Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
203 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
31.08.15, 18:16

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 18.08.2015 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Berens von Rautenfeld, Dagmar 4. Böcking, Paul 5. Braks, Egbert 6. Breuer, Adolf 7. Büngeler, Johannes 8. Döring, Bettina 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Iven, Axel 18. Kammer, Jürgen 19. Kaptain, Johannes 20. Kern, Karl-Heinz 21. Kesseler, Marion 22. Kilian, Manfred 23. Lennartz, Ulrich 24. Lüttgen, Wolfgang 25. Macherey, Peter 26. Prof. Dr. Meurer, Erik 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmitz, Hermann-Josef 29. Schroeteler, Rolf 30. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Strohpagel, Birgit 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. AL Drewes-Janssen 2. AL Gottstein Es fehlen die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Tesch, Michael -2Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:35 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er teilt mit, dass ein Nachtrag für die Tagesordnung zur heutigen Sitzung versandt und auch bereits in den Sitzungsdienst eingestellt worden sei. Zusätzlich liegen den Ratsmitgliedern Kopien der Nachträge (Tischvorlage über wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2015 sowie Anlage zur Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gemäß § 11 der 9. BlmSchV im Rahmen des Genehmigungsantrages gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz der Firma Niederauer Mühle zur Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3) vor. In diesem Zusammenhang bittet RM Kern, den Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2015 zu TOP 3 im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren. Nach kurzer Aussprache schlägt BM Eßer vor, im öffentlichen Teil die Sachdiskussion zu führen, über die Formulierung im nichtöffentlichen Teil zu befinden und anschließend im öffentlichen Teil einen Beschluss zu fassen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. Desweiteren wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 nach TOP 2 zu behandeln. Hierzu besteht ebenfalls Einvernehmen. Der Übersicht halber erfolgt die Protokollierung aber in der festgelegten Tagesordnung. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2015 3. Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 4. Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung 5. Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung 6. Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 -37. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 8. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 9. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 10. Mitteilungen 10.1 Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Antragsunterlagen 11. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Einwohnerfragen gestellt. 2. Mitteilungen 2.1 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2015 BM Eßer erläutert zur Tischvorlage 39/2015, dass nach der vorliegenden Aufstellung ein geringfügig verbessertes Ergebnis erzielt werden konnte. RM Hohn fragt an, ob Einsparungen durch die Schließung der Gereonschule zu verzeichnen sind. BM Eßer teilt mit, dass die Schließung der Gereonschule bei der Ansatzbildung berücksichtigt worden sei. Desweiteren werde sich die Schließung auch auf die Höhe der Kreisumlage auswirken. Auf die Frage von RM Heidbüchel wegen erhöhter Einnahmen bei der Vergnügungssteuer, erläutert BM Eßer, dass bei der Überprüfung der Spielhalle Kreuzau festgestellt werden konnte, dass mehr Spielgeräte aufgestellt als gemeldet sind und insoweit eine Nachveranlagung auch für 2014 erfolgte, was zu den einmaligen Mehreinnahmen geführt hat. 3. Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV Vorlage: 32/2015 BM Eßer erläutert die Vorlage einschließlich der Anlage und berichtet, dass der voraussichtliche Erörterungstermin am 25.09.2015 stattfinden werde. RM Dr. Nolten teilt mit, dass die CDUFraktion der Auffassung ist, dass dem Bestreben der Firma Niederauer Mühle, weniger Energie bei der Produktion aufzuwenden, grundsätzlich etwas Positives abzugewinnen sei. Bei der Produktion erfolge aber eine Umverteilung der Abluft auf die niedrigen Kamine, die für die Geruchsbelästigung ursächlich seien. