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Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
09.06.11, 04:05
Aktualisiert
09.06.11, 04:05
Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014) Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014) Beschlussvorlage GB (Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 190/2011 07.06.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 22.06.2011 Kreistag 20.07.2011 Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014 Sachbearbeiter/in: Frau Eil x Tel.: 15-618 Abt.: Stabsstelle 85 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen von 2011 - 2014. -2Begründung: Das Thema Frauen-Männer-Gleichberechtigung begleitet uns bereits seit 1949. Bisher hat weder Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), noch das am 20. November 1999 verabschiedete LGG NRW zu einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern geführt. Die Erfüllung des Verfassungsauftrages (Art. 3 Abs. 2 GG) und die Anwendung des LGG NRW sind Pflichtaufgaben, an denen Politik und Verwaltung mitwirken. § 5 a LGG NRW schreibt vor, dass für jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ein Frauenförderplan (FFP) zu erstellen ist. Der FFP enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen. Dieser FFP hat zum Ziel, die gesetzlichen Vorgaben in der Kreisverwaltung Euskirchen sukzessive zu verwirklichen. Hierzu verpflichtet das LGG NRW im besonderen Maße die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Leitungsfunktionen. Der vorliegende FFP untergliedert sich in die Inhalte: - Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung Bestandsanalyse der Beschäftigtenstruktur Beschäftigtenprognose Entwicklung von Zielvorgaben sowie konkreten Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen Bei der Bestandsanalyse zur Beschäftigtenstruktur ist ersichtlich geworden, dass Frauen im gehobenen und höheren Dienst stark unterrepräsentiert sind. Besonders deutlich zeigt es sich bei Erfassung der Frauen und Männer mit Leitungsfunktionen (Stand 01.06.2011): - 18 Teamkoordinatoren, 5 Teamkoordinatorinnen 15 Abteilungsleiter, keine Abteilungsleiterin 4 Geschäftsbereichsleiter, keine Geschäftsbereichsleiterin. Hervorzuheben ist, dass die Besetzung der vier Stabstellen (ohne Zensus) eine Ausnahme bilden. Drei Stabstellen sind mit Frauen besetzt - 2 Frauen haben Leitungsbefugnisse, eine Stabstelle mit einem Mann mit Leitungsbefugnis. Zum Abbau dieser Unterrepräsentanz von Frauen sollen die bis 31.12.2014 frei werdenden Stellen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - und bei Beamtinnen/Beamten nach erfüllter Wartezeit - mit Frauen besetzt werden, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Zur Erhöhung des Frauenanteils auf höherwertigen Stellen und in Führungspositionen ist es wichtig, frühzeitig, gezielt geeignete Frauen anzusprechen und zu fördern. Dies ist Aufgabe der Vorgesetzten. Durch spezielle Fortbildungen sollen Frauen auf die Übernahme von höherwertigen Aufgaben und/oder Leitungsverantwortung vorbereitet werden. Die Realisierung des Frauenförderplans kann Auswirkungen auf den künftigen Personalressourcenbedarf haben. Sobald dieser Mehrbedarf erkennbar wird, erfolgen hierzu gesonderte Vorlagen. -3- gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)