Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
203 kB
Datum
18.08.2015
Erstellt
24.08.15, 18:16
Aktualisiert
31.08.15, 18:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 18.08.2015
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar
4. Böcking, Paul
5. Braks, Egbert
6. Breuer, Adolf
7. Büngeler, Johannes
8. Döring, Bettina
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Iven, Axel
18. Kammer, Jürgen
19. Kaptain, Johannes
20. Kern, Karl-Heinz
21. Kesseler, Marion
22. Kilian, Manfred
23. Lennartz, Ulrich
24. Lüttgen, Wolfgang
25. Macherey, Peter
26. Prof. Dr. Meurer, Erik
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmitz, Hermann-Josef
29. Schroeteler, Rolf
30. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Strohpagel, Birgit
34. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. AL Drewes-Janssen
2. AL Gottstein
Es fehlen
die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Tesch, Michael
-2Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:35 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Er teilt mit, dass ein Nachtrag für die Tagesordnung zur heutigen
Sitzung versandt und auch bereits in den Sitzungsdienst eingestellt worden sei. Zusätzlich liegen
den Ratsmitgliedern Kopien der Nachträge (Tischvorlage über wesentliche ergebniswirksame
Veränderungen im Haushalt 2015 sowie Anlage zur Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
gemäß § 11 der 9. BlmSchV im Rahmen des Genehmigungsantrages gemäß § 16
Bundesimmissionsschutzgesetz der Firma Niederauer Mühle zur Festlegung der
Produktionsmengen der PM 2 und PM 3) vor. In diesem Zusammenhang bittet RM Kern, den
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.08.2015 zu TOP 3 im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren. Nach
kurzer Aussprache schlägt BM Eßer vor, im öffentlichen Teil die Sachdiskussion zu führen, über
die Formulierung im nichtöffentlichen Teil zu befinden und anschließend im öffentlichen Teil einen
Beschluss zu fassen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. Desweiteren wird
vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 nach TOP 2 zu behandeln. Hierzu besteht
ebenfalls Einvernehmen. Der Übersicht halber erfolgt die Protokollierung aber in der festgelegten
Tagesordnung.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2015
3.
Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer
Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3";
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV
Vorlage: 32/2015
4.
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des Bebauungsplanes
Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr
gemäß § 17 Abs.2 BauGB
Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung
5.
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle GmbH“;,
hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
6.
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 10/2015
-37.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
8.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur Durchführung
der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
9.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
10.
Mitteilungen
10.1
Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa. Niederauer
Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und PM 3";
hier: Antragsunterlagen
11.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Einwohnerfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
2.1
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2015
BM Eßer erläutert zur Tischvorlage 39/2015, dass nach der vorliegenden Aufstellung ein
geringfügig verbessertes Ergebnis erzielt werden konnte. RM Hohn fragt an, ob Einsparungen
durch die Schließung der Gereonschule zu verzeichnen sind. BM Eßer teilt mit, dass die
Schließung der Gereonschule bei der Ansatzbildung berücksichtigt worden sei. Desweiteren
werde sich die Schließung auch auf die Höhe der Kreisumlage auswirken. Auf die Frage von RM
Heidbüchel wegen erhöhter Einnahmen bei der Vergnügungssteuer, erläutert BM Eßer, dass bei
der Überprüfung der Spielhalle Kreuzau festgestellt werden konnte, dass mehr Spielgeräte
aufgestellt als gemeldet sind und insoweit eine Nachveranlagung auch für 2014 erfolgte, was zu
den einmaligen Mehreinnahmen geführt hat.
3.
Genehmigungsantrag gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa.
Niederauer Mühle GmbH zur "Festlegung der Produktionsmengen der PM 2 und
PM 3";
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau gem. § 11 der 9. BlmSchV
Vorlage: 32/2015
BM Eßer erläutert die Vorlage einschließlich der Anlage und berichtet, dass der voraussichtliche
Erörterungstermin am 25.09.2015 stattfinden werde. RM Dr. Nolten teilt mit, dass die CDUFraktion der Auffassung ist, dass dem Bestreben der Firma Niederauer Mühle, weniger Energie
bei der Produktion aufzuwenden, grundsätzlich etwas Positives abzugewinnen sei. Bei der
Produktion erfolge aber eine Umverteilung der Abluft auf die niedrigen Kamine, die für die
Geruchsbelästigung ursächlich seien. In diesem Zusammenhang stelle sich die Frage, ob die
gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können. Von daher müsse aus seiner Sicht eine
erneute Begehung erfolgen oder aber technische Änderungen vorgenommen werden, damit die
Geruchs- und Lärmwerte unter den Grenzwerten liegen und keine Verschlechterung eintrete.
