Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
21.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
- Synopse Gebührentarif
zur Allgemeinen Gebührensatzung
des Kreises Euskirchen
Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen
entfallen.
Gebühr in Euro
TarifNr.
bisher
neu
Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 41
für die ersten 10 Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,50
0,30
0,50
0,30
1.2
Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite
0,75
0,75
1.3
Farbkopien und -ausdrucke
im Format A4
im Format A3
im Format A2
1,-1,50
2,50
1,-1,50
2,50
Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten
6,50
10,--
1.
Vervielfältigungen und Auszüge
1.1
1.4
2.
3.
Gegenstand
Beglaubigungen und Zeugnisse
2.1
Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
2,--
2,--
2.2
Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen,
Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite
3,--
3,--
17,--
17,--
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide,
Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit
nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit
vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
1
Gilt nicht für Kopien in Angelegenheiten des IFG
1
-2-
4.
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
Erteilung von Vorrangeinräumungen und
Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und
sonstigen Erklärungen für das Grundbuch (z.B.
Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung
eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
17,--
17,--
5.
Erteilung von Zweitausfertigungen von
Bescheinigungen etc.
2,--
2,--
6.
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
17,--
17,--
7.
Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
3,--
3,--
8.
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen,
Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt
werden
18,--
18,--
je angefangene halbe Stunde
9.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten,
Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar
für
9.1
Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
18,--
18,--
9.2
Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
18,--
18,--
9.3
Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
12,--
12,--
10.
Vervielfältigungskosten im Zusammenhang mit der
Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen
Ausschreibungen und Offenen Verfahren nach der
VOB und der VOL mit einem Seitenvolumen von 40
Seiten (unter 40 Seiten kostenfrei)
10.1
für jede angefangene Seite, bis 40 Seiten,
schwarz/weiß
3,20
0,08
2
-3-
10.2
10.1
für jede weitere Seite in schwarz/weiß
0,07
0,07
10.3
10.2
für jede angefangene Seite in farbig
0,16
0,16
10.4
10.3
je Plot in den Formaten DIN A 2, DIN A 1 und
A0
2,50-
2,50
11.
12.
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
DIN
Lichtpausen und Plots
11.1
DIN A 4
7,--
7,--
11.2
DIN A 3
8,--
8,--
11.3
DIN A 2
10,--
10,--
11.4
DIN A 1
12,--
12,--
11.5
DIN A 0
14,--
14,--
11.6
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke
per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben
17,--
17,--
6,50
6,50
12,--
12,--
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus
Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und
Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
13.
Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger
Je Datenübertragung
13a
Kosten für die Versendung von Verwaltungsakten
pauschal
3
-4-
14.
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der
Ortsdurchfahrten
14.1
Zufahrten und Zugänge
14.1.1
von land- und forstwirtschaftlich genutzten
Grundstücken
14.1.2
von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für
Wohnzwecke bestimmten Grundstücken
je Wohneinheit jährlich
14.1.3
14.1.4
von sonstigen nicht gewerblich genutzten
Grundstücken sowie Gärtnereien, Gartenbau- und
Baumschulbetrieben jährlich
von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B.
Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen,
Kiesgruben, Steinbrüchen, Gaststätten, Lager-,
Camping- und Ausstellungsplätzen, jährlich
14.2
Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch
beeinträchtigt werden kann
14.2.1
Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder
unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,
mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen
Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser
sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den
Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände
im Sinne des Wasserverbandsgesetzes
gebührenfrei
gebührenfrei
25 - 265
25 - 265
25 – 560
25 – 560
110 – 3.070
110 – 3.070
14.2.1.1
bis zu einem Jahr
20 – 435
20 – 435
14.2.1.2
länger dauernd, jährlich
55 – 435
55 – 435
sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Leitungen
im öffentlichen Interesse (z. B. Mineralölfernleitungen)
gebührenfrei
gebührenfrei
Schienenbahnen und Seilbahnen, die dem öffentlichen
Verkehr dienen
gebührenfrei
gebührenfrei
20 – 560
20 – 560
55 – 560
55 – 560
20 – 435
20 – 435
30 – 435
30 – 435
14.3.
14.4
14.4.1
Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem
öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der
Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten
Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
14.4.1.1
a) höhengleich
bis zu einem Jahr
14.4.1.2
länger dauernd, jährlich
14.4.1.3
b) höhenfrei,
bis zu einem Jahr
14.4.1.4
länger dauernd, jährlich
4
-514.4.2
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
Förderbänder und ähnliche einschließlich Masten,
Schächte und dgl.
