211 kB
Datum
16.09.2015
Erstellt
22.09.15, 18:16
Aktualisiert
22.09.15, 18:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 16.09.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Schmühl
2. GOVR Steg
3. AL Drewes-Janssen
4. AL Gottstein
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:50 Uhr
Ende der Sitzung:
22:20 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Abgabe eines Rechenschaftsberichtes durch den Rureifel-Tourismus e.V.
3.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015 1. Ergänzung
4.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Erleichterung des Absatzes selbst
erzeugten Weines und Apfelweines in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 35/2015
5.
Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei Verstößen im
Bereich des ruhenden Straßenverkehrs
Vorlage: 46/2015
6.
Erhöhung der Grundmieten von gemeindlichen Wohnobjekten
Vorlage: 33/2015
7.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Dorfkonferenzen
unter Beteiligung aller Fraktionen
Vorlage: 9/2015
8.
Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge
Vorlage: 17/2015 1. Ergänzung
9.
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
Vorlage: 37/2015
10.
Naturpark Nordeifel;
hier: Mögliche Erweiterung der Naturparkkulisse
Vorlage: 34/2015
11.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau;
Hier:
1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im Verfahren
nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“)
2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage: 36/2015
12.
Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter
2015/2016
Vorlage: 39/2015
13.
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
Vorlage: 42/2015
-314.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich der
Straße "Friedenau" in Kreuzau
Vorlage: 43/2015
15.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
16.
Mitteilungen
16.1
Abschluss der Gestattungsverträge im Rahmen der Errichtung von sieben
Windenergieanlagen in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne G 1 (WEA
Lausbusch) und G 2 (WEA Steinkaul)
17.
Antrag auf Anpachtung eines gemeindlichen Grundstückes im Bereich des
Bebauungsplans G 1, OT Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“;
Hier: Abschluss eines Nutzungsvertrags
Vorlage: 45/2015
18.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
GVD Schmühl teilt mit, dass sich nach der Kommunalwahl 2014 die Schulverbandsversammlung
Kreuzau/Nideggen noch nicht konstituiert habe. Nach Rücksprache mit der Stadt Nideggen sei
zwischenzeitlich eine Sitzung terminiert auf den 26.11.2015, 18.00 Uhr. Zur Erinnerung werden
durch ihn die gewählten Mitglieder vorgetragen:
Ord. Mitglied
Stellv. Mitglied
GVD Schmühl
GVR Steg
Berens v. Rautenfeld, Dagmar (SPD)
Dr. Meurer, Erik (FDP)
Strohpagel, Birgit (CDU)
Macherey, Peter (CDU)
Döring, Bettina (Grüne)
Kesseler, Marion (Grüne)
Gilles, Josef (CDU)
Lennartz, Ulrich (CDU)
Heidbüchel, Rolf (SPD)
Braks, Egbert (FDP)
……………………………………………………………………………………………….
Dr. Meurer, Erik (FDP)
Braks, Egbert (FDP)
(Beratendes Mitglied)
(Beratendes Mitglied)
Eine Vertretung könne nur durch die persönlich benannten Vertreter erfolgen. Es erfolgt der
Hinweis an die Fraktionen, dass nach der Satzung BM Eßer Schulverbandsvorsteher ist, der/die
Bürgermeister/in aus Nideggen die/der Vorsitzende der Verbandsversammlung. Stellvertretender
Vorsitzender der Verbandsversammlung war bisher der jetzige Bürgermeister Ingo Eßer. Er bittet
die Fraktionen um interne Abstimmung, wer zum stellvertretenden Vorsitzenden der
Verbandsversammlung gewählt werden soll.
2.1
Abgabe eines Rechenschaftsberichtes durch den Rureifel-Tourismus e.V.