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können. Von daher müsse aus seiner Sicht eine erneute Begehung erfolgen oder aber technische Änderungen vorgenommen werden, damit die Geruchs- und Lärmwerte unter den Grenzwerten liegen und keine Verschlechterung eintrete. RM Kern führt aus, dass es aus seiner Sicht nicht um energetische Einsparungen sondern um die Festlegung von Produktionsmengen der PM 2 und PM 3 gehe. Auf der PM 2 können 370 t./Tag und der PM 3 1.000 t./Tag verarbeitet werden. Ein vor zwei Jahren angestrengter Prozess vor dem Verwaltungsgericht habe ergeben, dass der Firma auf der PM 2 Überkapazitäten gefahren habe. Dies richte sich gegen das Wohl der Bevölkerung, da die Bürgerinnen und Bürger jahrelang erheblichen Belästigungen ausgesetzt waren. BM Eßer weist darauf hin, dass verwaltungsseitig gefordert worden sei, die Auswirkungen auf Lärm und Geruch genau in Erfahrung bringen zu können. RM Dr. Nolten stellt fest, dass die Produktionsmengen von 1.000 t./Tag maßgeblich sei. Es sei grundsätzlich wichtig, dass die Grenzwerte für Lärm und Geruch nicht überschritten werden dürfen, ggf. müssen neue Filter oder ähnliches eingebaut werden. RM Braks vertritt die Auffassung, dass die Stellungnahme der Gemeinde gemäß Beschlussvorschlag beschlossen werden solle. In diesem Zusammenhang regt RM Böcking an, dass eine Überprüfung der Geruchs- und Lärmwerte unangemeldet erfolgen sollte. RM Hohn warnt davor, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen, weil die Firma die Grenzwerte in der Vergangenheit nicht eingehalten habe. Eine Expansion der Firma sollte negativ gesehen werden. RM Heidbüchel stellt fest, dass gleichartige Anträge wiederholt in der Sommerzeit gestellt worden seien. Dies zwinge den Rat dazu, kurz nach den Sommerferien über eine komplexe Materie zu entscheiden, damit die -5gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Die weitere Diskussion erfolgt im nichtöffentlichen Teil. Hierzu erfolgt die Protokollierung im nichtöffentlichen Teil. Beschluss: Zum vorliegenden Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer Mühle GmbH behält die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 06.02.2014 weiterhin Gültigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahme erneut an die Genehmigungsbehörde zu übersenden und den CDU-Antrag als Anlage beizufügen. Beratungsergebnis: 4. 32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle"; hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung Der Bürgermeister erläutert zum Sachverhalt, dass auf Antrag der Fraktion SPD, Grüne und FDP bereits der Bauausschuss am 27.05.2015 mehrheitlich die Beschlussempfehlung zur Verlängerung der Veränderungssperre ausgesprochen habe. An der in der Mitteilungsvorlage 19/2015 dargelegter Rechtsauffassung der Verwaltung, dass unter Berücksichtigung der Verfahrenshistorie eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre rechtlich nicht haltbar sei, werde weiter festgehalten. Diesbezüglich verweist der Bürgermeister auf die beiden aktuellen Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Lenz und Johlen sowie der Niederauer Mühle, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind. RM Dr. Nolten stellt fest, dass der eingesetzte Rechtsanwalt bestätige, dass im vorliegenden Falle eine Entscheidungsschwäche des Rates vorliege. Von daher bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine gerichtliche Überprüfung eine weitere Verlängerung negativ bescheiden würde. RM Heidbüchel kann diese Auffassung nicht vertreten und erläutert, dass der Rechtsanwalt sich widerspreche und die Belange der betroffenen Firma nicht beeinträchtigt werden. Er vermag keine Gründe zu erkennen, was gegen eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre spreche. Er bittet um Abstimmung, auch eine namentliche Abstimmung könne erfolgen. RM Kern vertritt die Auffassung, das Rechtanwalt Dr. Oerder über die Situation in Kreuzau nicht richtig informiert sei. Aus seiner Sicht wäre es sinnig gewesen, im interfraktionellen Gespräch mit Herrn Dr. Oerder über den Sachverhalt zu sprechen. Für ihn sei die Verlängerung der Veränderungssperre wichtig. RM Heidbüchel bringt einen Beschluss des Rates vom 26.06.2012 in Erinnerung, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein Fachgutachten einzuholen. Er fragt an, ob die Verwaltung diesen Beschluss umgesetzt habe. BM Eßer entgegnet hierauf, dass dies nur maßgeblich sei, wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Dies ist bisher nicht erfolgt. Zudem sei eine Zieldefinierung im interfraktionellen Gespräch besprochen worden. RM Hohn entgegnet hierauf, dass das interfraktionelle Gespräch kein Ratsbeschluss kippen könne. Sie fragt an, wie lang der Prozess der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit frühzeitiger Beteiligung und Offenlage dauere. AL Gottstein erläutert, dass dies schwer zu prognostizieren sei wegen der einzuholenden Gutachten, er rechne aber mit mindestens einem Jahr. Im Hinblick auf die Aussage des RM Dr. Nolten wegen Untätigkeit des Rates entgegnet das RM Böcking, dass er diese Meinung nicht