RM Kern führt aus, dass es aus seiner Sicht nicht um energetische Einsparungen sondern um die
Festlegung von Produktionsmengen der PM 2 und PM 3 gehe. Auf der PM 2 können 370 t./Tag
und der PM 3 1.000 t./Tag verarbeitet werden. Ein vor zwei Jahren angestrengter Prozess vor
dem Verwaltungsgericht habe ergeben, dass der Firma auf der PM 2 Überkapazitäten gefahren
habe. Dies richte sich gegen das Wohl der Bevölkerung, da die Bürgerinnen und Bürger jahrelang
erheblichen Belästigungen ausgesetzt waren. BM Eßer weist darauf hin, dass verwaltungsseitig
gefordert worden sei, die Auswirkungen auf Lärm und Geruch genau in Erfahrung bringen zu
können. RM Dr. Nolten stellt fest, dass die Produktionsmengen von 1.000 t./Tag maßgeblich sei.
Es sei grundsätzlich wichtig, dass die Grenzwerte für Lärm und Geruch nicht überschritten werden
dürfen, ggf. müssen neue Filter oder ähnliches eingebaut werden. RM Braks vertritt die
Auffassung, dass die Stellungnahme der Gemeinde gemäß Beschlussvorschlag beschlossen
werden solle. In diesem Zusammenhang regt RM Böcking an, dass eine Überprüfung der
Geruchs- und Lärmwerte unangemeldet erfolgen sollte. RM Hohn warnt davor, dem
Beschlussvorschlag zuzustimmen, weil die Firma die Grenzwerte in der Vergangenheit nicht
eingehalten habe. Eine Expansion der Firma sollte negativ gesehen werden. RM Heidbüchel stellt
fest, dass gleichartige Anträge wiederholt in der Sommerzeit gestellt worden seien. Dies zwinge
den Rat dazu, kurz nach den Sommerferien über eine komplexe Materie zu entscheiden, damit die
-5gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Die weitere Diskussion erfolgt im nichtöffentlichen Teil.
Hierzu erfolgt die Protokollierung im nichtöffentlichen Teil.
Beschluss:
Zum vorliegenden Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz der Fa.
Niederauer Mühle GmbH behält die Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau vom 06.02.2014
weiterhin Gültigkeit. Die Verwaltung wird ermächtigt die Stellungnahme erneut an die
Genehmigungsbehörde zu übersenden und den CDU-Antrag als Anlage beizufügen.
Beratungsergebnis:
4.
32 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich des
Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Betriebsgelände Niederauer
Mühle";
hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein weiteres
Jahr gemäß § 17 Abs.2 BauGB
Vorlage: 43/2012 2. Ergänzung
Der Bürgermeister erläutert zum Sachverhalt, dass auf Antrag der Fraktion SPD, Grüne und FDP
bereits der Bauausschuss am 27.05.2015 mehrheitlich die Beschlussempfehlung zur
Verlängerung der Veränderungssperre ausgesprochen habe. An der in der Mitteilungsvorlage
19/2015 dargelegter Rechtsauffassung der Verwaltung, dass unter Berücksichtigung der
Verfahrenshistorie eine weitere Verlängerung der Veränderungssperre rechtlich nicht haltbar sei,
werde weiter festgehalten. Diesbezüglich verweist der Bürgermeister auf die beiden aktuellen
Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Lenz und Johlen sowie der Niederauer Mühle, die der
Sitzungsvorlage beigefügt sind.