14.4.2.1
bis zu einem Jahr
20 – 560
20 – 560
14.4.2.2
länger dauernd, jährlich
30 – 435
30 – 435
20 – 435
30 – 435
20 – 435
30 – 435
55 – 560
55 – 560
gebührenfrei
gebührenfrei
50 - 560
50 - 560
14.5
Über- und Unterführungen privater Wege
14.5.1
14.5.2
bis zu einem Jahr
länger dauernd, jährlich
14.6
Längsverlegungen, soweit der Gemeingebrauch
beeinträchtigt werden kann
14.6.1
Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder
unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen,
mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen
Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser
sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den
Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände
im Sinne des Wasserverbandsgesetzes
je angefangene 100 m
jährlich
14.7
Gleise
14.7.1
der Schienenbahnen des öffentlichen Verkehrs
14.7.2
Sonstige
je angefangene 100 m
jährlich
14.8
Omnibusleitungen einschl. der Masten
gebührenfrei
gebührenfrei
14.9
Anlagen der Straßenbeleuchtung einschließlich der
Masten
gebührenfrei
gebührenfrei
14.10
Bauliche Anlagen (einschließlich Werbeanlagen,
Schilder, Pfosten, Masten u. a.), soweit der
Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann
14.10.1
Wartehallen, Informationsstände ohne Verkaufsbetrieb
gebührenfrei
gebührenfrei
14.10.2
Kioske, Imbissstände, sonstige Verkaufsstände je m² in
Anspruch genommener Verkehrsfläche
14.10.2.1
bis zu einem Jahr
25 – 225
25 – 225
14.10.2.2
länger dauernd, jährlich
45 - 180
45 - 180
jährlich
20 – 435
20 – 435
45 – 280
45 – 280
2 - 10
2 - 10
14.10.3
Automaten
14.10.4
Verladestellen
14.11
Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z. B.
Gerüste, Bauzäune, Baracken, Maschinen, Geräte,
Fahrzeuge, Hilfseinrichtungen, Lagerplätze je m² in
Anspruch genommener Verkehrsfläche,
wöchentlich
jährlich
5
-614.12
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
14.12.1
Gewerbliche Werbeanlagen, Schilder, Transparente,
Fahnen, einschl. Pfosten und Masten
bis zu einem Jahr
20 - 435
20 - 435
14.12.2
länger dauernd, jährlich
45 - 435
45 - 435
gebührenfrei-
gebührenfrei
14.12.3
wie 14.12, nicht gewerblich
14.13
Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO, wenn
durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden
kann
14.13.1
Motorsportveranstaltungen,
Versuchsfahrten,
täglich
55 - 560
55 - 560
14.13.2
Werbeveranstaltungen und ähnliches
täglich
20 – 225
20 – 225
14.13.3
Straßenhandel ohne bauliche Anlagen
täglich
20 – 225
20 – 225
14.14
14.14.1
Sonstige Nutzungen, die in den vorstehenden
Tarifstellen nicht erfasst sind
bis zu einem Jahr
20 - 435
20 - 435
14.14.2
länger dauernd, jährlich
45 - 850
45 - 850
15 - 60
25 - 100
50 - 120
60 - 150
120 - 350
120 - 400
38
42
10 - 30
10 - 35
30 - 60
33 - 60
15 – 60
15 - 80
15.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
15.1
Gutachterliche Äußerung
a) nach Aktenlage
b) mit Befunderhebung
15.2
Gutachten
a) nach Aktenlage
b) mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s.
Tarifstelle 15.9)
(z.B. Einstellungsuntersuchungen, Folgegutachten)
15.3
Umfängliches Gutachten mit Untersuchung
zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9)
(z.B. Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit)
15.4
Zahnärztliches Gutachten
je angefangene ½ Stunde
15.5
Drogenscreening
(Bescheinigung über Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften
und Drogen)
zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9)
15.6
Leichenschauwesen
(Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem
Feuerbestattungsgesetz)
15.7
Schriftliche Auskünfte oder Bescheinigungen
(z.B. aus archivierten Untersuchungsunterlagen)
15.8
Sonstige Leistungen
(Leistungen der Abteilung Gesundheit, für die keine andere
Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der Behörde
wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen)
nach Aufwand
nach Aufwand
6
-7-
15.9
Laborleistungen
15.10
Fahrtkosten
16
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
nach
Kostentabelle
(s. Anlage 1)
nach
Kostentabelle
(s. Anlage 1)
nach LRKG
nach LRKG
Durchführung des Heimgesetzes (HeimG)
Durchführung des Pflegegesetzes NW
16.1
Beratungen der Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben, bei
der Heimplanung und des Heimbetriebes (§ 4 Nr. 3 HeimG).
Gleiches gilt bei Um- und Ausbauten von Heimen.
(Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch den
Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Höhe von 1.970 € an. Diese
werden nur erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an
den LVR gezahlt werden).