teilen können. Er sehe kein schuldhaftes Verhalten des Rates und plädiert für eine Verlängerung der Veränderungssperre. Die nachfolgend namentliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis: 1. BM Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Breuer, Adolf 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Fernando, Sebastian Nein Nein Nein Nein Nein Nein -67. Gilles, Josef 8. Gunkel, Dirk 9. Heinrichs, Dirk 10. Hüttl, Detlef 11. Kaptain, Johannes 12. Lennartz, Ulrich 13. Macherey, Peter 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Strohpagel, Birgit 16. Winter, Heinrich 17. Berens v. Rautenfeld, Dagmar 18. Böcking, Paul 19. Heidbüchel, Rolf 20. Iven, Axel 21. Kammer, Jürgen 22. Kilian, Manfred 23. Lüttgen, Wolfgang 24. Schmitz, Hermann-Josef 25. Schroeteler, Rolf 26. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 27. Stoffels, Björn 28. Stoffels, Manfred 29. Döring, Bettina 30. Hohn, Astrid 31. Kern, Karl-Heinz 32. Kesseler, Marion 33. Braks, Egbert 34. Prof. Dr. Meurer, Erik Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Beschluss: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem. § 17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. 18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;, hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28 2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28 3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass die ursprüngliche Sitzungsvorlage im Bau- und Planungsausschuss vom 27.05.2015 beschlossen worden ist. Die gestellten Änderungsanträge der CDU- und SPDFraktionen wurden im Bau- und Planungsausschuss mehrheitlich bzw. bei Stimmengleichheit abgelehnt. Die Anträge werden seitens der CDU- bzw. der SPD-Fraktion erneut eingebracht und zur Abstimmung vorgetragen. Hinweis der Verwaltung: Die Antragsschreiben liegen der Niederschrift zum Bau- und Planungsausschuss vom 27.05.2015 bei. RM Heidbüchel bittet darum im Anschluss über die Beschlussvorschläge 1 bis 4 der Sitzungsvorlage einzeln abzustimmen. Dem vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt. CDU-Antrag vom 24.03.2015 zur Begrenzung der Gebäudehöhen: Die Ausschussmitglieder lehnen den Antrag bei 16 Stimmen dafür und 18 Stimmen dagegen ab. -7SPD-Antrag vom 25.05.2015 zur Beschränkung der täglichen Produktionskapazität auf 1.000 t/d: Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag bei 18 Stimmen dafür und 16 Stimmen dagegen zu. SPD-Antrag vom 25.05.2015 zum Ausschluss von Abfall- und Produktionsrückständen als Brennstoffe zur Wärmeerzeugung: Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag bei 18 Stimmen dafür und 16 Stimmen dagegen zu. Beschluss: Teilbeschluss 1: Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich. Beratungsergebnis: einstimmig Beschluss: Teilbeschluss 2: Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen Beschluss: Teilbeschluss 3: Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: einstimmig Beschluss: Teilbeschluss 4: Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans 2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 10/2015 RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass die Angelegenheit nicht eile. AL Gottstein erläutert, dass eine Aufhebung nicht erfolgen muss, dies jedoch im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches abgestimmt wurde. Eine parallel zur Aufstellung des E 28 verlaufende Aufhebung des E 19 wäre aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. AL Gottstein erläutert weiter, dass ein Aufhebungsverfahren die gleichen Verfahrensschritte durchlaufe wie ein Aufstellungsverfahren. Erst nach Durchführung der beiden nach BauGB vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren würde -8der Rat den Beschluss zur Aufhebung fassen können. Bis dahin hätte der Rat noch die Möglichkeit das Verfahren einzustellen. RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass es Sinn mache, dieses Verfahren anzustoßen. RM Böcking stellt den Antrag, den bisherigen Bebauungsplan so lange aufrecht zu erhalten bis der neue Bebauungsplan beschlossen werde und beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Bei der Abstimmung stimmen 18 RM für die Vertagung, 16 sind dagegen. Beschluss: 1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in die Wege geleitet. