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Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
47 kB
Datum
19.07.2011
Erstellt
05.07.11, 06:33
Aktualisiert
21.07.11, 10:30
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Sitzungsvorlage Nr.: 136/2011 - Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.06.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 136/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Bernhard Hadel 21.06.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Abschluss einer Sponsoringvereinbarung Beschlussentwurf: Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen: Dem Abschluss einer auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung des Sondermögens Bäder der Stadt mit dem Stadtverordneten Herrn Manfred Rothermund für die Übernahme der Bauleitung zu allen notwendigen Arbeiten der Firma Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG, Hagenstraße 12, 50389 Wesseling, zur Verfüllung des großen Außenbeckens des Gartenhallenbades einschließlich der Fußreinigungsbecken wird zugestimmt. Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen: Dem Abschluss einer auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung des Sondermögens Bäder der Stadt mit dem Stadtverordneten Herrn Manfred Rothermund für die Übernahme der Bauleitung zu allen notwendigen Arbeiten der Firma Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG, Hagenstraße 12, 50389 Wesseling, zur Verfüllung des großen Außenbeckens des Gartenhallenbades einschließlich der Fußreinigungsbecken wird zugestimmt. Gründe: Der Zustimmung des Rates bedarf der Abschluss der Sponsoringvereinbarung mit Herrn Rothermund, weil Verträge der Stadt (und ihrer Einrichtungen) mit Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (grundsätzlich) der Genehmigung des Rates bedürfen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. r GO NRW). Wie sich aus dem Text der Entscheidung ergibt, sollen die Arbeiten zur Verfüllung des großen Außenbeckens durch die Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG durchgeführt werden, und zwar im Wege des Sponsoring nach Maßgabe einer ebenso auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung mit diesem Unternehmen. Die Fa. Krings möchte die Arbeiten noch in dieser Woche beginnen, weil sie aktuell über den für die Verfüllung geeigneten Erdaushub verfügt. Damit die Sponsoringleistungen angenommen werden können, bedarf es sofortigen Handelns. Wesseling, 21. Juni 2011 ______________________ Hans-Peter Haupt Bürgermeister ______________________ Hans Mauel Stadtverordneter Sachdarstellung: 1. Problem Der Zustimmung des Rates bedarf der Abschluss der Sponsoringvereinbarung mit Herrn Rothermund, weil Verträge der Stadt (und ihrer Einrichtungen) mit Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (grundsätzlich) der Genehmigung des Rates bedürfen (§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. r GO NRW). 2. Lösung Wie sich aus dem Text der Entscheidung ergibt, sollen die Arbeiten zur Verfüllung des großen Außenbeckens durch die Hubert Krings & Söhne GmbH & Co. KG durchgeführt werden, und zwar im Wege des Sponsoring nach Maßgabe einer ebenso auf die Sponsoringordnung der Stadt gestützten Sponsoringvereinbarung mit diesem Unternehmen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Keine. 5. Begründung der Dringlichkeit Die Fa. Krings möchte die Arbeiten noch in dieser Woche beginnen, weil sie aktuell über den für die Verfüllung geeigneten Erdaushub verfügt. Damit die Sponsoringleistungen angenommen werden können, bedarf es sofortigen Handelns.