Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
09.06.11, 04:05
Aktualisiert
09.06.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 190/2011
07.06.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.06.2011
Kreistag
20.07.2011
Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen 2011 - 2014
Sachbearbeiter/in: Frau Eil
x
Tel.: 15-618
Abt.: Stabsstelle 85
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 5 a Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW den als Anlage beigefügten Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Euskirchen von 2011 - 2014.
-2Begründung:
Das Thema Frauen-Männer-Gleichberechtigung begleitet uns bereits seit 1949. Bisher hat weder Art.
3 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG), noch das am 20. November 1999 verabschiedete LGG NRW zu
einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern geführt. Die Erfüllung des Verfassungsauftrages (Art. 3 Abs. 2 GG) und die Anwendung des LGG NRW sind Pflichtaufgaben, an denen Politik und Verwaltung mitwirken.
§ 5 a LGG NRW schreibt vor, dass für jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten ein Frauenförderplan (FFP) zu erstellen ist. Der FFP enthält Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zum Abbau von Unterrepräsentanz von Frauen.
Dieser FFP hat zum Ziel, die gesetzlichen Vorgaben in der Kreisverwaltung Euskirchen sukzessive
zu verwirklichen. Hierzu verpflichtet das LGG NRW im besonderen Maße die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Leitungsfunktionen.
Der vorliegende FFP untergliedert sich in die Inhalte:
-
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
Bestandsanalyse der Beschäftigtenstruktur
Beschäftigtenprognose
Entwicklung von Zielvorgaben sowie konkreten Maßnahmen zum Abbau von
Unterrepräsentanz von Frauen
Bei der Bestandsanalyse zur Beschäftigtenstruktur ist ersichtlich geworden, dass Frauen im gehobenen und höheren Dienst stark unterrepräsentiert sind.
Besonders deutlich zeigt es sich bei Erfassung der Frauen und Männer mit Leitungsfunktionen (Stand
01.06.2011):
-
18 Teamkoordinatoren, 5 Teamkoordinatorinnen
15 Abteilungsleiter, keine Abteilungsleiterin
4 Geschäftsbereichsleiter, keine Geschäftsbereichsleiterin.
Hervorzuheben ist, dass die Besetzung der vier Stabstellen (ohne Zensus) eine Ausnahme bilden.
Drei Stabstellen sind mit Frauen besetzt - 2 Frauen haben Leitungsbefugnisse, eine Stabstelle mit
einem Mann mit Leitungsbefugnis.
Zum Abbau dieser Unterrepräsentanz von Frauen sollen die bis 31.12.2014 frei werdenden Stellen
bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - und bei Beamtinnen/Beamten nach erfüllter Wartezeit - mit Frauen besetzt werden, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende
Gründe überwiegen.
Zur Erhöhung des Frauenanteils auf höherwertigen Stellen und in Führungspositionen ist es wichtig,
frühzeitig, gezielt geeignete Frauen anzusprechen und zu fördern. Dies ist Aufgabe der Vorgesetzten.
Durch spezielle Fortbildungen sollen Frauen auf die Übernahme von höherwertigen Aufgaben
und/oder Leitungsverantwortung vorbereitet werden.
Die Realisierung des Frauenförderplans kann Auswirkungen auf den künftigen Personalressourcenbedarf haben. Sobald dieser Mehrbedarf erkennbar wird, erfolgen hierzu gesonderte Vorlagen.
-3-
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)