BM Eßer begrüßt den Geschäftsführer des Rureifel-Tourismus e.V., Herrn Gotthard Kirch und
bittet um Vortrag. Herr Kirch stellt sich vor und erläutert die Historie des Vereins und erläutert die
statistischen Angaben. Demnach sei ein stetiger Anstieg der Übernachtungszahlen zu
verzeichnen, wobei der Tagestourismus insbesondere im Kreuzauer Ortsteil Obermaubach
dominiere. Anschließend erläutert er ausführlich die Beitragszahlung und stellt die Entwicklung seit
2010 dar. Er bittet, 2 Schautafeln in Leversbach und Obermaubach neu zu gestalten und bietet die
Zusammenarbeit an. GVD Schmühl teilt in direkter Gegenrede mit, dass die Schaukästen einem
Verein in Obermaubach gehören und die Verwaltung mehrfach versucht habe, hier Änderungen zu
erreichen. Der Verein ist jedoch nicht bereit hier entsprechend zu verfahren.
BM Eßer erläutert, dass der Newsletter des Rureifel-Tourismus diese Woche den Ratsmitgliedern
zur Kenntnis gegeben worden ist und bittet Herrn Kirch zur personellen Ausstattung der
Geschäftsstelle vorzutragen. Herr Kirch teilt mit, dass insgesamt 3 festbeschäftigte Personen ein
kleines Team bilden, weitere temporär beschäftigte Personen, die zum Beispiel ein freiwilliges
soziales Jahr ableisten, unterstützen die Tätigkeiten der festbeschäftigten Mitarbeiter. BM Eßer
attestiert eine sehr gute Zusammenarbeit und ist dankbar über das kreative Schaffen des Vereins
in diesem Bereich.
Zu den Übernachtungszahlen in Kreuzau teilt AM Heidbüchel mit, dass nur wenige
Übernachtungsbetriebe in Kreuzau und Obermaubach vorhanden seien, lediglich 3 Betriebe und
ein Kiosk profitieren von dem Angebot. Er habe in den letzten 15 Jahren keine Weiterentwicklung
gesehen und fragt an, ob der Zustand verwaltet werden oder der Tourismus mehr nach vorne
gebracht werden solle.
AM Dr. Nolten führt aus, dass durch den Rureifel-Tourismus die Wanderwegeführung nunmehr
bessere Strukturen erhalten haben. Den Ausführungen zum Tagestourismus stimme er zu. Er
-5weist aber darauf hin, dass nicht nur Touristen sondern auch Kreuzauer Bürger unmittelbar von
diesem Naherholungsgebiet profitieren. Durch ihn wird zudem festgestellt, dass die vorhandene
Infrastruktur der Herbergungsbetriebe alt sei und teilweise Monteurunterkünfte in Hotels
vorzufinden sind.
GVD Schmühl führt aus, dass eine gleichlautende Diskussion bereits in den Vorjahren geführt
worden sei und stellt fest, dass kein Investor für einen möglichen Hotelbau in Kreuzau gefunden
worden sei. An dieser Situation werde sich auch in Zukunft nichts ändern.
Herr Kirch führt auf, dass es zwischenzeitlich 15 Übernachtungsmöglichkeiten in der Gemeinde
Kreuzau gebe. Einige Beherbergungsbetriebe haben von montags bis donnerstags Monteure als
Gäste und von freitags bis sonntags Touristen, sodass diese Betriebe durchaus zufrieden mit der
vorhandenen Situation seien. IT-NRW erfasse nur Betriebe mit mehr als 10 Betten, sodass viele
kleine Anbieter in Kreuzau nicht erfasst werden.
GVD Schmühl führt aus, dass sich die Ausschussmitglieder sicherlich die Frage stellen, ob sich
der Beitrag von rund 19.000 € im Jahr an den Rureifel-Tourismus lohne. Er berichtet, dass durch
die Mitgliedschaft im Rureifel-Tourismus die einzige Möglichkeit bestehe, in Werbeprospekten zu
erscheinen und erläutert sehr ausführlich die Beweggründe, warum die Gemeinde Mitglied im
Verein bleiben sollte. AM Winter erläutert, dass aufgrund der Werbeaktionen des Vereins viele
Touristen nach Obermaubach kommen, er persönlich habe in vielen Fällen diesen Tagestouristen
eine Unterkunft vermitteln können. Er berichtet aber auch, dass die Zusammenarbeit mit dem
Verein noch intensiviert werden könnte.
