Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
20.07.2011
Erstellt
09.07.11, 04:07
Aktualisiert
09.07.11, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 / V 185/2011
Datum: 07.07.2011
Verfahren zur Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste gem. § 3 DSchG NW
hier: Baudenkmal Oleftalbahn in Kall, Schleiden und Hellenthal
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall am 05.07.2011 wurde unter Berücksichtigung der als Anlage 1 beigefügten Verwaltungsvorlage folgender Empfehlungsbeschluss an den Rat der Gemeinde Kall (Sitzung am 19.07.2011) gefasst:
„Die Gemeinde Kall nimmt die beabsichtigte Eintragung des Baudenkmals Oleftalbahn auf dem Gebiet der Gemeinde Kall in die Denkmalliste zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Anhörung gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG NW) gegenüber der Bezirksregierung Köln die Forderung zu erheben, eine anderweitige Nutzung der Schienentrasse im Hinblick auf eine künftige städtebauliche Entwicklung als erlaubnisfähig
gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) einzustufen für den Fall, dass die RSE oder ein anderer
Betreiber die Nutzung der Bahnlinie bzw. den Bahnbetrieb aufgibt.
Zudem wird festgestellt, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofes Kall zwischenzeitlich saniert
und umgebaut ist. Einer Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes wird daher widersprochen. Eine
Unterschutzstellung der Strecke darf nicht verhindern, Maßnahmen zur Barrierefreiheit des Bahnhofes durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, wegen der Vermeidung der Unterschutzstellung des Empfangsgebäudes sowie der Strecke im Bereich der Gemeinde Kall mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege Verhandlungen zu führen.“
Die Gemeinde Kall wurde gebeten, den Kreis Euskirchen über das Ergebnis der Ratssitzung am
19.07.2011 zu informieren. In der Sitzung des Kreistages am 20.07.2011 wird hierüber mündlich berichtet.
gez. Rosenke