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Mitteilungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 "Birken-Süd" im Ortsteil Greste hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
10.08.2006
Erstellt
29.01.08, 16:33
Aktualisiert
29.01.08, 16:33
Mitteilungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 "Birken-Süd" im Ortsteil Greste
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 88/2006 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 "Birken-Süd" im Ortsteil Greste hier: Sachstandsbericht Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 10.08.2006 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Hochbau- und Planungsausschuss am 17.05.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Gespräch mit den Antragstellern zu führen. Dieses fand am 24.07.2006 im Rathaus statt. Die Verwaltung legte zu Beginn des Gespräches kurz den Stand der Beratungen im Ausschuss dar. Alle drei Antragsteller erklärten übereinstimmend, dass sie einer Herstellung des Weges über ihre Grundstücke nicht zustimmen würden. Die tatsächlichen Gegebenheiten auf den Grundstücken würden den Platz für eine Wegeverbindung nicht zulassen. Es wurde besonders darauf hingewiesen, dass die Gemeinde ursprünglich die Planungsabsicht verfolgt hat, eine entsprechende Wegeverbindung herzustellen. Diese ist aber nicht im Bebauungsplan festgesetzt worden. Auch im Vertrauen hierauf sei auf einem Grundstück ein Carport errichtet worden. Die Antragsteller führten nochmals aus, dass der Lebensraum der Bäume bereits sehr eingeschränkt sei und die Pflege sehr aufwändig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Forderung des Ausschusses, einer Änderung des Bebauungsplanes nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass der Weg auf Kosten der Antragsteller hergestellt wird, gegen das Kopplungsverbot verstößt. Die Entscheidung, den Bebauungsplan zu ändern, muss daher unabhängig von der Herstellung des Weges und der Kostenübertragung getroffen werden. Seitens des Hochbau- und Planungsausschusses ist daher nun abschließend über die Angelegenheit zu entscheiden. Schemmel