AM Kern ist irritiert über das Kosten/Nutzenverhältnis. In diesem Zusammenhang sollte überlegt
werden, wie man Dinge anders aufstellen könne. Er sehe ebenfalls keine großartige Entwicklung
im touristischen Bereich in Kreuzau. Im übrigen werden auch in den Nachbarkommunen Betriebe
mit unter 10 Betten von IT-NRW nicht erfasst. BM Eßer führt in diesem Zusammenhang aus, dass
Herr Kirch dargestellt habe, dass für den gemeindlichen Beitrag durchaus eine ganze Menge
geleistet werde. Vorschläge, den Tourismus voran zu bringen, sollten in den Fraktionen diskutiert
und der Verwaltung und auch Herrn Kirch zur Verfügung gestellt werden. AM Heidbüchel bittet
darum 50-100 Exemplare der Broschüren regelmäßig der Gemeinde für den Rat zur Verfügung zu
stellen, damit entsprechende Informationen vorliegen. BM Eßer sagt zu, den regelmäßig
erscheinenden Newsletter des Vereins zukünftig an den Rat weiter zu leiten. Abschließend
bedankt sich BM Eßer bei Herr Kirch für den Vortrag. Dieser ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
3.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage: 19/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kreuzau
(Vergnügungssteuersatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Erleichterung des Absatzes
selbst erzeugten Weines und Apfelweines in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 35/2015
AM Kern fragt an, warum der Antragsteller nicht namentlich benannt wird, worauf GVD Schmühl
antwortet, dass es sich um einen Bürger aus Schlagstein handele, der auch Obstbaumwart sei.
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen, zur Regelung von
Zuständigkeiten
und
Festlegungen
auf
dem
Gebiet
des
Gewerberechts
(Gewerberechtsverordnung –GewRV) vom 17.11.2009, in der aktuellen Fassung, wird der Erlass
einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Erleichterung des Absatzes selbsterzeugten Weines
-6und Apfelweines für die Gemeinde Kreuzau beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Antrag der SPD-Fraktion auf Anbringen einer Benachrichtigungskarte bei
Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs
Vorlage: 46/2015
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der SPD-Fraktion wird stattgegeben. Die Benachrichtigung der Verkehrsteilnehmer
erfolgt künftig durch eine ausgedruckte Mitteilung.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Erhöhung der Grundmieten von gemeindlichen Wohnobjekten
Vorlage: 33/2015
AM Dr. Nolten bittet, das Zeitfenster der Überprüfung der Grundmieten von gemeindlichen
Wohnobjekten kürzer zu fassen, die Verwaltung sollte regelmäßig den Rat informieren.
Informationen an die vorhandenen Mieter, dass keine Kündigung des Mietverhältnisses drohe,
sollten aus gegebenem Anlass erfolgen.
GVD Schmühl teilt mit, dass kein Problem für die Verwaltung bestehe, regelmäßig eine
Mieterhöhungsprüfung vorzunehmen. Mit der jetzt vorgeschlagenen Erhöhung sei ein
angemessener Mietrahmen vorhanden.
Beschlussvorschlag:
1. Die monatliche Grundmiete der gemeindlichen Wohnung „Am Leversbach 24“ wird um
15 % auf 361,42 Euro erhöht.
2. Die monatlichen Grundmieten der gemeindlichen Wohnungen im Obergeschoss des
Wohnobjektes „Lehrer-Mainz-Straße 8“ werden um 5 % auf 245,64 Euro bzw. 215,61 Euro
erhöht.
3. Die monatliche Grundmiete der gemeindlichen Wohnung „Gereonstraße 15“ wird um 5 %
auf 339,83 Euro erhöht.
4. Die Erhöhungen der Grundmieten erfolgt zum 01.02.2016.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von
Dorfkonferenzen unter Beteiligung aller Fraktionen
Vorlage: 9/2015
BM Eßer erläutert die Vorlage und die Historie der bisherigen Diskussionen. Der Verwaltung liege
ein ergänzendes Antragsschreiben der Fraktion Bündnis90/Die Grünen über Bürgerkonferenzen
vor. AM Dr. Nolten regt an, dass der Antragsteller auch den Beschlussvorschlag formulieren sollte.