Beratungen zur Erlangung einer Abstimmungsbescheinigung
gem. § 1 Abs. 1, Satz 3 der Verordnung über die allgemeinen
Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem
Pflegegesetz NW (AllgFörderPflegeVO), mit Prüfung von
Planunterlagen und Konzepten, auf Antrag eines Betreibers
oder einer natürlichen oder juristischen Person, die eine solche
Einrichtung zu betreiben beabsichtigt,
670
Gebühr: nach Aufwand
-
je angefangene Stunde der Beratung Gebühr
entsprechend der Berechnung auf Grundlage des
jeweils geltenden KGST-Berichtes „Kosten eines
Arbeitsplatze“
-
mindestens aber
700
Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch
den Landschaftsverband Rheinland (LVR) an. Diese werden nur
erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an den
LVR gezahlt werden.
16.2
Beratungen bis max. 30 min. sind regelmäßig gebührenfrei.
Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen sowie sonstige
Amtshandlungen aufgrund der zum HeimG erlassenen
Rechtsvorschriften, soweit die Amts-handlungen zum Vorteil oder auf
Veranlassung des Adressaten der Amtshandlung vorgenommen
wird.
100 – 1.000
(Hierunter fallen insbesondere:
(1) die Befreiung nach § 31 Abs. 1 der Heimmindestbauverordnung,
(2) die Befreiung nach § 5 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1, 2 der
Heimpersonalverordnung,
(3) die Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4
Heimsicherungsverordnung,
(4) die Erteilung von Ausnahmen nach § 11 a der
Heimmitwirkungsverordnung)
***
7
-8-
Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011
Anlage 1 zum Gebührentarif
Kostentabelle
Laborleistungen Gesundheitsamt Kreis Euskirchen
zu Ziffer 15.9 des Gebührentarifs
– alphabetisch sortiert (neue Positionen unten)
bisherige Fassung
Laborleistungen
Antistreptolysin (ASL)
Belastungs-EKG
Bilirubin
BKS / BSG
Blutabnahme
Chlorid
Cholesterin
C-reaktives Protein (CRP)
Drogenscreening
Eisen
EKG
Elektrophorese mit Gesamteiweis
Farbsinnprüfung
Gamma GT
Glukose
GOT
GPT
großes Blutbild
Harnsäure
HDL-Cholesterin
Hörtest
Kalium
kleines Blutbild (je Probe)
Kreatinin
LDL-Cholesterin
Natrium
Perimetrie/Gesichtsfeld
Phorien
Rheumafaktor (RF)
Röntgen-Thorax, eine Ebene
Röntgen-Thorax, zwei Ebenen
Röteln-Virus-Antikörper
Sehtest
Spirometrie
Stereosehen
Triglyceride
Tuberkulintest
Urinsediment
Urinuntersuchung
neue Fassung
Gebühr in
Euro
8,25
57,93
2,68
5,04
3,15
2,61
2,68
8,25
30,00
2,68
17,10
13,41
4,89
2,68
2,61
2,68
2,68
20,16
2,68
2,68
5,38
2,61
12,88
2,68
2,68
2,61
16,02
15,51
8,25
24,97
30,16
20,11
5,66
11,41
7,29
2,68
2,68
6,77
4,59
Leistung
Gebühr in
Euro
Antistreptolysin (ASL)
Belastungs-EKG
Bilirubin
BKS / BSG
Blutabnahme
Chlorid
Cholesterin
C-reaktives Protein (CRP)
Drogenscreening
Eisen
EKG
Elektrophorese mit Gesamteiweis
Farbsinnprüfung
Gamma GT
Glukose
GOT
GPT
großes Blutbild
Harnsäure
HDL-Cholesterin
Hörtest
Kalium
kleines Blutbild (je Probe)
Kreatinin
LDL-Cholesterin
Natrium
Perimetrie/Gesichtsfeld
Phorien
Anti-CCP (RF)
7,58
59,66
3,03
4,55
4,20
2,27
3,03
7,58
30,00
3,03
26,54
15,15
8,18
3,03
3,03
3,03
3,03
6,07
3,03
3,03
16,58
2,27
4,55
3,03
3,03
2,27
33,25
12,20
7,58
Sehtest
Spirometrie
Stereosehen
Triglyceride
Tuberkulintest
Urinsediment
Urinuntersuchung
Analog CDT
Harnstoff
7,91
40,08
32,44
3,03
5,36
3,79
2,65
53,04
3,03
Immunitätsnachweis:
Hepatitis B
Keuchhusten (US m. ähnl. meth. Aufwand)
Masern
Mumps
Ringelröteln (US m. ähnl. meth. Aufwand)
Röteln
Windpocken
18,94
22,73
18,94
18,94
22,73
18,94
18,94
8