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Beschlussvorlage GB (Anlage 3 zur V 176/2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
21.05.11, 04:09
Aktualisiert
26.05.11, 04:10

Inhalt der Datei

-1- Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 - Synopse Gebührentarif zur Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Euskirchen Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen entfallen. Gebühr in Euro TarifNr. bisher neu Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 41 für die ersten 10 Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,50 0,30 0,50 0,30 1.2 Bei größerem Format als DIN A 4 für jede Seite 0,75 0,75 1.3 Farbkopien und -ausdrucke im Format A4 im Format A3 im Format A2 1,-1,50 2,50 1,-1,50 2,50 Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für je angefangene 15 Minuten 6,50 10,-- 1. Vervielfältigungen und Auszüge 1.1 1.4 2. 3. Gegenstand Beglaubigungen und Zeugnisse 2.1 Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 2,-- 2,-- 2.2 Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 3,-- 3,-- 17,-- 17,-- Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 1 Gilt nicht für Kopien in Angelegenheiten des IFG 1 -2- 4. Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 Erteilung von Vorrangeinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstigen Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 17,-- 17,-- 5. Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,-- 2,-- 6. Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 17,-- 17,-- 7. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 3,-- 3,-- 8. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden 18,-- 18,-- je angefangene halbe Stunde 9. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten, und zwar für 9.1 Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 18,-- 18,-- 9.2 Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 18,-- 18,-- 9.3 Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 12,-- 12,-- 10. Vervielfältigungskosten im Zusammenhang mit der Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen und Offenen Verfahren nach der VOB und der VOL mit einem Seitenvolumen von 40 Seiten (unter 40 Seiten kostenfrei) 10.1 für jede angefangene Seite, bis 40 Seiten, schwarz/weiß 3,20 0,08 2 -3- 10.2 10.1 für jede weitere Seite in schwarz/weiß 0,07 0,07 10.3 10.2 für jede angefangene Seite in farbig 0,16 0,16 10.4 10.3 je Plot in den Formaten DIN A 2, DIN A 1 und A0 2,50- 2,50 11. 12. Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 DIN Lichtpausen und Plots 11.1 DIN A 4 7,-- 7,-- 11.2 DIN A 3 8,-- 8,-- 11.3 DIN A 2 10,-- 10,-- 11.4 DIN A 1 12,-- 12,-- 11.5 DIN A 0 14,-- 14,-- 11.6 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben 17,-- 17,-- 6,50 6,50 12,-- 12,-- Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 13. Bereitstellung von Dateien per Email oder Datenträger Je Datenübertragung 13a Kosten für die Versendung von Verwaltungsakten pauschal 3 -4- 14. Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 Sondernutzung an Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten 14.1 Zufahrten und Zugänge 14.1.1 von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken 14.1.2 von bebauten oder in der Bebauung befindlichen, für Wohnzwecke bestimmten Grundstücken je Wohneinheit jährlich 14.1.3 14.1.4 von sonstigen nicht gewerblich genutzten Grundstücken sowie Gärtnereien, Gartenbau- und Baumschulbetrieben jährlich von gewerblich genutzten Grundstücken, z. B. Industriewerken, Einkaufszentren, Tankstellen, Kiesgruben, Steinbrüchen, Gaststätten, Lager-, Camping- und Ausstellungsplätzen, jährlich 14.2 Kreuzungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.2.1 Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände im Sinne des Wasserverbandsgesetzes gebührenfrei gebührenfrei 25 - 265 25 - 265 25 – 560 25 – 560 110 – 3.070 110 – 3.070 14.2.1.1 bis zu einem Jahr 20 – 435 20 – 435 14.2.1.2 länger dauernd, jährlich 55 – 435 55 – 435 sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Leitungen im öffentlichen Interesse (z. B. Mineralölfernleitungen) gebührenfrei gebührenfrei Schienenbahnen und Seilbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen gebührenfrei gebührenfrei 20 – 560 20 – 560 55 – 560 55 – 560 20 – 435 20 – 435 30 – 435 30 – 435 14.3. 