Desweiteren teilt er zur Begrifflichkeit Bürgerkonferenz mit, dass in der GO die Begrifflichkeiten
Bürger und Einwohner klar definiert seien und bittet, dies zu beachten. BM Eßer stellt fest, dass
verschiedene organisatorische Dinge noch geklärt werden müssen. Frau Hohn stimmt den
Aussagen der Vorredner zu und teilt mit, dass dieser Antrag als Diskussionsgrundlage dienen soll.
Nach kurzer Diskussion wird durch Frau Hohn zugesagt, einen Beschlussvorschlag zu formulieren
-7und nachzureichen. Übereinstimmend wird festgestellt, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Hauptausschusssitzung zu vertagen. In diesem Zusammenhang bittet BM Eßer den
Beschlussvorschlag rechtzeitig zur Abstimmung der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Dies
wird zugesagt.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einbeziehung von Mitgliedern sämtlicher im
Rat der Gemeinde Kreuzau vertretenen Fraktionen wird nicht entsprochen, da dies die bereits
begonnen Dorfwerkstätten in den Ortsteilen Üdingen und Drove gefährden würde.
Über die (zwischen-)Ergebnisse der Dorfwerkstätten wird der Rat informiert.
Beratungsergebnis:
8.
vertagt
Schaffung von Unterkünften für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge
Vorlage: 17/2015 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass derzeit 135 Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge in 5 größeren
gemeindlichen Objekten und privaten Wohnungen untergebracht seien. Er erläutert die
Verwaltungsvorlage. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Schul- und Vereinsleben der Gemeinde
Kreuzau nicht beeinträchtigt werden. Die Gemeinde sei nunmehr Eigentümerin der Gereonschule.
Zur Unterbringung des genannten Personenkreises seien aber Umbaumaßnahmen erforderlich.
Er stellt fest, dass mit der Nutzung der Gereonschule als Unterkunft für Asylbewerber ein
Abrücken vom gefassten Grundsatz der dezentralen Unterbringung in kleinen Einheiten vorliegen
würde. Durch die aktuelle Zuweisungssituation sei aber ein Handeln der Gemeinde, Plätze
vorzuhalten, erforderlich. Soweit die bisherige Gereonschule als Notunterkunft für Asylbewerber
und Flüchtlinge genutzt werden soll, wäre ein zusätzlicher Hausmeister, bzw. ggf. ein
Sicherheitsdienst einzustellen, bzw. zu beauftragen.
GVD Schmühl teilt mit, dass im Altbau pro Etage 25 Personen untergebracht werden können. Die
Klassenräume würden mit Leichtbauwänden abgeteilt. Im Neubautrakt der ehemaligen
Gereonschule könnten weitere 28 Personen untergebracht werden. Er stellt fest, dass im
Gebäude kein warmes Wasser bzw. keine Dusche vorhanden ist. Kurzfristig wäre für rund 5000,-€
eine Dusche durch Umbau einzurichten. Pro Etage müssten aber 4 Nasszellen und 4 Toiletten
eingebaut werden. Die Kosten des gesamten Umbaus belaufen sich auf rund 200.000 €.
AM Heidbüchel stellt fest, dass er sich in diesem Punkt auf die Verwaltung verlassen könne. Die
Gemeinde stelle sich der Aufgabe der Unterbringung von Flüchtlingen. Weitreichende
Entscheidungen würden innerhalb von 48 Stunden von seiner Fraktion in diesem Bereich getroffen
werden können. Der Bürgermeister und sein allgemeiner Vertreter sollten hier eine freie Hand zur
Entscheidung erhalten.
AM Dr. Nolten bittet, die dezentrale Unterbringung in kleinen Gruppen nicht aus den Augen zu
verlieren. Auch der Integrationsgedanke sollte unbedingt beachtet werden.
GOVR Steg dankt für das Vertrauen in die Verwaltung und berichtet, dass zum heutigen Stand 9
private Wohnungen für insgesamt 45 Personen angemietet seien. Neben dem Objekt
Gereonschule sei weiterhin eine Unterbringung in möglichst kleinen Einheiten angestrebt.
