Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
22.06.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 189/2011
25.05.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
08.06.2011
Kreisausschuss
22.06.2011
Vorstellung der vorläufigen Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie zum Neubau der K
20n, Osttangente Mechernich
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 542 01
Zeile:25
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umweltverträglichkeitsstudie zum Neubau der K20n, Osttangente
Mechernich, im Rat der Stadt Mechernich und in einer anschließenden Bürgerbeteiligung zu erörtern.
Die hierzu notwendigen Aufwendungen der Gutachter werden von dem geltenden Sperrvermerk freigestellt.
-2Begründung:
Mit der Vorlage V 332 / 2007 wurde die Verwaltung beauftragt die Umweltverträglichkeitsuntersuchung für den Ostring Mechernich als Kreisstraße in die Wege zu leiten.
Die Vorlage schloss ebenfalls in Teilbereichen die Abstufung der Kreisstraßen K 6,
K 16, K 42 und K 77 ein.
Die Info 170 / 2008 informierte zum Sachstand der Umweltverträglichkeitsstudie, hier insbesondere
über die Ergebnisse des Scoping-Termins vom 13.03.2008 und die Festlegung des Untersuchungsraums.
Das Ingenieurbüro Hellmann + Kunze wurde mit der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsstufe beauftragt. Das Fachbüro hat beim Ziel der Findung einer konfliktarmen Vorschlagstrasse zur Einbringung in ein sich anschließendes Linienabstimmungsverfahren folgende Fachbeiträge berücksichtigt:
I.
II.
III.
Verkehrsuntersuchungen
Planungsbüro VIA, Köln
a. Verkehrslärmuntersuchungen
Ingenieurges. Stolz, Neuss
b. Lufthygienische Untersuchung
MUVEDA, Aachen
a. Faunistische Fachbeitrag Feldermäuse
Frau Dipl. Biol. Mechthild Höller
b. Faunistischer Fachbeitrag Vögel,
Amphibien, Kleinsäuger
Herr Dipl. Biol. Elmar Schmidt
c. Potenzialabschätzung zur Umsetzung
vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen)
Hellmann + Kunze Reichshof
Aus den Fachbeiträgen lassen sich folgende Ergebnisse feststellen.
I. Verkehrsuntersuchung
Die untersuchte Nullplusvariante spiegelt die künftigen Verkehrsverhältnisse ohne die Realisierung
der Osttangente unter Berücksichtigung bereits beschlossener Projekte, wie dem Bau des Bahnhofdurchstichs, der Ortsumgehung Roggendorf und dem vierspurigen Ausbau der B266 wieder. Die genannten Maßnahmen führen in der Nullplusvariante nicht zu einer Entlastung der Achse des Mechernicher Weges. Die Tendenz zeigt eine weitere Verschärfung der Verkehrsprobleme in diesem Bereich.
Die in der Anlage beigefügte Übersicht veranschaulicht die 4 untersuchten Varianten zur möglichen
Trassenführung. Die Verkehrsprognose zeigt, dass alle untersuchten Varianten die Achse des Mechernicher Weges wesentlich entlasten werden. Die Entlastungswirkung liegt bei den Varianten 1a
und 2a zwischen rund 40 und 50% und den b-Varianten bei rund 80% unter Sperrung des Mechernicher Weges.
II. Verkehrslärmuntersuchung und Lufthygienische Untersuchung
-3-
Als wesentliches Ergebnis der Verkehrslärmuntersuchungen beleibt festzuhalten, dass sämtliche Varianten der Mechernicher Osttangente aus lärmtechnischer Sicht umzusetzen sind. Das Einhalten der
durch die 16. BImSchV vorgegebenen Grenzwerte ist technisch umsetzbar, setzt jedoch im Bereich
von Kommern entlang des Mechernicher Weges und im Fall der Varianten 1 a und 1 b im Bereich des
Baugebiets Vierwege den Bau von aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie Lärmschutzwälle und –
wände und in zwei Fällen Maßnahmen des passiven Lärmschutzes voraus. Im Bezug auf die Lufthygiene liegen die prognostizierten Immissionskonzentrationen aller betrachteten Schadstoffe auf einem
unkritischen Niveau. Durch die Realisierung der Osttangente wird sich die Immissionssituation am
Mechernicher Weg und im Kernbereich von Mechernich deutlich verbessern. Die Unterschiede zwischen den 4 Bauvarianten der Osttangente sind aus lufthygienischer Sicht als marginal zu bezeichnen.
