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Beschlussvorlage GB (Unbefristete Fortführung des Beratungsangebotes des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) durch aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Beschlussvorlage GB (Unbefristete Fortführung des Beratungsangebotes des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) durch aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management)) Beschlussvorlage GB (Unbefristete Fortführung des Beratungsangebotes des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) durch aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management)) Beschlussvorlage GB (Unbefristete Fortführung des Beratungsangebotes des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) durch aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 183/2011 23.05.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2011 Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Unbefristete Fortführung des Beratungsangebotes des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) durch aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management) Sachbearbeiter/in: Herr Linden Tel.: (02251) 15 563 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, das zunächst auf zwei Jahre befristete Projekt der aufsuchenden Hilfen und einzelfallbezogenen Beratung (Case-Management) im Bereich des Zentralen Informationsbüro Pflege (Z.I.P) dauerhaft weiterzuführen und die Personalkosten bei Produkt 343 03, Zeile 11 bereitzustellen. -2Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 dem Antrag A 145/2008 zugestimmt und beschlossen, im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Projektes das derzeitige Beratungsangebot des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I. P.) um aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (Case-Management) zu erweitern. Hierzu sollten zwei Teilzeitstellen mit je 0,5 Stellenanteilen eingerichtet werden, um flexibel auf Bedarfe reagieren zu können und die Verfügbarkeit im Flächenkreis sicherzustellen. Die Anstellung wurde zunächst auf zwei Jahre befristet. Das Projekt soll vor Ablauf der Zweijahresfrist evaluiert werden um auf dieser Grundlage über eine Weiterführung des Case-Managements entscheiden zu können. Die Besetzung der Stelle erfolgte zum 01.01.2010 mit einer Pflegefachkraft in Vollzeit, da es nicht gelungen war, 2 entsprechend qualifizierte Teilzeitkräfte für diesen Aufgabenbereich zu finden. Die Stellenbesetzung mit einer qualifizierten Pflegefachkraft hat sich in der Vergangenheit als durchaus positiv herausgestellt, da diese sehr engagierte Pflegefachkraft in der Lage ist, auf Bedarfe flexibel zu reagieren und die Verfügbarkeit im Kreis sicherzustellen. Unterstützt wird dies durch die Zusammenarbeit und Kooperation im Rahmen der mit der AOK Euskirchen eingerichteten Pflegestützpunkte. Nachdem die Beratungstätigkeit zu Beginn des Jahres 2010 aufgenommen wurde, wurde ab April 2010 auch mit der Begutachtung der Notwendigkeit von Heimunterbringungen begonnen. Insgesamt ist festzustellen, dass die Beratungen im Z.I.P im Jahr 2010 um 55% im Vergleich zum Vorjahr zugenommen haben (2009 = 488 Beratungen, 2010 = 760 Beratungen). Die Gesamtstatistik und ein ausführlicher Bericht der Pflegefachkraft wurde dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit in der Sitzung vom 09.11.2010 vorgestellt. Die derzeit tätige Pflegefachkraft hat im April 2011 ihre Weiterbildung zur zertifizierten Pflegesachverständigen erfolgreich abgeschlossen. In der Zeit von April 2010 bis 31.12.2010 wurden durch die Pflegefachkraft 126 Heimnotwendigkeitsüberprüfungen durchgeführt. In 24 Fällen (rd. 20%) konnte durch die Beratung und Notwendigkeitsüberprüfung erreicht werden, dass keine Heimaufnahme erfolgte und die notwendige Pflege in der eigenen Häuslichkeit noch weiterhin ambulant sichergestellt werden konnte. Bis zum 19.05.2011 wurden 62 Heimnotwendigkeitsprüfungen vorgenommen. In 10 Fällen konnte eine Heimunterbringung vermieden werden. Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass durch den Einsatz einer qualifizierten Pflegefachkraft Heimaufnahmen verhindert oder verzögert werden konnten, die für den Kreis Euskirchen zu finanziellen Einsparungen im Bereich der Heimpflege führen. Legt man die durchschnittlichen monatlichen Sozialhilfeaufwendungen für Heimunterbringungen von durchschnittlich 1.240 € pro Hilfefall (JR 2009) zugrunde, wird durch diese 24 Fälle, in denen keine Heimaufnahme erfolgte, ein Sozialhilfeaufwand von 29.760 € monatlich vermieden. Aus Sicht der Verwaltung sollte das eingerichtete Case-Management und damit der Einsatz einer Pflegefachkraft auch mit Blick auf die demografische Entwicklung dauerhaft beibehalten werden. Auch seitens der GPA NRW wird der Einsatz einer Pflegefachkraft ausdrücklich begrüßt und für notwendig gehalten. Die GPA empfiehlt in diesem Bereich sogar eine Stellenaufstockung um eine zusätzliche Stelle. Dies ist aus Sicht der Verwaltung allerdings aktuell noch nicht erforderlich, da wie bereits erwähnt, der komplette Beratungs- und Begutachtungsbedarf derzeit abgedeckt werden kann. Die demografi- -3schen Entwicklungen müssen weiterhin beobachtet werden und werden ggfls. zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere personelle Verstärkung zur Folge haben. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)