RM Dr. Nolten stellt fest, dass der eingesetzte Rechtsanwalt bestätige, dass im vorliegenden Falle
eine Entscheidungsschwäche des Rates vorliege. Von daher bestehe eine hohe
Wahrscheinlichkeit, dass eine gerichtliche Überprüfung eine weitere Verlängerung negativ
bescheiden würde. RM Heidbüchel kann diese Auffassung nicht vertreten und erläutert, dass der
Rechtsanwalt sich widerspreche und die Belange der betroffenen Firma nicht beeinträchtigt
werden. Er vermag keine Gründe zu erkennen, was gegen eine weitere Verlängerung der
Veränderungssperre spreche. Er bittet um Abstimmung, auch eine namentliche Abstimmung
könne erfolgen. RM Kern vertritt die Auffassung, das Rechtanwalt Dr. Oerder über die Situation in
Kreuzau nicht richtig informiert sei. Aus seiner Sicht wäre es sinnig gewesen, im interfraktionellen
Gespräch mit Herrn Dr. Oerder über den Sachverhalt zu sprechen. Für ihn sei die Verlängerung
der Veränderungssperre wichtig. RM Heidbüchel bringt einen Beschluss des Rates vom
26.06.2012 in Erinnerung, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein Fachgutachten einzuholen.
Er fragt an, ob die Verwaltung diesen Beschluss umgesetzt habe. BM Eßer entgegnet hierauf,
dass dies nur maßgeblich sei, wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Dies ist bisher nicht
erfolgt. Zudem sei eine Zieldefinierung im interfraktionellen Gespräch besprochen worden. RM
Hohn entgegnet hierauf, dass das interfraktionelle Gespräch kein Ratsbeschluss kippen könne.
Sie fragt an, wie lang der Prozess der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit frühzeitiger
Beteiligung und Offenlage dauere. AL Gottstein erläutert, dass dies schwer zu prognostizieren sei
wegen der einzuholenden Gutachten, er rechne aber mit mindestens einem Jahr.
Im Hinblick auf die Aussage des RM Dr. Nolten wegen Untätigkeit des Rates entgegnet das RM
Böcking, dass er diese Meinung nicht teilen können. Er sehe kein schuldhaftes Verhalten des
Rates und plädiert für eine Verlängerung der Veränderungssperre.
Die nachfolgend namentliche Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
1. BM Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Breuer, Adolf
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Fernando, Sebastian
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
-67. Gilles, Josef
8. Gunkel, Dirk
9. Heinrichs, Dirk
10. Hüttl, Detlef
11. Kaptain, Johannes
12. Lennartz, Ulrich
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Strohpagel, Birgit
16. Winter, Heinrich
17. Berens v. Rautenfeld, Dagmar
18. Böcking, Paul
19. Heidbüchel, Rolf
20. Iven, Axel
21. Kammer, Jürgen
22. Kilian, Manfred
23. Lüttgen, Wolfgang
24. Schmitz, Hermann-Josef
25. Schroeteler, Rolf
26. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
27. Stoffels, Björn
28. Stoffels, Manfred
29. Döring, Bettina
30. Hohn, Astrid
31. Kern, Karl-Heinz
32. Kesseler, Marion
33. Braks, Egbert
34. Prof. Dr. Meurer, Erik
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände
Niederauer Mühle GmbH“, wird die Verlängerung der Geltungsdauer um ein weiteres Jahr gem. §
17 (2) Bau GB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen
Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, "Papierfabrik Niederauer Mühle
GmbH“;,
hier:1. Erneuter Aufstellungsbeschluss E 28
2. Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplans E 28
3. Ermächtigung der Verwaltung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB
Vorlage: 28/2012 4. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass die ursprüngliche Sitzungsvorlage im Bau- und Planungsausschuss vom
27.05.2015 beschlossen worden ist. Die gestellten Änderungsanträge der CDU- und SPDFraktionen wurden im Bau- und Planungsausschuss mehrheitlich bzw. bei Stimmengleichheit
abgelehnt. Die Anträge werden seitens der CDU- bzw. der SPD-Fraktion erneut eingebracht und
zur Abstimmung vorgetragen. Hinweis der Verwaltung: Die Antragsschreiben liegen der
Niederschrift zum Bau- und Planungsausschuss vom 27.05.2015 bei.
RM Heidbüchel bittet darum im Anschluss über die Beschlussvorschläge 1 bis 4 der
Sitzungsvorlage einzeln abzustimmen. Dem vorgeschlagenen Vorgehen wird zugestimmt.