GVD Schmühl teilt mit, dass der Architekt am 17.09.2015 bzgl. der Einholung von Angeboten für
die verschiedenen Gewerke in der Gereonschule informiert werde. Dies stelle keine Beauftragung
dar.
BM Eßer erläutert, dass auch mit dem Bürgerverein einvernehmlich die Angelegenheit
abgesprochen sei. Die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung in Boich werde für
sehr wichtig gehalten.
AM Hohn teilt zur Aussage, dass möglicherweise ein Security-Dienst eingesetzt werde mit, dass
ihre Fraktion ein Antrag auf Schaffung einer weiteren hälftigen Sozialarbeiterstelle zur Wahrung
des Sozialfriedens beantragen werde. AM Kern fragt an, wie genau die Kalkulation der Kosten in
Höhe von 200.000 € sei. GVD Schmühl erläutert, dass die Kostenberechnung durch den
Architekten geschätzt worden sei, dieser Ansatz aber auf keinen Fall überschritten werde. Die
Warmwasseraufbereitung soll solarunterstützt erfolgen. Die Mittel können aus der
Investitionskostenpauschale genommen werden. Möglicherweise könne die Solaranlage auch
-8über ein neues Förderprogramm finanziert werden.
AM Kammer bittet, kurzfristig eine Bürgerinformation vor Ort durchzuführen und ein
entsprechendes Betreuungskonzept für dieses Objekt zu erarbeiten. BM Eßer sagt zu, dass die
Verwaltung entsprechend verfahren werde.
Beschlussvorschlag:
Der Nutzung der bisherigen Gereonschule als Notunterkunft für AsylbewerberInnen und
Flüchtlinge wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Umbauarbeiten in
Auftrag zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Erstbelegung eine Bürgerinformationsveranstaltung in
Boich durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
Vorlage: 37/2015
AM Dr. Nolten halte die Maßnahme grundsätzlich für positiv, sodass die Gemeinde sich hieran
beteiligen sollte. AM Heidbüchel berichtet, dass seines Wissens nur 3 – 4 Kommunen ein
ernsthaftes Interesse an dem Projekt haben, aus seiner Kenntnis sei zur ausgeglichenen
Finanzierung die Teilnahme von 8 Kommunen erforderlich. Der Geschäftsführer, Herr Macherey,
sei für die nächste Fraktionssitzung eingeladen. Er werde entsprechend nach der Sitzung seiner
Fraktion informieren. GOVR Steg erläutert, dass seines Wissens 5 Kommunen sich an dem
Projekt beteiligen wollen und der frühest mögliche Starttermin der 1.11.2015 sei, sodass die
Gemeinde hier keine Zeit verliere. AM Dr. Nolten bittet den Konzeptentwurf des Projekts
anzufordern und dem Rat zur Kenntnis zu geben. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass neben
Kreuzau auch Düren, Merzenich, Niederzier und Titz das Interesse an einer Teilnahme erklärt
haben. Am konkretesten ist die Beschlusslage in Düren und Niederzier.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde
Kreuzau
beteiligt
sich
am
Projekt
„Vermittlungsinitiative
für
beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete Flüchtlinge“ des Kreises Düren.
Hierzu kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000 Euro gezahlt werden.
Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit den eingesparten
Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages
vergütet.
Beratungsergebnis:
10.
vertagt
Naturpark Nordeifel;
hier: Mögliche Erweiterung der Naturparkkulisse
Vorlage: 34/2015
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau stimmt der Erweiterung der Naturparkflächen des Naturparks Nordeifel in
der nunmehr vorgesehenen Abgrenzung zu.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-911.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11, Ortsteil Kreuzau;
Hier:
1.Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. E 11 im
Verfahren nach § 13 BauGB („Vereinfachtes Verfahren“)
2.Ermächtigung zur Durchführung der Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie der
Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage: 36/2015
BM Eßer erläutert die Vorlage und bittet um Wortmeldungen.
