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Info GB (Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
08.06.2011
Erstellt
27.05.11, 04:08
Aktualisiert
27.05.11, 04:08
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 90/2011 26.05.2011 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 08.06.2011 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes Der § 5a LabfG NRW sieht eine regelmäßige Fortschreibung (alle 5 Jahre) des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) vor. Da die letzte Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2004 erfolgte wurde eine Fortschreibung erforderlich. Mit der Fortschreibung wurde das Ingenieurbüro pbo, Aachen, beauftragt. Im Vorfeld der Fortschreibung wurde im Jahr 2009 eine Restmüllanalyse durchgeführt, die wichtige Daten zur Fortschreibung des AWK lieferte. Im Endbericht stellt die Firma Infa fest: Auf Grund der noch in unterschiedlicher Intensität vorhandenen Wertstoffe im Restabfall (insbesondere der kompostierbaren Stoffe) sollten insbesondere in den Kommunen mit einer geringen Anschlussquote an die Biotonne (im Kreismittel mit rund 71 % bisher schon relativ hohe Anschlussquote) vor dem Hintergrund, dass Eigenkompostierer ein überwiegend höheres Abfallaufkommen aufweisen, diese hinsichtlich des Umfangs der Eigenkompostierung geprüft und gegebenenfalls die Teilnehmerquote sukzessive erhöht werden, so dass folglich eine bessere Trennung der kompostierbaren Stoffe und dadurch eine Abnahme der Restabfallmenge resultiert. Der Einsatz eines gebührenscharfen Behälteridentifikationssystems in der Stadt Zülpich wie auch der lineare Gebührenmaßstab (ohne Grundgebühr) in Weilerswist führen zu den kreisweitgeringsten spezifischen Behältervolumen wie auch zu den geringsten Restabfallmengen. Im Gegensatz hierzu gilt es die insgesamt hohen Restabfallmengen in den Kommunen Hellenthal/ Blankenheim und Kall zu beleuchten. Da hier ähnliche Einwohnerstrukturen wie in den übrigen Kommunen des Kreises bestehen, ist dieser Mengenunterschied im Wesentlichen auf das fehlende Angebot kleiner Abfallbehälter (kleinste Gefäße zur Zeit 2009 MGB 80 l / 120 l) zurückzuführen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Sortieranalyse wie auch der Vergleich mit anderen ländlichen Regionen, dass bezüglich der Wertstoffabschöpfung und der Anschlussquote der Biotonne im Kreis Euskirchen wesentliche abfallwirtschaftliche Elemente umgesetzt wurden und es lediglich die oben genannten punktuellen Optimierungsansätze gibt. Neben den Ergebnissen der Restmüllanalyse wurde die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht soweit die Auswirkungen der Umsetzung bekannt sind ebenfalls berücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält mindestens -21. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle, wobei das Aufkommen bzw. die Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbeabfällen jeweils getrennt darzustellen sind, 2. Darstellungen der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfälle insbesondere für flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen, 3. die begründete Festlegung der Abfälle, die durch Satzung von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen sind, 4. den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit, 5. Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen, 6. die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus notwendigen Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu notwendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Abfolge (Kooperationen), 7. eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, Darstellungen und Festlegungen nach Nr. 1 bis 6. Die wichtigsten Eckpunkte zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Euskirchen werden in der Ausschusssitzung von Herrn Professor Dr. Pretz mündlich vorgestellt. Des weiteren erfolgt bis zum Herbst die im Gesetz festgeschriebene Anhörung der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen. Nach Auswertung der gemeindlichen Stellungnahmen wird das Abfallwirtschaftskonzept zur endgültigen Beschlussfassung in die Sitzungsfolge im Herbst 2011 eingebracht. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)