14.4 14.4.1 Schienenbahnen und Seilbahnen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, mit Ausnahme der Anschlussbahnen und der diesen gleichgestellten Bahnen im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes 14.4.1.1 a) höhengleich bis zu einem Jahr 14.4.1.2 länger dauernd, jährlich 14.4.1.3 b) höhenfrei, bis zu einem Jahr 14.4.1.4 länger dauernd, jährlich 4 -514.4.2 Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 Förderbänder und ähnliche einschließlich Masten, Schächte und dgl. 14.4.2.1 bis zu einem Jahr 20 – 560 20 – 560 14.4.2.2 länger dauernd, jährlich 30 – 435 30 – 435 20 – 435 30 – 435 20 – 435 30 – 435 55 – 560 55 – 560 gebührenfrei gebührenfrei 50 - 560 50 - 560 14.5 Über- und Unterführungen privater Wege 14.5.1 14.5.2 bis zu einem Jahr länger dauernd, jährlich 14.6 Längsverlegungen, soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.6.1 Leitungen aller Art mit Zubehör (über- oder unterirdisch), soweit sie gewerblichen Zwecken dienen, mit Ausnahme der Leitungen der öffentlichen Versorgung für Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser sowie öffentliche Abwasserleitungen, jeweils mit den Hausanschlüssen und Leitungen der Wasserverbände im Sinne des Wasserverbandsgesetzes je angefangene 100 m jährlich 14.7 Gleise 14.7.1 der Schienenbahnen des öffentlichen Verkehrs 14.7.2 Sonstige je angefangene 100 m jährlich 14.8 Omnibusleitungen einschl. der Masten gebührenfrei gebührenfrei 14.9 Anlagen der Straßenbeleuchtung einschließlich der Masten gebührenfrei gebührenfrei 14.10 Bauliche Anlagen (einschließlich Werbeanlagen, Schilder, Pfosten, Masten u. a.), soweit der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.10.1 Wartehallen, Informationsstände ohne Verkaufsbetrieb gebührenfrei gebührenfrei 14.10.2 Kioske, Imbissstände, sonstige Verkaufsstände je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche 14.10.2.1 bis zu einem Jahr 25 – 225 25 – 225 14.10.2.2 länger dauernd, jährlich 45 - 180 45 - 180 jährlich 20 – 435 20 – 435 45 – 280 45 – 280 2 - 10 2 - 10 14.10.3 Automaten 14.10.4 Verladestellen 14.11 Vorübergehende Baustelleneinrichtungen, z. B. Gerüste, Bauzäune, Baracken, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Hilfseinrichtungen, Lagerplätze je m² in Anspruch genommener Verkehrsfläche, wöchentlich jährlich 5 -614.12 Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 14.12.1 Gewerbliche Werbeanlagen, Schilder, Transparente, Fahnen, einschl. Pfosten und Masten bis zu einem Jahr 20 - 435 20 - 435 14.12.2 länger dauernd, jährlich 45 - 435 45 - 435 gebührenfrei- gebührenfrei 14.12.3 wie 14.12, nicht gewerblich 14.13 Besondere Veranstaltungen im Sinne der StVO, wenn durch sie der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden kann 14.13.1 Motorsportveranstaltungen, Versuchsfahrten, täglich 55 - 560 55 - 560 14.13.2 Werbeveranstaltungen und ähnliches täglich 20 – 225 20 – 225 14.13.3 Straßenhandel ohne bauliche Anlagen täglich 20 – 225 20 – 225 14.14 14.14.1 Sonstige Nutzungen, die in den vorstehenden Tarifstellen nicht erfasst sind bis zu einem Jahr 20 - 435 20 - 435 14.14.2 länger dauernd, jährlich 45 - 850 45 - 850 15 - 60 25 - 100 50 - 120 60 - 150 120 - 350 120 - 400 38 42 10 - 30 10 - 35 30 - 60 33 - 60 15 – 60 15 - 80 15. Öffentlicher Gesundheitsdienst 15.1 Gutachterliche Äußerung a) nach Aktenlage b) mit Befunderhebung 15.2 Gutachten a) nach Aktenlage b) mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Einstellungsuntersuchungen, Folgegutachten) 15.3 Umfängliches Gutachten mit Untersuchung zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) (z.B. Dienstfähigkeit, Arbeitsfähigkeit) 15.4 Zahnärztliches Gutachten je angefangene ½ Stunde 15.5 Drogenscreening (Bescheinigung über Arzneimittelkonzentrationen, exogenen Giften und Drogen) zzgl. erforderlicher Laborleistungen (s. Tarifstelle 15.9) 15.6 Leichenschauwesen (Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Feuerbestattungsgesetz) 15.7 Schriftliche Auskünfte oder Bescheinigungen (z.B. aus archivierten Untersuchungsunterlagen) 15.8 Sonstige Leistungen (Leistungen der