CDU-Antrag vom 24.03.2015 zur Begrenzung der Gebäudehöhen:
Die Ausschussmitglieder lehnen den Antrag bei 16 Stimmen dafür und 18 Stimmen dagegen ab.
-7SPD-Antrag vom 25.05.2015 zur Beschränkung der täglichen Produktionskapazität auf 1.000
t/d:
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag bei 18 Stimmen dafür und 16 Stimmen dagegen zu.
SPD-Antrag vom 25.05.2015 zum Ausschluss von Abfall- und Produktionsrückständen als
Brennstoffe zur Wärmeerzeugung:
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag bei 18 Stimmen dafür und 16 Stimmen dagegen zu.
Beschluss:
Teilbeschluss 1:
Die erneute Aufstellung des Bebauungsplans E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer
Mühle GmbH“, wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den in der als
Anlage 1 beigefügten Planzeichnung abgegrenzten Bereich.
Beratungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Teilbeschluss 2:
Dem Entwurf des Bebauungsplans E 28 wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
18 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen
Beschluss:
Teilbeschluss 3:
Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange gem. § 4
(1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
Teilbeschluss 4:
Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Fachbüro mit der Erstellung eines Lärmgutachtens zur
Ermittlung von Lärmemissionskontingenten zu beauftragen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier:1. Aufhebung des Bebauungsplans
2. Ermächtigung zur Durchführung der Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB
Vorlage: 10/2015
RM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass die Angelegenheit nicht eile. AL Gottstein erläutert,
dass eine Aufhebung nicht erfolgen muss, dies jedoch im Rahmen eines interfraktionellen
Gespräches abgestimmt wurde. Eine parallel zur Aufstellung des E 28 verlaufende Aufhebung des
E 19 wäre aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. AL Gottstein erläutert weiter, dass ein
Aufhebungsverfahren die gleichen Verfahrensschritte durchlaufe wie ein Aufstellungsverfahren.
Erst nach Durchführung der beiden nach BauGB vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren würde
-8der Rat den Beschluss zur Aufhebung fassen können. Bis dahin hätte der Rat noch die
Möglichkeit das Verfahren einzustellen.
RM Dr. Nolten vertritt die Auffassung, dass es Sinn mache, dieses Verfahren anzustoßen. RM
Böcking stellt den Antrag, den bisherigen Bebauungsplan so lange aufrecht zu erhalten bis der
neue Bebauungsplan beschlossen werde und beantragt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Bei der Abstimmung stimmen 18 RM für die Vertagung, 16 sind dagegen.
Beschluss:
1. Die Aufhebung des Bebauungsplans E 19 einschließlich seiner 1. und 2. Änderung wird in
die Wege geleitet.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentliche Belange an der Bauleitplanung gem. § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
vertagt
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 1/2015
Der Bürgermeister erläutert die Historie in der Beratungsfolge und teilt mit, dass der Rat am
25.06.2015 die Vorlage zurückverwiesen habe. Nach dem geltenden Bebauungsplan F13 und der
Baugenehmigung des Kreises Düren war eine 800 qm große Verkaufsfläche zugelassen,
tatsächlich ist aber eine Verkaufsfläche von über 5.700 qm erstellt worden. Es handelt sich somit
um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb. Es stand im Raum, in Abstimmung mit der
Bezirksregierung Köln, eine planungsrechtliche Legalisierung vorzunehmen, in dem man eine
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“ ausweise. RM Dr. Nolten stellt fest,
dass die CDU-Fraktion den Verwaltungsvorschlag bereits im Juni unterstützt habe. Das Angebot
des Gartenmarktes Schaar stelle eine Bereicherung für Kreuzau dar. Auch im Hinblick auf die
Beschäftigten der Firma wurden ergänzende Gespräche mit den Inhabern geführt. RM Heidbüchel
stellt fest, dass die SPD im Juni gegen den Verwaltungsvorschlag war. Auch von Seiten der SPDFraktion wurden Gespräche mit Herrn Schaar geführt. Es sind Fehler in der Verwaltung und
insbesondere bei der Kreisverwaltung gemacht worden. Er möchte nicht, dass das Arial
zurückgebaut werden muss und will in diesem Zusammenhang auch eine Insolvenz der Firma
oder die Bildung einer Bauruine vermeiden. Auch sei es für ihn müßig, über Grundstückspreise zu
sprechen. RM Heidbüchel berichtet, dass eine Klage des EU-Gerichtshofes gegen das Land NRW
anhänglich sei. Es gehe um den Erlass des Landes zur maximalen Verkaufsfläche von 800 qm,
die nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar sei. Möglicherweise werde die Rechtsverordnung in
Zukunft aufgehoben. Seine Fraktion habe sich mehrheitlich nunmehr für den
Verwaltungsvorschlag ausgesprochen.
