Daten
Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
136/2011
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.06.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 136/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Bernhard Hadel
21.06.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung
Beschlussentwurf:
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgende
Dringlichkeitsentscheidung
getroffen:
Dem Abschluss einer auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung des Sondermögens Bäder der Stadt mit dem Stadtverordneten Herrn Manfred Rothermund für die Übernahme der
Bauleitung zu allen notwendigen Arbeiten der Firma Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG, Hagenstraße
12, 50389 Wesseling, zur Verfüllung des großen Außenbeckens des Gartenhallenbades einschließlich der
Fußreinigungsbecken wird zugestimmt.
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgende
Dringlichkeitsentscheidung
getroffen:
Dem Abschluss einer auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung des Sondermögens Bäder der Stadt mit dem Stadtverordneten Herrn Manfred Rothermund für die Übernahme der
Bauleitung zu allen notwendigen Arbeiten der Firma Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG, Hagenstraße
12, 50389 Wesseling, zur Verfüllung des großen Außenbeckens des Gartenhallenbades einschließlich der
Fußreinigungsbecken wird zugestimmt.
Gründe:
Der Zustimmung des Rates bedarf der Abschluss der Sponsoringvereinbarung mit Herrn Rothermund, weil
Verträge der Stadt (und ihrer Einrichtungen) mit Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (grundsätzlich)
der Genehmigung des Rates bedürfen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. r GO NRW).
Wie sich aus dem Text der Entscheidung ergibt, sollen die Arbeiten zur Verfüllung des großen Außenbeckens durch die Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG durchgeführt werden, und zwar im Wege des
Sponsoring nach Maßgabe einer ebenso auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung mit diesem Unternehmen. Die Fa. Krings möchte die Arbeiten noch in dieser Woche beginnen,
weil sie aktuell über den für die Verfüllung geeigneten Erdaushub verfügt. Damit die Sponsoringleistungen
angenommen werden können, bedarf es sofortigen Handelns.
Wesseling, 21. Juni 2011
______________________
Hans-Peter Haupt
Bürgermeister
______________________
Hans Mauel
Stadtverordneter
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Zustimmung des Rates bedarf der Abschluss der Sponsoringvereinbarung mit Herrn Rothermund, weil
Verträge der Stadt (und ihrer Einrichtungen) mit Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (grundsätzlich)
der Genehmigung des Rates bedürfen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. r GO NRW).
2. Lösung
Wie sich aus dem Text der Entscheidung ergibt, sollen die Arbeiten zur Verfüllung des großen Außenbeckens durch die Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG durchgeführt werden, und zwar im Wege des
Sponsoring nach Maßgabe einer ebenso auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung mit diesem Unternehmen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
5. Begründung der Dringlichkeit
Die Fa. Krings möchte die Arbeiten noch in dieser Woche beginnen, weil sie aktuell über den für die Verfüllung geeigneten Erdaushub verfügt. Damit die Sponsoringleistungen angenommen werden können, bedarf
es sofortigen Handelns.