AM Heidbüchel führt aus, dass seine Fraktion gegen die Vorlage stimmen werde, das
Bauvorhaben füge sich nicht in die vorhandene Bebauung ein. Seine Fraktion werde alle alten
Bebauungspläne überprüfen, um derartige Fälle zukünftig zu vermeiden. AL Gottstein führt aus,
dass gleich lautende Argumente auch im Bauausschuss vorgetragen worden seien. In der
Verwaltung sei die Idee aufgekommen, im Zusammenhang mit der ohnehin ausstehenden
Baulückenabfrage ähnliche Konstellationen ausfindig zu machen und dem Rat vorzulegen. Die
Ausschussmitglieder halten dies für einen sehr guten Vorschlag. Auf den vorliegenden
Tagesordnungspunkt bezogen wird durch ihn ausgeführt, dass wenn der Beschlussvorschlag
gefasst werde, die Parksituation sich verbessere. AM Kern befürchtet, dass der Wendehammer
durch das Bauvorhaben enger werde. AL Gottstein stellt fest, dass das Grundstück bereits mit
einem Zaun abgeriegelt sei, am vorhandenen Straßenverlauf und Wendehammer werden keine
baulichen Veränderungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans E 11, Ortsteil Kreuzau, wird
beschlossen.
2. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt in Anwendung des § 13 BauGB die Verfahren nach §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
4. Die Kosten trägt der Antragsteller.
Beratungsergebnis:
12.
9 Ja-Stimmen, 8 Enthaltungen
Antrag der SPD-Fraktion auf Änderung des Winterstreudienstes ab dem Winter
2015/2016
Vorlage: 39/2015
BM Eßer erläutert die Verwaltungsvorlage. AM Heidbüchel teilt mit, dass die Protokollierung im
Bauausschuss nicht korrekt sei. Es sei zwischenzeitlich eine Abstimmung mit Herrn Kammer von
seiner Fraktion und der Verwaltung gekommen. Er kritisiert die negative Berichterstattung in der
Dürener Presse und fragt an, wie dies erfolgt sein könne. GVD Schmühl teilt mit, dass der
zuständige Abteilungsleiter nicht mit Radio Rur gesprochen habe, sondern er habe mit Radio Rur
telefoniert. Der zuständige Redakteur von Radio Rur habe einen fehlerhaften Bericht
veröffentlicht. Es wurde anlässlich des Telefonates eindeutig heraus gestellt, dass eine
Entscheidung der Rat fälle. BM Eßer teilt ergänzend mit, dass Presseberichte nicht immer
stimmen, insbesondere seien fehlerhafte Berichte von Radio Rur festzustellen. Herr Kern bittet in
diesem Zusammenhang darum, dass die Presse darauf verwiesen werden sollte, die
Ratsbeschlüsse abzuwarten. AM Kammer erläutert, das Ziel des SPD-Antrages sei, weniger Salz
auf die Straßen aufzubringen. Auch sei es ihm wichtig, dass im Rat mehrheitlich, bzw. einstimmig
ein Meinungsbild erreicht werden könne. Das Gespräch mit der Verwaltung war positiv. In diesem
Winter könne aufgrund vertraglicher Verpflichtungen nichts geändert werden. Es könne aber
versucht werden, einzelne Straßen aus der vertraglichen Regelung auszunehmen und die
Erfahrungen nachträglich auszuwerten. Auch könne er sich vorstellen, dass die Ortsvorsteher in
die Auswahl der Straßen mit einbezogen werden. Die Ergebnisse sollten in den Fachausschüssen
und im Rat vorgestellt werden. AM Breuer teilt mit, dass er aus haftungsrechtlichen Gründen diese
Verantwortung als Ortsvorsteher nicht übernehmen werde. GVD Schmühl teilt mit, dass es letztlich
- 10 um die Frage gehe, wo flächendeckend gestreut wird und wo man teilweise das Gefühl habe, dass
einige Straßen ausgenommen werden können. Verwaltungsseitig werden die Straßen
vorgeschlagen. Gänzlich auf das Salz streuen zu verzichten, werde nicht möglich sein. BM Eßer
schlägt vor, die Angelegenheit bis ins nächste Jahr zu vertagen. AM Heidbüchel zieht den Antrag
zurück und bittet, in 2016 die neuen Erkenntnisse der Verwaltung den Gremien der Gemeinde zur
Beratung und zur Beschlussfassung neu vorzulegen. Die Verwaltungsvertreter sagen eine
entsprechende Umsetzung zu.