RM Hohn stellt fest, dass in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht worden seien. Seit 2011
sei klar gewesen, was gebaut werden soll. Die Verfahrensweise sei für sie nicht hinnehmbar. Aus
ihrer Sicht sollte nach dem derzeit geltenden Recht eine Beurteilung erfolgen. BM Eßer erwidert
zu den angesprochenen Fehlern der Verwaltung, dass seine Bauverwaltung mehrfach darauf
hingewiesen habe, dass nur 800 qm Verkaufsfläche gebaut werden dürfen. RM Braks vertritt die
Auffassung, dass letztlich der Bauherr die Fehler begangen habe, eine weitergehende
Fehlersuche führe zu nichts. RM Strohpagel bittet um namentliche Abstimmung. BM Eßer lässt
hierüber abstimmen:
12 Ratsmitglieder stimmen für eine namentliche Abstimmung, 22 mit Nein bei 1 Enthaltung.
Gemäß § 50 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der
Gemeinde Kreuzau erfolgt auf Antrag von mindestens 1/5 der Ratsmitglieder oder einer Fraktion
namentliche Abstimmung. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, so dass nachfolgend eine
namentliche Abstimmung erfolgt. RM Winter stimmt den Ausführungen von Frau Hohn zu und teilt
-9mit, dass er gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen werde. Aus seiner Sicht
müsse über Nachbesserung des Kaufpreises mit dem Bauherrn gesprochen werden. Es gehe nur
darum, dass eine wertmäßige Würdigung des Grundstücks erfolgt. Das namentliche
Abstimmungsverhalten zu den TOP’s 7 und 8 wird wie folgt festgehalten:
1. BM Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Breuer, Adolf
4. Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Fernando, Sebastian
7. Gilles, Josef
8. Gunkel, Dirk
9. Heinrichs, Dirk
10. Hüttl, Detlef
11. Kaptain, Johannes
12. Lennartz, Ulrich
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
15. Strohpagel, Birgit
16. Winter, Heinrich
17. Berens v. Rautenfeld, Dagmar
18. Böcking, Paul
19. Heidbüchel, Rolf
20. Iven, Axel
21. Kammer, Jürgen
22. Kilian, Manfred
23. Lüttgen, Wolfgang
24. Schmitz, Hermann-Josef
25. Schroeteler, Rolf
26. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
27. Stoffels, Björn
28. Stoffels, Manfred
29. Döring, Bettina
30. Hohn, Astrid
31. Kern, Karl-Heinz
32. Kesseler, Marion
33. Braks, Egbert
34. Prof. Dr. Meurer, Erik
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Sonderbaufläche Gartenmarkt“ wird beschlossen.
2. Dem Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplans wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
- 10 8.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB sowie Ermächtigung zur
Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Vorlage: 2/2015
Beschluss:
1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes F 13 wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Verfahren gemäß § 3 (1) BauGB (frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 (1) BauGB (Scoping) durchzuführen.
Beratungsergebnis:
9.
27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen
Anfragen
a) RM Berens von Rautenfeld fragt an, warum im Rahmen der Ausweisung einer 30er-Zone auf
der Maubacher Straße keine Beschilderung an der Straße „Zur Alten Pumpe“ erfolgt sei. BM
Eßer berichtet, dass ein gleichlautender Hinweis bereits an die Kreisverwaltung Düren gegeben
worden sei. Die Verwaltung werde hieran nochmals erinnern.
b) RM Heinrichs teilt mit, dass im Bereich der Maubacher Straße/Bildergarten ein Kanaldeckel
lose sei. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.
B. Nichtöffentliche Sitzung