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. vertagt 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 1/2015 Der Bürgermeister erläutert die Historie in der Beratungsfolge und teilt mit, dass der Rat am 25.06.2015 die Vorlage zurückverwiesen habe. Nach dem geltenden Bebauungsplan F13 und der Baugenehmigung des Kreises Düren war eine 800 qm große Verkaufsfläche zugelassen, tatsächlich ist aber eine Verkaufsfläche von über 5.700 qm erstellt worden. Es handelt sich somit um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Es stand im Raum, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, eine planungsrechtliche Legalisierung vorzunehmen, in dem man eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ ausweise. RM Dr. Nolten stellt fest, dass die CDU-Fraktion den Verwaltungsvorschlag bereits im Juni unterstützt habe. Das Angebot des Gartenmarktes Schaar stelle eine Bereicherung für Kreuzau dar. Auch im Hinblick auf die Beschäftigten der Firma wurden ergänzende Gespräche mit den Inhabern geführt. RM Heidbüchel stellt fest, dass die SPD im Juni gegen den Verwaltungsvorschlag war. Auch von Seiten der SPDFraktion wurden Gespräche mit Herrn Schaar geführt. Es sind Fehler in der Verwaltung und insbesondere bei der Kreisverwaltung gemacht worden. Er möchte nicht, dass das Arial zurückgebaut werden muss und will in diesem Zusammenhang auch eine Insolvenz der Firma oder die Bildung einer Bauruine vermeiden. Auch sei es für ihn müßig, über Grundstückspreise zu sprechen. RM Heidbüchel berichtet, dass eine Klage des EU-Gerichtshofes gegen das Land NRW anhänglich sei. Es gehe um den Erlass des Landes zur maximalen Verkaufsfläche von 800 qm, die nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar sei. Möglicherweise werde die Rechtsverordnung in Zukunft aufgehoben. Seine Fraktion habe sich mehrheitlich nunmehr für den Verwaltungsvorschlag ausgesprochen. RM Hohn stellt fest, dass in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht worden seien. Seit 2011 sei klar gewesen, was gebaut werden soll. Die Verfahrensweise sei für sie nicht hinnehmbar. Aus ihrer Sicht sollte nach dem derzeit geltenden Recht eine Beurteilung erfolgen. BM Eßer erwidert zu den angesprochenen Fehlern der Verwaltung, dass seine Bauverwaltung mehrfach darauf hingewiesen habe, dass nur 800 qm Verkaufsfläche gebaut werden dürfen. RM Braks vertritt die Auffassung, dass letztlich der Bauherr die Fehler begangen habe, eine weitergehende Fehlersuche führe zu nichts. RM Strohpagel bittet um namentliche Abstimmung. BM Eßer lässt hierüber abstimmen: 12 Ratsmitglieder stimmen für eine namentliche Abstimmung, 22 mit Nein bei 1 Enthaltung. Gemäß § 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Kreuzau erfolgt auf Antrag von mindestens 1/5 der Ratsmitglieder oder einer Fraktion namentliche Abstimmung. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, so dass nachfolgend eine namentliche Abstimmung erfolgt. RM Winter stimmt den Ausführungen von Frau Hohn zu und teilt -9mit, dass er gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen werde. Aus seiner Sicht müsse über Nachbesserung des Kaufpreises mit dem Bauherrn gesprochen werden. Es gehe nur darum, dass eine wertmäßige Würdigung des Grundstücks erfolgt. Das namentliche Abstimmungsverhalten zu den TOP’s 7 und 8 wird wie folgt festgehalten: 1. BM Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Breuer, Adolf 4. Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Fernando, Sebastian 7. Gilles, Josef 8. Gunkel, Dirk 9. Heinrichs, Dirk 10. Hüttl, Detlef 11. Kaptain, Johannes 12. Lennartz, Ulrich 13. Macherey, Peter 14. Dr. Nolten, Ralf Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja 15. Strohpagel, Birgit 16. Winter, Heinrich 17. Berens v. Rautenfeld, Dagmar 18. Böcking, Paul 19. Heidbüchel, Rolf 20. Iven, Axel 21. Kammer, Jürgen 22. Kilian, Manfred 23. Lüttgen, Wolfgang 24. Schmitz, Hermann-Josef 25. Schroeteler, Rolf 26. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 27. Stoffels, Björn 28. Stoffels, Manfred 29. Döring, Bettina 30. Hohn, Astrid 31. Kern, Karl-Heinz 32. Kesseler, Marion 33. Braks, Egbert 34. Prof. Dr. Meurer, Erik Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Beschluss: 1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau, Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen. 2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen - 10 8. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Vorlage: 2/2015 Beschluss: 1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen. Beratungsergebnis: 9. 27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen Anfragen a) RM Berens von Rautenfeld fragt an, warum im Rahmen der Ausweisung einer 30er-Zone auf der Maubacher Straße keine Beschilderung an der Straße „Zur Alten Pumpe“ erfolgt sei. BM Eßer berichtet, dass ein gleichlautender Hinweis bereits an die Kreisverwaltung Düren gegeben worden sei. Die Verwaltung werde hieran nochmals erinnern. b) RM Heinrichs teilt mit, dass im Bereich der Maubacher Straße/Bildergarten ein Kanaldeckel lose sei. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. B. Nichtöffentliche Sitzung