Abteilung Gesundheit, für die keine andere Tarifstelle vorgesehen ist und die nicht einem von der Behörde wahrzunehmenden besonderen öffentlichen Interesse dienen) nach Aufwand nach Aufwand 6 -7- 15.9 Laborleistungen 15.10 Fahrtkosten 16 Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 nach Kostentabelle (s. Anlage 1) nach Kostentabelle (s. Anlage 1) nach LRKG nach LRKG Durchführung des Heimgesetzes (HeimG) Durchführung des Pflegegesetzes NW 16.1 Beratungen der Träger, die die Schaffung von Heimen anstreben, bei der Heimplanung und des Heimbetriebes (§ 4 Nr. 3 HeimG). Gleiches gilt bei Um- und Ausbauten von Heimen. (Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) in Höhe von 1.970 € an. Diese werden nur erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an den LVR gezahlt werden). Beratungen zur Erlangung einer Abstimmungsbescheinigung gem. § 1 Abs. 1, Satz 3 der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Pflegegesetz NW (AllgFörderPflegeVO), mit Prüfung von Planunterlagen und Konzepten, auf Antrag eines Betreibers oder einer natürlichen oder juristischen Person, die eine solche Einrichtung zu betreiben beabsichtigt, 670 Gebühr: nach Aufwand - je angefangene Stunde der Beratung Gebühr entsprechend der Berechnung auf Grundlage des jeweils geltenden KGST-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatze“ - mindestens aber 700 Neben der Gebühr fallen Auslagen für die Bauberatung durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) an. Diese werden nur erhoben, wenn sie nicht unmittelbar durch den Träger an den LVR gezahlt werden. 16.2 Beratungen bis max. 30 min. sind regelmäßig gebührenfrei. Die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen sowie sonstige Amtshandlungen aufgrund der zum HeimG erlassenen Rechtsvorschriften, soweit die Amts-handlungen zum Vorteil oder auf Veranlassung des Adressaten der Amtshandlung vorgenommen wird. 100 – 1.000 (Hierunter fallen insbesondere: (1) die Befreiung nach § 31 Abs. 1 der Heimmindestbauverordnung, (2) die Befreiung nach § 5 Abs. 2 sowie § 11 Abs. 1, 2 der Heimpersonalverordnung, (3) die Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 4 Heimsicherungsverordnung, (4) die Erteilung von Ausnahmen nach § 11 a der Heimmitwirkungsverordnung) *** 7 -8- Anlage 3 zur Vorlage V 176/2011 Anlage 1 zum Gebührentarif Kostentabelle Laborleistungen Gesundheitsamt Kreis Euskirchen zu Ziffer 15.9 des Gebührentarifs – alphabetisch sortiert (neue Positionen unten) bisherige Fassung Laborleistungen Antistreptolysin (ASL) Belastungs-EKG Bilirubin BKS / BSG Blutabnahme Chlorid Cholesterin C-reaktives Protein (CRP) Drogenscreening Eisen EKG Elektrophorese mit Gesamteiweis Farbsinnprüfung Gamma GT Glukose GOT GPT großes Blutbild Harnsäure HDL-Cholesterin Hörtest Kalium kleines Blutbild (je Probe) Kreatinin LDL-Cholesterin Natrium Perimetrie/Gesichtsfeld Phorien Rheumafaktor (RF) Röntgen-Thorax, eine Ebene Röntgen-Thorax, zwei Ebenen Röteln-Virus-Antikörper Sehtest Spirometrie Stereosehen Triglyceride Tuberkulintest Urinsediment Urinuntersuchung neue Fassung Gebühr in Euro 8,25 57,93 2,68 5,04 3,15 2,61 2,68 8,25 30,00 2,68 17,10 13,41 4,89 2,68 2,61 2,68 2,68 20,16 2,68 2,68 5,38 2,61 12,88 2,68 2,68 2,61 16,02 15,51 8,25 24,97 30,16 20,11 5,66 11,41 7,29 2,68 2,68 6,77 4,59 Leistung Gebühr in Euro Antistreptolysin (ASL) Belastungs-EKG Bilirubin BKS / BSG Blutabnahme Chlorid Cholesterin C-reaktives Protein (CRP) Drogenscreening Eisen EKG Elektrophorese mit Gesamteiweis Farbsinnprüfung Gamma GT Glukose GOT GPT großes Blutbild Harnsäure HDL-Cholesterin Hörtest Kalium kleines Blutbild (je Probe) Kreatinin LDL-Cholesterin Natrium Perimetrie/Gesichtsfeld Phorien Anti-CCP (RF) 7,58 59,66 3,03 4,55 4,20 2,27 3,03 7,58 30,00 3,03 26,54 15,15 8,18 3,03 3,03 3,03 3,03 6,07 3,03 3,03 16,58 2,27 4,55 3,03 3,03 2,27 33,25 12,20 7,58 Sehtest Spirometrie Stereosehen Triglyceride Tuberkulintest Urinsediment Urinuntersuchung Analog CDT Harnstoff 7,91 40,08 32,44 3,03 5,36 3,79 2,65 53,04 3,03 Immunitätsnachweis: Hepatitis B Keuchhusten (US m. ähnl. meth. Aufwand) Masern Mumps Ringelröteln (US m. ähnl. meth. Aufwand) Röteln Windpocken 18,94 22,73 18,94 18,94 22,73 18,94 18,94 8