III. Faunistische Fachbeiträge
Im Zuge der durch die Biologen durchgeführten Kartierungen zeigte sich, dass bezogen auf die Avifauna Eingriffe und Verdrängungseffekte der Maßnahme im Untersuchungsraum nicht ausgeglichen
werden können. Aus diesem Grund wurde eine Potenzialabschätzung zur Umsetzung vorgezogener
Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) in einem geeigneten Bereich um die Ortslage Gehn nördlich der B266 durchgeführt. Hier zeigt sich, dass dieser Raum beim Vorsehen flankierender Maßnahmen, wie Lerchenfenster, Stilllegungsstreifen, Krautsäumen, Grünlandextensivierung und Wildhecken ausreichende Potenziale zur Kompensation bereit hält. Nach Auffassung der Gutachter birgt
jedoch das Jagdverhalten von Greifvögeln und Eulen das Restrisiko eines Verbotstatbestandes, da
diese zum Jagen gezielt Straßen aufsuchen. Inwieweit dies im vorliegendem Fall zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos und daraus folgend zu einer erheblichen Beeinträchtigung der lokalen Population führt, bleibt einer artenschutzrechtlichen Prüfung im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung vorbehalten.
In der zusammenfassenden auch schutzgutübergreifenden Betrachtung der Bauvarianten zeigen sich
abwägungsrelevante Schutzgüter, wie das Schutzgut Mensch in seiner Wohn- und Wohnumfeldfunktion, die Landschaftsbezogene Erholung als auch das Schutzgut Wasser. Hier ergeben sich abwägungsrelevante Unterschiede zwischen den Bauvarianten, welche dazu führen, dass sich im Fall der
Realisierung der Osttangente die Variante 2a, als die Variante mit den geringsten Umweltauswirkungen darstellt. Bei den verbleibenden Schutzgütern, Tiere und Pflanzen, Boden, Klima und Luft, Kultur
und Sachgüter sind die Unterschiede geringfügig und weniger entscheidungsrelevant.
Aus gutachterlicher Sicht wiegen die durch den Bau der Osttangente hervorgerufenen Entlastungseffekte im innerstädtischen Bereich von Mechernich und der Achse des Mechernicher Weg den damit
verbundenen Eingriff in die freie Landschaft und den daraus resultierenden Zerschneidungseffekten
nicht auf. Aus diesem Grund gibt der Gutachter der Nullplusvariante den Vorzug.
Die nunmehr gemäß Leistungsphase 4 HOAI § 48a vorliegende, vorläufige Fassung der Studie wurde den Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzverbänden am 20.05.2011 in einem Abstimmungstermin vorgestellt.
Ein wesentlicher Änderungsbedarf im Bezug auf die Umweltverträglichkeitsstudie ergibt aus den Stellungnahmen der anwesenden Träger öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände
nach dem derzeitigen Diskussionsstand nicht. Jedoch wurden im Termin schriftliche Stellungnahmen
angekündigt. Den Institutionen, welche zum Termin nicht erschienen sind, wird mit Versenden der
Niederschrift eine fristgerechte letzte Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Über noch folgenden
Eingaben der Beteiligten wird die Verwaltung im Fachausschuss informieren.
Im Zuge der abschließenden Bearbeitung der endgültigen Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie
gemäß § 48a, Leistungsphase 5 HOAI sollte die Studie - unter Einbeziehung der im Abstimmungs-
-4termin vom 20.05.2011 getroffenen Einwendungen – zunächst der Stadt Mechernich und drauf folgend einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die vorläufige Fassung der UVS wird den Kreistagsfraktionen jeweils 1-fach in Papierform und im pdfFormat auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt. Die Gutachter werden die Ergebnisse der UVS
in der Sitzung mündlich vortragen.
Die Verwaltung schlägt vor, die UVS abzuschließen und dazu die derzeit vorläufige Fassung der
Umweltverträglichkeitsstudie an den Rat der Stadt Mechernich weiterzuleiten. Um die im Rahmen der
politischen und öffentlichen Diskussion notwendigen Beteiligung der Gutachter sicherstellen zu können, ist die Entsperrung entsprechender Haushaltsmittel erforderlich.
Entsprechend dem Beschluss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2011 in der Kreistagssitzung
am 12.04.2011 werden die Planungen derzeit darüber hinaus nicht fortgeführt.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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