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der überwiegenden bestehenden Akzeptanz in der Bevölkerung wird die bisherige
Winterdienstregelung beibehalten.
Beratungsergebnis:
13.
Antrag wird zurück genommen, ohne Abstimmung
Antrag der CDU-Fraktion auf Sicherung des Bahnüberganges am Stausee in
Obermaubach durch eine Beschrankung einschließlich Lichtsignalanlage
Vorlage: 42/2015
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion spricht sich der Rat der Gemeinde Kreuzau für die
Sicherung des Bahnüberganges am Stausee Obermaubach durch eine Beschrankung
einschließlich einer Lichtsignalanlage aus. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit allen
beteiligten Akteuren aufzunehmen, um sich für diese Sicherung einzusetzen.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung verschiedener Maßnahmen im Bereich
der Straße „Friedenau“ in Kreuzau
Vorlage: 43/2015
GVD Schmühl sagt aus, dass die Frage des halbhüftigen Parkens, bzw. Parken auf dem Gehweg
in der Straße Friedenau über das Straßenverkehrsamt Düren geprüft werden sollte. Dies konnte
bislang nicht erfolgen, da der zuständige Sachbearbeiter des Kreises derzeit im Urlaub ist. Eine
Klärung werde bis zur Ratssitzung am 01.10.2015 erfolgen.
Herr Kern berichtet, dass auf der Brücke Fahrzeuge fahren, die dort nicht fahren dürfen. BM Eßer
erwidert, dass die Polizei entsprechende Feststellungen gemacht habe, dass leere
Fahrzeuge/LKW unter 16 t dort durchaus fahren dürfen. Verwaltungsseitig werde das
Verkehrsaufkommen vom Kreis erfragt.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion, beim Straßenverkehrsamt für die Straße „Friedenau“, zwischen
dem Bahnübergang und der Brücke über die Rur eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30
km/h einzuführen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, Geschwindigkeitsmessungen und Kontrollen durch die Polizei oder den Kreis Düren
zu beantragen, wird zugestimmt.
Dem Antrag, mit dem Träger der Caritas- Pflegestation Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass
die Fahrzeuge, die vor dem Café Friedenau parken, nicht den Bürgersteig mit benutzen und ob
eine Zuwegung zur Pflegestation von der Südseite aus dem Wohnquartier heraus gebaut werden
kann, wird zugestimmt.
Dem Antrag, zu prüfen, ob zumindest vorübergehend oder zeitweise ein Gerät zur Anzeige der
tatsächlichen Geschwindigkeit („Sie fahren xy km/h“) möglich ist, wird zugestimmt.
- 11 Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Schritte in die Wege zu leiten.
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Anfragen
Im Hinblick auf einen Großeinsatz der gemeindlichen Feuerwehr am 09.09.2015 wird durch AM
Kammer angefragt, was vorgefallen sei. BM Eßer erwidert, dass seines Wissens die freiwillige
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau zu einem Kohlenbunkerbrand in der Firma Niederauer Mühle
gerufen worden sei. Eine konkrete Antwort werde in der Niederschrift erfolgen.
Nachrichtlich wird mitgeteilt: Bei dem Einsatz am 09.09.2015 gegen 14:00 Uhr handelte es sich
um eine telefonische Brandmeldung in einer Papierfabrik am Windener Weg. Vor Ort stellte sich
heraus, dass es sich um einen Fehlalarm gehandelt hat. Bei Reinigungsarbeiten an einem
Förderband wurde Braunkohlestaub aufgewirbelt, welcher von einem anderen Betriebsmitarbeiter
als Brandrauch gesehen wurde. Dieser Mitarbeiter hat die Feuerwehr alarmiert.
Hier handelt es sich um eine gutgläubige Alarmierung, daher ist dieser Einsatz nicht
kostenpflichtig gem. § 41 Abs. 2 Ziffer 8 FSHG.
- 12 B. Nichtöffentliche Sitzung